Christian Thomasius (1655-1728)
In: Politische Theorien des 17. und 18. Jahrhunderts. Staat und Politik in Deutschland., S. 117-140
Abstract
Der Beitrag nimmt eine Einordnung der politischen Theorie von Christian Thomasius vor. Zunächst werden einige biographische Daten skizziert und das zeitliche, politische und universitäre Umfeld seines Wirkens in Grundzügen erläutert. Obwohl Thomasius kein einheitliches Gedankengebäude hinterlassen hat, widmet der Autor den zweiten Teil seines Beitrags dem Staatsdenken von Thomasius. Der Autor diskutiert die Rezeption von Thomasius im 17. und 18. Jahrhundert: hier wurde Thomasius Naturrechtslehre als politische Theorie absolutistischer Herrschaft begriffen. Von Naturzustand und Naturrecht ausgehend werden Fragen zu Frieden, Recht, Herrschaft und Gesetzgebung behandelt und dessen Auffassung zu Kirche und Staat erläutert. Die Grundsäulen seines Staatsverständnisses sind, nach Ansicht des Autors, Recht, Bildung und Religion, dies entspricht der Auffassung, der meisten Reichsjuristen: Der verantwortliche Fürst hat für gute Verwaltung, für Rechtswahrung und für die Erziehung der Untertanen zu sorgen. (ICB2).
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