Kooperation und die Aufteilung des Kooperationsgewinns bei horizontaler Politikverflechtung
In: MPIFG discussion paper 91,6
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In: MPIFG discussion paper 91,6
In: Internationales Management und die Grundlagen des globalisierten Kapitalismus, S. 561-573
In: Der Staat des Neoliberalismus, S. 99-120
In: Joseph Schumpeters Theorie gesellschaftlicher Entwicklung, S. 131-142
In: Politischer Liberalismus und wohlgeordnete Gesellschaften: John Rawls und der Verfassungsstaat, S. 35-54
"Zunächst und nur der begrifflichen Klarheit und Grenzziehung halber soll von Rawls' Behandlung des Staates unter Staaten die Rede sein (Abschnitt 2). Alles Weitere wird sich dann mit seinen Überlegungen zu den Binnenverhältnissen politischer Gemeinwesen befassen: Im ersten Schritt ist zu beschreiben, welche Rolle und Funktion Rawls der Staatsgewalt zuweist (Abschnitt 3); sodann werden seine Ausführungen zur Grundstruktur einer akzeptablen Staatsorganisation skizziert (Abschnitt 4); anschließend wird es insbesondere darum gehen, inwiefern und wo die Rawls'sche Konzeption des politischen Liberalismus in der Behandlung der Staatsgewalt typisch oder nicht typisch liberal ist. Betrachtet wird das anhand der Besonderheiten seiner Überlegungen zu Freiheit (Abschnitt 5), zur Reichweite politischer Entscheidung (Abschnitt 6) und zum politischen Entscheidungsprozess (Abschnitt 7)." (Textauszug)
In: Marktwirtschaft und soziale Gerechtigkeit: Gestaltungsfragen der Wirtschaftsordnung in einer demokratischen Gesellschaft, S. 229-241
Die Gerechtigkeit der politischen Entscheidung ist nach Meinung des Autors notwendigerweise eine distributive Gerechtigkeit. Die Gerechtigkeit des Marktes besteht im Kern darin, dass die Regeln freiwilliger Kooperation respektiert bzw. durchgesetzt werden - sie ist also eine kommutative Gerechtigkeit. Der Autor untersucht in seinem Beitrag, in welcher Weise in der Politikwissenschaft diejenigen Gerechtigkeitsfragen behandelt werden, die sich im Markt stellen oder stellen können. Es geht dabei nicht darum, spezifische Gerechtigkeitsmaßstäbe, die man an politische Entscheidungen herantragen kann und die innerhalb der Politikwissenschaft umstritten sind, mit spezifischen Gerechtigkeitsmaßstäben zu konfrontieren, die man an Marktentscheidungen herantragen kann und welche in der Ökonomie ebenfalls umstritten sind. Der Autor entwickelt seine Überlegungen in folgenden Schritten: Zunächst werden die grundlegenden Gerechtigkeitsprobleme skizziert, mit denen die heutige Gesellschaft konfrontiert ist. Daran anschließend wird die Rolle der Politik betrachtet, nämlich die Regelsetzung und zwar auch für die nicht-politischen Entscheidungen in einer Gesellschaft. Es werden ferner die Gerechtigkeitsimplikationen des Marktes erörtert und auch das, was in ihnen nicht enthalten ist. Dies eröffnet den Blick auf die mögliche Rolle der Politik, deren Relevanz genauer untersucht wird. Danach wird knapp skizziert, wie die denkbaren Varianten der Regelsetzung aussehen können, um schließlich die theoretischen Überlegungen in einigen Thesen zusammenzufassen. (ICI2)
In: Politische Philosophie, S. 307-340
Der Autor gibt einen Überblick über den politikwissenschaftlichen Forschungsstand zur Gewaltenteilung. Demnach beruht die Stabilität der politischen Institutionen auf einem Zusammenwirken verschiedener Organe, die aufeinander partiell Macht ausüben können, von denen keines aber ein anderes unter vollständiger Kontrolle hat. Der Autor verwendet den Begriff der Gewaltentrennung für den Weg der Separation und der Machtbalance ("Checks and Balances") einerseits und für den Weg der wechselseitigen Kontrolle aufgeteilter Kompetenzen andererseits. In Hinblick auf die politische Philosophie stellt er drei große Beiträge zum Thema vor: (1) Montesquieus Vorstellung der Balance zwischen Gewalten, die selbst in soziale Lager eingebettet sind und von dort ihr jeweiliges Eigengewicht beziehen, (2) Sieyes' Konzeption der strikten Separation spezialisierter Organe, die einem homogen gedachten souveränen Volk rechenschaftspflichtig sind und von ihm auch faktisch unter Kontrolle gehalten werden, (3) schließlich die Erläuterung des vorgeschlagenen Institutionensystems der künftigen USA, die Hamilton, Madison und Jay in den "Federalist Papers" geben - die Beschreibung eines sich selbst tragenden Gebildes von einander im Zaum haltenden Organen. (ICI2)
In: Politische Philosophie, S. 127-163
Der Verfasser beginnt seine Erörterungen mit Kant, der die grundlegenden Dinge zur individuellen Autonomie gesagt hat. Dabei kommt zunächst gewissermaßen der negative Aspekt der Freiheit zur Sprache, nämlich das, was sich rechtlich zum Thema sagen lässt. In einem zweiten Schritt betrachtet er John Stuart Mill, der einerseits den positiven Aspekt näher untersucht, nämlich die Möglichkeit individueller Entfaltung, und der andererseits auf die kulturellen Voraussetzungen einer freiheitlichen Ordnung eingeht. Den Abschluss bildet die Gegenüberstellung zweier konträrer Positionen der unter Gesichtspunkten der Freiheit erwünschten oder notwendigen Gesamtverfassung einer Gesellschaft - auf der einen Seite Friedrich August von Hayeks Vorstellung von Freiheit als Zusammenleben autonomer Akteure unter abstrakten Spielregeln und auf der anderen Seite Karl Marx und seine Vorstellung von Freiheit als der bewussten Verfügung gesellschaftlich lebender Wesen über das gemeinsame Schicksal. (ICE2)
Die zentrale Lehre aus der gegenwärtig noch andauernden Krise ist sicherlich, dass Bedarf an Veränderungen der Beziehung zwischen Politik und Wirtschaft – auch im internationalen Zusammenhang – besteht. Worin genau dieser Bedarf besteht, ist allerdings umstritten. Die folgenden Überlegungen sollen einige ordnungspolitische Aspekte der Situation beleuchten und insbesondere der Frage nachgehen, welche Rolle die "Zivilgesellschaft" bei alledem spielen könnte. Die Kernthese ist, dass hier nicht so viel von einer Stärkung einer transnationalen Zivilgesellschaft zu erwarten ist wie von der Unterstützung der Herausbildung ausgewogener Zivilgesellschaften in allen Staaten: Im Kern geht es darum, bestimmte gleiche Grundinstitutionen in allen souveränen politischen Gebilden durchzusetzen – nicht nur sehr grundlegende Verfassungstatbestände wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sondern spezifische Requisiten einer starken Zivilgesellschaft wie Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit, Streikrecht. Solche Eigenschaften haben Folgen für die Bedingungen, unter denen der Wettbewerb der Staaten stattfindet. Sie schaffen eine nationalstaatliche Infrastruktur für die Prozesse, die auf der zwischenstaatlichen Ebene ablaufen.
BASE
In: Politik – Wissenschaft – Medien, S. 441-451
In: Macht in der Ökonomie, S. 121-141
Der Verfasser setzt sich mit seinem Thema zunächst auf definitorischer Ebene auseinander. Er unterscheidet faktische und legitime Macht sowie implizite und explizite Kollektiventscheidung und fragt nach dem Ort legitimer Macht. Dies führt zu der Grundthese des Beitrags: Legitime Macht ist nur in Prozessen expliziter Kollektiventscheidung zu finden, und die Rolle und Funktion dieser Macht ist genau gegensätzlich zur Rolle und Funktion der Abwesenheit legitimer Macht in Prozessen impliziter Kollektiventscheidung. Dies wird hinsichtlich der zentralen Kriterien Freiheit, Gerechtigkeit und Rationalität im einzelnen gezeigt. Diese Kriterien haben im Rahmen impliziter Kollektiventscheidungen einen ganz anderen begrifflichen Inhalt als im Rahmen expliziter Kollektiventscheidungen. Abschließend wird nach den ordnungspolitischen Konsequenzen dieser Argumentation gefragt. Es wird die philosophische Aufgabe diskutiert, den Universalismus konfligierender Konzeptionen in einen allgemeineren Rahmen einzubetten, in dem grundlegende Billigkeitsüberlegungen den Ausschlag geben. (ICE2)
In: Political Legitimization without Morality?, S. 73-90
In: Jahrbuch Politisches Denken, Band 2006-2007, S. 79-96
ISSN: 0942-2307
In: Geschichte des politischen Denkens: ein Handbuch, S. 635-650
Friedrich A. von Hayek beschäftigte sich mit der Frage nach den grundlegenden Prinzipien der Selbststeuerung einer Gesellschaft und äußerte ein Unbehagen an den planwirtschaftlichen Vorstellungen, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die ökonomische Theorie beherrschten. Er suchte gegen einen "rationalistischen Konstruktivismus" seiner Zeit den Wiederanschluss an die schottische Moral- und Sozialphilosophie - vor allem an Hume und Smith - sowie ihre Nachfolger im Feld der politischen Theorie. Das Werk "Die Verfassung der Freiheit" von 1960 stellt die erste große Bilanz seiner Bemühungen auf diesem Gebiet dar. Es ist in drei gleichgewichtige Teile unterteilt: Der erste Teil ("Der Wert der Freiheit") entwickelt den Zusammenhang von Freiheit, Ordnung und Fortschritt; im zweiten Teil ("Freiheit und Gesetz") stellt Hayek dar, wie die Institutionalisierung einer freiheitlichen Ordnung beschaffen ist und im dritten Teil ("Freiheit im Wohlfahrtsstaat") diskutiert er schließlich die Konsequenzen für die Staatstätigkeit im Einzelnen. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Elemente der Konzeption Hayeks erläutert, die sich auf Freiheit, Ordnungprinzipien, Fortschritt, Gerechtigkeit, Kultur und politische Institutionen beziehen. Hinsichtlich der Diskussionen und Kontroversen bei der Rezeption von Hayeks Werk werden u.a. die Bedeutung von Evolutionismus und Konstruktivismus, gesellschaftlicher Macht und politischer Verfassung herausgestellt. (ICI2)