EuGH-Entscheidungen mit Anmerkung
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
52989 Ergebnisse
Sortierung:
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 64, Heft 1, S. 1-6
ISSN: 0341-3977
Trotz erheblicher internationaler Kritik und dem Vorwurf des Völkerrechtsbruchs hat die EU zum 01. Januar 2012 den Luftverkehr in das Europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Rückenwind hatte sie kurz zuvor durch den EuGH bekommen, welcher die zugrunde liegende RL 2008/101/EG für gültig erklärt hatte. Längst wurden hierdurch aber nicht alle offenen Rechtsfragen geklärt. Der EuGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass sich aus den vorgetragenen internationalen Abkommen keine Pflichten der EU ableiten lassen. Materiell-rechtlich prüft er lediglich einen Verstoß gegen das "Open-Skies"-Abkommen und eingeschränkt gegen das Prinzip territorialer Souveränität. Auch darüber hinaus verstoßen die EU und ihre Mitgliedstaaten durch die Einführung des Emissionshandelssystems für den Luftverkehr aber nicht gegen internationale Abkommen oder Grundsätze, namentlich das Kyoto-Protokoll, das Chicagoer-Abkommen, das WTO-Recht, oder das Völkergewohnheitsrecht. Zudem geht die oftmals geäußerte Kritik fehl, die EU habe sich für einen Alleingang außerhalb der vorgesehenen internationalen Institutionen, insbesondere der ICAO, entschieden und so international isoliert. Die Verhandlungsgeschichte auf internationaler Ebene zeigt, dass die EU aktiv an den internationalen Verhandlungen beteiligt war, diese sich aber als wirkungslos erwiesen haben. Despite massive international criticism and the allegation of a breach of international law the EU included aviation in its emissions trading scheme as of 1 January 2012. Support had been gained by a judgement of the ECJ, declaring valid the directive 2008/101/EC which legally supports the inclusion. Still, not all legal questions have been solved by this judgement. The ECJ based its decision mainly on the finding that the submitted international treaties don't establish duties for the EU. Regarding content, the court only considered the "Open-Skies"-Agreement and, to a limited degree, the principle of sovereignty. However, neither does including aviation in the emissions ...
BASE
In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 116
In: Europäische Integration, S. 98-102
In: Steuerwissenschaftliche Schriften 47
Obwohl die EuGH-Entscheidung Lidl Belgium bereits im Jahr 2008 erging, herrscht bis heute Unklarheit darüber, wie grenzüberschreitende Betriebsstättenverluste in Deutschland zum Abzug gebracht werden können. Das Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit geben Anlass zu einer grundsätzlichen Untersuchung der Reichweite von EuGH-Judikaten und deren Umsetzung in das deutsche Steuerrecht.Im Fokus steht dabei insbesondere die Übergangszeit zwischen dem Erlass des EuGH-Urteils und der Reaktion durch den Gesetzgeber. In dieser Zeit sind die Judikative und die Finanzverwaltung gefordert, der EuGH-Entscheidung ggf. auch ohne innerstaatliche gesetzliche Grundlage Geltung zu verschaffen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, inwiefern diese rechtsschöpfend tätig werden dürfen. Die grenzüberschreitende Verrechnung von Betriebsstättenverlusten dient dabei als Referenzfeld, steht aber nicht im Mittelpunkt der auf die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen konzentrierten Arbeit
In: Steuerwissenschaftliche Schriften 47
Obwohl die EuGH-Entscheidung Lidl Belgium bereits im Jahr 2008 erging, herrscht bis heute Unklarheit darüber, wie grenzüberschreitende Betriebsstättenverluste in Deutschland zum Abzug gebracht werden können. Das Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit geben Anlass zu einer grundsätzlichen Untersuchung der Reichweite von EuGH-Judikaten und deren Umsetzung in das deutsche Steuerrecht.Im Fokus steht dabei insbesondere die Übergangszeit zwischen dem Erlass des EuGH-Urteils und der Reaktion durch den Gesetzgeber. In dieser Zeit sind die Judikative und die Finanzverwaltung gefordert, der EuGH-Entscheidung ggf. auch ohne innerstaatliche gesetzliche Grundlage Geltung zu verschaffen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, inwiefern diese rechtsschöpfend tätig werden dürfen. Die grenzüberschreitende Verrechnung von Betriebsstättenverlusten dient dabei als Referenzfeld, steht aber nicht im Mittelpunkt der auf die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen konzentrierten Arbeit
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Überarbeitung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, welche aus praktikablen Gründen meist als "(EG-)Fernsehrichtlinie" bezeichnet wird. Sie bildet den Eckpfeiler der audiovisuellen Politik der EU. Seit Erlass der Fernsehrichtlinie im Jahre 1989 bewirkt der technologische Fortschritt jedoch zunehmend enorme Veränderungen nicht nur im Bereich des klassischen Fernsehens, sondern auch und vor allem im Bereich der neuen Medien. Ausgangspunkt hierfür ist die Verbesserung der Digitaltechnologie, die ihrerseits wiederum technische Konvergenzprozesse begünstigt. Diese Entwicklungen führen nicht nur zu einer Vervielfachung von Übertragungskapazitäten und –techniken, sondern ermöglichen neben neuen Formen audiovisueller Angebote auch die Entstehung neuer Dienste. Unsere Medienlandschaft steht vor "epochalen Umbrüchen". Im Hinblick auf diese Vorgänge wird seit geraumer Zeit eine Überarbeitung der EG-Fernsehrichtlinie angestrebt, um dem technologischen Fortschritt auch "regulatorisch" gerecht werden zu können. Diesem Überarbeitungsprozess möchte sich die vorliegende Arbeit widmen, indem sie die Fernsehrichtlinie in einem ersten Teil sowohl inhaltlich wie auch hinsichtlich ihrer Entstehungsgeschichte und der zu ihr ergangenen EuGH-Entscheidungen erläutert. Anschließend werden alle Überarbeitungsvorgänge der Fernsehrichtlinie seit 1997 dargestellt, um sodann die aktuellen Reformansätze analysieren und bewerten zu können. Aus zeitlichen Gründen (der neue Richtlinienvorschlag der Kommission vom 13. Dezember 2005 wurde ca. 2 Wochen vor dem Abgabetermin der Arbeit verabschiedet) sind die Ausführungen zum Entwurf der neuen "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" allerdings relativ knapp gehalten. ; The subject of the present essay is the revision of the council directive 89/552/EWG on the coordination of certain provisions laid down by Law, Regulation or Administrative Action in Member States concerning the pursuit of television broadcasting activities. To simplify matters this directive is often referred to as 'Television Broadcasting Directive'. It forms a cornerstone of the audiovisual policy of the E.U. Since the launch of this directive in 1989 however, the technological progress increasingly causes enormous changes, not only within the domain of classical television, but also and particularly within the range of new media. This is driven by the improvement of the digital technology which again benefits technical convergence processes. These developments will not only lead to a multiplication of transmission capacities and techniques, but will also enable the emergence of new services beside new forms of audiovisual offers. The media industry is facing 'epochal changes'. In the face of these events a revision of the EG 'Television Broadcasting Directive' aims to give consideration to the technological progress in a regulative way. To adress the revision process, this essay initially illustrates the evolutionary history and the contents of the Television Broadcasting Directive and the respective EuGH findings. Following on, all revision processes of the directive since 1997 are highlighted, in order to then analyse and evaluate the current reform drafts. Due to time constraints (the new directive advice of the Council from 13th December 2005 was passed two weeks prior to the due date of the essay) the section in the essay referring to the new 'Directive for audio visual media services' is kept relatively concise.
BASE
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 22, S. 1417-1418
ISSN: 2194-4202
In: Europarecht, Band 52, Heft 3, S. 433-452
In: Steuerwissenschaftliche Schriften 47
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 11, Heft 1
ISSN: 2364-7213, 2193-9519