Impressumspflicht: Überblick
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 4, S. 297-298
ISSN: 2309-754X
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In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 4, S. 297-298
ISSN: 2309-754X
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 4, S. 265-266
ISSN: 2309-754X
Blog: netzpolitik.org
Nicht jeder will, dass alle wissen können, wo man wohnt. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Breno AssisFür den eigenen Blog eine Privatadresse ins Internet schreiben? Die Impressumspflicht ist in ihrer heutigen Form eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit. Die Ampelparteien im Bundestag wollen eine Überarbeitung prüfen, verpassen aber die Chance, das Problem schon im Digitale-Dienste-Gesetz anzugehen.
In: Computer + Unterricht, Band 19, Heft 76, S. 10-13
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 3, S. 199-199
ISSN: 2309-754X
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 1, S. 56-56
ISSN: 2309-754X
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 3, S. 169-169
ISSN: 2309-754X
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 52, Heft 31, S. 1571-1570
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
Blog: annalist
tl;dr: Seit vielen Jahren ist die geltende Impressumspflicht mit Angabe der Adresse ein Problem für Meinungsfreiheit im Netz. Als Referentin habe ich das fünf Jahre lang im Bundestag thematisiert und exakt an meinem letzten Tag im Bundestag hat die Ampel … Weiterlesen →
Cover -- Zum Inhalt -- Titel -- Impressum -- So nutzen Sie dieses Buch -- Vorwort -- Inhalt -- Abkürzungsverzeichnis -- 1. Kapitel: Ein Start-Up gründen -- I. Die Gründung einer Gesellschaft -- 1. Die Wahl der richtigen Rechtsform -- a) Entscheidungskriterien -- b) Gesellschaftsformen im Überblick -- c) Kapitalgesellschaft vs Personengesellschaft (Vor- und Nachteile) -- d) Unterschiede zwischen den verschiedenen Kapitalgesellschaften -- 2. Step by Step: Schritte zur Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) -- a) Phasen der Gründung und Gesellschafterhaftung im Gründungsstadium -- b) Der Ablauf der Gründung -- c) Der Gesellschaftsvertrag -- 3. Die Beteiligung von Investoren -- a) Gängige Finanzierungsformen -- b) Der Ablauf des Beteiligungsprozesses -- c) Der Beteiligungsvertrag und seine (üblichen) Regelungen -- d) Tipps für die Vertragsverhandlungen -- II. Marken und Domains -- 1. Die Markenanmeldung -- a) Was versteht man unter einer Marke? -- b) Markenschutz nur in Deutschland? -- c) Die verschiedenen Klassen im Markenrecht -- d) Die Unterscheidungskraft des Kennzeichens -- e) Recherche nach älteren Kennzeichenrechten -- f) Kosten der Markenanmeldung -- g) Der Markenschutz -- 2. Domains -- a) Vergabeverfahren -- b) Registrierung -- c) Domainrecht -- 2. Kapitel: Online-Vertrieb -- I. Die Gestaltung eines Online-Shops -- 1. Impressum -- a) Impressumspflicht und Auffindbarkeit -- b) Inhalt des Impressums -- c) Nichtbeachtung der Impressumspflicht -- d) Disclaimer und andere Zusatzangaben -- 2. AGB -- a) Was sind AGB? -- b) Erforderlichkeit von AGB -- c) Einbeziehung von AGB -- d) Inhalt von AGB -- e) Beispiele für unwirksame AGB-Klauseln -- 3. Nutzungsbedingungen und Registrierung -- a) Was sind Nutzungsbedingungen? -- b) Warum Registrierung? -- 4. Datenschutz -- a) Was sind personenbezogene Daten? -- b) Was ist Datenverarbeitung?.
In: Hamburger Schriften zum Medien-, Urheber- und Telekommunikationsrecht 5
Die Arbeit liefert Auslegungsdeterminanten für wesentliche Grenzbegriffe des Informationsrechts wie entgeltlich, journalistisch-redaktionell oder persönlich-familiär oder den des Informations- und Kommunikationsdienstes. Diese Merkmale entscheiden in §§ 5 TMG, 55 RStV über die Pflicht von Telemedienanbietern, ihre Identität zu offenbaren. Unter Druck geraten sie durch die zunehmende Auflösung von Kommunikationsrollen angesichts des Phänomens User-Generated Content. Dessen Urzustand – die Anonymität bzw. Pseudonymität – genießt, wie die Studie aufzeigt, grundrechtlichen Schutz. Die mit der digitalen "Impressumspflicht" verfolgten Ziele werden somit Gegenstand eines zunächst ergebnisoffenen verfassungsrechtlichen Abwägungsvorgangs. Mit ihrer rechtlichen Analyse stellt die Arbeit eine Grundlage bereit, auf der die von staatlicher wie von Unternehmensseite bereits engagiert geführte Diskussion um anonyme Nutzerbeiträge im Internet sinnvoll fortgesetzt werden kann
In: Hamburger Schriften zum Medien-, Urheber- und Telekommunikationsrecht Band 5
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Die Arbeit liefert Auslegungsdeterminanten für wesentliche Grenzbegriffe des Informationsrechts wie entgeltlich, journalistisch-redaktionell oder persönlich-familiär oder den des Informations- und Kommunikationsdienstes. Diese Merkmale entscheiden in §§ 5 TMG, 55 RStV über die Pflicht von Telemedienanbietern, ihre Identität zu offenbaren. Unter Druck geraten sie durch die zunehmende Auflösung von Kommunikationsrollen angesichts des Phänomens User-Generated Content. Dessen Urzustand – die Anonymität bzw. Pseudonymität – genießt, wie die Studie aufzeigt, grundrechtlichen Schutz. Die mit der digitalen "Impressumspflicht" verfolgten Ziele werden somit Gegenstand eines zunächst ergebnisoffenen verfassungsrechtlichen Abwägungsvorgangs. Mit ihrer rechtlichen Analyse stellt die Arbeit eine Grundlage bereit, auf der die von staatlicher wie von Unternehmensseite bereits engagiert geführte Diskussion um anonyme Nutzerbeiträge im Internet sinnvoll fortgesetzt werden kann.
In: mitp Business
Cover -- Titel -- Impressum -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- Kapitel 1: Hauptfehler im Online-Marketing -- 1.1 Die Unternehmenswebsite (Kapitel 2) -- 1.2 Social Media Marketing (Kapitel 3) -- 1.3 Website-Inhalte und Content Marketing (Kapitel 4) -- 1.4 Online-Shop (Kapitel 5) -- 1.5 Web-Analyse (Kapitel 6) -- 1.6 Werbung auf anderen Websites (Kapitel 7) -- 1.7 Suchmaschinen-Werbung (Kapitel 8) -- 1.8 Affiliate-Marketing (Kapitel 9) -- 1.9 E-Mail-Werbung (Kapitel 10) -- 1.10 Verträge zwischen Dienstleistern und Kunden (Kapitel 11) -- 1.11 Hauptfehler bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Kapitel 12) -- Kapitel 2: Die Unternehmenswebsite -- 2.1 Design der Website -- 2.2 Impressum -- 2.2.1 Wen trifft die Impressumspflicht? -- 2.2.2 Bezeichnung des Impressums -- 2.2.3 Platzierung / Auffindbarkeit -- 2.2.4 Inhalt des Impressums -- 2.3 Disclaimer -- 2.3.1 Das Landgericht Hamburg hat entschieden ... -- 2.3.2 Hinweis zur Abgrenzung fremder von eigenen Inhalten -- 2.3.3 Hinweis auf Lieferbeschränkungen -- 2.3.4 Urhebervermerk -- 2.4 Domain der Website -- 2.4.1 Aufbau und Vergabe von Domains -- 2.4.2 Vertragliche Konstellation bei der Domain-Registrierung -- 2.4.3 Domain-Grabbing -- 2.4.4 Marken und Namen -- 2.4.5 Irreführende Domain-Namen -- 2.4.6 »Unsere« Domain gehört jemand anderem - was tun? -- 2.5 Nutzungsbedingungen für Unternehmenswebsites -- 2.5.1 Sinn und Unsinn von Nutzungsbedingungen auf Websites -- 2.5.2 Ausgestaltung von Nutzungsbedingungen -- 2.5.3 Geltung der Nutzungsbedingungen -- 2.6 Datenschutzerklärung -- 2.6.1 Datenschutzerklärung vs. Einwilligung -- 2.6.2 Inhalt einer Datenschutzerklärung -- 2.6.3 Form der Datenschutzerklärung -- 2.6.4 Widerspruchsmöglichkeit -- 2.7 Einbindung von Werbung -- 2.8 Website-Relaunch -- Kapitel 3: Social Media Marketing -- 3.1 Grundlagen -- 3.1.1 Verantwortlichkeit für den Auftritt.
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...