Aufsatz(gedruckt)2008

Was wissen wir über Steuerhinterziehung?: T. 1, Theoretische Erklärungsansätze für eine weitverbreitete Ausnahme von der Regel

In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 20, Heft 2, S. 72-79

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Abstract

Der Verfasser schildert die Steuerhinterziehung als ein komplexes Verhalten, das sowohl rationale wie auch emotionale Entscheidungskomponenten aufweist und wirtschaftliche, rechtliche, politische, soziale, psychische und moralische Dimensionen umfasst. Bezug nehmend auf einzelne theoretische Ansätze stellt der Autor fest, dass die Ökonomisierung der Lebenswelt - insbesondere die Verherrlichung von Wohlstand als ausschließliches Erfolgskriterium - bei gleichzeitig weit verbreiteter Regellosigkeit und Verharmlosung von Steuerdelikten günstige sozialökonomische Rahmenbedingungen für Steuerhinterziehung schafft. Steuermoral erscheint zunehmend als bloßer Anachronismus. Steuern werden als illegitime, überhöhte Belastungen dargestellt und ausschließlich mit negativen Assoziationen verknüpft. Positive Konnotationen wie etwa Sinn und Zweck von Steuern werden dagegen so gut wie gar nicht thematisiert und verblassen. Wer sich zur Steuerhinterziehung entschließt, so der Verfasser, muss damit rechnen, dass sein Verhalten entdeckt und bestraft wird. Die entsprechenden Risiken und Rahmenbedingungen werden aber nicht rational beurteilt, sondern aufgrund kognitiver und mentaler Restriktionen verzerrt. So wird das de facto vergleichsweise geringe Entdeckungsrisiko in der Regel überhöht eingeschätzt, und die Verlustaversion ist dafür verantwortlich, dass verschiedene Besteuerungsarten mal risikofreudiges und mal risikoaversives Verhalten auslösen, selbst wenn der fragliche Steuerbetrag in beiden Fällen gleich hoch ist. Steuerhinterziehung ist kein ein-, sondern ein mehrdimensionales Verhalten. Die Folgerungen aus den verschiedenen theoretischen Ansätze stellen Facetten dar, die zusammengenommen ein relativ umfassendes Bild der Steuerhinterziehung, ihrer Rahmenbedingungen, Motivationen und Rechtfertigungen widerspiegeln und darüber hinaus nachvollziehen lassen, wie man einen Gesetzesverstoß mit einem intakten Selbstbild, einem 'reinen Gewissen' in Einklang zu bringen vermag. (ICF2)

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