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In: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen: ZögU ; zugleich Organ der Gesellschaft für Öffentliche Wirtschaft = Journal for public and nonprofit services, Band 42, Heft 3, S. 252-279
ISSN: 2701-4215
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung führen dazu, dass sich Hochschulen vermehrt als Motoren einer "großen Transformation" (Wissenschaftlicher Beirat für globale Umweltveränderungen 2011) hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft verstehen und als solche verstanden werden. Der Programmvorschlag einer "transformativen Wissenschaft" bietet einen normativen Rahmen, wie Hochschulen ihre Aktivitäten entsprechend gestalten können. Der Forschungsbestand zur 4. Mission, der "Co-Creation for Sustainability", zeigt empirisch, wie Hochschulen weltweit transformative Aktivitäten umsetzen. Die Implikationen dieser neuen Rolle von Wissenschaft und Hochschule haben zu kontroversen Diskussionen über den Zweck von Wissenschaft und Hochschule geführt, bei dem zwei grundlegende Wissenschaftsparadigmen aufeinandertreffen. Diese können in einem Spannungsfeld von selbstzweckhafter Wahrheitsfindung und nutzenstiftender Wissensproduktion verortet werden. Während Vertreter des ersteren die wissenschaftlichen Grundwerte in ernsthafter Gefahr wägen, sehen andere in dieser Entwicklung eine Chance für die Zukunft der Hochschule, ihre Legitimation gegenüber der Gesellschaft zu sichern. Fraglich ist, ob transformative Aktivitäten im Kontext der Hochschulgeschichte zu Recht als eine Bedrohung für Hochschule und Hochschulforschung verstanden werden können oder ob es nicht einer gewissen Tradition folgt, dass Hochschulen ihre Aktivitäten am Wohle der Gesellschaft ausrichten. Unsere Analyse von Wissenschaftsparadigmen, Hochschulmodellen und ihren Missionen zeigt, dass einige Aspekte transformativer Aktivitäten auch mit Rückblick auf die Hochschulgeschichte als Novum erscheinen. Diese müssen jedoch nicht als Bedrohung gewertet, sondern können auch als Chance verstanden werden.
In: 4. Workshop Qualitative Inhaltsanalyse
Die Aufrechterhaltung von Aktivitäten wird in der Literatur als zentraler Faktor genannt, damit zufriedenes Altern gelingen kann. Gerade vor dem Hintergrund von Krankheit und Beeinträchtigung kommt dem Aktivsein immense Bedeutung zu, da es sich positiv auf das subjektive Wohlbefinden auswirkt. Sowohl ein pathologisch verlaufender Alterungsprozess als auch eine Institutionalisierung bringen negative Folgen für das Aktivsein mit sich. Senioren- und Pflegeheime haben die Wichtigkeit von Aktivität erkannt und bieten ihren BewohnerInnenn unterschiedliche Betätigungsfelder an. Das Projekt 'Geri-Aktiv' widmet sich der Lebenssituation von alten, beeinträchtigten Menschen. Festzustellen, wie institutionalisiertes Aktivsein aussieht und ob es möglich ist, frühere Aktivitätsgewohnheiten und lebensspannenbezogene Aktivitäten im Heim beizubehalten, war Anliegen des vorzustellenden Teilprojekts, an dem 50 Senioren- und 81 PflegeheimbewohnerInnen aus fünf Kärntner Heimen (Österreich) teilnahmen. Eine Vorgehensweise analog der qualitativen Sozialforschung wurde gewählt, um einerseits reichhaltiges Datenmaterial zu erhalten und andererseits den institutionalisierten Menschen die Möglichkeit zur sozialen Interaktion zu gewähren. Da die potenzielle Interviewbereitschaft der HeimbewohnerInnen aufgrund ihres unterschiedlichen Betreuungsbedarfes weit streute, wurde ein gestuftes Interviewverfahren (problemzentriertes Interview, Fokusgruppe und offener Fragebogen) basierend auf einem Interviewleitfaden eingesetzt. Diese Erhebungsverfahren erlauben nicht nur den unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der BewohnerInnen begegnen zu können, sondern bilden auch die Grundlage einer Methodenkombination von qualitativen und quantitativen Analyseschritten innerhalb der Qualitativen Inhaltsanalyse. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl im Senioren- als auch im Pflegeheimbereich vielfältige aktuelle Aktivitätsmöglichkeiten bestehen. Wesentliche Unterschiede gibt es hinsichtlich der Aktivitätsausprägung in den beiden Institutionsformen und der Beweggründe für das Handeln. Dem Ausführen früherer Alltagshandlungen wird seitens der Befragten große Wichtigkeit beigemessen. Demnach ist nicht Aktivität per se für zufriedenes Altern verantwortlich. Auf der Grundlage des vorliegenden Datenmaterials wurde das '3-Ebenen-Modell', welches Aktivität mit Motiven verknüpft, konzipiert. Unter Berücksichtigung der im Alter vorhandenen Beeinträchtigungen können ausgehend von diesem Modell individuell passende und für die BewohnerInnen sinnvolle Aktivitäten abgeleitet und in den Alltag integriert werden.
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 1174
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Der Terroranschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hat zu einer erheblichen gesetzgeberischen Aktivität geführt. Dadurch wurden nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch die nachrichtendienstlichen Kompetenzen umfassend erweitert. Geheimdienstliche Maßnahmen sind besonders eingriffsintensiv und grundrechtsgefährdend. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden technischen Überwachungsmöglichkeiten. Ein effektiver Schutz der (subjektiven) Rechte betroffener Bürger wird dementsprechend zu einer großen Herausforderung insbesondere für die Gerichte. Doch was macht effektiven Rechtsschutz aus? Welche Besonderheiten gibt es im geheimdienstlichen Bereich? Und entspricht die derzeitige Konzeption und Praxis einem effektiven Rechtsschutz im Sinne des Grundgesetzes?Der Autor stellt in der vorliegenden Publikation umfassend die Geschichte und Befugnisse der Geheimdienste und ihrer Kontrollinstitutionen dar. Im Anschluss befasst er sich mit dem einfach-rechtlichen parlamentarischen und gerichtlichen Rechtsschutzsystem, arbeitet verfassungsrechtliche Maßstäbe heraus und wendet diese auf das einfache Recht an. Thorsten Kornblum zeigt schließlich Lösungsmöglichkeiten auf, die für typische Probleme bei Prozessen gegen Geheimdienste von praxisrelevanter Bedeutung sind.
In: Sozialwissenschaftliche Annalen Reihe A, Band 2, Heft 1, S. 43-49
"Erfolgs- oder Ergebniskontrollen dienen der Feststellung der Zielerreichung eines Kontrollobjektes (z.B. Programm, Projekt) nach Beginn der Realisationsphase. Derartige Erfolgskontrollen werden besonders im Zusammenhang mit der Diskussion um staatliche Aufgaben- oder Programmplanungen verstärkt gefordert, in der Praxis sind sie jedoch - zumindest in der Bundesrepublik - eher die Ausnahme als die Regel. Dies hängt u.a. sicher damit zusammen, daß auch systematische Aufgabenplanungen als Voraussetzung für eine systematische Erfolgskontrolle noch weitgehend fehlen. Es wird ein Überblick über den Stand der Praxis gegeben unter Einbeziehung der in letzter Zeit in den USA diskutierten Bestrebungen nach Einführung von "zero-base reviews" im Zusammenhang mit einer "sunset legislation". Bei der Erörterung der Probleme und Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle staatlicher Aktivitäten ist zwischen legislativen und exekutiven Erfolgskontrollen sowie zwischen Erfolgskontrollen der operativen und der strategischen Planung zu unterscheiden. Neben den besonderen Bedingungen für die Durchführung derartiger Kontrollen im öffentlichen Bereich soll darauf eingegangen werden, ob sich aus der Gestaltung von und den Erfahrungen mit Erfolgskontrollen im privatwirtschaftlichen Bereich Anhaltspunkte für die Ausfüllung der Kontrollfunktion im öffentlichen Bereich gewinnen lassen." (Autorenreferat)
In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1174 v.1174
Hauptbeschreibung Der Terroranschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hat zu einer erheblichen gesetzgeberischen Aktivität geführt. Dadurch wurden nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch die nachrichtendienstlichen Kompetenzen umfassend erweitert. Geheimdienstliche Maßnahmen sind besonders eingriffsintensiv und grundrechtsgefährdend. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden technischen Überwachungsmöglichkeiten. Ein effektiver Schutz der (subjektiven) Rechte betroffener Bürger wird dementsprechend zu einer großen Herausforderung insbesondere für die Gerichte. Doch was macht effektiven Rechtsschutz aus? Welche Besonderheiten gibt es im geheimdienstlichen Bereich? Und entspricht die derzeitige Konzeption und Praxis einem effektiven Rechtsschutz im Sinne des Grundgesetzes? Der Autor stellt in der vorliegenden Publikation umfassend die Geschichte und Befugnisse der Geheimdienste und ihrer Kontrollinstitutionen dar. Im Anschluss befasst er sich mit dem einfach-rechtlichen parlamentarischen und gerichtlichen Rechtsschutzsystem, arbeitet verfassungsrechtliche Maßstäbe heraus und wendet diese auf das einfache Recht an. Thorsten Kornblum zeigt schließlich Lösungsmöglichkeiten auf, die für typische Probleme bei Prozessen gegen Geheimdienste von praxisrelevanter Bedeutung sind. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung und Grundbegriffe: Geheimdienste, staatliche Macht und rechtsstaatlich-demokratische Kontrolle - Gang der Untersuchung - Stand der Diskussion in Literatur und Rechtsprechung - 1. Teil: Die Entwicklung der Dienste, ihre Kompetenzen und Kontrollen: Der Ausbau nachrichtendienstlicher Strukturen seit 1945 - Die Kompetenzen der Dienste heute - Die Kontrollinstanzen jenseits des gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Rechtsschutzes - 2. Teil: Die
Die vorliegende Expertise des Zentralinstituts für Jugendforschung der DDR behandelt Forschungsergebnisse aus schriftlichen Befragungen von Jugendlichen zur Thematik von durch die FDJ organisierten und bereitgestellten Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für die DDR-Jugend. Sie knüpft inhaltlich an die Expertise "Das Freizeitbudget der DDR-Jugend" an. Im einzelnen werden folgende kulturelle Aktivitäten der FDJ dargestellt und diskutiert: (1) Wirksamkeit der Singeklubs; (2) Befriedigung der Tanzbedürfnisse Jugendlicher; (3) Bedeutung der Jugendklubs sowie (4) ein kulturell-künstlerischer Leistungsvergleich der abiturausbildenden Einrichtungen und Hochschulen. Die Autoren betonen einerseits die noch unbefriedigende Stellung der Singeklubs, heben andererseits hervor, daß die Jugendklubs eine jugendgemäße Organisationsform des Freizeitlebens Jugendlicher sind und mittlerweile die wahrscheinlich wichtigste Institution in diesem Bereich darstellen. Aus diesem Grunde plädieren sie für eine stärkere Einbindung des Leistungsvergleichs in die Sphäre der Jugendklubs. (ICC)
In: Arbeitspapiere und Materialien / Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, Band 40