Das Buch gibt einen Überblick über theoretische Konzepte von Inklusion und deren Relevanz für verschiedene Kontexte der Sozialen Arbeit. Es beleuchtet Inklusion als fachliche und gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung und fragt nach konkreten Möglichkeiten der Förderung und Gestaltung von Teilhabe im Kontext von gesellschaftlicher Vielfalt.
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In: Voluntaris: Zeitschrift für Freiwilligendienste und zivilgesellschaftliches Engagement : journal of volunteer services and civic engagement, Volume 1, Issue 1, p. 46-48
Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Schweiz wurde von politischer Seite das Versprechen abgegeben, künftig mehr für die Inklusion von Personen mit Behinderungen zu tun. Wie weit die Umsetzung der BRK vorangeschritten ist, welche Chancen sie bietet und welche Schwierigkeiten und Herausforderungen zu bewältigen sind, wurde an der Tagung «Teilhabe und soziale Inklusion» Anfang Mai 2015 an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) zwischen Forschenden, Fachpersonen aus der Praxis und Menschen mit Behinderungen diskutiert. Avec la ratification de la Convention relative aux droits des personnes handicapées (CDPH) par la Suisse, une promesse a été faite au niveau politique, celle de s'engager davantage, à l'avenir, pour l'inclusion des personnes en situation de handicap. Début mai 2015, deux journées de réflexion sur la participation et l'inclusion sociale («Teilhabe und soziale Inklusion») de ces personnes ont eu lieu à la Haute école intercantonale de pédagogie spécialisée (HfH) de Zurich. Le but de ces journées était de permettre à des chercheurs, des spécialistes issus de la pratique et des personnes en situation de handicap d'aborder un certain nombre de questions en lien avec la convention: les participants ont ainsi eu l'occasion de se demander quel est le degré de mise en œuvre de la CDPH et de réfléchir non seulement aux améliorations qu'elle apporte mais aussi aux difficultés et aux défis qu'il s'agit de surmonter dans ce domaine
Vor dem Hintergrund der Geschichte der Arbeiterwohlfahrt befasst sich Felix Welti mit den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention.
Kernaufgabe Sozialer Arbeit ist es, im Rahmen des vorgelegten Konzepts, auf den unterschiedlichen Beziehungsebenen zu arbeiten, um Inklusion, Teilhabe und Lebensqualität zu erwirken. Die Kernbestimmung gibt Antworten darauf, was Soziale Arbeit ist und was sie ausmacht. Damit einhergehend werden aktuelle gesellschaftliche Fragen und Herausforderungen reflektiert.
Soziale Teilhabe ist kein einmal erreichter, fester Zustand, sondern ein Prozess mit sich verändernden Schwerpunkten. Ein zentrales Anliegen des Fachgebietes Behindertenhilfe im Diözesancaritasverband Augsburg ist es, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Mit Blick auf Menschen mit Behinderung und Senior*innen hat der Verband das Projekt Carikom gegründet, um speziell die digitale Teilhabe zu verbessern.
Gegenwärtig wird in der Diskussion um die SGB VIII-Reform intensiv über Verfahren, organisationale und leistungsrechtliche Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Im Kern geht es darum, wie zukünftig Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe organisiert und durch Leistungen aus anderen Sozialrechtsbereichen ergänzt werden müssen, damit sie in Bezug auf die Perspektive, wie sie in § 1 SGB VIII formuliert ist, für alle jungen Menschen und ihre Eltern – eben auch für junge Menschen mit Behinderungen – in einem sozialrechtlichen Zusammenhang verlässlich und bedarfsgerecht erreichbar sind. Damit ist eine anspruchsvolle Reform der Organisationsstrukturen und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe verbunden. Diese Reform hat auch abzusichern, dass die neue organisationale Wirklichkeit Vertrauen bei allen Leistungsempfänger*innen gewinnt und sie ihre Rechte auf Förderung, Beteiligung und Schutz entsprechend verwirklicht sehen.
Durch Erfahrungsberichte von Schülern, Lehrern, Eltern, Stadtverordneten, Studierenden und Dozenten dokumentiert der Band den Oldenburger Inklusionsprozesses. Mit der Neufassung des niedersächsischen Schulgesetzes im März 2012 hat der Rat der Stadt Oldenburg einen Grundsatzbeschluss gefasst: Oldenburg will Inklusion. Inklusion bezieht sich hierbei nicht nur auf den Personenkreis der Menschen mit Beeinträchtigung und auf ihre Teilhabe in der Schule, sondern auf alle Menschen und ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen. Einen zentralen Aspekt der Bemühungen um Inklusion in Oldenburg bildet die Idee, die relevanten Interessengruppen an der Planung und Entwicklung zu beteiligen. Inklusion soll von vorneherein ein Teil gelebter Praxis sein und nicht nur als mögliches Ziel am Ende eines langen Entwicklungsprozesses stehen. In diesem Band, der Ergebnisse und Berichte des Oldenburger Inklusionsprozesses dokumentiert, finden sich Beiträge von Lehrern, Eltern, Stadtverordneten, Studierenden und Dozenten der Universität.
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Das Buch geht der Frage nach, wie sich transnationale Migrationspraxis auf die personalhoheitliche, die territoriale, die soziale und die politische Zuordnung von Migranten auswirkt. Dabei wird deutlich, das sich gegenwärtige Migrations- und Integrationsrecht durch zwei Prinzipien strukturieren lässt: Das Prinzip der progressiven Inklusion und das Prinzip der statischen Zuordnung. Letzterem zufolge ist die Staatsangehörigkeit das dominante Kriterium der Zuordnung und der Verteilung von Teilhaberechten an Migranten. Das Prinzip der progressiven Inklusion stellt hierzu ein Gegengewicht dar, indem es dem Grundsatz folgt, Migranten - unabhängig von Bemühungen um den Erwerb der Staatsangehörigkeit - durch die zügige Gewähr von Rechten zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermächtigen. Beide Prinzipien werden als Rechtsprinzipien im Völkerrecht nachgewiesen und ihre dogmatischen Konsequenzen anhand von ausgesuchten Problemkonstellationen dargestellt
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