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In: Bibliothek der Geschichte und Politik
In: German literature collections
In: Deutsche Klassiker im WWW
In: Digitale Bibliothek deutscher Klassiker
In: Politische Theorien des 17. und 18. Jahrhunderts: Staat und Politik in Deutschland, p. 117-140
Der Beitrag nimmt eine Einordnung der politischen Theorie von Christian Thomasius vor. Zunächst werden einige biographische Daten skizziert und das zeitliche, politische und universitäre Umfeld seines Wirkens in Grundzügen erläutert. Obwohl Thomasius kein einheitliches Gedankengebäude hinterlassen hat, widmet der Autor den zweiten Teil seines Beitrags dem Staatsdenken von Thomasius. Der Autor diskutiert die Rezeption von Thomasius im 17. und 18. Jahrhundert: hier wurde Thomasius Naturrechtslehre als politische Theorie absolutistischer Herrschaft begriffen. Von Naturzustand und Naturrecht ausgehend werden Fragen zu Frieden, Recht, Herrschaft und Gesetzgebung behandelt und dessen Auffassung zu Kirche und Staat erläutert. Die Grundsäulen seines Staatsverständnisses sind, nach Ansicht des Autors, Recht, Bildung und Religion, dies entspricht der Auffassung, der meisten Reichsjuristen: Der verantwortliche Fürst hat für gute Verwaltung, für Rechtswahrung und für die Erziehung der Untertanen zu sorgen. (ICB2)
In: Politische Theorien des 17. und 18. Jahrhunderts. Staat und Politik in Deutschland., p. 117-140
Der Beitrag nimmt eine Einordnung der politischen Theorie von Christian Thomasius vor. Zunächst werden einige biographische Daten skizziert und das zeitliche, politische und universitäre Umfeld seines Wirkens in Grundzügen erläutert. Obwohl Thomasius kein einheitliches Gedankengebäude hinterlassen hat, widmet der Autor den zweiten Teil seines Beitrags dem Staatsdenken von Thomasius. Der Autor diskutiert die Rezeption von Thomasius im 17. und 18. Jahrhundert: hier wurde Thomasius Naturrechtslehre als politische Theorie absolutistischer Herrschaft begriffen. Von Naturzustand und Naturrecht ausgehend werden Fragen zu Frieden, Recht, Herrschaft und Gesetzgebung behandelt und dessen Auffassung zu Kirche und Staat erläutert. Die Grundsäulen seines Staatsverständnisses sind, nach Ansicht des Autors, Recht, Bildung und Religion, dies entspricht der Auffassung, der meisten Reichsjuristen: Der verantwortliche Fürst hat für gute Verwaltung, für Rechtswahrung und für die Erziehung der Untertanen zu sorgen. (ICB2).
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Volume 107, Issue 1, p. 545-545
ISSN: 2304-4861
In: History of European ideas, Volume 8, Issue 2, p. 139-145
ISSN: 0191-6599
In: Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert: Reichspublizistik, Politik, Naturrecht, p. 172-196
Politische und politisch-rechtliche Argumente und Thesen von Samuel Pufendorf werden dargestellt und interpretiert. Dabei werden die ideengeschichtlichen, politischen und sozialen Entwicklungen des 17. Jahrhunderts in Deutschland berücksichtigt. Eine Systematisierung und Säkularisierung des Naturrechts, Reformvorstellungen vom politischen System des Absolutismus und eine Souveränitäts- und Verfassungskonzeption werden als Pufendorfs größte Leistungen festgestellt. Ein rationalistisches Menschenbild, die Konstitution des Staates durch das gemeinschaftliche Leben und eine rechts- und herrschaftsbezogene Staatskonzeption werden als bedeutende Ansätze Pufendorfs hervorgehoben. Mittels seiner Auslegung der Naturrechtstheorie versuchte er, die Herrschenden auf die Vernunft und die Souveränität festzulegen. Herrschaft, Staat und Recht werden von Pufendorf weitgehend innerweltlich-säkularisiert begriffen, im Gegensatz zur religiös-transzendentalen Bindung der rechtlichen und politischen Welt. (HA)
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Volume 100, Issue 1, p. 119-144
ISSN: 2304-4861
Michael Stolleis (Hrsg.): "Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert". Reichspublizistik, Politik, Naturrecht. Alfred Metzner Verlag, Frankfurt/M. 1987. 366 S., 49,80 DM