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In: German Journal of Urban Studies, Band 47, Heft 2
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Band 47, Heft 2, S. 37-54
ISSN: 1617-8203
In: German Journal of Urban Studies, Band 47, Heft 2
Als Energiekonzepte werden sowohl technische Lösungsansätze für Einzelinvestoren als auch energiepolitische Programme bezeichnet. Letztere dienen der Koordinierung politischen Handelns im Bereich der Energiegesetzgebung und stehen in Wechselbeziehung zu räumlicher Planung. In ihrer Ausrichtung sind Energiekonzepte sowohl vom technischen Fortschritt als auch vom gesellschaftlichen Wandel und damit von jeweils aktuellen soziotechnischen Leitbildern beeinflusst.
BASE
In: Zukunftsfähige Infrastruktur und Raumentwicklung: Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme, S. 5-18
Ver- und Entsorgungssysteme weisen gemeinsame Strukturmerkmale auf. Sie sind raumbedeutsam, ihr Vorhandensein oder ihr Fehlen hat Einfluss auf die Raumentwicklung. Die Systeme werden stark durch bestehende Strukturen geprägt, die bereits in der Vergangenheit entstanden und deren Kosten meist unwiderruflich festgelegt sind. Strom- und Wärmeversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie die Abfallentsorgung unterliegen der Fachplanung. Bei einer Koordinierung durch die Stadt- und Regionalplanung ist zu berücksichtigen, dass diese auf Siedlungswachstum, jedoch nicht auf Schrumpfung ausgerichtet sind, dass bei einer Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge nur eingeschränkt eine privatwirtschaftliche Optimierung möglich ist, dass für die dünn besiedelten ländlichen Räume weitgehend die gleichen Standards vorzusehen sind wie für die wesentlich dichter bewohnten Städte und dass schließlich insbesondere die einheitliche Umlage der Bau- und Betriebskosten innerhalb gewachsener Ver- bzw. Entsorgungsgebiete keine räumlichen Möglichkeiten der Steuerung eines Wachstums-, Schrumpfungs- oder Erneuerungsprozesses vorsieht. Neue Akteure am Markt bringen mehr Wettbewerb, aber auch weitere Randbedingungen, die es in der Planung zu berücksichtigen gilt. Neue technische Entwicklungen bringen sowohl neue Anlagen als auch neue Regelungs- und Steuerungstechniken zum Einsatz. Mit ihnen werden künftig Lösungen ermöglicht, welche die räumliche und zeitliche Verschiebung zwischen Angebot und Nachfrage wettmachen. Zur Vermeidung räumlicher Disparitäten in der Ausstattung mit Ver- und Entsorgungssystemen muss die Raumplanung mit verbesserten Instrumenten beteiligt werden.
In: Zukunftsfähige Infrastruktur und Raumentwicklung: Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme, S. 1-4
In: Zukunftsfähige Infrastruktur und Raumentwicklung: Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme, S. 243-248
In: Forschungs- und Sitzungsberichte der ARL / Akademie für Raumforschung und Landesplanung 235
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 2769-2777
Die Versorgung der Siedlungsräume mit Wasser, Energie und Nachrichten sowie deren Entsorgung von Abwasser und Abfällen stellt ein technisch-materielles System der Daseinsvorsorge dar. Dieses bildet sich im Raum zwischen den naturräumlichen Ressourcen und den Siedlungsgebieten. Planungsaufgabe ist es, die Teilsysteme raum- und umweltverträglich in die Siedlungsstruktur zu integrieren.
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 505-514
Als Energiekonzepte werden sowohl technische Lösungsansätze für Einzelinvestoren als auch energiepolitische Programme bezeichnet. Letztere dienen der Koordinierung politischen Handelns im Bereich der Energiegesetzgebung und stehen in Wechselbeziehung zu räumlicher Planung. In ihrer Ausrichtung sind Energiekonzepte sowohl vom technischen Fortschritt als auch vom gesellschaftlichen Wandel und damit von jeweils aktuellen soziotechnischen Leitbildern beeinflusst.
In: Zukunftsfähige Infrastruktur und Raumentwicklung: Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme, S. 95-116
In: Zukunftsfähige Infrastruktur und Raumentwicklung: Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme, S. 117-141
Die empirische Basis des Vergleichs bilden alle Anfang 2008 in Kraft befindlichen Regionalpläne in Deutschland. Im Rahmen des ersten Schritts der vergleichenden Institutionenanalyse wird untersucht, zu welchen Bereichen der technischen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur überhaupt Planzeichen in Regionalplänen vorhanden sind. Im zweiten Schritt wird dann der Rechtscharakter dieser Planzeichen verglichen. Das Ziel dieses Analyseschrittes besteht darin aufzuzeigen, ob die Regionalplanung von einer aktivplanerischen Steuerung durch rechtsverbindliche Festlegungen Gebrauch macht oder sich eher auf eine nachrichtliche Übernahme von Aussagen aus Fachplänen zu reinen Informationszwecken konzentriert. Das Ergebnis der vergleichenden Institutionenanalyse belegt, dass verbindliche zeichnerische Darstellungen in der Regel nicht zu allen wesentlichen Infrastrukturbereichen in Regionalplänen enthalten sind. Außerdem wird von der Regionalplanung häufig auf eine Ausweisung verbindlicher Planzeichen verzichtet oder diese werden nicht als solche in der Karte gekennzeichnet. Stichprobenartige Textanalysen einzelner Regionalpläne liefern weitere Indizien, dass Planzeichen zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in der Regel nur nachrichtliche Übernahmen darstellen. Für Vorhaben der technischen Ver- und Entsorgung lösen viele Regionalpläne nur wenige bis gar keine Bindungswirkungen aus. Der Anteil nachrichtlicher Übernahmen an allen infrastrukturorientierten Planzeichen schwankt von Land zu Land allerdings erheblich. Innerhalb eines Landes gleichen sich die Regionalpläne stärker als zwischen verschiedenen Ländern. Hier wird der starke Einfluss des Landesgesetzgebers erkennbar.
In: Zukunftsfähige Infrastruktur und Raumentwicklung: Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme, S. 176-190
Ver- und Entsorgungssysteme fungieren als Mittlerinnen und Katalysatorinnen der Stoffwechselprozesse zwischen Gesellschaft und Natur. Sie stellen somit eine wesentliche
Voraussetzung sowohl für die Entwicklung als auch für die Reproduktionsfähigkeit von
Gesellschaft und Natur dar. Von ihrer Gestaltung hängt daher wesentlich ab, ob und
wie menschliche Bedürfnisse so befriedigt werden können, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, erneuert und, wenn möglich, verbessert werden. Dabei kommt es
wesentlich darauf an, ob und wie es gelingen wird, die ökonomische, sozial-kulturelle
und ökologische Entwicklung der Gesellschaft integrativ zu gestalten. Das Leitbild der
Nachhaltigkeit bildet mithin die normative Grundlage gegenwärtiger und künftiger Infrastrukturplanung im Ver- und Entsorgungsbereich. In sozial-ökologischer Perspektive auf Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen als historisch spezifische Regulierungsformen gesellschaftlicher
Naturverhältnisse wird die Notwendigkeit einer umfassenden Kooperation zwischen Infrastrukturplanung, Umwelt- und räumlichen Planungen sichtbar.