Betroffenenschutz bei offenen Netzen: Funktion dieses Vorschlags
In: Arbeit, Menschen, Informationen: zur technologischen Formierung der Gesellschaft, S. 181-206
Abstract
"Die geläufige Meinung ist, daß offene Computernetze sozial nicht beherrschbar seien. W. Steinmüller hingegen ist der Auffassung, daß das sehr wohl - unter bestimmten Bedingungen - möglich sei, d. h. daß in einem Computernetz nur das getan werden kann, was getan werden darf. Sämtliche Dienste die über Netze (Teledienste) angeboten werden, sollen einem Genehmigungsverfahren unterliegen, das technische, organisatorische und rechtliche Reglementierungen enthält. Netzwerkbeauftragte, die unabhängigen Datenschutzinstitutionen zugeordnet sind, sorgen für die notwendige Transparenz und Kontrolle." (Autorenreferat)
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