Private Alterssicherung über den Kapitalmarkt
In: Schriftenreihe des Instituts für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg 18
In: DUV
In: Wirtschaftswissenschaft
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In: Schriftenreihe des Instituts für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg 18
In: DUV
In: Wirtschaftswissenschaft
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 49, Heft 3, S. 29-31
ISSN: 0459-1992
In: Steuerberatung direkt
In: Beratungsschriften für die Praxis
In: Sozialpolitik vor neuen Aufgaben: Horst Sanmann zum 65. Geburtstag, S. 465-477
In der in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Schaffung einer Pflegeversicherung geführten Diskussion ist die Art des Finanzierungsverfahrens in das Zentrum der politischen Auseinandersetzung gerückt, eng verknüpft mit der ordnungspolitischen Frage, ob eine soziale Sicherung für den Tatbestand der Pflegebedürftigkeit privat oder staatlich organisiert werden solle. Bei seinen Ausführungen konzentriert sich der Autor auf den speziellen Bereich der Alterssicherung, obwohl manches auf den Bereich der Pflegeversicherung übertragen werden kann. Im Hinblick auf die Finanzierung der Alterssicherung sind zwei Fragenkomplexe zu unterscheiden: Entscheidungen über das Finanzierungsverfahren und Entscheidungen über Finanzierungsarten. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt bei der Frage nach dem Finanzierungsverfahren (kapitalfundierte Finanzierungsverfahren, Umlagenfinanzierung). Im Hinblick auf die Frage nach der Vermögensansammlung in einem staatlichen Sicherungssystem wird festgestellt, daß diese nicht erforderlich ist. Anders stellt sich das Problem bezüglich der Vermögensansammlung in Alterssicherungsystemen im Privatsektor dar. Abschließend wird auf die Notwendigkeit einer Stärkung der Eigenvorsorge in der privaten wie staatlichen Alterssicherung eingegangen. (ICD)
In: REGINA - Arbeitspapier, Band 16
"Bei Fortsetzung der derzeitigen rentenpolitischen Entwicklung in Deutschland erscheint langfristig eine Grundsicherung im Alter ohne Bedarfsprüfung zwingend erforderlich, wenn sich private Vorsorge auch bei (unter-)durchschnittlichen Einkommen "lohnen" soll. Grundsicherungsmodelle sind in Deutschland keineswegs neu (vgl. Miegel/Wahl 1985), aber derzeit sehr populär - nicht nur in der Alterssicherung. Diese Popularität liegt sicher nicht zuletzt an der Vielfalt der diskutierten Modelle (für einen Überblick vgl. Opielka [Hg.] 2004). Es kann an dieser Stelle nicht darum gehen, die Vor- und Nachteile einer universellen Grundsicherung im Alter ohne Bedarfsprüfung zu erörtern und abzuwägen. Die Grundrentendebatte wie auch der vorliegende Beitrag verweisen jedoch darauf, dass neben den Kosten auch die Struktur der Alterssicherung von erheblicher sozialpolitischer Bedeutung ist - weit jenseits der Frage, ob mehr private Vorsorge "notwendig" sei." [Autorenreferat]
In: DRV-Schriften Bd. 104
In: DIW-Wochenbericht, Band 71, Heft 22, S. 315-322
"Auf Grundlage der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) werden in diesem Bericht Meinungen der Bevölkerung zur Alterssicherung analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Zufriedenheit der jüngeren Generation im Laufe der letzten zehn Jahre deutlich gesunken ist. Allerdings wird der staatlich organisierten Alterssicherung immer noch ein hohes Vertrauen entgegengebracht, und staatliche Zuschüsse zu einer privaten Altersvorsorge erreichen ihr Ziel nur bedingt. Sie kommen vor allem denen zugute, die auch ohne staatliche Anreize zusätzliche Vorsorge betreiben. Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung fühlt sich dazu gar nicht in der Lage und kann deshalb nicht von den Zuschüssen profitieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: REGINA - Arbeitspapier, Band 4
Die öffentlichen Ausgaben für staatliche Alterssicherung sind in Großbritannien außergewöhnlich niedrig. Gemessen in Anteilen am Bruttoinlandsprodukt liegen die Ausgaben relativ stabil bei 5,5%; der EU-Durchschnitt liegt bei etwa 10,4%. Während die Ausgaben in den Mitgliedstaaten der EU tendenziell steigen, insbesondere in Deutschland, rechnet man in Großbritannien mit einem (relativen) Absinken der Ausgaben. Vor diesem Hintergrund erörtert der Beitrag die Systeme der nicht-staatlichen Alterssicherung in Großbritannien. Nach der britischen Terminologie liegen der Alterssicherung in Großbritannien drei Säulen oder Schichten zugrunde. Die erste (staatlich organisierte) Säule garantiert allen Versicherten einen Anspruch auf einen für alle gleichen Geldbetrag (staatliche Basisrente). Die zweite (ebenfalls staatlich organisierte) Säule gewährleistet allen Beschäftigten einen Anspruch auf eine zusätzliche, einkommensabhängige Rente (staatliche Zusatzrente). Die dritte Säule umfasst die nicht-staatliche Alterssicherung, genauer: die betriebliche und die individuell-private Alterssicherung. Die mehr als 100-jährige Geschichte der nicht-staatlichen Alterssicherung wird anhand der rentenpolitischen Reformen seit den 1970er Jahren von Old Labour, Konservativen sowie New Labour beschrieben, die für die Verbindung zwischen staatlicher und nichtstaatlicher Alterssicherung besonders bedeutsam sind. Nach geltendem britischen Recht gliedert sich die nicht-staatliche Alterssicherung grob in betriebliche und private Alterssicherung, die betriebliche Alterssicherung wiederum in Alterssicherung im privaten und im öffentlichen Sektor. Die Systeme der nicht-staatlichen Alterssicherung sind nicht allen Erwerbstätigen zugänglich; sie sind auch nicht für alle attraktiv: Zugang zu einem betrieblichen Rentensystem haben nur Beschäftigte, deren Arbeitgeber ein solches System anbietet. Unternehmen mit wenigen Beschäftigten tun dies oft nicht. Perspektivisch betrachtet gibt es auf dem Gebiet der nicht-staatlichen Alterssicherung einige Entwicklungen, die von der britischen Regierung mit Sorge beobachtet werden: Die Zahl der Beschäftigten, die einem betrieblichen Rentensystem angeschlossen sind, geht ständig zurück. Das gilt insbesondere für die Beschäftigten im privaten Sektor. Als Reaktion legt die Regierung 2002 zwei Papiere vor, in denen sie der Rentenindustrie unter den Schlagworten 'simplicity, security and choice' signalisiert, zur Deregulierung bereit zu sein. Die Entwicklungen in Großbritannien sind für Deutschland von beträchtlichem Interesse. In Großbritannien setzt der Staat seit langem auf einen (staatlichen und privaten) Wohlfahrtsmix, eine Option, die der deutsche Gesetzgeber erst unlängst verstärkt ins Auge gefasst hat. (ICG2)
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 64, Heft 8, S. 202-205
ISSN: 1865-5386
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 64, Heft 8, S. 196-202
ISSN: 1865-5386
In: Studies in Contemporary Economics
Dieses Buch bietet eine theoretische Analyse verschiedener Alterssicherungssysteme; ein Thema, das infolge der demographischen Entwicklung weltweit an Interesse gewinnt. Im Vordergrund steht ein Vergleich von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren. Die breit angelegte Untersuchung behandelt ebenso Fragen wie "staatliche versus private Alterssicherung". Im Rahmen eines "general equilibrium"-Ansatzes und unter Anstrebung größter Allgemeinheit (keine "steady state"-Annahmen) werden Probleme gelöst, die lange als unentscheidbar galten. So kann mit Hilfe einfacher mathematischer Techniken gezeigt werden, daß ein Umlageverfahren eine definitive Verringerung des Kapitalbestandes bewirkt. Als wichtig wird indes nicht die Höhe des Kapitalbestandes, sondern die Effizienz des Alterssicherungssystems angesehen. Dieses bisher kaum erörterte Problem wird in den Vordergrund gerückt, der Verfasser argumentiert, daß sich auf diese Weise verschiedene Dispute wie die "Feldstein-Kontroverse" auflösen und eindeutig entscheiden lassen
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 45
ISSN: 0722-8333
In Anlehnung an die elf Ziele, die vom Europäischen Rat als Orientierungsmarken für die nationalen Reformstrategien formuliert wurden, erläutert die Bundesregierung ihre politischen Leitlinien der Altersicherung. Ziel der Alterssicherungsreform der Bundesregierung ist es, sicherzustellen, dass ältere Menschen nicht von Armut bedroht sind und in den Genuss eines angemessenen Lebensstandards gelangen, am wirtschaftlichen Wohlstand ihres Landes teilhaben und aktiv am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können. Alle Menschen sollen Zugang zu angemessenen staatlichen und/oder privaten Rentensystemen haben, die es ihnen ermöglichen, Rentenansprüche zu erwerben und nach der Pensionierung ihren Lebensstandard weitgehend beizubehalten. Dies soll unter anderem durch gesetzlich fixierte Zielgrößen für Rentenniveau und eine Stabilisierung des Beitragssatzes erreicht werden. Dieser soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht übersteigen. Eine Untergrenze des Sicherungsniveaus vor Steuern von mindestens 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und mindestens 43 Prozent bis zum Jahr 2030 soll nicht unterschritten werden. Eine beschäftigungs- und wachstumsfreundliche Sicherung der Renten trägt zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten und mehr Beschäftigung bei. Der Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge und die Wahrung der Generationengerechtigkeit wird angestrebt. Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen sollen Anreize für die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte geschaffen und lebenslanges Lernen soll gefördert werden. Gleichzeitig sollen Frühverrentungsanreize abgebaut werden. Von zentraler Bedeutung ist die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme durch die Schaffung einer soliden Finanzgrundlage. Hierzu gehören Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Schaffung eines regulativen Rahmens und solides Management sollen effiziente, kostengünstige, nachhaltige und sichere Rentenleistungen privater und staatlicher kapitalgedeckter Rentensysteme gewährleisten. Die Modernisierung der Alterssicherungssysteme zielt auf Flexibilität der Rentensysteme sowie Gleichbehandlung, Transparenz, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement und Monitoring. Regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Parlament sichern die Einhaltung der Ziele. (IAB)
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 58, Heft 9/10, S. 210-217
ISSN: 1865-5386
"Angesichts des Wandels der Erwerbstätigenstruktur, veränderter Erwerbsbiografien und einer vermehrten Fluktuation zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit steht in Deutschland eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige verstärkt in der öffentlichen Diskussion. Sozialpolitische Relevanz und Handlungsbedarf ergeben sich vor allem wegen des steigenden Anteils von Selbständigen mit niedrigem Einkommen und der damit verbundenen Gefahr zukünftig zunehmender Altersarmut. Denn in Deutschland unterliegen Selbständige - im Gegensatz zu nahezu allen anderen europäischen Ländern - in der Mehrzahl keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Altersvorsorge. Perspektivisch stellen sich für eine obligatorische Alterssicherung Selbständiger mit einer Einbeziehung in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Verpflichtung zur Altersvorsorge mit privatrechtlichen Altersvorsorgeverträgen bzw. zur Mitgliedschaft in - erst noch zu schaffenden - Versorgungswerken im Wesentlichen zwei Alternativen. Entscheidend dürfte in der weiteren gesellschaftspolitischen Debatte sein, ob das Ziel einer Gleichbehandlung von Selbständigen mit den derzeitigen Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung als prioritär angesehen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)