Based on theory and previous results, three hypotheses are posed: (1) Libertarian states have no violence between themselves. (2) The more libertarian two states, the less their mutual violence. (3) The more libertarian a state, the less its foreign violence. These hypotheses are statistically tested against scaled data on all reported international conflict for 1976 to 1980; and where appropriate, against a list of wars from 1816 to 1974, and of threats and use of force from 1945 to 1965. The three hypotheses are found highly significant. Tests were also made for contiguity as an intervening variable and were negative. Finally, two definitions of "libertarian" are tested, one involving civil liberties plus political rights, the other adding in economic freedom. Both are highly positive, but economic freedom is also found to make a significant added reduction in the level of violence for a state overall or between particular states.
Auf der Grundlage seiner Erfahrungen aus den Einsätzen deutscher Soldaten in Südosteuropa und Afghanistan zeigt der Verfasser, in welchem Rahmen sich die schon vor dem 11. September 2001 eingeleitete Umstrukturierung der deutschen Streitkräfte bewegt. Er verweist zunächst auf die verfassungsrechtlichen und einfach-gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Primat der Politik über Funktion und Einsatz der Bundeswehr festschreiben. Vor diesem Hintergrund wird das erweiterte Aufgabenspektrum der Streitkräfte aus militärpolitischer Perspektive thematisiert, wobei der Schwerpunkt hier auf dem Einsatz gegen den internationalen Terrorismus liegt. Abschließend werden die Anforderungen an die Streitkräfte in Auslandseinsätzen und im Kampf gegen den internationalen Terrorismus aus militärischer Sicht sowie damit verbundene Anforderungen an die Truppenführer angesprochen. Ein abschließender Blick in die Zukunft gilt politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Problemfeldern im diskutierten Kontext, die einer nachhaltigen Lösung bedürfen. (ICE2)
Impact of international capital market integration on economic policies between the 1960s and the 1980s. Identifies a shift away from coordination of balance-of-payments financing and toward coordination of monetary and fiscal policies.
Sind bei der Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines ausländischen Titels noch Einwendungen gegen den titulierten Anspruch zulässig? Wenn ja, so stellen sich eine Reihe von Folgefragen: Welche Gerichte sind international zuständig? In welchem Verfahren sind solche Einwände geltend zu machen? Wie bestimmt sich das anwendbare Recht? Welchem Statut unterliegen Rechtskraft und Präklusionswirkung? Und ist zwischen verschiedenen Arten von Titeln – Urteil, vollstreckbarer Vergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch – zu differenzieren?Andreas Nelle untersucht diese Fragen für das deutsche Recht und das europäische Zivilprozeßrecht sowie rechtsvergleichend für das englische, französische, schweizerische und U.S-amerikanische Recht. Dabei zeigt sich, daß die der Praxis entnommene Problemstellung grundsätzliche Fragen zum Stellenwert des Titels als formalem Instrument im internationalen Rechtsverkehr aufwirft.Auf der Grundlage der Rechtsvergleichung entwickelt Andreas Nelle sechs Kernthesen und eine Fülle von Einzellösungen. Diese zielen darauf ab, eine erhöhte und den Gegebenheiten des heutigen internationalen Wirtschaftsverkehrs angemessene Integration verschiedener Verfahrenssysteme unter Beachtung ihrer jeweiligen Eigenheiten zu erzielen. Es wird deutlich, daß einige Grundannahmen, die noch auf die Praxis des Reichsgerichts zum deutschen Exequaturverfahren zurückgehen, korrigiert werden müssen.Andreas Nelle ebnet nicht nur den Weg zu einer angemesseneren Behandlung von Einwänden gegen ausländische Titel, sondern auch zu einer verbesserten, aber nicht schrankenlosen internationalen Fungibilität vollstreckbarer Titel.
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