Das Abgeordnetenhaus von Berlin: ein Stadtstaatenparlament im Bundesstaat
In: Landesparlamentarismus: Geschichte - Struktur - Funktionen, S. 143-175
Abstract
Dem Abgeordnetenhaus kommt in der politischen Ordnung Berlins eine gewichtige Rolle zu. Es verfügt gegenüber der Regierung über weitgehende Kontrollrechte, es hat auch einen - obgleich beschränkten - Einfluss auf Regierungsbildung und -zusammensetzung, und es gilt zu Recht als besonders "aktiv" in legislativer Hinsicht. Seit seiner ersten Einberufung am 11. Januar 1951 hat sich das Berliner Abgeordnetenhaus als "Rumpfparlament" verstanden, als ein Parlament, das auf die frei gewählten Abgeordneten aus den Ost-Berliner Stadtbezirken wartet. Doch weder die Vereinigung noch die Verfassungsrevision 1995 haben den Charakter der Berliner politischen Ordnung grundlegend ändern können. Der Beitrag zeichnet den historischen Hintergrund dieses Länderparlaments nach, beschäftigt sich mit Wahlrecht, Wahlen und dem Parteiensystem sowie mit den Mitgliedern, Strukturen und Funktionen des Berliner Abgeordnetenhaus. Abschließend wird ein Blick auf die Auswirkungen der europäischen Integration auf das Länderparlament geworfen. (ICB2)
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