Bundesstaat und Staatenbund, 1, Bundesstaat und Staatenbund in geschichtlicher Entwickelung
In: Bundesstaat und Staatenbund 1
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In: Bundesstaat und Staatenbund 1
In: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland im Kontext, S. 59-91
Die Bundesstaatlichkeit birgt in ihrer variablen Gewichtung föderaler und unitarischer Momente ein Wandlungspotential wie kaum ein anderes staatsstrukturelles Prinzip. Die Frage, wie viel Einheit auch der Bundesstaat verlangt bzw. wie viel Vielfalt er gebietet, stellt sich zum einen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern, zum anderen aber auch und gerade im Hinblick auf den in eine Bundes- und Landeszugehörigkeit geteilten Bürger. Ausgehend von einer kritischen Bestandsaufnahme der unitarischen Grundströmung der herrschenden Grundrechtsdogmatik untersucht Sigrid Boysen nicht nur die Konstruktion des allgemeinen Gleichheitssatzes in einem bundesstaatlichen Gefüge, das als Ausfluß seiner kompetenziellen Struktur unterschiedliche Rechtsgestaltungen erzeugt. Im Mittelpunkt ihrer Untersuchung steht vielmehr das spannungsreiche Verhältnis von grundrechtlichen Freiheitsgarantien, Teilhaberechten und Schutzpflichten einerseits und bundesstaatlich präfigurierter Divergenz in der Behandlung vergleichbarer Sachverhalte zwischen den einzelnen Bundesländern andererseits. Mit dem Anspruch, produktiv auf die Debatte über die Zukunft des Föderalismus einzuwirken, liefert die Autorin damit eine kritische Bestandsaufnahme der bundesstaatsrechtlichen Dimension der Grundrechtsdogmatik und bietet namentlich jenen Kräften Orientierung und Argumente, die die Gliedstaatlichkeit der Länder über die bisherigen Reformbemühungen hinaus stärken wollen. (Quelle: Verlag).
In: Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien, S. 217-230
Die Form der territorialen Organisation Spaniens ist in der Verfassung von 1978 nicht eindeutig festgelegt. Der spanische Staat hat seine Form daher erst nach und nach erhalten - in dem Maße, in dem die einzelnen Nationalitäten und Regionen das Recht auf Autonomie einforderten. Der Beitrag zeigt die Probleme auf, die sich auf dem Weg zu einem konsolidierten Bundesstaat ergeben. Was das spanische Modell in seiner Staatsstruktur einzigartig macht, ist sein asymmetrischer Charakter. Die Tatsache, daß keine Partei im Madrider Parlament über die absolute Mehrheit verfügt, verleiht den nationalistischen Parteien Kataloniens und des Baskenlandes ein politisches Gewicht, das einer rationalen Strukturierung des Staatsapparates und des föderativen Systems entgegensteht. Notwendig sind Reformen der Statuten der Autonomen Gemeinschaften, sowie Reformen der staatlichen und lokalen Verwaltung, des Finanzierungssystems der Autonomen Gemeinschaften und der Kompetenzverteilung zwischen der Zentrale und den Autonomen Gemeinschaften. (pka)
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 727
In: Schriften des Forschungsinstituts für Föderalismus und Regionalstrukturen, Riehen/Basel, ...
World Affairs Online
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4436
In: Globaler Dialog zum Föderalismus
In: Bookletreihe 5