Open Access BASE2012

Emissionshandel im Luftverkehr: Zwischen EuGH-Entscheidung und völkerrechtlichen Gegenmaßnahmen?

Abstract

Trotz erheblicher internationaler Kritik und dem Vorwurf des Völkerrechtsbruchs hat die EU zum 01. Januar 2012 den Luftverkehr in das Europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Rückenwind hatte sie kurz zuvor durch den EuGH bekommen, welcher die zugrunde liegende RL 2008/101/EG für gültig erklärt hatte. Längst wurden hierdurch aber nicht alle offenen Rechtsfragen geklärt. Der EuGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass sich aus den vorgetragenen internationalen Abkommen keine Pflichten der EU ableiten lassen. Materiell-rechtlich prüft er lediglich einen Verstoß gegen das "Open-Skies"-Abkommen und eingeschränkt gegen das Prinzip territorialer Souveränität. Auch darüber hinaus verstoßen die EU und ihre Mitgliedstaaten durch die Einführung des Emissionshandelssystems für den Luftverkehr aber nicht gegen internationale Abkommen oder Grundsätze, namentlich das Kyoto-Protokoll, das Chicagoer-Abkommen, das WTO-Recht, oder das Völkergewohnheitsrecht. Zudem geht die oftmals geäußerte Kritik fehl, die EU habe sich für einen Alleingang außerhalb der vorgesehenen internationalen Institutionen, insbesondere der ICAO, entschieden und so international isoliert. Die Verhandlungsgeschichte auf internationaler Ebene zeigt, dass die EU aktiv an den internationalen Verhandlungen beteiligt war, diese sich aber als wirkungslos erwiesen haben. Despite massive international criticism and the allegation of a breach of international law the EU included aviation in its emissions trading scheme as of 1 January 2012. Support had been gained by a judgement of the ECJ, declaring valid the directive 2008/101/EC which legally supports the inclusion. Still, not all legal questions have been solved by this judgement. The ECJ based its decision mainly on the finding that the submitted international treaties don't establish duties for the EU. Regarding content, the court only considered the "Open-Skies"-Agreement and, to a limited degree, the principle of sovereignty. However, neither does including aviation in the emissions ...

Themen

Sprachen

Deutsch

Verlag

Institut für Wirtschaftsrecht

DOI

10.25673/76746

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