Der normative Rahmen von Wahlwerbespots
In: Parteienkommunikation in Wahlwerbespots, S. 133-161
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In: Parteienkommunikation in Wahlwerbespots, S. 133-161
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 62, Heft 43, S. 28-34
ISSN: 2194-3621
"Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 legt die Rechte auf Schutz, Beteiligung sowie Entwicklung und Förderung von Kindern nieder. Sie verbietet Kinderarbeit, wenn sie Kinder am Schulbesuch hindert oder für ihre Entwicklung schädlich ist." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 6, Heft 4, S. 561-588
ISSN: 1435-439X
In: Zum Zusammenspiel von humanitärem Völkerrecht und den Menschenrechten am Beispiel des "Targeted Killing</I>
In: Das Waffenregister der Vereinten Nationen, S. 73-83
In: Schriften zur Ökologie 13
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht Band 918
In: Intradisziplinäre Forschung zur Compliance Band 8
In: Intradisziplinäre Forschung zur Compliance Band 8
In: Nomos Universitätsschriften Band 918
In: Nomos Universitätsschriften – Recht 918
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Doctors have always depended on information from their patients to ensure high quality medical care. They are increasingly moving in a technologically advanced environment and information and communication technologies are influencing their profession. Advantages of the technologies can conflict with the data privacy rights of patients who have an interest in the self-determined data transfer. This tense situation and the previously neglected topic of health data protection are gaining in importance, as a result of the recent European legal development. The area is also characterized by specific regulations for the electronic health card and is regulated by the need for medical confidentiality. This results in a highly complex system of standards, which so far has not been systematically recorded. The author is concerned with the regulatory framework for health related technology and systems (e-health), including the legal aspects of national and European law.
In: Normative Orders 11
In Debatten über Entwicklungspolitik dominieren gegenüber den ethischen und rechtlichen meist die ökonomischen Fragen. Auch die Evaluierung von Entwicklungsprojekten folgt in der Regel ökonomischen Kennzahlen und der Auffassung von Entwicklung als wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Fortschritt. Dagegen wird häufig auf das Dilemma zwischen von außen vorgegebenen Wohlfahrtsideen und interner Selbstbestimmung der Nehmerländer hingewiesen. Angesichts der Kollision ihrer Leitbilder fragen die Autoren, wie Entwicklungshilfe gerechtfertigt werden kann. Sie entwickeln einen normativen Rahmen jenseits bloß ökonomischer Parameter, der auf einer Haltung der Nichtbeherrschung gründet.
In: Diskurs und Dezision: politische Vernunft in der wissenschaftlich-technischen Zivilisation ; Hermann Lübbe in der Diskussion, S. 241-267
Im alltäglichen und philosophischen Sprachgebrauch hat das Wort "ist" konstative Bedeutung. Der Grund dafür wird dem Hinweis gesehen, daß konstative Aussagen feststellen, was ist, normative dagegen, was sein soll. Der Autor schränkt die Hypothese von der konstativen Bedeutung von "ist" durch den Nachweis der normativen ein. Dies wird im Rückgang auf die Sprechakttheorie gezeigt. Eine Sprechhandlung ist normativ, wenn es keine Tatsache gibt, die mit ihr referiert, sondern diese Tatsache erst konstituiert werden soll. Demzufolge hat "ist" konstative Bedeutung, wenn eine Sprechhandlung auf eine Tatsache referiert und eine normative Bedeutung, wenn es in einem Satz erscheint, der eine normative Sprechhandlung ausführt. Mit Hilfe dieses normativen "ist" wird die Kantische These "Sein ist kein reales Prädikat" im Rahmen seiner Kritik des ontologischen Gottesbeweises reformuliert: Der Schluß von einer Position (der Existenz Gottes) auf ein reales Prädikat enthält einen Schluß von der normativen Bedeutung von "ist" auf die konstative Bedeutung. Daraus, daß etwas sein soll, folgt nicht, daß es ist. Mittels der normativen Bedeutung von "ist" wird schließlich auch eine neue Antwort auf die Leibniz-Schellingsche Frage "Warum gibt es etwas und nicht vielmehr nichts?" angedeutet. Es soll etwas geben, weil unser sprachliches Handeln fordert, daß Namen nicht leer und Sätze wahr oder falsch sind. (ICD)
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 102
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Nicht zuletzt aufgrund sicherheitsrelevanter Vorfälle oder der bei Einlasskontrollen aufgefundenen Waffen und gefährlichen Gegenständen, wurden auch in Baden-Württemberg Sicherheitskonzepte für Gerichte ausgearbeitet und intensiviert. Da die Frage der Sicherheit und Ordnung in Gerichten jedoch nicht nur eine politische ist, sondern auch die normativen Grundlagen gegeben sein müssen, wird in dieser Arbeit untersucht, ob der bestehende normative Rahmen ausreichend ist. Dargestellt werden die Befugnisse zum Erlass sicherheitsrechtlicher Maßnahmen durch den Gerichtspräsidenten, den Vorsitzenden, den privaten Hausherrn, die Polizei sowie die Justizwachtmeister. Untersucht werden ferner die Durchsetzungsmöglichkeiten sowie welche Handlungsmöglichkeiten in Eilfällen bestehen. Es wird aufgezeigt, dass in Baden-Württemberg normative Sicherheitslücken bestehen, und im Wege eines Gesetzgebungsvorschlages sowie einer Ergänzung von § 176 GVG ausgearbeitet, wie diese Lücken geschlossen werden können. / »Safety and Order in Court Buildings« -- The dissertation explores whether the current normative framework to establish safety and order in courts is adequate. It examines mechanisms to issue safety measures, including the power of the court president, the presiding judge, the private-law holder, the police and court officers. It also examines possibilities for enforcing such measures and options for taking action in urgent cases. It demonstrates that security gaps in Baden-Wuerttemberg exist and recommends a legislative proposal
In: Politische Theorien in der Ära der Transformation, S. 295-324
Eine normative Theorie des Bürgers in der Demokratie sollte insbesondere Auskunft geben können über die Qualitäten und Einstellungen der Bürger, die notwendig sind, damit die demokratische Bearbeitung politischer Fragen ein bestimmtes Qualitätsniveau nicht unterschreitet. Im Kontext dieser Problemstellung skizziert der Autor zunächst einige Transformationsprobleme des Bürgerkonzepts. Auf das Problem, daß Bürgertugenden eine knappe Ressource sind, reagieren vier paradigmatische Auslegungen der idealen Beziehungsmuster zwischen Bürgerrechten, Bürgerqualifikationen und Institutionen, die der Autor entlang der amerikanischen Verfassungsdiskussion entwickelt. Im Anschluß an Schumpeter und neuere Rational-Choice-Theorien wird sodann gezeigt, daß der Tugendkomponente im Profil der Bürgerqualifikationen eine irreduzible Rolle zufällt und daß politische Präferenzen besonders anfällig für Irrationalitäten sind. Eine Alternative zum liberalen und zum republikanischen Umgang mit den Defiziten der politischen Präferenzkompetenz wird in einem "demokratischen Präferenzinterventionismus" gesehen, der in den normativen Rahmen der deliberativen Demokratietheorie integriert wird. Dieser Ansatz zielt darauf, "den Tugendbegriff soweit wie möglich von seiner individualistischen Lesart in eine institutionelle Auslegung zu übersetzen." In einem abschließend Schritt werden die verschiedenen Konzepte der deliberativen Demokratie skizziert und der bisherige Stand ihrer Institutionalisierungsvorschläge resümiert. (ICD)
In: Schriften zum Umweltrecht - Band 153
Hauptbeschreibung: Um das Problem des stetig zunehmenden Flächenverbrauchs zu bewältigen, haben Ökologie und Landschaftsplanung in den letzten Jahren "Ökokonten" und "Flächenpools" entwickelt, die sich weitgehend durchgesetzt haben. Beide Modelle sind trotz ihrer Relevanz für die Planungspraxis rechtlich noch weitestgehend unerforscht. Simon Wagner schließt die Forschungslücke der fehlenden normativen Durchdringung dieser Modelle dadurch, dass er ausführlich den normativen Rahmen für ihren Einsatz in der Bauleitplanung herausarbeitet. Der Autor entwickelt eine Dogmatik, die den Einsatz der Öko