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In: Verhandlungen des Deutschen Juristentages 23, 2
Frontmatter -- Inhalts-Verzeichniß -- Statut des deutschen Juristentages -- Bekanntmachung der Tagesordnung für den 23. Juristentag 1895 -- Verzeichniß der Mitglieder -- Alphabetisches Verzeichniß -- Auszug aus dem Conto des deutschen Juristentages -- Berichtigung -- Stenographische Berichte -- Erste Plenarsitzung am 10. September 1895 -- Einleitung -- Erste Sitzung der ersten Abtheilung -- Zweite Sitzung der ersten Abtheilung -- Dritte Sitzung der ersten Abtheitung -- Erste Sitzung der zweiten Abtheilung -- Zweite Sitzung der zweiten Abtheilung -- Erste Sitzung der dritten Abtheilung -- Zweite Sitzung der dritten Atheitung -- Zweite Plenarsitzung am 11. September 1895 -- Anhang: Bericht über die Entwickelung der Gesetzgebung in den beiden letzten Jahren
In: Handbuch Governance: theoretische Grundlagen und empirische Anwendungsfelder, S. 106-118
Wenn Verhandlungen als Governance-Form betrachtet werden, dann ist damit eine Struktur der Interaktion gemeint, in der die verhandelnden Akteure bei allen Unterschieden in ihrer institutionellen Stellung oder Ressourcenausstattung insofern gleichberechtigt sind, als alle die gleichen Kommunikations- und Entscheidungsrechte besitzen. Handlungskoordination erreichen sie mittels des Mechanismus des "Verhandelns", indem sie in direktem Gespräch über ihre Interessen kommunizieren und sich auf eine gemeinsame, für alle verbindliche Entscheidung einigen. Die Art und Weise, wie Akteure zu einer Einigung gelangen, und die Bedingungen, unter denen dies (un-) wahrscheinlich ist, sind Gegenstand der empirischen Verhaltensforschung und der Verhandlungstheorie. Der Beitrag fasst wichtige Ergebnisse zusammen und vermittelt ein Verständnis, wie durch Verhandlungen kollektives Handeln möglich ist und wie dieser Governance-Modus funktioniert. (GB)
In: Jahrbuch Terrorismus, S. 265-273
ISSN: 2512-6040
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