Aufsatz(gedruckt)2005

Nationaler Strategiebericht Alterssicherung 2005

In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 45

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Abstract

In Anlehnung an die elf Ziele, die vom Europäischen Rat als Orientierungsmarken für die nationalen Reformstrategien formuliert wurden, erläutert die Bundesregierung ihre politischen Leitlinien der Altersicherung. Ziel der Alterssicherungsreform der Bundesregierung ist es, sicherzustellen, dass ältere Menschen nicht von Armut bedroht sind und in den Genuss eines angemessenen Lebensstandards gelangen, am wirtschaftlichen Wohlstand ihres Landes teilhaben und aktiv am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können. Alle Menschen sollen Zugang zu angemessenen staatlichen und/oder privaten Rentensystemen haben, die es ihnen ermöglichen, Rentenansprüche zu erwerben und nach der Pensionierung ihren Lebensstandard weitgehend beizubehalten. Dies soll unter anderem durch gesetzlich fixierte Zielgrößen für Rentenniveau und eine Stabilisierung des Beitragssatzes erreicht werden. Dieser soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht übersteigen. Eine Untergrenze des Sicherungsniveaus vor Steuern von mindestens 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und mindestens 43 Prozent bis zum Jahr 2030 soll nicht unterschritten werden. Eine beschäftigungs- und wachstumsfreundliche Sicherung der Renten trägt zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten und mehr Beschäftigung bei. Der Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge und die Wahrung der Generationengerechtigkeit wird angestrebt. Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen sollen Anreize für die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte geschaffen und lebenslanges Lernen soll gefördert werden. Gleichzeitig sollen Frühverrentungsanreize abgebaut werden. Von zentraler Bedeutung ist die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme durch die Schaffung einer soliden Finanzgrundlage. Hierzu gehören Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Schaffung eines regulativen Rahmens und solides Management sollen effiziente, kostengünstige, nachhaltige und sichere Rentenleistungen privater und staatlicher kapitalgedeckter Rentensysteme gewährleisten. Die Modernisierung der Alterssicherungssysteme zielt auf Flexibilität der Rentensysteme sowie Gleichbehandlung, Transparenz, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement und Monitoring. Regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Parlament sichern die Einhaltung der Ziele. (IAB)

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