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In: Jus Poenale Band 16
In: ProQuest Ebook Central
Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhalt -- Einleitung -- Teil 1: Grundlagen -- A. Von religiöser Kommunikation zur Kommunikation über Religion - Rechtstatsächliche Grundlagen -- B. Säkularisierung: Rechtliche Neutralität als Differenzierungsfolge -- I. Elemente der Säkularisierungstheorie -- II. Ausdifferenzierung von Religion, Politik und Recht -- III. Gegentendenzen: Entdifferenzierung und Sakralisierung -- 1. Entdifferenzierung -- 2. Sakralisierung -- IV. Entdifferenzierungssperren -- 1. Entdifferenzierungssperre als rechtssoziologischer Begriff -- 2. Entdifferenzierungssperre als normativer Begriff? -- C. Historische Differenzierungsprozesse als Voraussetzung rechtlicher Neutralität -- I. Konfessionalisierung und Säkularisierung im 16. und 17. Jahrhundert -- II. Vom konfessionellen Staat zur religiös-weltanschaulichen Neutralität -- III. Die Trennung von Strafrecht, Religion und Moral -- 1. Die Säkularisierung der Religionsdelikte -- 2. Die Säkularisierung der Sittlichkeitsdelikte -- D. Ethische Neutralität des Strafrechts? - Rechtsphilosophische Vorüberlegungen -- I. Methodologische Vorbemerkung -- II. Ethische Neutralität und strafrechtliches Unrecht -- III. Die Trennung von Ethik, Moral und Recht -- 1. Ethik als Reflexionstheorie der Moral -- 2. Moral und Konsequentialismus -- 3. Ethik, Moral und Recht im Modell des politischen Liberalismus -- a) Ethik, Moral und Recht als differente Kontexte der Rechtfertigung -- b) Das ethisch Gute und das Faktum des Pluralismus -- c) Reziprozität und Allgemeinheit als Bedingung moralischer Rechtfertigung -- d) Die Neutralität des Rechts -- e) Ethischer versus politischer Liberalismus -- IV. Toleranz versus Neutralität -- 1. Kontextualisierung von Toleranz und Neutralität -- 2. Inkompatibilität von Toleranz und Neutralität -- 3. Vier Konzeptionen der Toleranz.
In: Jus Poenale Band 16
Die spezifischen Bedingungen religiös-weltanschaulicher Pluralität zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen die Strafrechtswissenschaft vor neue Herausforderungen. In seiner grundlagenorientierten Neubestimmung des Verhältnisses von Strafrecht und Religion entwickelt Bijan Fateh-Moghadam die religiös-weltanschauliche Neutralität als einen Grundlagenbegriff des Strafrechts. Im Wege einer am Neutralitätsgrundsatz ausgerichteten Rekonstruktion der Diskussionen über den materiellen Verbrechensbegriff, den Zweck der Strafe und die Anerkennung von religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen werden dabei die Konturen eines allgemeinen Teils des Religionsstrafrechts sichtbar. Darauf aufbauend kann das Strafrecht konkrete Folgeprobleme religiöser Pluralisierung wie die strafrechtliche Bewertung der Knabenbeschneidung, die Legitimität von »Burka-Verboten« oder die Reichweite von Geistlichenprivilegien im Strafverfahren theoretisch kontrolliert lösen, ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren.
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 54, Heft 2/3, S. 53-69
ISSN: 0507-4150
"Von den vier im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfen zielen drei auf eine generelle oder partielle Kriminalisierung der bislang straflosen Beihilfe zum Suizid. Ein solcher Schritt hätte grundsätzliche Bedeutung für die Strafrechtskultur, weit über das Thema hinaus. Nicht zuletzt deshalb haben sich über 140 deutschsprachige StrafrechtslehrerInnen in einer öffentlichen Stellungnahme gegen eine Ausweitung der Strafbarkeit der Suizidbeihilfe ausgesprochen (s. den Beitrag von Hilgendorf in diesem Heft). Vor diesem Hintergrund geht Bijan Fateh-Moghadam der Frage nach, welche rechtsstaatlichen Grenzen für eine Kriminalisierung der Suizidbeihilfe bestehen. Anhand seiner Ergebnisse unterzieht sein Beitrag die Reformvorschläge einer kritischen Würdigung." (Autorenreferat)
In: Der moderne Glaube an die Menschenwürde: Philosophie, Soziologie und Theologie im Gespräch mit Hans Joas, S. 129-150
In: Münchener Universitätsschriften
In: Reihe der Juristischen Fakultät 219
In: Der moderne Glaube an die Menschenwürde
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Der vorliegende Sammelband interessiert sich für das Verhältnis von Technik und Recht. Transformative Technologien verdrängen nicht nur konkurrierende Technologien vom Markt, wirken also nicht nur in einem ökonomischen Sinne disruptiv, sondern zeichnen sich durch die Fähigkeit aus, normative Konzepte zu beeinflussen. So stellen technische Innovationen wie die Digitalisierung das Recht nicht nur vor neue Regulierungsaufgaben, sondern verändern es zugleich selbst. Das Recht gestaltet den Prozess der digitalen Transformation der Gesellschaft aktiv mit, wird dabei aber zugleich zu ihrem passiven Gegenstand. Diesen Doppelcharakter der Digitalisierung als einer transformativen Technologie betrachten die Beiträge des Sammelbandes aus der Perspektive der Rechtswissenschaften, der Philosophie sowie der Kultur- und Medienwissenschaften. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Prof. Dr. Herbert Zech; Prof. Burkhard Schafer; Lukas Brand; Prof. Dr. Peter Georg Picht, Gaspare Tazio Loderer; Prof. Dr. Roberto Simanowski; Stefan Huonder, Olivier Raemy; Tianyu Yuan und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem.
In: Legitimation ethischer Entscheidungen im Recht; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 115-143
In: Schriftenreihe des Zentrums für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung Würzburg 3
Der Sammelband beschäftigt sich mit der Bedeutung der Strafrechtsvergleichung unter den Bedingungen der Europäisierung, Inter- und Transnationalisierung des Strafrechts. Der Rechtsvergleichung wird eine hohe Problemlösungskompetenz für die Bearbeitung grenzüberschreitender Fragestellungen des Strafrechts zugeschrieben. Zugleich wird sie dabei aber selbst zum Problem, da vor dem Hintergrund der Internationalisierung des Strafrechts, auch die Frage nach der Angemessenheit ihrer theoretischen und methodischen Grundlagen neu gestellt werden muss. So ist im "Mehrebenensystem" der Europäischen Union schon unklar, was als Gegenstand der Vergleichung sinnvoll in den Blick genommen werden kann und von wo aus dies beobachtet werden soll. Die Beiträge des Sammelbandes untersuchen Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung, stellen Strafrechtsvergleichung "in action" vor und gehen der Frage nach, ob und wie die Europäisierung und Internationalisierung des Strafrechts als Motor der Vergleichung wirken. Der Band richtet sich an alle diejenigen, die sich in Wissenschaft und Praxis mit Folgeproblemen der Internationalisierung des Strafrechts konfrontiert sehen und sich für Methoden und Theorien der Rechtsvergleichung interessieren.
In: Medizin - Ethik - Recht 6
Das Buch behandelt die medizinischen, psychischen und rechtlichen Aspekte der Entscheidungsfindung von Lebendorganspendern und -empfängern und zeigt, wie die Patientenautonomie respektiert und in der klinischen Praxis verantwortungsvoll realisiert werden kann ... (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 1114-1121
"Die Option der Lebendorganspende erfordert eine Entscheidung, die der Performanz des Medizinischen gleichzeitig entspricht und entgegensteht: Die therapeutische Behandlung des Organempfängers ist notwendig mit einem nicht-therapeutischen, schädigenden Eingriff beim Organspender verbunden. Diese Entscheidungslage zwingt zu einer partiellen Umstellung der in Medizin und Medizinrecht traditionellen Unterscheidung medizinisch indiziert/ nicht medizinisch indiziert, auf die Unterscheidung freiwillig/ nicht freiwillig. Während eine inzwischen etwa dreißigjährige sozialwissenschaftliche Debatte die mangelhafte Berücksichtigung der Patientenautonomie durch den Arzt beklagt, scheint diese hier als Problemlösungsformel funktional zu sein. Die Umstellung der materiellen Entscheidungsgrundlage wird jedoch durch rechtlich-prozedurale Verfahrensmodelle ergänzt, da die Medizin für Fragen des autonomen Willens offenbar keine alleinige Zuständigkeit beanspruchen kann. Der vorliegende Beitrag rekonstruiert anhand von Experteninterviews mit Mitgliedern der interdisziplinär besetzten Lebendspendekommissionen des Transplantationsgesetzes wie unterschiedliche Formen von Freiwilligkeit perspektivenabhängig im Verfahren erzeugt werden. Gezeigt werden kann nicht nur, wie symmetrische Personenkonzepte durch asymmetrische Zuschreibungsprozesse im Verfahren hergestellt werden, sondern auch, dass diese Prozedur aus Sicht des Organspenders äußerst voraussetzungsreich ist. In Bezug auf das Verhältnis von Medizin und Recht führt das Kommissionsverfahren zu einer engeren strukturellen und operativen Koppelung über das Kriterium der Freiwilligkeit, und erzeugt damit wiederum spezifisch unterschiedliche Folgeprobleme in Medizin und Recht." (Autorenreferat)
In: Fröhliche Wissenschaft 065