Leiharbeit und Werkvertrag: rechtliche Grundlagen des AÜG, Rechte der Leiharbeitnehmer, Rechte des Betriebsrats, Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Der durch Studium, Berufs- und Beratungstätigkeiten qualifizierte Autor erklärt in der Reihe "Grundlagen der Betriebsratsarbeit" nach "Personelle Angelegenheiten" (ID-A 44/11) und "Soziale Angelegenheiten" (ID-A 52/11) nun ein besonders kompliziertes und umstrittenes Thema. Das AÜG existiert seit 1972, wurde 1995 neu gefasst und erfuhr 2011 wesentliche Veränderungen (u.a. Mindestlöhne und Lohnuntergrenzen in einigen Branchen und Bundesländern). Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht - allerdings mit Ausnahmeregelungen, kurzzeitigen Verordnungen und Fristen. Unbestritten bleibt das höhere Entlassungsrisiko. Vor- und Nachteile für alle Beteiligten, Überschneidungen mit Scheinselbstständigkeit und Werkverträgen (mit denen Bestimmungen umgangen werden können), Arbeitnehmerrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats werden deutlich herausgestellt. Ältere Titel zur Leih- und Zeitarbeit sowie Befristung sollten ersetzt werden. Mit Glossar. Grundbestand. (1 A) (Elke Günther)