Aufsatz(gedruckt)1986

Rechtsschutz für Tiere - Eine Bestandsaufnahme anläßlich der Novellierung des Tierschutzgesetzes

In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 101, Heft 24, S. 1235-1258

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Abstract

Das novellierte Tierschutzgesetz ist am 1.1.1987 in Kraft getreten. Es wird jedoch keine Chance haben, Rechtsfrieden zu stiften. Bereits seine Prämisse, daß Tierschutz keinen Verfassungsrang habe, ist nicht haltbar. Es hat auch eine anthropozentrische Begründung: in der Menschenwürde, in der Kulturstaatlichkeit und im Jugendschutz. Auch die bereichsspezifischen Regelungen des novellierten Gesetzes begegnen verfassungsrechtlichen Bedenken. (GMH)

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