Riskante Netze: Informations- und Kommunikationstechnik zwischen Technologie-Abschätzung und Technik-Gestaltung
In: Schriftenreihe der Österreichischen Computer-Gesellschaft 51
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In: Schriftenreihe der Österreichischen Computer-Gesellschaft 51
In: Schriftenreihe der Beratungsstelle für Informationstechnik-Folgen und -Alternativen (BIFA) 1
In: Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 8,2
In: Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 8,1
In: Arbeit, Menschen, Informationen: zur technologischen Formierung der Gesellschaft, S. 181-206
"Die geläufige Meinung ist, daß offene Computernetze sozial nicht beherrschbar seien. W. Steinmüller hingegen ist der Auffassung, daß das sehr wohl - unter bestimmten Bedingungen - möglich sei, d. h. daß in einem Computernetz nur das getan werden kann, was getan werden darf. Sämtliche Dienste die über Netze (Teledienste) angeboten werden, sollen einem Genehmigungsverfahren unterliegen, das technische, organisatorische und rechtliche Reglementierungen enthält. Netzwerkbeauftragte, die unabhängigen Datenschutzinstitutionen zugeordnet sind, sorgen für die notwendige Transparenz und Kontrolle." (Autorenreferat)
In: Die Neue Sicherheit: vom Notstand zur Sozialen Kontrolle, S. 203-224
Es wird untersucht, für wen die Volkszählung 1987 in der Bundesrepublik ein Erfolg oder Mißerfolg war, und es werden Zusammenhänge zwischen der Volkszählung und aktuellen politischen Erscheinungen herausgearbeitet. Die Volkszählung wird in Verbindung gebracht mit der Verkabelung, den (Staats-)Sicherheitsgesetzen, dem maschinenlesbaren Personalausweis oder Paß und mit dem Integrated Service Digital Network (ISDN). Als Fazit wird herausgestellt, daß die Volkszählung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung und Durchsetzung bereits keine klassische Totalerhebung mehr ist. Sie ist vor allem ein notwendiges Zwischenglied in der langen Kette der Technisierungen des Staatsapparates. (GF)
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 12, Heft 2, S. 176-194
ISSN: 0340-0425
In dem Beitrag werden zunächst Vorgeschichte und Systemzusammenhang der Volkszählung 1983 dargestellt. Dann werden mehrere Funktionen der Volkszählung herausgearbeitet, die zu unterscheiden als sinnvoll angesehen wird: die der klassischen amtlichen Statistik (Funktion I und II), die des klassischen Meldewesens (III), sowie die Funktionen der Automation des Einwohnerwesens bzw. der Verbindung von Statistik und Einwohnerwesen (IV-VI) bis hin zum maschinenlesbaren Personalausweis (VII). Diese Punkte werden im einzelnen analysiert. Weiter werden Mindestanforderungen an die korrekte Organisation des Volkszählungsverfahren gestellt. Als Schlußfolgerungen aus den Überlegungen werden drei Postulate aufgestellt: (1) Der Bürger muß selbst bestimmen können, welche seiner Daten wofür wohin fließen. (2) Personenbeziehbare statistische Daten müssen institutionell abgesondert und prozedural anonymisiert bleiben können. (3) Das Personenkennzeichenverbot der Verfassung darf nicht durch funktionsgleiche Surrogate unterlaufen werden. (KW)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 32, Heft 8, S. 426-436
ISSN: 0342-300X
"Die "Verdatung der Gesellschaft als Folge der Ausbreitung und des Zusammenwachsens der verschiedenen Informationstechnologien wirft eine Reihe von Problemen für die Beschäftigten, ihre Interessenvertretungen, für staatliche Institutionen und für die Gesamtgesellschaft auf. An einer differenzierten Darstellung dieser Folgen, wie z.B. verstärkte Dehumanisierung der Arbeitswelt, Unterlaufen von Rechten der Interessenvertretungen der Beschäftigten, verschärfter Kontrolle und Überwachung in Betrieben wie im politischen Bereich, werden Grundzüge für ein Informationspolitisches Konzept abgeleitet, das auf den verschiedenen Ebenen - vom Arbeitsplatz über die Ebene des Handelns gesellschaftlicher Gruppen bis hin zur internationalen Ebene - Handlungsmöglichkeiten aufzeigt und in die Forderung nach einer Informationstechnologiepolitik mündet." (Autorenreferat)
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 3, Heft 4, S. 508-543
ISSN: 0340-0425
Die gesellschaftlichen Auswirkungen automationsunterstützter Informationssysteme (AIS) der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen sind schwer vorauszusagen. In der BRD wurden erste Anstrengungen in diese Richtung auf dem Gebiet des Datenschutzes gemacht - nicht nur im Sinne der Debatte über Privatsphäre und Datenbank sondern auch als Aspekt der gesellschaftlichen Informationskontrolle. Einige Thesen werden angeboten: 1. AIS kann als Automatisierung des Denkens verstanden werden, d.h. des intellektuellen Problemlösens in der ersten primitiven Entwicklungsstufe, 2. Nicht die ADV als solche sondern die neuere Entwicklung zu einer eigenartigen Informationsverwaltung ist die Hauptursache des sozialen Wandels wie an einem hervorragenden Beispiel (Bayerisches Informationssystem der Exekutive) gezeigt wird. 3. Dieser Wandel entspringt den Eigenheiten der AIS, vor allem weil sie gewaltige kybernetische Modelle der Gesellschaft und/oder ihrer Subsysteme sind. Diese Thesen werden durch viele Beispiele aus den wirtschaftlichen, öffentlichen und sozio-kulturellen Sektoren illustriert: man sieht den wesentlichen Wandel der bevorstehenden Informationsverteilung und bislang unbekannte neue Informationsstrukturen. Es werden Folgerungen erörtert, d.h. sich wandelnde politische Machtbalancen, weniger demokratische Kooperation und Partizipation, mehr Transparenz von Gruppen und Einzelnen, usw.. Diese Tendenzen sind keineswegs notwendig, bis zu einem gewissen Grade sind sie beeinflußbar. In dieser Hinsicht werden einige Vorschläge gemacht. In dem folgenden Artikel (DE 8003062) werden von Wolf Dieter Narr einige Anmerkungen zu den Themen des Autors dargestellt. (KS)
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 6, Heft 1, S. 45-69
ISSN: 0042-4498
In: Lecture Notes in Computer Science; GI-BIFOA Internationale Fachtagung: Informationszentren in Wirtschaft und Verwaltung, S. 186-205
In: Rechtstheorie und Informationsrecht 1
In: Graue Reihe der Hans-Böckler-Stiftung N.F., 3
In: [Fischer-Taschenbücher] 3872
In: Eine Veröffentlichung des August-Bebel-Kreises
In: Arbeitspapiere Rechtsinformatik 8