Ohne Gesundheit ist alles nichts. Menschen können medizinisch, wirtschaftlich, sozial oder gesellschaftlich auf das Thema blicken. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ethik. Thomas Stockhausen stellt anhand ausgewählter Themen der Medizin die unterschiedlichen Aspekte der Patientenversorgung dar und diskutiert sie mithilfe lebensnaher Beispiele. Auch auf die Coronapandemie geht er ein.
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Innovative Verkehrsangebote sind im Personenverkehr in Ballungsgebieten zunächst aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive vonnöten. Notwendige Korrekturen der Rahmenbedingungen führen zwar zur Veränderung relativer Preise. Ohne attraktive Alternativen zum Pkw freilich verpufft die Preisänderung in einem Einkommenseffekt, und ein Substitutionseffekt im Sinne eines veränderten Modal Split bleibt aus. Einzelwirtschaftlich betrachtet müssen ÖPNV-Unternehmen ihre Angebote zum einen verbessern, um im kommenden Wettbewerb bestehen zu können, zum anderen weil Nutzerentgelte angesichts immer knapper werdender öffentlicher Mittel an Bedeutung gewinnen. Schließlich können Innovationen wie Car Sharing um so besser überleben, je mehr sie statt einer Marktnische ein breites Nutzerspektrum ansprechen. Für eine veränderte Verkehrsmittelwahl ist die Grundsatzentscheidung für oder gegen die Anschaffung eines eigenen PKW entscheidend. Denn steht der eigenen PKW erst einmal vor der Tür, wird er auch bei solchen Fahrten genutzt, deren Anforderungsprofil durchaus ÖPNV-affin sind. Wie Alternativ-Konzepte im einzelnen auch aussehen mögen, aufgrund seiner Systemvorteile dürfte der PKW als automobile Komponente unverzichtbar sein. Daher stellt sich die Frage, durch welche Verbesserungen einzelner Verkehrsangebote beziehungsweise durch welche Kombination verschiedener Angebote diese Grundsatzentscheidung beeinflussbar ist. Wie Angebotsverbesserungen im einzelnen zu konfigurieren sind, lässt sich letztlich nur ableiten, wenn man die Präferenzen und damit die Zahlungsbereitschaften der [potenziellen] Nutzer kennt. Und wenn man darüber hinaus weiß, welche homogene Nutzergruppen existieren und wie groß diese Segmente sind, lassen sich auf dieser Basis zielgruppenspezifische Angebotsinnovationen entwickeln. Im Rahmen dieser Arbeit wurden die Präferenzstrukturen von Privatpersonen in Berlin hinsichtlich der Grundsatzentscheidung ihrer Verkehrsmittelwahl mit Hilfe einer Choice Based Conjoint-Analyse ermittelt. Es zeigt sich, dass Angebotsveränderungen bei ÖPNV und Automobilität nach Bedarf die Grundsatzentscheidung nicht zu beeinflussen vermögen. Anders verhält es sich, wenn eine knappheitsorientierte Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird. Allerdings würde selbst diese drastische verkehrspolitische Maßnahme bei nur jedem vierten Probanden zu einer Veränderung der Grundsatzentscheidung führen. Das Gros der Befragten dagegen nimmt lieber die Kostensteigerung in Kauf, bevor es auf andere Verkehrsmittel[-kombinationen] umsteigen würde. ; Metropolitan areas need innovative means of transportation for various reasons. First of all, while necessary corrections of the market framework lead to altered relative prices, without attractive alternatives to cars, these corrections will have no impact on the modal split. In economic terms: corrected prices will lead to an income effect only and no substitution occurs. In addition, public transport companies rather increase attractiveness of their services in order to be prepared for the competition to come and to generate additional revenues. Finally, innovative services such as Car Sharing are operating in a market niche. But for sustainable growth they should address a broader target group. In order to change travel behaviour the decision for or against car ownership is crucial. With an own car in front of the door, most probably, it will be used even for those trips when public transport would sufficiently meet user requirements. Due to its system advantages however, at least an automobile component is essential for any alternative concept to car ownership. Keeping that in mind, the question arises, whether or not improvements of existing services and combinations of different services may become a substitute for car ownership. Service improvements should be designed according to user preferences and the respective willingness to pay of [potential] users. In addition, it is essential to know the size and its structure of the market potential in order to develop special services for particular target groups. Benefit segmentation is the key word in this context. In this study, a Choice Based Conjoint Analysis has been conducted in Berlin in order to identify preference structures of private users concerning car ownership. The results show that service improvements with regard to public transport and automobility on demand cannot influence the decision in favour of car ownership. Opposed to that, when drastic monthly parking fees are introduced to the experiment, 25% of the interviewees would prefer an alternative to car ownership. In turn, three quarters rather accept the negative income effect !
Inhaltsangabe: Problemstellung: Die Bundesregierung vereinbarte Ende 2007 mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 25 bis 30% zu steigern. Der dynamische Ausbau der Erneuerbaren Energien in den letzten Jahren führte dazu, dass das Ziel für 2010 von 12,5 % bereits übertroffen wurde. Der Anteil im Jahr 2007 lag bei ca. 14,2%. Ziel des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung ist es, den Herausforderungen des globalen Klimawandels und der weltweit steigenden Energienachfrage sowie -preisen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien im gesamten Energiesystem (Strom/Wärme/Verkehr). Erneuerbare Energien (EE) sind aus folgenden Gründen dazu geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten: Vermeidung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen und Beitrag zu Klimaschutzzielen, Diversifikation der Rohstoffvielfalt und Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen, Absicherung gegen Kostensteigerungen bei fossilen und nuklearen Energieträgern, Vergleichsweise einfaches Abbauen und Recyceln, Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der Arbeitsplätze. Ein steigender Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energie ist jedoch auch mit einigen Problemen verbunden: Das Angebot dieser Energiearten unterliegt zum Teil erheblichen Schwankungen, insbesondere bei der Nutzung von Windkraft und solarer Energie. Die sich daraus ergebene fluktuierende Stromerzeugung kann die Stabilität des Gesamtsystems beeinflussen, da eine Synchronität von Angebot und Nachfrage nicht gegeben ist. Der hohe Anteil an fluktuierender Einspeiseleistung erfordert vom Netzbetreiber das Vorhalten und die kurzfristige Bereitstellung von Regelleistung. Zum anderen wird die Einspeisung von EE-Strom zunehmend durch Netzengpässe begrenzt. Aufgrund von Nutzungskonzentrationen einzelner EE in bestimmten Regionen kann der Verbrauch dort unter der Erzeugung liegen. Falls die Übertragungsnetze dann an ihre Grenzen stoßen und ein Transport in andere Verbrauchszentren nicht möglich ist, kann dies zur Abschaltung oder Drosselung von EE-Anlagen führen. Vor dem Hintergrund der marginalen Grenzkosten ist insbesondere die Drosselung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie Laufwasserkraftwerken volkswirtschaftlich ineffizient. Trotz der bis dato erreichten Kostendegressionen ist Strom aus Erneuerbaren Energien derzeit noch nicht eigenständig wirtschaftlich. Daher ist es Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen. Das zentrale Förderinstrument in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG (derzeit gültig in der Fassung vom 01.01.2009). Dieses gewährleistet den Anlagenbetreibern eine feste Einspeisevergütung über einen definierten Zeitraum. Zentrale Vorteile des Förderinstruments sind die hohe Effektivität und Effizienz sowie die Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber. Damit konnte ein erhebliches Wachstum im Bereich des Stroms aus EE in den letzten Jahren erreicht werden. Wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzes ist seine geringe Marktnähe. Es werden keine gezielten Anreize gesetzt, EEG-Strom bedarfsgerecht zu produzieren und in das bestehende Stromsystem zu integrieren. Ziel der Arbeit: Ziel der Masterarbeit ist es, Ansätze zur Systemoptimierung im Sinne eines höheren EE-Anteils in technischer und ökonomischer Hinsicht zu untersuchen und Handlungsmöglichkeiten für eine verbesserte System- und Marktintegration aufzuzeigen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse, wie technische Möglichkeiten zum Ausgleich der Schwankungen im Bereich der Erneuerbare Energie systemtechnisch am besten eingesetzt werden können und wie die EE sinnvoll der Marktsteuerung auf dem Energiemarkt unterworfen werden können. Die Systemintegration und damit die technische Optimierung zielen auf einen effizienteren Umgang mit der fluktuierenden Einspeisung aus EE-Anlagen. Bei der bedarfsgerechten Einspeisung geht es um die Regelung und Steuerung von Angebot und Nachfrage. Insbesondere werden der Einsatz von Speichern, der Einsatz des Lastmanagements sowie die Netzeinbindung untersucht. Die Notwendigkeit der verbesserten Marktintegration ergibt sich zum einen aus der mangelnden Marktnähe des derzeitigen EEG-Systems und zum anderen aus der Erfordernis, dass EEG-Akteure in Zukunft (nach Auslaufen des Förderzeitraums) ohne Förderung auf dem Markt agieren müssen. Daher sind Maßnahmen zu treffen, die eine schrittweise Überführung in eine freie Vermarktung ermöglichen. Darüber hinaus sind technische und ökonomische Maßnahmen sinnvoll zu kombinieren. So kann sich aus der Abbildung der Erzeugungsschwankungen im Markt ein Anreiz für die Investition in Speichertechnologien ergeben. Vor diesem Hintergrund ist das Förderinstrument EEG an die steigenden Anforderungen anzupassen. Die Schwachstellen liegen neben den bereits erwähnten fehlenden marktwirtschaftlichen Anreizen in den sich kurzfristig ändernden EEG-Monatsbändern mit impliziten Beschaffungsrisiken für Versorger sowie im intransparenten Profilservice der Übertragungsnetzbetreiber. Verbesserungspotenzial liegt daher vor allem in den Bereichen Vermarktung, Wälzungsmechanismus und Profilservice (Veredelungsprozess). Aufbau der Arbeit: Im Anschluss an diese kurze Einführung in die Thematik gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über die Grundlagen der verschiedenen Erneuerbaren Energiequellen. Anschließend wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz als zentrales Förderinstrument und Grundlage für das Wachstum in diesem Sektor in seiner jetzigen Form vorgestellt. In Kapitel 3 wird untersucht, welche Anforderungen vor dem Hintergrund eines steigenden EE-Anteils erfüllt werden müssen und welche Ziele mit einer verbesserten System- und Marktintegration anzustreben sind. In Kapitel 4 werden zunächst Instrumente zur technischen Systemintegration untersucht. Die Maßnahmen beschäftigen sich dabei mit der Einbindung von EE-Anlagen in das Stromnetz, der Möglichkeiten zur Nutzung von Speichertechnologien sowie dem Einsatz von steuerbaren Lasten in Form eines Lastmanagements. Anschließend werden im Rahmen einer systemtechnischen Analyse die einzelnen Instrumente bewertet. Dazu wird auf Grundlage der Bestimmung der Restnachfrage ein zusätzlicher Flexibilisierungsbedarf ermittelt. Kapitel 5 analysiert Maßnahmen zur verstärkten Marktintegration der Erneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Modelle zur Vermarktung sowie zur Wälzung und Veredelung untersucht. Im Rahmen der folgenden energiewirtschaftlichen Analyse werden diese Modelle anhand der in Kapitel 3 vorgestellten Kriterien bewertet und eine Modellwahl vorgenommen. Nach einem Ausblick auf die zukünftige Strompreisentwicklung wird eine Einsatzreihefolge der Integrationsmaßnahmen ermittelt sowie eine Simulation der weiteren Entwicklung der Direktvermarktung vorgenommen. Kapitel 6 fasst die erforderlichen Anpassungen im Energiesystem und auf dem Strommarkt zusammen und stellt eine mögliche Maßnahmenkombination zusammen. Daraus werden schließlich Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Arbeit schließt ab mit einem Fazit zur zukünftigen Aufgabengestaltung im Energiemarkt und gewährt insbesondere einen Ausblick auf eine europäische Koordination der Förderungen der Erneuerbaren Energien im Strombereich. Berücksichtigung fanden im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Arbeit aktuelle Entwicklungen bis zum 30.04.2009.
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Die digitale Verfügbarkeit von Nachrichten und sich verändernde Lesegewohnheiten haben in den vergangenen Jahren zu einem massiven Rückgang der Auflagen bei Zeitungen und Zeitschriften geführt. Gleichzeitig hat die Onlinepräsenz der ehemaligen Printmedien zugenommen: Viele Tages- und Wochenzeitungen sind heute auch als ePaper verfügbar. Mitglieder- und Kundenzeitschriften sind ebenfalls von Auflagenrückgängen betroffen. Die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage stehen neben dem veränderten Medienverhalten vor weiteren Herausforderungen wie sinkenden Werbeeinnahmen und stark gestiegenen Papierpreisen. Diese Entwicklungen führen zu großen Veränderungen in den Pressemärkten und haben negative Auswirkungen auf die Zustellmengen und damit auch auf die Zustellmärkte für Pressesendungen in Deutschland. Die Studie liefert für den Markt für Zeitungen und Zeitschriften eine quantitative Analyse der verkauften Auflagen sowie der Vertriebswege pro Segment, und untersucht den Einfluss dieser Entwicklungen auf den Zustellmarkt in Deutschland. Sie analysiert die aktuellen Herausforderungen, wie die zunehmende Digitalisierung, das veränderte Medienverhalten, verringerte Werbeeinnahmen sowie gestiegene Papierpreise, und untersucht die Erwartungen der Verlage zur zukünftigen Entwicklung der Printmedien. Darüber hinaus hat das WIK auch eine eigene Prognose der zu erwartenden Mengenentwicklung erstellt und diskutiert die Strategien der Verlage zur digitalen Wende. Für den Zustellmarkt für Pressepost stellt die Studie zunächst die Distribution abonnierter Pressepost dar, analysiert aktuelle Herausforderungen wie rückläufige Zustellmengen und erhebliche Kostensteigerungen für die Zustellung von Presseprodukten und untersucht die Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung. Abschließend diskutiert die Studie Implikationen des Mengenrückgangs und der Wettbewerbssituation für den deutschen Zustellmarkt für Pressepost. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass für Zeitschriften auf absehbare Zeit keine wirtschaftliche Alternative zur Zustellung durch die Deutsche Post AG besteht. Sie wird damit ihre Quasi-Monopolstellung auch langfristig verteidigen können. Für Zeitungen ist hingegen eine Zustellung durch die Deutsche Post AG (oder andere Postdienstleister) aufgrund der späten Tageszeit der Zustellung keine attraktive Alternative. Kurzfristig werden die Zeitungsverlage und ihre Zustellorganisationen von der (im Jahr 2019 beschlossenen) staatlichen Infrastrukturförderung profitieren können. Langfristig wird sich die Zustellung von Zeitungen durch verändertes Medienverhalten, eine abnehmende Zustellmenge und steigende Personalkosten weiter verteuern. Weitere Konsolidierungsprozesse können die Folge sein. Langfristig können der Zeitungsbranche daher nur neue Geschäftsmodelle und/oder eine dauerhafte Subventionierung helfen. Beides ist jedoch bislang nicht in Sicht. ; Online publication of news and changing reading habits have led to a massive decline of printed newspapers and periodicals. At the same time, many traditional publishers of daily and weekly newspapers offer their content as ePapers or eMagazines. Magazines for clubs and customers are equally facing declines in printed volumes. In addition to changing habits of media consumption, traditional publishers are challenged by eroding revenues from advertising and increasing cost of paper. These developments in publishing markets affect volumes for physical deliveries, and thus the market for delivery services in Germany. The study offers data on sold and printed volumes for different segments of the publishing industry in German, and analyses the effect on delivery markets in Germany. It investigates future expectations of news publishers, and analyses current challenges for the sector, including digitisation, changing media habits, declining advertising revenues, and increasing prices for printing paper. The study presents a forecast of future volumes, and outlines strategies of publishers to cope with digitisation. For the delivery markets, the study describes the logistical process for press subscriptions and the roles of different market players, and discusses current challenges from volume declines and increasing input costs. It presents future expectations of market players, and discusses the implications for the delivery market in Germany. For periodicals, the study concludes that publishers do not currently have any economic alternative to postal delivery by Deutsche Post AG. This monopoly situation is expected to persist in the foreseeable future. Conversely, delivery of (daily) newspapers is dominated by local delivery companies specialised ion early morning delivery, often owned by local publishers. Since postal operators cannot facilitate early morning delivery, they struggle to offer attractive deliveries to newspaper publishers. In the near term, newspaper publishers and their delivery organisations will benefit from a targeted subsidy introduced by the German federal government in autumn 2019. In the longer term, however, further volume declines and increasing labour cost will mean increasing cost of delivery for publishers. Further consolidation in the media industry appears as a likely consequence. In this perspective, newspaper publishers are in need of new business models and/or regular subsidies from government.
Meinung zu politischen Fragen, Regierung, politischem System, Parteien und Verbänden.
Themen: Konjunkturerwartung in den nächsten zwölf Monaten; Entwicklung der wirtschaftlichen Lage im Land im Vergleich zu der Zeit vor dem Regierungswechsel vor drei Jahren; Politikfelder, die besonders missfallen; Durchführung wichtiger Reformen in den letzten drei Jahren; Politikfelder, die Sorgen bereiten; rot-grüne Bundesregierung ist gut für das Land; Erwartung der Fortführung der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen nach der Bundestagswahl; Bewertung der Arbeit der Bundesregierung in ausgewählten Politikfeldern; Bewertung der Arbeit der Bundesregierung und der CDU/CSU in der Opposition insgesamt (Schulnoten); besonders wichtige Informationsquellen; Fernsehkonsum an einem normalen Werktag; Lieblingssender; Bewertung der Geschwindigkeit der Durchführung von Reformen; Wichtigkeit der Regelung der Einwanderung nach Deutschland; Zustimmung zu einem Einwanderungsgesetz; Meinung zur Ausgestaltung eines Einwanderungsgesetzes (Zuzug verringern, ausweiten oder auf jetzigem Stand halten); Meinung zum Thema Zuwanderung; Bilanz der rot-grünen Bundesregierung im Vergleich zur alten Regierung im Hinblick auf: steuerliche Belastungen, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Qualität der Gesundheitsversorgung, Rentensicherheit, Lage in Ostdeutschland); persönlich empfundene Steuerbelastung; eher finanzielle Vorteile oder Nachteile durch die Steuerreform; Umfang dieser Vorteile oder Nachteile durch die Steuerreform; besonders wichtige Aspekte bei einer Änderung des Steuersystems; Bewertung ausgewählter Begriffe als sympathisch oder unsympathisch (z.B. Freiheit, Erneuerung, Fortschritt, Stillstand, Leistung, etc.); Partei, zu der dieser Begriff am besten passt; Sympathie für die Parteien SPD, CDU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, PDS und Republikaner; höhere Bedeutung der Komponenten Marktwirtschaft oder Soziales in der sozialen Marktwirtschaft; mehr Freiheit für Unternehmen vs. mehr soziale Absicherung; Zustimmung zu verschiedenen Aussagen zu den Themen Wirtschaft und Gesellschaft; Parteien, die der Befragte sich vorstellen könnte zu wählen; erwarteter Wahlsieger der nächsten Bundestagswahl; präferierte Regierungskoalitionen; persönlich besonders wichtige Aspekte bei der nächsten Bundestagswahl; Partei, zu der der Begriff ´Deutschland´ bzw. ´Europapartei´ am besten passt; Parteien, die an Bedeutung gewinnen bzw. verlieren werden (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen, Republikaner, DVU und PDS; CDU und Grüne könnten Regierung bilden vs. Programme zu verschieden; Zustimmung zu einer engeren politischen Zusammenarbeit zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen; Kenntnis des neuen Hamburger Innensenators Ronald Schill; Sympathie für Ronald Schill; erwartete große politische Zukunft von Ronald Schill; Interesse an der Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill-Partei); Zustimmung, wenn Schill-Partei bundesweit antreten würde; Befragter würde Schill-Partei wählen; befürchtete Terroranschläge in Deutschland; Bundeswehr: Wehrpflicht beibehalten vs. Umwandlung in eine Berufsarmee; Forderung nach besserer Ausstattung der Bundeswehr; Meinung zur Beteiligung der Bundesregierung an Militäraktionen wie in Afghanistan; Verbrechen in Deutschland nehmen zu; Sicherheit vor Verbrechen hat unter der rot-grünen Regierung eher zugenommen oder abgenommen; Meinung zum Umfang der Bemühungen der rot-grünen Bundesregierung beim Thema innere Sicherheit; Angst vor Viktimisierung; Unterstützung geeigneter Maßnahmen gegen Kriminalität und Terrorismus im Land; Parteineigung und konkrete Parteiangabe; Stärke der Parteineigung; Befürwortung einer Zusammenarbeit zwischen PDS und den anderen Parteien; PDS unterstützt die Demokratie; Zustimmung zur Aussage ´Nur die PDS vertritt wirklich die ostdeutschen Interessen´; PDS will politisches System in Deutschland verändern; PDS will Zusammenwachsen von Ost- und Westdeutschland; Zusammenarbeit der anderen Parteien mit der PDS wird innere Einheit Deutschlands voranbringen; Zustimmung zu verschiedenen Aussagen über die Politik der Bundesregierung und der Opposition aus CDU und CSU; Europäische Union: Hoffnungen oder Befürchtungen hinsichtlich der Aufnahme osteuropäischer Länder in die EU; Zustimmung zur Aufnahme osteuropäischer Länder in die EU; Wirtschaft: besonders belastende Faktoren für die Wirtschaft; Gründe für schlechtere wirtschaftliche Entwicklung als erwartet; gesellschaftliche Selbstverortung als eher bevorzugt oder eher benachteiligt; Zustimmung zur Aussage ´Die Schere zwischen arm und reich in Deutschland geht immer weiter auseinander´; Präferenzen im Hinblick auf den Sozialstaat der Zukunft: Kürzen von Sozialleistungen und Senken der Sozialabgaben vs. keine Kürzung von Sozialleistungen und Inkaufnahme steigender Sozialabgaben; Zustimmung zu Maßnahmen gegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen; Kinder; Familienförderung: Präferenz für mehr Kindergeld oder mehr Kindertagesstätten und Ganztagsschulen; Meinung zum vorgeschlagenen Familiengeld; Parteisympathie (Rangfolge); mögliche Wahlentscheidung für die Partei, die an zweiter Stelle genannte wurde; Stammwähler oder Wechselwähler; Kenntnis verschiedener Stiftungen; Stiftungen, die besonders wichtige Arbeit leisten; Europa sollte dem Kurs der USA folgen vs. möglichst eigenständige Politik betreiben.
Demographie: Geschlecht; Alter (kategorisiert); Schulabschluss; Berufstätigkeit; berufliche Stellung; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; Umfang der Berufstätigkeit; Anzahl der Beschäftigten im Betrieb (Unternehmensgröße); Arbeitslosigkeit des Befragten bzw. eines Haushaltsmitglieds (derzeit, in den letzten 2 Jahren, vor mehr als 2 Jahren, noch nie arbeitslos); Dauer der Arbeitslosigkeit; befürchtete (andauernde) Arbeitslosigkeit des Befragten bzw. eines Haushaltsmitglieds; Kurzarbeit; Dauer der Kurzarbeit; Nettoeinkommen des Hauptverdieners; Hauptverdiener (Befragter oder andere Person im Haushalt); Kinder; Anzahl der Kinder insgesamt; Alter der Kinder; Anzahl der Kinder im Haushalt; Anzahl der Personen im Haushalt (Haushaltsgröße); Anzahl der Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen; Haushaltsnettoeinkommen; Familienstand; Zusammenleben mit einem Partner; Internetanschluss zu Hause, Gewerkschaftsmitgliedschaft; Amt in der Gewerkschaft; Kirchenmitgliedschaft; Konfession; Kirchgangshäufigkeit; Wahlberechtigung; Parteipräferenz und Wahlbeteiligungsabsicht (Sonntagsfrage); Kenntnis Erst- und Zweitstimme; Wahlentscheidung für verschiedene Parteien oder dieselbe Partei (Sonntagsfrage); Wahlentscheidung Zweitstimme (Sonntagsfrage); Beteiligung an der Bundestagswahl 1998 und Wahlentscheidung; Wohnort im Herbst 1989 (Westdeutschland, Ostdeutschland, Ausland).
Zusätzlich verkodet wurde: Fragebogennummer; West/Ost; Fragebogenversion; Gewicht; Beurteilung des Interviews (interessant, Länge); Bundesland; Ortsgröße; Charakter des Wohnortes; Interviewdatum (Tag, Monat).
Die deutsche Konjunktur zeigt zur Jahresmitte 2013 keine eindeutige Tendenz. Zwar nahm im zweiten Quartal das BIP deutlich um 0,7% zu. Dies lag aber im Wesentlichen daran, dass der witterungsbedingte Produktionsausfall aus dem ersten Quartal nachgeholt wurde. Zwar sprechen zahlreiche Indikatoren dafür, dass Deutschland die wirtschaftliche Schwächephase des Winterhalbjahrs überwunden hat. Der Aufschwung dürfte aber vorerst verhalten sein und sich erst im kommenden Jahr beschleunigen. Getragen wird die Expansion vor allem von der Inlandsnachfrage. Die Unternehmensinvestitionen - die in den vergangenen beiden Jahren eher durch eine verbreitete Verunsicherung der Unternehmen als durch real- oder finanzwirtschaftliche Faktoren gedrückt wurden - werden bei sich aufhellendem weltwirtschaftlichen Umfeld und einer weiteren Entspannung der Situation im Euro-Raum wieder ausgeweitet. Auch die Bautätigkeit dürfte aufwärts gerichtet bleiben. Vor allem aber dürften die privaten Konsumausgaben steigen, da sich die Lohneinkommen wohl weiterhin spürbar erhöhen werden und mit besserer Konjunktur und allmählich steigenden Zinsen eine kräftigere Zunahme der Kapitaleinkünfte zu erwarten ist. Durch das günstigere weltwirtschaftliche Umfeld werden zwar auch die Exporte voraussichtlich kräftiger zunehmen als zuletzt. Da aber auch die Einfuhren kräftig steigen dürften, geht von der Außenwirtschaft nach einem leicht negativen Wachstumsbeitrag im Jahr 2013 im kommenden Jahr wohl ein nur leicht positiver Beitrag aus. Für das BIP prognostizieren wir eine Zunahme um 0,4% in diesem und um 1,9% im kommenden Jahr. Mit dem stärkeren Produktionsanstieg wird voraussichtlich auch die Erwerbstätigkeit zunehmen. Damit dürfte auch die Zahl der Arbeitslosen wieder abnehmen und die Arbeitslosenquote von 6,8% in diesem auf 6,7% im kommenden Jahr sinken. Die Teuerung dürfte im Prognosezeitraum leicht anziehen, weil es den Unternehmen mit steigender Kapazitätsauslastung wohl besser gelingen wird, Kostensteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben. Zudem wird sich der zuletzt beschleunigte Anstieg der Immobilienpreise mehr und mehr in Mietsteigerungen bemerkbar machen. Alles in allem erwarten wir eine Inflationsrate von 1,6% in diesem und 1,8% im kommenden Jahr. Der Staatshaushalt wies 2012 einen kleinen strukturellen Überschuss auf. Auch für dieses Jahr entwickeln sich die Staatsfinanzen positiv. Trotz Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Fluthilfe dürfte 2013 ein geringer Überschuss erreicht werden, der bei besserer Konjunktur auf reichlich 7 Mrd. € (0,3% des BIP) im kommenden Jahr steigen dürfte. Obwohl Deutschland damit drei Jahre in Folge einen strukturellen Haushaltsüberschuss erzielt, ist der Konsolidierungsprozess keineswegs abgeschlossen. Zum Teil ist der Überschuss dem niedrigen Zinsniveau und den dadurch relativ geringen Zinsausgaben zu verdanken. Mit künftig zu erwartenden steigenden Zinsen nehmen diese aber wieder zu. Auch trägt die 'kalte Progression' zur guten Finanzlage bei. Da rein inflationsbedingte Einkommenszuwächse die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler nicht verbessern, sollte der Einkommensteuertarif so reformiert werden, dass diese Mehreinahmen künftig wegfallen. Schließlich wurde die Haushaltskonsolidierung in der Vergangenheit auch zu Lasten der öffentlichen Investitionen vorangetrieben. Hier besteht inzwischen Investitionsbedarf. Allerdings sollten höhere investive Ausgaben des Staates nicht durch Steuererhöhungen finanziert werden, sondern durch eine effizientere Mittelverwendung und Kürzungen insbesondere bei den Subventionen. Nicht zuletzt aufgrund des Versprechens der EZB, den Euro mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen, hat sich die Lage an den Finanzmärkten beruhigt. Damit hat die EZB den nationalen Regierungen Zeit verschafft, um Strukturreformen voranzubringen und das Problem insolventer Banken anzugehen, die nur durch die großzügige Liquiditätszuteilung durch die EZB am Leben gehalten werden. Bisher wurde die so erkaufte Zeit aber nicht genutzt, um durch Reformen die EZB von ihrer Verantwortung zu entlasten, und so die Trennung von finanz- und geldpolitischer Verantwortung wieder herzustellen. Vielmehr hat die Beruhigung der Lage im Euro- Raum allem Anschein nach eher den Reformdruck vermindert. ; The German economy currently does not show clear signs where it is heading. As expected, GDP growth picked up substantially in Q2, but that was mainly due to catchup effects, as production in Q1 had been dampened by extraordinary cold weather. Several indicators suggest that Germany has overcome its recent weakness but the upswing is likely to remain modest this year and start accelerating only in 2014. Domestic demand will continue to be the main driver of GDP. Consumer spending will grow strongly as wages continue to rise and growth of capital income should also increase with stronger expansion of the overall economy and higher interest rates. As global prospects improve and the euro area shows signs of recovery, private investment should expand more rapidly as well. Net-exports on the other hand are unlikely to contribute much and even decrease slightly this year, as strong imports driven by domestic demand offset accelerating exports. GDP is expected to grow 0.4% this year and 1.9% next year. Production growth will lead to higher labour demand. The unemployment rate will decline from 6.8% this year to 6.7% next year. Inflation will pick up slightly due to higher capacity utilization and higher rents resulting from rising real estate prices. Inflation rates will average 1.6% this year and 1.8% in 2014. The public budget displayed a little surplus in 2012. Revenue growth has also been strong this year. In spite of unexpected payments related to the flood, a small surplus will likely be achieved again which should rise further to € 7 bn or 0.3% of GDP in 2014. Thus, the fiscal balance would show a structural surplus for the third year in a row.
In der ressourcenbeschränkten Projektplanung müssen Vorgänge unter Berücksichtigung von Reihenfolgebeziehungen und Kapazitätsrestriktionen zeitlich so eingeplant werden, dass eine gegebene Kostenfunktion minimiert wird. In der vorliegenden Arbeit wird zusätzlich davon ausgegangen, dass die Dauer der einzelnen Vorgänge nicht zu Beginn der Planung bekannt, sondern durch je eine Zufallsvariable gegeben ist. Auf diese Weise ist es möglich, unvorhersehbare Ereignisse wie zum Beispiel Wetterbedingungen, Krankheit von Mitarbeitern, Rechtsfragen oder Genehmigungsverfahren in die Planung eines Projekts mit einzubeziehen. Als Konsequenz hieraus kann das Risiko von Projekt-Verzögerungen und damit verbundenen Kostensteigerungen (von denen im Rahmen von umfangreichen Projekten häufig berichtet wird) reduziert werden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Algorithmen zu entwickeln, die die Berechnung guter Lösungen in akzeptabler Rechenzeit ermöglichen. Eine Lösung ist hier eine so genannte Politik, eine Planungsvorschrift, die zu jedem möglichen Entscheidungszeitpunkt t während der Umsetzung des Projekts eine Menge von Vorgängen definiert, deren Durchführung zum Zeitpunkt t begonnen werden soll. Basierend auf der Beobachtung, dass die häufig angewendeten Prioritäts-Politiken nicht für eine "robuste" Planung geeignet sind, liegt der Schwerpunkt der Untersuchungen auf der strukturell sehr attraktiven Klasse der präselektiven Politiken. Solche Politiken selektieren für jede minimal verbotene Menge F von Vorgängen einen Vorgang aus F, dessen Durchführung erst dann begonnen wird, wenn mindestens ein anderer Vorgang aus F beendet ist. (Eine minimal verbotene Menge ist eine minimale Teilmenge von Vorgängen, zwischen denen keine Reihenfolgebeziehungen vorliegen, die jedoch aufgrund der Ressourcen-Beschränkungen nicht zur gleichen Zeit in Betrieb sein können.) Um ein bestmögliches Verständnis von präselektiven Politiken zu erzielen, betrachten wir im ersten Teil der vorliegenden Arbeit eine Verallgemeinerung klassischer Reihenfolgebeziehungen zwischen Vorgängen, die so genannten AND/OR Reihenfolgebeziehungen. Diese finden zum Beispiel im Rahmen von Montage- oder Demontage-Prozessen Anwendung; der Zusammenhang zu dem oben beschriebenen ressourcenbeschränkten Scheduling-Modell besteht in der Tatsache, dass präselektive Politiken durch eine Menge von AND/OR Reihenfolgebeziehungen repräsentiert werden können. Es werden Resultate im Zusammenhang mit der Verallgemeinerung von Begriffen wie transitive Hülle und transitive Reduktion erzielt. Darüber hinaus werden für gegebene zeitliche Abstände zwischen den Vorgängen Algorithmen zur Berechnung frühster Startzeiten von Vorgängen entwickelt. Basierend auf den beschriebenen Ergebnissen werden Dominanzresultate für präselektive Politiken abgeleitet, sowie zwei Teilklassen der präselektiven Politiken definiert und untersucht, die vom algorithmischen Standpunkt gesehen bessere Eigenschaften als präselektive Politiken besitzen. Für diese Klassen von Politiken (und eine weitere, aus der Literatur bekannte Klasse) werden insgesamt fünf verschiedene Branch-and-Bound Verfahren entwickelt und implementiert sowie auf Basis von 1440 Instanzen getestet und miteinander verglichen. Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass die entwickelten Resultate auf dem Gebiet der AND/OR Reihenfolgebeziehungen die Leistung der Branch-and-Bound Verfahren deutlich steigern und dass die vorgeschlagenen Teilklassen der präselektiven Politiken gute Ausgangspunkte für den algorithmischen Zugang zur heuristischen Lösung von Real-Life Instanzen darstellen. ; In resource-constrained project scheduling, jobs (activities) have to be planned over time subject to precedence and resource constraints with the intention to minimize some objective function. In addition, we assume that the processing time of each job is uncertain and follows a given probability distribution. This extension of classical deterministic resource-constrained project scheduling is motivated by uncertain events that usually appear within the execution of projects. Weather conditions, unavailability of resources, and authorization processes are only some examples. The purpose of this thesis is to develop and implement algorithms to find solutions (so-called policies) of good quality within moderate computation times. A policy may be seen as a dynamic decision process that defines which jobs are started at certain decision times t, based on the observed past up to t. We study the class of preselective policies as well as different subclasses thereof. A preselective policy defines for each minimal forbidden set F a preselected job from F which is postponed until at least one other job from F has been completed. (A minimal forbidden set F is an inclusion-minimal set of jobs without any precedence constraints among them and the total resource consumption of the jobs in F exceeds the resource availability.) To obtain results on the combinatorial structure of preselective policies we study the concept of so-called AND/OR precedence constraints which are a generalization of traditional precedence constraints. AND/OR precedence constraints are of relevance in its own due to their appearance within, e.g., assembly or disassembly processes. We propose a new field of application which is based on the fact that any preselective policy can be expressed as a set of such constraints. To this end, we develop a number of basic algorithms for scheduling jobs subject to AND/OR precedence constraints. For example, we give two different polynomial time algorithms to compute earliest job start times as well as a linear time algorithm to detect 'transitive' AND/OR precedence constraints. The results obtained for AND/OR precedence constraints give also rise to consider particular subclasses of preselective policies. These classes differ with respect to both their computational tractability and the optimum expected objective function value that can be achieved within the respective class. We collect some of the structural and algorithmic properties of these classes of policies and use them to develop in total five branch-and-bound algorithms. Enhanced with many additional ingredients to speed up the computations, the algorithms are rigorously tested on 1440 instances created by the widely accepted instance generator ProGen. In particular, for each of the considered classes of policies, we establish results on the trade-off between computational efficiency on the one hand and solution quality on the other hand. The experiments reveal that the considered subclasses of preselective policies are a good starting point to develop heuristic approaches to solve large-scale stochastic resource-constrained project scheduling problems.
Price responsive demand is increasingly considered as an integral part of lowcarbon electricity markets, where accommodating the large share of variable renewable electricity generation from wind and solar power will be pivotal for efficiency and supply reliability. Exposing consumers to the variation in the marginal costs of electricity supply through real-time retail prices is to many economists the most intuitive solution to achieve this. The economic evaluation of implementing real-time pricing in low-carbon electricity markets requires a proper understanding of how climate policy instruments and variable renewable generation interact on the related welfare as well as distributional effects. This thesis provides insights on this interaction, by identifying the major drivers and explaining the basic economic mechanisms underlying the effects of real-time retail pricing on transforming electricity markets. To this end, comparative static welfare analyses are conducted, by using a simple electricity market modeling framework to simulate long-run market equilibria and applying empirical market data. In doing so, this thesis sheds light on crucial issues regarding the timing and feasibility of introducing real-time pricing, both of which are relevant to regulators and market actors. The optimal timing of rolling out real-time pricing is found to be complicated by a non-linear relationship between policy-induced variable renewable technology deployment and the gross welfare gains from real-time pricing. This result challenges existing rollout strategies, since it implies that real-time pricing does not necessarily become more beneficial in the presence than in the absence of large-scale variable renewable generation. Moreover, growing variable renewable deployment renders full-fledged real-time pricing virtually inevitable, as it allows for making efficient use of installed renewable capacity, and thus increasingly outperforms second-best pricing schemes, which are often considered less complex and therefore more feasible. Besides the complexity of real-time pricing, its potentially adverse distributional effects are another important acceptance barrier, which this thesis addresses. Variable renewable electricity supply is shown to significantly attenuate these distributional effects, within and across consumer sectors, since reducing the influence of individual demand patterns on consumption costs. Most consumers might thus not have to expect significant consumption cost increases from real-time pricing in low-carbon electricity markets. Targeted rollouts of real-time pricing to large consumers, which are often considered efficient at low renewable supply shares, are, however, found to result in negative pecuniary externalities across consumer sectors, affecting particularly residential consumers. Such cross-sectoral distributional effects could foster already existing acceptance problems of dynamic pricing schemes. In addition to this, many consumers may make non-optimal tariff choices and decide not to switch to real-time pricing for a variety of reasons. This thesis shows that the resulting unrealized welfare gains could be substantial and rapidly growing with variable renewable market penetration, particularly if mostly residential and commercial consumers do not adopt real-time pricing. It is therefore arguedthat the potential welfare losses from low adoption rates could justify corrective measures, if tariff choices are indeed non-optimal on average. Furthermore, several findings in this thesis highlight the complementarity of real-time pricing and climate or renewable policies. This thesis particularly contributes to assessing the cost-effectiveness of renewable support instruments, by illustrating the circumstances under which renewable output subsidies can be more efficient than capacity subsidies in achieving a certain renewable supply target. Putting previous research on this topic into perspective, this seemingly counterintuitive result can obtain, if consumers are real-time priced and can thus react to the negative wholesale prices induced by output subsidies during periods of high variable renewable generation. Addressing the potential influence of other technological factors on the effects of real-time pricing, this thesis analyzes the relevance of costs and price effects resulting from rapid changes in thermal-plant operation, caused by variable renewable generation. While these effects can decisively modify the evolution of efficiency gains from real-time pricing found in this thesis, it can be illustrated that they likely become negligible under reasonable assumptions about the dynamics in fuel prices, in the carbon price and the generation portfolio. Concluding with a thorough discussion on future research avenues, this thesis argues that since knowledge about retail tariff choice is lacking, it remains fundamentally uncertain whether the efficiency potential of real-time pricing can actually be realized. Understanding and investigating the determinants of retail tariff choice hence appear to be the next important steps for advancing the economics of real-time pricing. ; Eine preisealistische Stromnachfrage wird zunehmend als essentielle Voraussetzung eines an Kohlendioxidemission armen Strommarktes erachtet. Sowohl die Effizienz als auch die Versorgungssicherheit dieses Marktes wird maßgeblich durch die Integration fluktuierender Stromerzeugung seitens variabler erneuerbarer Energien bestimmt werden. Echtzeittarife, die Stromkonsumenten die Variation der marginalen Erzeugungskosten signalisieren, stellen eine in dieser Hinsicht intuitive Lösung dar. Eine ökonomische Bewertung solcher Tarife in sich wandelnden Märkten erfordert das Verständnis über die Wechselwirkung klimapolitischer Instrumente und variabler, erneuerbarer Stromerzeugung auf die mit Echtzeittarifen einhergehenden Wohlfahrts- und Verteilungseffekte. Die vorliegende Arbeit beleuchtet diese Interaktion, indem sie entscheidende Einflussfaktoren der Wohlfahrts- und Verteilungseffekte von Echtzeitpreisen in sich verändernden Strommärkten identifiziert und die zugrundeliegenden ökonomische Mechanismen erklärt. Um dies zu erreichen werden komparativ statische Wohlfahrtsanalysen mittels eines einfachen Strommarktmodells durchgeführt, welches auf Basis empirischer Marktdaten langfristige Gleichgewichte im Strommarkt simuliert. Somit gibt diese Dissertation Antworten auf wesentliche Themen bezüglich des Timings und der Durchführbarkeit der Markteinführung von Echtzeittarifen. Insbesondere kann sich die optimale Terminierung der Einführung von Echtzeittarifen als komplex erweisen angesichts des nicht-linearen Zusammenhangs zwischen der Diffusion variabler erneuerbare Erzeugungstechnologien und den mit Echtzeittarifen verbundenen Wohlfahrtsgewinnen. Dadurch geht die Einführung von Echtzeittarifen, entgegen weitverbreiteter Intuition und gegenwärtiger Pläne bezüglich ihrer Markteinführung, nicht notwendigerweise mit höheren Wohlfahrtsgewinnen einher, sobald ein hoher Anteil variabler erneuerbarer Energieerzeugung im Markt erreicht ist. Darüber hinaus scheinen Echtzeittarife mit der Marktpenetration variabler Erzeugungstechnologien zunehmend alternativlos zu werden, da es eine effiziente Nutzung installierter erneuerbarer Kapazität erlaubt, so dass weniger komplexe und deswegen als praktikabler erachtete dynamischer Stromtarifmodelle signifikant ineffizienter werden. Echtzeittarife werden jedoch nicht nur wegen ihrer Komplexität, sondern auch wegen ihrer möglicherweise negativen Verteilungseffekte als impraktikabel erachtet. Es kann jedoch gezeigt werden, dass solche Verteilungseffekte, die sowohl innerhalb eines Konsumentensegments als auch sektorenübergreifend entstehen, durch variable Stromerzeugung abgeschwächt werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine zunehmend fluktuierende Erzeugung den Einfluss individueller Nachfragemuster auf die jeweiligen Kosten des Stromkonsums abmildert. Die meisten Stromkonsumenten wären daher keinen signifikanten Kostensteigerungen durch Echtzeittarife in einem von erneuerbaren Energien dominierten Strommarkt ausgesetzt. Eine selektive Einführung von Echtzeittarifen, die oft aus plausiblen Effizienzgründen für relativ große Konsumenten angedacht wird, kann wiederum signifikante negative Verteilungseffekte auf Konsumenten anderer Sektoren haben, insbesondere solange der Anteil variabler erneuerbarer Stromerzeugung relativ gering ist. Dadurch könnten bestehende Akzeptanzprobleme hinsichtlich der Einführung von Echtzeittarifen verstärkt werden. Zudem könnten viele Konsumenten nicht optimale Tarifentscheidungen treffen und Echtzeittarife aufgrund verschiedener Faktoren ablehnen. Wie die vorliegende Arbeit zeigt, könnten dadurch substanzielle Wohlfahrtsgewinne nicht realisiert werden, insbesondere wenn Konsumenten des Haushalts- und Dienstleistungssektors Echtzeittarife ablehnen. Diese entgangenen Wohlfahrtsgewinne steigen zudem stark mit dem Anteil erneuerbarer Erzeugung an. Die potenziellen Wohlfahrtsverluste durch geringe Akzeptanzraten könnten somit Interventionen rechtfertigen, die der Korrektur nicht optimaler Tarifentscheidungen dienen können. Viele Ergebnisse dieser Dissertation unterstreichen überdies die Komplementarität von Echtzeittarifen und Klima- beziehungsweise erneuerbarer Förderpolitiken. Die vorliegende Arbeit trägt insbesondere zur Bewertung der Kosteneffektivität erneuerbarer Förderpolitiken bei, indem sie aufzeigt unter welchen Umständen erneuerbare Erzeugungssubventionen gegebene Einspeiseziele effizienter erreichen können als entsprechend Kapazitätssubventionen. Dieses scheinbar kontraintuitive Ergebnis kommt zustande sobald Echtzeittarife eingeführt sind und Konsumenten somit durch negative Strompreise in Phasen hoher variabler Stromerzeugung einen Anreiz erhalten ihre Nachfrage zu erhöhen. Um den möglichen Einfluss weiterer technologischer Faktoren auf die Effekte von Echtzeittarifen zu adressieren, wird in dieser Arbeit die Relevanz von Kosten- und Preiseffekten analysiert, die durch rapide Änderungen in der Stromerzeugung thermischer Kraftwerke entstehen, und die durch variable erneuerbare Erzeugung verstärkt werden können. Während diese Effekte die Entwicklung der Wohlfahrtseffekte von Echtzeittarifen stark beeinflussen können, kann gezeigt werden, dass ihr Einfluss unter realistischen Annahmen hinsichtlich der Dynamik von Energiepreisen, CO2 Preisen und des Erzeugungsportfolios vernachlässigbar werden. Die vorliegende Arbeit schließt mit einer ausführlichen Diskussion möglicher weiterer Forschungsthemen bezüglich der Einführung von Echtzeittarifen ab. Hierbei wird aufgezeigt, dass das Wissen über mögliche Einflussfaktoren auf Tarifentscheidungen fehlt und daher eine grundsätzliche Unsicherheit darüber besteht, ob und inwiefern die möglichen Effizienzgewinne durch Echtzeittarife überhaupt realisierbar sind. Die Analyse der Determinanten von Tarifentscheidungen ergibt sich somit als wichtiger nächster Schritt in der Ökonomik der Echtzeittarife.
Inhaltsangabe: Problemstellung: Die Bundesregierung vereinbarte Ende 2007 mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 25 bis 30% zu steigern. Der dynamische Ausbau der Erneuerbaren Energien in den letzten Jahren führte dazu, dass das Ziel für 2010 von 12,5 % bereits übertroffen wurde. Der Anteil im Jahr 2007 lag bei ca. 14,2%. Ziel des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung ist es, den Herausforderungen des globalen Klimawandels und der weltweit steigenden Energienachfrage sowie -preisen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien im gesamten Energiesystem (Strom/Wärme/Verkehr). Erneuerbare Energien (EE) sind aus folgenden Gründen dazu geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten: Vermeidung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen und Beitrag zu Klimaschutzzielen, Diversifikation der Rohstoffvielfalt und Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen, Absicherung gegen Kostensteigerungen bei fossilen und nuklearen Energieträgern, Vergleichsweise einfaches Abbauen und Recyceln, Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der Arbeitsplätze. Ein steigender Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energie ist jedoch auch mit einigen Problemen verbunden: Das Angebot dieser Energiearten unterliegt zum Teil erheblichen Schwankungen, insbesondere bei der Nutzung von Windkraft und solarer Energie. Die sich daraus ergebene fluktuierende Stromerzeugung kann die Stabilität des Gesamtsystems beeinflussen, da eine Synchronität von Angebot und Nachfrage nicht gegeben ist. Der hohe Anteil an fluktuierender Einspeiseleistung erfordert vom Netzbetreiber das Vorhalten und die kurzfristige Bereitstellung von Regelleistung. Zum anderen wird die Einspeisung von EE-Strom zunehmend durch Netzengpässe begrenzt. Aufgrund von Nutzungskonzentrationen einzelner EE in bestimmten Regionen kann der Verbrauch dort unter der Erzeugung liegen. Falls die Übertragungsnetze dann an ihre Grenzen stoßen und ein Transport in andere Verbrauchszentren nicht möglich ist, kann dies zur Abschaltung oder Drosselung von EE-Anlagen führen. Vor dem Hintergrund der marginalen Grenzkosten ist insbesondere die Drosselung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie Laufwasserkraftwerken volkswirtschaftlich ineffizient. Trotz der bis dato erreichten Kostendegressionen ist Strom aus Erneuerbaren Energien derzeit noch nicht eigenständig wirtschaftlich. Daher ist es Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen. Das zentrale Förderinstrument in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG (derzeit gültig in der Fassung vom 01.01.2009). Dieses gewährleistet den Anlagenbetreibern eine feste Einspeisevergütung über einen definierten Zeitraum. Zentrale Vorteile des Förderinstruments sind die hohe Effektivität und Effizienz sowie die Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber. Damit konnte ein erhebliches Wachstum im Bereich des Stroms aus EE in den letzten Jahren erreicht werden. Wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzes ist seine geringe Marktnähe. Es werden keine gezielten Anreize gesetzt, EEG-Strom bedarfsgerecht zu produzieren und in das bestehende Stromsystem zu integrieren. Ziel der Arbeit: Ziel der Masterarbeit ist es, Ansätze zur Systemoptimierung im Sinne eines höheren EE-Anteils in technischer und ökonomischer Hinsicht zu untersuchen und Handlungsmöglichkeiten für eine verbesserte System- und Marktintegration aufzuzeigen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse, wie technische Möglichkeiten zum Ausgleich der Schwankungen im Bereich der Erneuerbare Energie systemtechnisch am besten eingesetzt werden können und wie die EE sinnvoll der Marktsteuerung auf dem Energiemarkt unterworfen werden können. Die Systemintegration und damit die technische Optimierung zielen auf einen effizienteren Umgang mit der fluktuierenden Einspeisung aus EE-Anlagen. Bei der bedarfsgerechten Einspeisung geht es um die Regelung und Steuerung von Angebot und Nachfrage. Insbesondere werden der Einsatz von Speichern, der Einsatz des Lastmanagements sowie die Netzeinbindung untersucht. Die Notwendigkeit der verbesserten Marktintegration ergibt sich zum einen aus der mangelnden Marktnähe des derzeitigen EEG-Systems und zum anderen aus der Erfordernis, dass EEG-Akteure in Zukunft (nach Auslaufen des Förderzeitraums) ohne Förderung auf dem Markt agieren müssen. Daher sind Maßnahmen zu treffen, die eine schrittweise Überführung in eine freie Vermarktung ermöglichen. Darüber hinaus sind technische und ökonomische Maßnahmen sinnvoll zu kombinieren. So kann sich aus der Abbildung der Erzeugungsschwankungen im Markt ein Anreiz für die Investition in Speichertechnologien ergeben. Vor diesem Hintergrund ist das Förderinstrument EEG an die steigenden Anforderungen anzupassen. Die Schwachstellen liegen neben den bereits erwähnten fehlenden marktwirtschaftlichen Anreizen in den sich kurzfristig ändernden EEG-Monatsbändern mit impliziten Beschaffungsrisiken für Versorger sowie im intransparenten Profilservice der Übertragungsnetzbetreiber. Verbesserungspotenzial liegt daher vor allem in den Bereichen Vermarktung, Wälzungsmechanismus und Profilservice (Veredelungsprozess). Aufbau der Arbeit: Im Anschluss an diese kurze Einführung in die Thematik gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über die Grundlagen der verschiedenen Erneuerbaren Energiequellen. Anschließend wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz als zentrales Förderinstrument und Grundlage für das Wachstum in diesem Sektor in seiner jetzigen Form vorgestellt. In Kapitel 3 wird untersucht, welche Anforderungen vor dem Hintergrund eines steigenden EE-Anteils erfüllt werden müssen und welche Ziele mit einer verbesserten System- und Marktintegration anzustreben sind. In Kapitel 4 werden zunächst Instrumente zur technischen Systemintegration untersucht. Die Maßnahmen beschäftigen sich dabei mit der Einbindung von EE-Anlagen in das Stromnetz, der Möglichkeiten zur Nutzung von Speichertechnologien sowie dem Einsatz von steuerbaren Lasten in Form eines Lastmanagements. Anschließend werden im Rahmen einer systemtechnischen Analyse die einzelnen Instrumente bewertet. Dazu wird auf Grundlage der Bestimmung der Restnachfrage ein zusätzlicher Flexibilisierungsbedarf ermittelt. Kapitel 5 analysiert Maßnahmen zur verstärkten Marktintegration der Erneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Modelle zur Vermarktung sowie zur Wälzung und Veredelung untersucht. Im Rahmen der folgenden energiewirtschaftlichen Analyse werden diese Modelle anhand der in Kapitel 3 vorgestellten Kriterien bewertet und eine Modellwahl vorgenommen. Nach einem Ausblick auf die zukünftige Strompreisentwicklung wird eine Einsatzreihefolge der Integrationsmaßnahmen ermittelt sowie eine Simulation der weiteren Entwicklung der Direktvermarktung vorgenommen. Kapitel 6 fasst die erforderlichen Anpassungen im Energiesystem und auf dem Strommarkt zusammen und stellt eine mögliche Maßnahmenkombination zusammen. Daraus werden schließlich Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Arbeit schließt ab mit einem Fazit zur zukünftigen Aufgabengestaltung im Energiemarkt und gewährt insbesondere einen Ausblick auf eine europäische Koordination der Förderungen der Erneuerbaren Energien im Strombereich. Berücksichtigung fanden im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Arbeit aktuelle Entwicklungen bis zum 30.04.2009.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisVI AbbildungsverzeichnisVIII TabellenverzeichnisIX 1.Einleitung1 1.1Problemstellung1 1.2Ziel der Arbeit3 1.3Aufbau der Arbeit4 2.Erneuerbare Energien im Energiesystem5 2.1Grundlagen der Erneuerbaren Energien5 2.2Das Förderinstrument EEG8 2.2.1EEG 20048 2.2.2EEG-Novelle 200914 3.Voraussetzungen und Ziele der Integration Erneuerbarer Energien17 3.1Voraussetzungen für die Integration der Erneuerbaren Energien17 3.2Ziele der System- und Marktintegration19 4.Systemintegration22 4.1Technische Maßnahmen zur Systemintegration22 4.1.1Netzeinbindung22 4.1.1.1Netzoptimierung und -erweiterung24 4.1.1.2Einspeisemanagement27 4.1.1.3Systemdienstleistungen29 4.1.2Einsatz von Speichertechnologien31 4.1.2.1Pumpspeicherkraftwerke32 4.1.2.2Druckluftspeicherkraftwerke33 4.1.2.3Einsatz von Batteriesystemen im Rahmen der Elektromobilität34 4.1.2.4Nutzung von Speichern zur Erhöhung der garantierten Windleistung35 4.1.3Einsatz von Lastmanagement37 4.1.3.1Beeinflussung der Nachfrage37 4.1.3.2Voraussetzungen und Hemmnisse38 4.1.3.3Lastverlagerungspotenziale40 4.2Systemische Analyse42 4.2.1Analyse des Flexibilisierungs- und Systemanpassungsbedarfs42 4.2.2Bewertung von Ausgleichsoptionen aus systemtechnischer Sicht45 5.Marktintegration49 5.1Ökonomische Maßnahmen zur Marktintegration49 5.1.1Modelle zur Änderung der Vermarktung49 5.1.1.1Drittvermarktung50 5.1.1.2Direktvermarktung ohne Prämie50 5.1.1.3Prämienmodell52 5.1.1.4Quotenmodell54 5.1.1.5Integrationsbonus55 5.1.1.6Vermarktung auf dem Regelenergiemarkt58 5.1.2Modelle zur Änderung der Wälzung und Profilveredelung60 5.1.2.1Versorgermodell62 5.1.2.2Wälzung über ein fixes Band63 5.1.2.3Wegfall der physischen Wälzung63 5.1.2.4Ausschreibung des Profilservices64 5.1.2.5Börsenmodell65 5.2Energiewirtschaftliche Analyse66 5.2.1Bewertung und Modellwahl66 5.2.2Ausgestaltung der gewählten Modelle69 5.2.3Auswirkungen der Modellwahl auf die Strompreise71 5.2.4Entwicklung einer Merit-Order der Ausgleichsoptionen74 5.2.5Zukünftige Entwicklung der Direktvermarktung78 6.Handlungsempfehlungen85 6.1Handlungsempfehlungen zur Systemintegration85 6.2Handlungsempfehlungen zur Marktintegration90 7.Fazit94 7.1Zusammenfassung94 7.2Ausblick95 Quellenverzeichnis97 Anlage 1: Leistung der Erneuerbaren Energie114 Anlage 2: Stromerzeugung der Erneuerbaren Energie115 Anlage 3: Auktionierungsergebnisse an den Kuppelstellen116 Anlage 4: Durchschnittliche EEG-Vergütungssätze der gewählten Vergütungskategorie sowie Entwicklung der Teilnahme am Prämienmodell in Prozent117Textprobe:Textprobe: Kapitel 5.1.1.5, Integrationsbonus: Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Integration ist die Zahlung einer Prämie, wenn bestimmte Anforderungen für die Integration erfüllt sind. Dabei werden nicht die Marktkräfte sondern zusätzliche Tarife genutzt. Es kommen verschiedene Alternativen in Betracht, die sich nach der geförderten Technologie unterscheiden. Die Ziele liegen generell in der Feinsteuerung der Technikentwicklung sowie in der Erschließung von Potenzialen. Ein Speicherbonus soll der Förderung der Speichertechnologie dienen. Die Speicherung führt zu Energieverlusten, daher sollte der Speicher nur eingesetzt werden, wenn es aus Systemsicht sinnvoll ist. Bei einer Vorhaltungsprämie würde sich der Einsatz des Speichers nach den Marktanreizen und damit nach Engpässen richten. Aufgrund der einheitlichen Vorhaltungsprämie müssten hierbei Vorschriften für die Dimensionierung festgelegt werden. Da sich bis 2020 ein begrenzter kurzfristiger Speicherbedarf ergibt, ist ein Speicherbonus nicht zielführend für die Integration. Um die Speichercharakteristika am tatsächlichen Bedarf auszurichten, scheinen zielgenauere Förderung durch Ausschreibungen geeigneter. Des Weiteren wird das so genannte 4.000-Volllaststundenmodell vom Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE) diskutiert. Es sieht vor, dass WEA einen Bonus von 20 Euro/MWh erhalten, wenn sie in mehr als 4.000 Stunden im Jahr Energie erzeugen. Dies soll durch die Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung erreicht werden. Ziel ist es, Abschaltungen zu vermeiden, technisch neue Optionen zu aktivieren sowie die Einspeisung zu vergleichmäßigen. Dieses Modell ist allerdings als problematisch einzuschätzen, da die Gefahr kontraproduktiver Anreize besteht. So könnte gut integrierbarer Windstrom eventuell gespeichert werden, um die 4.000 Stunden zu erreichen. Das Abregeln der WEA zur Einhaltung der Vorgaben sowie der ineffizienter Einsatz auf der Nachfrageseite sind zu vermeiden. Daher findet dieses Modell in der wissenschaftlichen Diskussion keine Zustimmung. Eine Alternative mit ähnlicher Zielsetzung besteht darin einen Anreiz für die Auslegung der Generatorleistung einer WEA zu setzen. Da insbesondere bei hohen Windgeschwindigkeiten ein hoher Energieertrag erreicht werden kann, sind die WEA in der Regel auf einen hohen Leistungsbereich ausgelegt und erreichen ihre Nennleistung bei ca. 12 bis 14 m/s Windgeschwindigkeit. Zu bedenken ist jedoch, dass hohe Windgeschwindigkeiten nur selten erreicht werden und die WEA häufiger in Teillast betrieben werden muss. Geringer Windgeschwindigkeiten (4 bis 6 m/s) treten demgegenüber häufiger auf und im Rahmen einer geringeren Nennleistung könnten dies effizienter ausgenutzt werden. Weiterhin könnte ein so genannter Kombikraftwerks-Bonus zur Förderung virtueller Kraftwerke eingeführt werden. Ein virtuelles Kraftwerk besteht aus mehreren dezentralen Anlagen sowie einer Steuereinheit, die die Daten dieser dezentralen Anlagen verarbeitet, Prognosen erstellt sowie den Einsatz aller Kraftwerke im Abgleich zu den aktuellen Börsendaten optimiert. Ziel eines solchen Kraftwerkspools ist die profitorientierte Vermarktung des Stroms. Vorteile ergeben sich in einem Pool durch die Zusammenfassung mehrerer verteilter Anlagen eventuell unterschiedlicher Technologien zum Beispiel mit Speichern oder auch Lasten. Solch ein Kombikraftwerk kann Strom bedarfsorientierter erzeugen als einzelne Anlagen. Daher besteht die Möglichkeit, diese Kombikraftwerke explizit zu fördern. Ein Vorschlag zur Ausgestaltung eines Kombikraftwerksbonus (KK-Bonus) sieht einen Bonus vor, der für EEG-Anlagen gewährt wird, die ihre Anlagen mit Einrichtungen zur Speicherung von Strom, Brennstoff oder Wärme sowie mit Lastmanagementanwendungen kombinieren. Eine Bedarfskomponente dient als Anreiz, die Einspeisung von EEG-Strom in Zeiten mit einem hohen Bedarf zu verlagern und wird gezahlt, wenn gezielt Energie in Zeiten mit hohem Bedarf eingespeist beziehungsweise wenn gezielt Energie in Zeiten mit niedrigem Bedarf entnommen wird. Die Bedarfskomponente beträgt 2 Cent/kWh und wird für 20 Jahre gewährt, allerdings nur für Anlagen, die den erzeugten Strom nicht direkt vermarkten. Die Höhe der Bedarfskomponente soll sich an der durchschnittlichen Spreizung der Spotmarktpreise bemessen, so dass durch die feste Vergütung des KK-Bonus vergleichbare Anreize zur Verlagerung gesetzt werden wie durch den Marktpreis in der Direktvermarktung. Eine weitere Technologiekomponente soll Technologien fördern, die zukünftig in einem auf EE basierenden Energieversorgungssystem benötigt werden, deren Kostenstruktur jedoch derzeit keinen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht. Der finanzielle Anreiz ist nach Technologie und Leistung differenziert. Die Technologiekomponente soll jährlich in den ersten fünf Betriebsjahren ausgezahlt werden. Anders als die Bedarfskomponente kann die Technologiekomponente auch von Anlagen in der Direktvermarktung in Anspruch genommen werden. Zu den wesentlichen Kritikpunkten an einem Kombikraftwerksbonus zählen die mangelnde Marktorientierung des Modells und die Gefahr der Fehlsteuerung. Wenn ähnliche Anreize gesetzt werden wie in einer Direktvermarktung, stellt sich die Frage, warum ein zweites Festpreissystem aufgebaut werden soll. Das EE-Segment sollte sich eher hin zu einer höheren Marktorientierung entwickeln. Das Modell des KK-Bonus steigert die Komplexität des Systems, da Aufwand für die Erfassung der eingespeisten und entnommenen Energiemengen sowie für die Verteilung auf die Zeiten mit hohem und niedrigem Bedarf im Rahmen der Abrechnung entstehen wird. Unklar bleibt, welchen Anspruch Anlagen haben, die zwischen Direktvermarktung und Festvergütung wechseln. Der Staat bestimmt, welche Technologien in einem auf EE basierenden Energieversorgungssystem benötigt und wie diese gefördert werden. Dabei besteht neben der Gefahr, dass andere Technologien eventuell effizienter eingesetzt werden könnten, das Risiko der Überförderung und Mitnahmeeffekte. Um die Entwicklung zur größeren Marktnähe nicht durch weitere feste Vergütungen zu gefährden und damit das Festpreissystem für die Zukunft zu festigen, sollte die Direktvermarktung dem KK-Bonus vorgezogen werden. Es bleibt festzuhalten, dass der Ausbau solcher Kraftwerkspools aus Systemsicht sinnvoll ist. Dabei ist allerdings zu prüfen, in welchem Maße ein solcher Ausbau erforderlich wird. Für eine Übergangszeit wäre ein KK-Bonus denkbar, jedoch ist davon auszugehen, dass mittelfristig energiewirtschaftliche Anreize ausreichen, für eine aus Systemsicht sinnvolle Erweiterung virtueller Kraftwerke zu sorgen.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die Massenarbeitslosigkeit und die mit ihr über die letzen Jahrzehnte stetig anwachsenden Kosten sind eine ökonomische und soziale Herausforderung nicht nur für den einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft, die Volkswirtschaft und bei genauer Betrachtung eine wachsende globale Problematik. Durch die erschreckend hohen Arbeitslosenzahlen ist die Angst vor Massenarmut, gesellschaftlichen Krisen und Hoffnungslosigkeit weiterhin allgegenwärtig. - Für den einzelnen kann Arbeitslosigkeit ein traumatischer Schock sein, der nicht nur mit finanziellen Einbußen, sozialem Abstieg und Verlust von sozialen Kontakten, sondern auch mit gesundheitlichen Folgen wie z.B. Depressionen zusammenhängt. Kosten, die der Mensch ohne die Hilfe der Solidargemeinschaft nur sehr schwer verkraftet und die für ihn Armut und somit blanke Not bedeuten würden. - Aber nicht nur der Arbeitslose selbst muss mit seiner schlechten Situation und deren Kosten zurechtkommen. In besonderem Maß ist auch die nähere Umgebung betroffen. Materiell und psychisch werden oft auch Familie, Partnerschaft oder Freundschaften auf eine harte Probe gestellt. Mitgefühl und finanzielle Unterstützung reichen hier oftmals nicht mehr aus. Am Ende bleibt nicht selten nur noch der Gang zum Facharzt, der den Arbeitslosen von seinen psychosomatischen und psychischen Erkrankungen zu heilen versucht. - Die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit gehen jedoch weit über den Menschen und sein soziales Umfeld hinaus. Ein nicht beschäftigter Bürger des Staates wirkt sich in doppelter Hinsicht auf zusätzliche fiskalische Kosten aus. Zum einen ist der Bürger auf die staatlichen Lohnersatzleistungen während der Arbeitslosigkeit angewiesen, auf der anderen Seite fällt ein Arbeitsloser als Steuerzahler und Sozialversicherungszahler aus. Der Solidargemeinschaft entstehen somit durch die Unterbeschäftigung sinkende Einnahmen aus dem Steueraufkommen, denen steigende Ausgaben für die Sozialleistungen gegenüberstehen. Zunehmende Probleme ergeben sich für die Sozialversicherungssysteme, da die Zahl der Versicherungszahler bei steigender Arbeitslosigkeit stetig sinkt. Bundeszuschüsse zur Gewährleistung der Unterstützungszahlungen an Arbeitslose werden jährlich erhöht. Die Belastung des bundesdeutschen Haushalts steigt. Des Weiteren bewirken Variationen von Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherungsträger und des Staates kurzfristig starke Einflüsse auf die effektive Nachfrage und damit wiederum auch auf das Wachstum und die Beschäftigung. - Massenarbeitslosigkeit führt aber auch zur Verarmung vieler Regionen bis hin zur Slumbildung, sei es nun in Entwicklungsländern oder in den entwickelten Volkswirtschaften. Durch den eingeschränkten Konsum als Folge der Unterbeschäftigung entstehen negative Auswirkungen auf die Struktur der Wirtschaft. Die ortsgebundenen Gewerbetreibenden sind besonders stark betroffen. Der sinkende Konsum führt zu sinkenden Umsätzen und Investitionen. Schließlich verursacht dies weitere Entlassungen. Den staatlichen Institutionen gehen weitere Einnahmen wie z.B. Gewerbe- und Lohnsteuern verloren. Senkt der Staat die Lohnersatzzahlungen aufgrund der Mindereinnahmen, so verursacht das einen sich verstärkenden Zyklus der Armut mit steigender Kriminalität. Dadurch hat der Staat wiederum Mehrkosten zur Bekämpfung der Kriminalität zu bewältigen. - Arbeitslosigkeit ist aus volkswirtschaftlicher Sicht eine Form der Verschwendung wertvoller Ressourcen. Der Ausschluss des einzelnen vom Produktionsprozess und die Auswirkungen auf die nähere soziale Umgebung und auf die Volkswirtschaft führen zu einem ansteigenden Kostenproblem in allen Bereichen. Jedoch kann der Staat mit der Ermittlung dieser Kosten konkrete politische Maßnahmen einleiten, um die Auswirkungen der Unterbeschäftigung auf ein geringes und möglicherweise beherrschbares Niveau zu bringen. Der Blick auf die Länder der Europäischen Union lässt erkennen, dass die Höhe der Arbeitslosigkeit von Land zu Land unterschiedlich ist. Es stellt sich hier die Frage, ob die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland eine durch die Politik verschuldete Fehlallokation der vorhandenen Ressourcen darstellt. Durch die Berechnung der Kosten der Arbeitslosigkeit können also gezielt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen angeregt werden, die zur Verringerung der Unterbeschäftigung und damit auch zur Senkung der Kosten führen. Der Arbeitslose soll dabei gleichzeitig vor absoluter und relativer Armut bewahrt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Effektivität und Bedeutung der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherungen in Verbindung mit den im Jahr 2005 umgesetzten 'Hartz-Reformen' kurz dargestellt. - Die Schaffung eines Arbeitsplatzes in einem Unternehmen verursacht betriebsinterne Arbeitskosten. Kosten, die die einzelnen Beschäftigten, der Staat und die Sozialversicherungsträger dadurch sparen. Daher stellt sich auch die Frage, ob Argumentationen gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen auf der Arbeitgeberseite durch konkrete Zahlen der volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit widerlegt werden können. Um eine zufrieden stellende Antwort zu erhalten, sollen nicht nur finanzielle Aspekte aus den volkwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen miteinander verglichen, sondern auch psychosoziale Umstände des Arbeitslosen untersucht werden. Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. - Der Zeitrahmen, in dem die Entwicklung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit dargestellt wird, sind die Jahre 1999 bis 2003. Die Zeitspanne umfasst eine konjunkturelle Aufschwungs- und Abschwungsphase. Weiterhin werden kurz die Reformen der Sozialverwaltung in den Jahren 2004 und 2005 erläutert. Genaue Zahlen zu den Kosten der 'Hartz–Reformen' stehen gegenwärtig noch nicht zur Verfügung. In Abschnitt 4 werden die Wertschöpfungsverluste durch Unterbeschäftigung für die Jahre 1991 bis 2002 dargestellt. Alternativ werden dann eigene Berechnungen zu den Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit für die Jahre 1997 bis 2002 durchgeführt. Die dann folgende Untersuchung der empirischen Arbeitslosigkeitsforschung hinsichtlich der psychosozialen Kosten umfasst die ersten Studien aus den 30er Jahren sowie die Forschungsergebnisse seit den 70er Jahren. Gang der Untersuchung: Unter Punkt zwei wird zunächst der in dieser Arbeit verwendete Begriff der Arbeitslosigkeit genauer erläutert. Dabei werden die einzelnen Formen der Arbeitslosigkeit abgegrenzt. Der Begriff der strukturellen Arbeitslosigkeit wird im Verlauf der Arbeit von Bedeutung sein. Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit den 70er Jahren sowie auf die Verteilung der Kosten der Arbeitslosigkeit eingegangen. Im weiteren Verlauf wird der Begriff der Kosten der Arbeitslosigkeit erklärt. Der verwendete Kostenbegriff enthält finanzielle und so genannte psychosoziale, also nicht unmittelbar monetär erfassbare Kosten. - Im dritten Punkt werden die fiskalischen Kosten durch Unterbeschäftigung ermittelt. Zunächst wird kurz auf die gesetzlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland und die 'Hartz–Reformen' eingegangen. Danach werden die Kosten der Arbeitslosigkeit in Form von Ausgaben der Kostenträger auf allen staatlichen Ebenen zusammengestellt und näher erläutert. Im Anschluss werden die durch die Arbeitslosigkeit verursachten Steuerausfälle und Mindereinnahmen für die staatlichen Sozialversicherungen sowie deren volkswirtschaftliche Auswirkungen betrachtet. - Unter Punkt vier der Arbeit werden die gesamtwirtschaftlichen Kosten, also die infolge der Arbeitslosigkeit entstehende Minderung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung, näher untersucht. In diesem Zusammenhang wird auch näher auf die Opportunitätskosten der Unterbeschäftigung eingegangen. - Im fünften Punkt werden die psychosozialen Kosten in Folge der Arbeitslosigkeit analysiert. Zunächst wird die elementare Bedeutung der Erwerbstätigkeit in unserer Gesellschaft erklärt. Inwieweit verändert sich das Leben des Menschen, der keine Arbeit mehr hat? Warum kommt es zu sozialen und psychischen Belastungen während der Arbeitslosigkeit? Um Antworten zu finden, werden die individuellen, familiären und gesellschaftlichen psychosozialen Kosten der Arbeitslosigkeit untersucht. Im weiteren Verlauf soll festgestellt werden, ob die Arbeitslosigkeit auch Auswirkungen auf die physische Gesundheit des Arbeitslosen hat. - Unter Punkt sechs geht es vornehmlich um die betriebsinterne Kostenentstehung durch Arbeitslosigkeit und die Überwälzung dieser Kosten auf den Erwerbstätigen und die Volkswirtschaft. Mit diesen Überlegungen soll die Wechselwirkung zwischen den betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit genauer aufgezeigt werden. Dabei wird zunächst allgemein auf die Umwandlung der fixen in variable Arbeitskosten eingegangen. Im weiteren Verlauf wird es um die Konsequenzen und den Nutzen von Sozialplan- und Ausbildungskosten gehen. Zum Ende des Abschnitts sechs wird dargestellt, wie sich die steigenden Sozialversicherungsbeitragssätze auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft auswirken. - Im siebten Abschnitt wird das Dargestellte zusammengefasst und die wichtigsten Untersuchungsergebnisse werden noch einmal hervorgehoben. Mit eigenen Anmerkungen wird die Untersuchung dann abgeschlossen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 1.1Problemstellung1 1.2Abgrenzung3 1.3.Vorgehensweise4 2.Begriffliche Grundlagen5 2.1Der Begriff der Arbeitslosigkeit5 2.1.1Die Formen der Arbeitslosigkeit8 2.1.2Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit9 2.1.2.1Die Zunahme der Sockelarbeitslosigkeit seit 19739 2.1.2.2Arbeitslosenquoten ausgewählter Personengruppen13 2.2Die Kosten der Arbeitslosigkeit17 2.2.1Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kosten17 2.2.2Psychosoziale Kosten19 2.2.3Opportunitätskosten20 3.Die gesamtfiskalischen Kosten durch Arbeitslosigkeit20 3.1Gesetzliche Grundlagen und die 'Hartz-Reformen'20 3.2Ausgaben staatlicher Kostenträger24 3.2.1Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit24 3.2.2Ausgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden31 3.3 Mindereinnahmen staatlicher Institutionen33 3.3.1Steuerausfälle für den Staat33 3.3.2Einnahmeverlust für die Sozialversicherungen35 3.4Die Problematik der Kostensteigerung: Lösungsansätze37 4.Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Unterbeschäftigung40 4.1Minderung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung40 4.2Die gesellschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit44 4.3Volkswirtschaftlicher Schaden - Die Opportunitätskostender Unterbeschäftigung45 5.Psychosoziale Kosten der Arbeitslosigkeit48 5.1Die latente Bedeutung von Erwerbstätigkeit49 5.2Die psychischen und sozialen Belastungen50 5.3Die psychosozialen Kosten51 5.3.1Empirische Untersuchungen der Arbeitslosigkeitsforschung51 5.3.2Individuelle psychosoziale Kosten57 5.3.3Familiäre psychosoziale Kosten59 5.3.4Gesellschaftliche psychosoziale Kosten61 5.4Kosten physischer Erkrankungen durch Arbeitslosigkeit63 6.Die betriebswirtschaftliche Kostenproblematik65 6.1Die betriebsinterne Umwandlung der Arbeitskosten65 6.2Betriebliche Kostenentstehung durch Personalanpassungen und Arbeitslosigkeit67 6.3Beschäftigungspolitik zur Reduktion der Kosten der Arbeitslosigkeit70 6.3.1Die Position der Arbeitgeberverbände71 6.3.2Die kritische Haltung der Gewerkschaften72 6.3.3Lohnsubventionen als Lösung ?73 7.Fazit und Schlussbemerkungen75 Literaturverzeichnis81 Internetverzeichnis86 Anhang87Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.2, Die gesellschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit: Nur einige der sozialpolitischen Argumente gegen Arbeitslosigkeit werden im Folgenden angerissen, auch weil die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet nur wenige Ergebnisse anbieten kann. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit steigen, wenn die Unternehmen weniger investieren, was wiederum zu weniger Beschäftigung führt. Auswirkungen auf den öffentlichen Finanzierungsbedarf und damit auf die Höhe der verfügbaren Einkommen bleiben nicht aus. Die geringere Investitionstätigkeit der Unternehmen ist somit auch auf die Zurückhaltung beim Konsum der von Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte zurückzuführen. Ein Kreislauf, den der Staat in seiner Not zumeist nur noch mit Unternehmenssteuersenkungen oder Subventionszuschüssen begegnen kann. Problematisch sind die daraus erzeugten Haushaltsdefizite, die die Regierungen der vergangenen Jahrzehnte immer wieder durch Kürzungen bei den Budgets für öffentliche, soziale und kulturelle Institutionen auszugleichen versuchten. Eine Gefahr für das System der sozialen Sicherung sowie der sozialen Gerechtigkeit in der Gesellschaft, was somit auch in einer Zunahme der gesellschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit resultiert. Ein Ansteigen des Radikalismus in der Bevölkerung eines Landes aufgrund von steigender Arbeitslosigkeit konnte bisher schwer nachgewiesen werden. Jedoch ist klar, dass zunehmende Unterbeschäftigung auch 'verlorenen Boden im Kampf gegen die Armut bedeutet', denn die Mehrzahl der Menschen in Deutschland hat kein nennenswertes Vermögen. Wird die eigene Arbeitskraft nicht mehr nachgefragt, so fehlt das Arbeitseinkommen und die Betroffenen sind der potentiellen Armut ausgesetzt. Die stetig steigenden Ausgaben und geringeren Einnahmen durch steigende Arbeitslosigkeit, wie in Abschnitt 3 erläutert, lassen immer größer werdende Finanzierungslöcher entstehen. Dies führt wiederum zur Gefährdung der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und wird damit zu einem Risiko für das im vergangenen Jahrhundert mühsam erkämpfte Netz der sozialen Sicherung in Deutschland. Ein Ausbau des Sozialnetzes und Reformen der Einkommensverteilung zur Förderung der Solidargemeinschaft werden damit gänzlich unmöglich. Diese Gefahr verursacht damit weit aus mehr Schaden für die Gesellschaft als die immer wieder von den konservativen Medien zur Schau gestellten Arbeitslosen, die gerne das Netz der sozialen Sicherheit als eine Art Hängematte benutzen. Beide Gruppen potenzieren mit ihrem Verhaltenzusätzlich das Risiko für die soziale Sicherung. Des Weiteren konnten die Wissenschaftler Fleisher und Steinhilper in ihren Studien beweisen, dass die Jugendkriminalität mit der Jugendarbeitslosigkeit positiv korreliert. So könnte die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit gleichzeitig zukünftig mögliche Kosten des Strafvollzugs und der darauf folgenden Resozialisierung verhindern. Die Gesellschaft hat somit ein eigenes Interesse daran, den 'Teufelskreis' aus Arbeitslosigkeit und Kriminalität zu durchbrechen. Volkswirtschaftlicher Schaden – Die Opportunitätskosten der Unterbeschäftigung: Nachdem unter Abschnitt 2 die Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit definiert wurden, wird es nun darum gehen, Wege der Ermittlung dieser Kosten zu finden bzw. diese abzuschätzen. Den Opportunitätskosten entsprechen die rechnerischen Gesamtkosten der Unterbeschäftigung. Sie fallen nur an, wenn Arbeitslose beschäftigt wären. Zur Ermittlung der Opportunitätskosten wird somit unterstellt, dass alle Arbeitslosen erwerbstätig sind. So könnte bspw. angenommen werden, dass die arbeitslose Person weiterhin in ihrem vorherigen Arbeitsverhältnis tätig ist. Genauso gut könnte ein durchschnittliches Erwerbseinkommen für die Gruppe der potenziell Erwerbstätigen unterstellt werden. Je nachdem, aus welchem Blickwinkel die Opportunitätskosten betrachtet werden und welche Annahmen vorausgehen, können sie recht verschieden ausfallen. Dennoch ist es sehr nützlich, sich das Ausmaß der Kosten vor Augen zu halten. Nur so kann die Dringlichkeit des Problems der steigenden Unterbeschäftigung und deren negative Wirkungen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden. So könnte hier bspw. nach Alternativen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gefragt werden. Dabei werden die Erträge ermittelt, die durch Beschäftigung der potenziell Erwerbsfähigen produziert werden könnten. Diese werden dann den fiskalischen Kosten der Beschäftigungspolitik zur Erreichung der Vollbeschäftigung gegenübergestellt. Dieses Vorgehen ist realitätsnäher und schwächt den fiktiven Charakter der Opportunitätskosten. Bei der Schätzung der Opportunitätskosten ist es sinnvoll, von folgenden Einschränkungen auszugehen: Eine über lange Jahre andauernde Unterbeschäftigung wirkt sich negativ auf das Produktivitätswachstum in einer Volkswirtschaft aus. Es ist somit von einer leichten Senkung des Produktivitätswachstums auszugehen. Zudem nimmt die Investitionstätigkeit der Unternehmen aufgrund nicht ausgelasteter Kapazitäten und schlechter Erwartungen durch Unterbeschäftigung langfristig ab und hemmt damit wiederum den technischen Fortschritt. Wie schon bei der Analyse des Wertschöpfungsverlustes in Abschnitt 3.1 soll auch hier auf die Entwicklung einer ungünstigen Struktur der Arbeitslosigkeit und die über die Jahrzehnte stattfindende Vergrößerung des Sockels der friktionellen und strukturellen Arbeitslosigkeit hingewiesen werden. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die Ausstattung an Kapital in der Volkswirtschaft ausreichend zur Verfügung steht, um eine angenommene Erwerbstätigkeit der Arbeitslosen unter Vollbeschäftigungsbedingungen zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit zu berechnen. Einerseits können die Einbußen bei privaten Haushalten (Verlust an privatem Einkommen, privatem Verbrauch und entgangener Bruttolohn- und Gehaltssumme), bei Unternehmen (entgangenes Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen) und Mindereinnahmen von Steuern und Sozialbeiträgen der staatlichen Institutionen in Geldeinheiten dargestellt werden.Alternativ soll jedoch an die Berechnungen des Wertschöpfungsverlustes in Abschnitt 3.1 angeknüpft werden. Danach wird zunächst vom Durchschnitt des Bruttoinlandsproduktes ausgegangen und je potenziellen Erwerbstätigen berechnet. In diesem Beispiel werden die registrierten Arbeitslosen, die Stille Reserve (im engeren Sinne) sowie die Arbeitslosen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik zur Gruppe der potenziellen Erwerbstätigen zusammengefasst. Der Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt kann als Arbeitsproduktivität pro Erwerbstätigen bezeichnet werden.
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Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume kritisiert die BAföG-Reform von BMBF-Chefin Stark-Watzinger, fordert eine Zeitenwende auch in der Wissenschaftspolitik – und sagt, warum die Hochschulen im Krisenfall zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichtet werden sollen.
Markus Blume, 49, ist studierter Politikwissenschaftler und war von 2018 bis 2022 CSU-Generalsekretär. Seit Februar 2022 ist er bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst. Außerdem fungiert er als länderseitiger Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK). Foto: Axel König.
Herr Blume, das Bundeskabinett beschließt heute den nächsten Schritt der BAföG-Reform von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Damit sollen weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen "noch in diesem Jahr" erreicht werden, sagt das BMBF. Was sagen Sie?
Ich bin sehr enttäuscht von diesem Entwurf. Und ich bin mir sicher, dass Millionen von Studierenden in Deutschland auch enttäuscht sind. Denn dieser groß angekündigte Beschluss geht am Notwendigsten vorbei: der zwingend erforderlichen Anhebung der Bedarfssätze. Die Bundesregierung setzt hier die falschen Prioritäten. Auf der einen Seite beim Bürgergeld großzügig sein, aber den Studierenden mit einer Nullrunde kommen. Das passt nicht zusammen und verfehlt die Lebensrealität der Studierenden.
Ein wenig wohlfeil ist Ihre Entrüstung schon angesichts der Tatsache, dass die Bundesländer seit 2016 den Bund allein das BAföG finanzieren lassen, oder?
Dadurch wird die Kritik nicht weniger relevant, zumal der Bund auch die steigenden Mietkosten der Studierenden nicht berücksichtigt und die immerhin vorgesehene Erhöhung der Freibeträge viel zu gering ausfällt. Anstatt bei den bewährten Instrumenten für alle großzügiger zu sein, will die Koalition mit einem Teil des eingesparten Geldes ein neues Programm starten, die Studienstarthilfe. Die aber im Kern zunächst vor allem eines bedeutet: noch mehr Bürokratie bei der Antragstellung und Bewilligung. Mir fehlt hier die Sinnhaftigkeit. Wir wissen doch, unter welchem Druck die Studierenden und Auszubildenden heute stehen. Wenn wir gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels Interesse daran haben, unsere jungen Menschen hier im Land auszubilden, dann braucht es für unsere Talente die bestmögliche Startrampe. Diese wirksame Startrampe war über Jahrzehnte das BAföG. Daher klare Botschaft: die Bedarfssätze deutlich anheben, aber auf bürokratische Monster wie die Studienstarthilfe verzichten.
"Das macht mich zunehmend unruhig, und ich spüre dieselbe Unruhe bei meinen Ministerkolleginnen und -kollegen."
Ihre öffentliche Enttäuschung passt nicht zu dem Eindruck, dass zuletzt Tauwetter zwischen Bundesministerin Stark-Watzinger und ihren Länderkollegen herrschte. Das vertrauliche Kamingespräch vergangene Woche am Vorabend der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) soll fast schon harmonisch verlaufen sein.
Was nichts daran ändert, dass die entscheidende wissenschaftspolitische Frage noch unbeantwortet bleibt: Wann kommt die Zeitenwende, die der Bundeskanzler vor zwei Jahren ausgerufen hat, bei Wissenschaft und Forschung an? Das macht mich zunehmend unruhig, und ich spüre dieselbe Unruhe bei meinen Ministerkolleginnen und -kollegen aus den Ländern. Wir müssten viel mehr tun. Es braucht mehr Missionsorientierung – und zwar kooperativ gedacht, in der Gemeinschaft von Bund und Ländern. Eine Zeitenwende bedeutet ja nicht nur mehr Geld, sondern vor allem bedeutet sie mehr Fokus – und eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern und den unterschiedlichen beteiligten Ressorts. Bei den Schüsselmissionen für unsere Zukunft von der Künstlichen Intelligenz über das Quantenrechnen bis hin zu neuen Energieformen wie der Kernfusion geht es nur gemeinsam mit Bund und Ländern.
Bei der neuen Wissenschaftsministerkonferenz, auf die Sie und Ihre Kollegen sich gerade geeinigt haben, nehmen Sie den Bund auch nicht mit ins Boot.
Nochmal, das Gebot der Stunde ist: Fokus, Fokus, Fokus. Die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen sind in erkennbarer Weise endlich – im Bund und in den Ländern. Weshalb wir uns auch auf Länderseite besser konzentrieren und koordinieren müssen. Dazu brauchen wir einen geschützten Raum, wo wir uns austauschen können. Die WissenschaftsMK wird dieser Raum sein.
Wie passt die Gründung einer neuen Ministerkonferenz innerhalb der bestehenden Kultusministerkonferenz eigentlich zu der Kernkritik an der KMK, diese bestehe schon jetzt aus viel zu vielen und oft genug nur schlecht miteinander abgestimmten Gremien?
Die KMK hat schon einen Bereich Hochschule. Doch die aktuellen Strukturen sind nicht geeignet, um den Herausforderungen der Zeitenwende zu begegnen. Das ist das übereinstimmende Ergebnis aller Kommissionen und Gutachter. Insofern passt die neue WissenschaftsMK sehr wohl zu der gemeinsamen Grundüberzeugung von Schul- und Wissenschaftsministern, dass wir in der KMK schlanker, handlungsfähiger und agiler werden wollen – und müssen. Wir werden getrennt marschieren, trotzdem aber an den gemeinsamen Themen weiter gemeinsam arbeiten. Ich halte es für klug, dass sich die Wissenschaftsseite kraftvoll verselbständigt. Wissenschaft und Forschung sind kein Anhängsel, sondern eine Lebensader für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Es ist sinnvoll, dass jährlich eine Sitzung der WissenschaftsMK zusammen mit der Schulseite stattfinden soll. Unsere wichtigste Mission als Wissenschaftsminister wird aber sein, miteinander Strategien zu entwickeln, um im Wettrennen der Welt um die Zukunftstechnologien mithalten zu können – als Deutsche und als Europäer. Dazu müssen wir als Länder für die Verhandlungen mit dem Bund in der GWK gut abgestimmt sein. Und wir müssen im globalen Wettbewerb um die Talente die Weichen dafür stellen, dass wir unser wichtigstes Gut, die klügsten Köpfe, in Deutschland halten und nach Deutschland zurückbringen.
"Die Wissenschaft muss sich auf die neue Zeit einstellen und ihren Beitrag leisten können."
Neben dem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe befinden wir uns mittlerweile auch in einem Wettbewerb der Systeme, der zunehmend aggressiv ausgetragen wird. Die bayerische Staatsregierung hat Ende Januar ein "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern" beschlossen, das unter anderem Zivilklauseln an Hochschulen untersagen und "aus Gründen der nationalen Sicherheit" die Wissenschaft sogar zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichten soll. Verstoßen solche Regelungen nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit?
Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Unsere Sicherheit aber auch. Eine freie Wissenschaft kann es nicht geben, wenn wir nicht in Freiheit leben. Deshalb müssen wir alles tun, um unsere nationale Sicherheit zu gewährleisten. Die Zeiten, in denen wir ohne eigene Anstrengungen die Friedensdividende einsammeln konnten, sind leider vorbei. Unsere Sicherheit als Gesellschaft, aber auch unsere militärische Stärke hängen ab von unserer Stärke in den Feldern von Technologie und Innovation. Deshalb wirken Zivilklauseln, die Forschung zu militärischen Zwecken verbieten, derart aus der Zeit gefallen. Nochmal: Wir erleben gerade eine Zeitenwende. In diesen Zeiten müssen wir auch Entwicklungen ins Auge sehen, die auf den ersten Blick unbequem erscheinen mögen.
Es gibt aber gar keine Zivilklauseln an einer bayerischen Hochschule.
Und das ist auch gut so! Wir müssen dort zusammenarbeiten, wo es die nationale Sicherheit erfordert. Die Wissenschaft muss sich auf die neue Zeit einstellen und ihren Beitrag leisten können. Es kann keine Sicherheit geben ohne technologische Stärke. Führend in Wissenschaft und Forschung zu sein, ist am Ende auch eine Souveränitätsfrage. Ich möchte, dass wir in Deutschland und Europa technologiepolitisch souverän bleiben.
Ein "Kooperationsgebot" mit der Wissenschaft, wann immer es die "nationale Sicherheit" erfordert: Sind nicht schon die Begrifflichkeiten viel zu schwammig, um einer Verfassungsklage standzuhalten?
Wir halten den Gesetzentwurf für verfassungsrechtlich gut abgewogen. Im Übrigen ist es doch so: In anderen Teilen der Welt, in den Vereinigten Staaten zum Beispiel, stehen Militärforschung und Dual Use wie selbstverständlich auf der Tagesordnung. Egal, welche wissenschaftliche Einrichtung ich bei meinem letzten Aufenthalt an der Ostküste besucht habe, überall waren das Department of Energy oder das Department of Defense massiv an der Forschungsförderung beteiligt. Das sind Mittel, die der Wissenschaft in Deutschland fehlen. Darum würde ich mir wünschen, dass sich die Forschungs- und Technologieförderung auch bei uns künftig nicht nur aus den Haushalten von BMBF und BMWK speist, sondern dass zusätzlich diejenigen Ministerien einen größeren Beitrag leisten, die von unserer technologischen Stärke sicherheits- und militärpolitisch profitieren.
Debatten über die Freiheit von Lehre und Forschung hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auch durch seine Ankündigung ausgelöst, das Gendern in Schulen und Verwaltungen untersagen zu wollen. Sie selbst wollen zu diesem Zweck eine Klarstellung ins Bayerische Hochschulinnovationsgesetz einbauen. Was genau gilt es denn da klarzustellen?
Die generelle Leitplanke wird sein: Geschlechtersensible Sprache: Ja. Sprachliche Künstlichkeit und erzieherische Tendenzen: Nein. Man könnte auch sagen: Genderfreiheit statt Genderzwang. Mich erreichen immer wieder Zuschriften von Studierenden, die sich einem gefühlten Druck oder tatsächlichen Vorgaben ausgesetzt sehen, in einer Art und Weise zu formulieren, wie es von der amtlichen deutschen Rechtschreibung eben gerade nicht gedeckt ist.
"Forschende können formulieren, wie sie wollen. Wir werden aber klarstellen, dass keine Dinge von Studierenden gefordert oder bewertungsrelevant sein dürfen, die nicht der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechen."
Mit Sonderzeichen wie dem Binnen-I oder dem Genderstern?
So ist es. Selbstverständlich kann jeder so reden und schreiben, wie er möchte. Zumal die deutsche Sprache reichlich Möglichkeiten bereithält, gendersensibel so zu formulieren – und zwar im Einklang mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Auch Forschende können in ihren Arbeiten formulieren, wie sie wollen. Wir werden aber klarstellen, dass keine Dinge von Studierenden gefordert oder bewertungsrelevant sein dürfen, die nicht der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechen. Und dort, wo eine Hochschule als staatliche Einrichtung auftritt, bei amtlichen Bescheiden, Zeugnissen und Formularen etwa, werden wir festhalten, dass die amtlichen Vorgaben zur Rechtschreibung eingehalten werden müssen. Ansonsten beschränken wir uns darauf, die Studierenden vor Übergriffigkeit zu schützen. Vielen geht dieser gefühlte Zwang auf die Nerven.
Kritiker werfen Ihnen vor, aus politischem Kalkül ein Problem aufzublasen, das keines sei. "Uns haben als Studierendenvertretungen noch nie Beschwerden zu einem "Genderzwang" erreicht, auch zu schlechteren Bewertungen durch ein "Nicht-Gendern" ist an allen Hochschulen, die an diesem Schreiben beteiligt sind, kein Fall bekannt", steht in einer Erklärung der Studierendenvertretungen unter anderem der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Würzburg, der Ludwig-Maximilians-Universität und der TU München.
Wir führen keine Statistiken über solche Fälle, und die meisten Konflikte werden schon an den Hochschulen gelöst. Aber ich kann Ihnen gern konkrete Beispiele nennen, die bei uns aufschlagen und inzwischen gelöst sind. Jüngst meldete sich die Promovendin, der die Verleihung des Doktorgrades verwehrt wurde, solange sie sich weigerte, auf dem Titelblatt das Gendersternchen zu verwenden. Was sogar in der Promotionsordnung so vorgeschrieben ist. Das ist ein klarer Fall von sprachlicher Übergriffigkeit.
Wissenschaftsfreiheit erfordert zudem eine auskömmliche Hochschulfinanzierung. Angesichts von Inflation und Wirtschaftsflaute sorgen sich allerdings auch bayerische Hochschulen um ihr Auskommen. Neulich sagte zum Beispiel die Pressesprecherin der Universität Erlangen-Nürnberg bei Forschung & Lehre, an ihrer Hochschule gehe man von einem stabilen Haushalt aus, erwarte aber keine wesentlichen Steigerungen. Weiter erklärte die Sprecherin: "Selbstverständlich betrachten auch wir Inflation und Tarifsteigerungen mit Sorge, besonders auch die massiven Steigerungen bei den Energie- und Bewirtschaftungskosten" und, speziell in Erlangen-Nürnberg, den steigenden Sanierungsstau bei den in die Jahre gekommenen Unigebäuden. Regiert an Bayerns Hochschulen künftig der Schmalhans, Herr Blume?
Wir befinden uns gerade in der Aufstellung für den Doppelhaushalt 2024/25, und ich kann nur sagen: Er wird ein echter Gegenentwurf zum Bund. Auch in schwierigen Zeiten sparen wir nicht an Forschung und Wissenschaft – ganz im Gegenteil. Wir legen noch eine deutliche Schippe drauf, allein 2024 einen dreistelligen Millionenbetrag, und werden über sieben Milliarden Euro pro Jahr ausgeben. Über die vergangenen Jahre haben wir über unser Aufbauprogramm, die Hightech Agenda Bayern, mehr als 1000 neue Professuren geschaffen und verstetigt und die Rahmendaten der Hochschulfinanzierung schon bis 2027 vereinbart. Wir geben Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Bei Wissenschaft und Forschung wird in Bayern nicht gespart, sondern weiter investiert.
Mehr Professoren bedeuten auch mehr Kostensteigerungen, wenn die Gehälter angehoben werden.
Aber nicht für die Hochschulen, weil der Großteil des Personals der Hochschulen direkt vom Freistaat bezahlt wird. Wenn also überhaupt, dann können sich die Sorgen über Preis- und Tarifsteigerungen nur auf jene Personalstellen beziehen, die bislang aus staatlichen Programm-Mitteln finanziert worden sind, und zwar ohne Inflationsausgleich. Da lautet meine Botschaft an die Hochschulen: Wir sehen die Entwicklung und werden auch das lösen durch eine Umsetzung dieser Stellen bis zum Jahr 2026.
Änderung am 11. März: Auf Bitten des Wissenschaftsministeriums wurde die Antwort von Markus Blume zu Konflikten um die Verwendung des Gendersternchens um den Satzteil "und inzwischen gelöst sind" ergänzt.
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In Baden-Württemberg und Berlin protestieren die Hochschulen gegen drohende Kürzungen. Vorboten für Entwicklungen, die auch anderswo drohen? Ein aktueller Überblick über die Hochschulfinanzierung in allen 16 Bundesländern – mit einigen Überraschungen.
IM SÜDWESTEN der Republik gehen die Studierenden auf die Straße. Rund 2000 waren es Mitte November allein in Konstanz, die gegen die drohenden Einsparungen an den Hochschulen protestieren wollten, berichtete der SWR: Bereits 2026 sollten landesweit 91 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als bislang geplant. Eine Zahl, die das Wissenschaftsministerium so bestreitet.
Ähnlich das Bild in weiteren Hochschulstädten Baden-Württembergs, nachdem die neun Universitäten des Landes eine "Protestwoche" ausgerufen hatten. Die Unileitungen solidarisierten sich mit den Demonstrationen, die ihren Abschluss in einer zentralen Kundgebung in der Landeshauptstadt Stuttgart fanden. "Ihr spielt mit unserem Leben Monopoly", stand auf den Protestpostern, die Studierende in die Kameras der Pressefotografen hielten, "Streicht ihr mein Tutorium, dann hau ich euch die Nase krumm", dazu das Konterfei von Olaf Scholz mit Augenklappe und dem Spruch: "Geld her!"
Berlins Hochschulen befinden sich nach den Hiobsbotschaften von vergangener Woche noch in Schockstarre, bislang wurde von keinen Protestdemos berichtet. Dabei klingen die Zahlen vergleichbar. Nachdem Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in den vergangenen Monaten mehrfach beteuert hatte, die Hochschulverträge nicht antasten zu wollen, legte sein Finanzsenator Stefan Evers (CDU) genau dies nun den Hochschulen nahe.
Denn allein im kommenden Jahr sollen 100 Millionen Euro aus den Hochschulverträgen gestrichen werden – mehr als der komplette Aufwuchs um fünf Prozent, der versprochen war. Auf die Wissenschaft insgesamt kommen noch höhere Kürzungen zu.
Ausgerechnet zwei Hochburgen der deutschen Wissenschaft
Baden-Württemberg und Berlin: Zwei Hochburgen der Wissenschaft in Deutschland. Berlin mit dem bundesweit einzigen Exzellenzverbund aus drei Universitäten und der Charité, Baden-Württemberg hat mit vier Exzellenzuniversitäten als erfolgreichstes Bundesland abgeschnitten. In der Hauptstadt ist man stolz auf die Entwicklung, die Wissenschaft und Hochschulen in den vergangenen 20 Jahren hingelegt haben, im Südwesten ist man es nicht minder. Dass nun gerade hier Einsparungen drohen, hat zuletzt bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Drohen den Hochschulen in anderen Bundesländern ähnliche Szenarien?
Fest steht: Während schon vor dem Ampelbruch viele auf den Bund schauten; während die BMBF-Fördermittelaffäre, zwei vieldiskutierte Antisemitismus-Resolutionen des Bundestages, die Debatte um Wissenschaftszeitvertragsgesetz und schließlich der schlagartige Abschied von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) die wissenschaftspolitischen Schlagzeilen beherrschten, trieben viele Bundesländer, die hauptsächlich für die Finanzierung von Hochschulen und Wissenschaft verantwortlich sind, ihre vom Spardruck geprägte Haushaltsplanungen voran.
Für das Jahr 2022 zeigte bereits der am Montag veröffentlichte Förderatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dass der Anstieg bei den Hochschul-Grundmitteln, für welche die Länder verantwortlich sind, seit 2019 mit 12,9 Prozent deutlich geringer war als das Plus bei den Drittmitteln (19,1 Prozent). DFG-Präsidentin Katja Becker bezeichnete es als problematisch, dass sich dadurch die sogenannte Drittmittelquote in der Hochschulfinanzierung nach zehn Jahren erstmals wieder deutlich angestiegener von 26,9 auf 28 Prozent angestiegen sei.
Jetzt ergibt eine aktuelle Umfrage unter den Rektorenkonferenzen aller 16 Bundesländer für diesen Blog, dass viele Hochschulen angesichts der Krise der öffentlichen Haushalte eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage befürchten – allerdings längst nicht überall. In einigen Ländern wird sogar der Bereich Bildung und Wissenschaft bewusst priorisiert.
Hoffen und Bangen quer durch die Republik
In Bremen soll es zur Haushaltssanierung nächstes Jahr nur noch "eine annähernde Beibehaltung der Gesamtmittel" geben, in Schleswig-Holstein ebenso. In Mecklenburg-Vorpommern ging das Wissenschaftsministerium im laufenden Doppelhaushalt an die Rücklagen der Hochschulen, um die globale Minderausgabe zu finanzieren. Jetzt hofft man auf bessere Zeiten in der neuen Zielvereinbarungsperiode von 2026 an.
In Bayern, wo allen Nachrichten über die monumentale "Hightech Agenda" und einem 36-Prozent-Anstieg der Hochschulfinanzierung seit 2018 zum Trotz die Ausgaben nächstes Jahr nur um 1,1 Prozent steigen sollen. Außerdem gibt es eine globale Minderausgabe, die sich auch auf die Hochschulen auswirkt und nächstes Jahr sogar noch steigen soll. Immerhin: Hier beruhigt Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) jetzt.
Hoffen und Bangen ist auch in den drei Ost-Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen angesagt, wo man nach den komplizierten Landtagswahlen auf neue Regierungen wartet. In Sachsen droht eine Minderheitsregierung, in Brandenburg und Thüringen stehen die Zeichen auf Koalitionen unter Mitwirkung des BSW. Gerade in Thüringen steht für die Hochschulen einiges auf dem Spiel Hier war zwischen 2021 und 2025 ein jährliches Plus von vier Prozent festgeschrieben. Der vergangenen Feitag vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BSW verspricht, die bisherige finanzielle Marschrichtung fortsetzen zu wollen.
Derweil gibt es Rektorenkonferenzen, die – zumindest öffentlich – nicht klagen wollen. In Nordrhein-Westfalen etwa sind nächstes Jahr keinerlei Kürzungen vorgesehen, der Etat für die Hochschulfinanzierung soll um mäßige 2,2 Prozent steigen – während andere Politikbereiche freilich zum Teil deutlich Federn lassen müssen. In Rheinland-Pfalz gibt es gar einen mächtigen Sprung nach oben. Bereinigt um Sondereffekte will das Land 2025 gut 13 Prozent mehr für die Hochschulen ausgeben. Die Landeshochschulpräsidentenkonferenz (LHPK) spricht anerkennend von "deutlichen Verbesserungen".
Lobend äußert sich auch die Landesrektorenkonferenz von Sachsen-Anhalt: Es seien keine Sparmaßnahmen geplant, die Situation im Land Sachsen-Anhalt sei in der vergangenen Zielvereinbarungsperiode "durch Verlässlichkeit geprägt", sagt Folker Roland, Rektor der Hochschule Harz.
Sieben Prozent Plus in Niedersachsen – und
trotzdem warnt die Landeshochschulkonferenz
Wobei man für einen fairen Ländervergleich immer im Blick behalten muss, wieviel ein Land bislang schon pro Studierendem ausgibt. Hier sind die Unterschiede laut Statistischem Bundesamt teilweise immens: Rheinland-Pfalz lag 2022 bei 8.800 Euro, Baden-Württemberg bei 10.100 Euro, Bayern bei 10.990 Euro, Sachsen-Anhalt 10.410 Euro – und Berlin bei 8.040 Euro.
Extrem gut steht hierbei Niedersachen da: mit 11.100 Euro, wobei das Land gerade erst einige Sparrunden hinter sich hat – und der Vergleich zwischen den Ländern, siehe unten, seine Tücken hat. 2025 jedenfalls sieht der niedersächsische Landeshaushalt ein Plus von gut sieben Prozent bei der Gesamt-Hochschulfinanzierung vor, nach plus sechs Prozent im Vorjahr. Trotzdem warnt die Landeshochschulkonferenz auch hier: Die Globalbudgets der Hochschulen seien nicht auskömmlich und seit knapp 20 Jahren nicht mehr real erhöht worden.
Zurück nach Baden-Württemberg. Eine weitere Sparmaßnahme findet dort derzeit fast unter dem Radar statt. 2017 hatte die Stuttgarter Landesregierung Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt: 1.500 Euro pro Semester, wovon 300 Euro in eine verbesserte Betreuung der internationalen Studenten an den Hochschulen fließen. Der Rest diente schon damals dem Haushaltslöcher-Stopfen. Angesichts des Fachkräftemangels dann im Frühjahr 2023 die Kehrtwende: Grüne und CDU im Landtag verkündeten, sie wollten die Gebühren im kommenden Doppelhaushalt beseitigen. Kostenpunkt: rund 30 Millionen Euro. Doch jetzt bestätigt das Wissenschaftsministerium: "Diese von den Regierungsfraktionen gewünschte und von der Wissenschaftsministerin unterstützte Abschaffung der Gebühren für Internationale Studierende war unter den aktuellen Haushaltsbedingungen leider nicht möglich."
In welchem Land welche Einsparungen drohen – und wo die Zeichen auf Expansion stehen
IN BADEN-WÜRTTEMBERG erhielten die Hochschulen laut aktueller Vereinbarung mit dem Land eine jährliche Budgeterhöhung um drei Prozent, in der die Personalkostensteigerungen mit 56 Prozent verrechnet wurden, so dass der tatsächlich verfügbare Mittelzuwachs laut Landesrektorenkonferenz bei etwa 1,4 Prozent lag. In der neuen Vereinbarung, die zwischen 2026 und 2030 gelten soll, ist eine jährliche Anhebung um 3,5 Prozent vorgesehen, wovon laut Landesrektorenkonferenz 3,1 Prozentpunkte die Tarifsteigerungen finanzieren sollen. Tatsächlich und planbar blieben dann nur 0,4 Prozentpunkte als Erhöhung, die Hochschulen sehen darin eine deutliche Verschlechterung.
Das Wissenschaftsministerium dagegen bezeichnet die Aussage mit den 0,4 Prozentpunkten als "unzutreffend", weil sie die "gesamten Sach- und Investitionskosten sowie Programmittel und die Personalkosten" außer Acht lasse.
Außerdem soll es den laufenden Haushaltsgesprächen zufolge im ersten Jahr der neuen Vereinbarung 2026 eine "Nullrunde" geben, bei der nur die Lohnsteigerungen finanziert werden. Michael Weber, Präsident der Universität Ulm und Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz warnt, Baden-Württemberg müsse gerade jetzt in Hochschulen und Wissenschaft investieren, um seine Zukunft zu sichern. "Ein Sparkurs wird für die Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehr schnell mit internen Kürzungen wirksam werden." Bis die Einschnitte in die Innovationsfähigkeit des Landes außerhalb der Wissenschaft spürbar werden, dauere es länger. "Aber wenn die besten Köpfe nicht mehr in unser Land kommen und unsere Innovationsfähigkeit deswegen insgesamt nachlässt, wird das drastische Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft bedeuten. Die Politik sollte mit klugen Entscheidungen der drohenden Abwärtsspirale entgegentreten."
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) will den Blick eher auf die Folgejahre lenken: "Auch wenn die finanziellen Rahmenbedingungen in diesem Jahr schwieriger sind als in früheren Jahren, steigern wir in der zukünftigen Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV III) die Zuschüsse der Hochschulen ab 2027 jährlich um 3,5 Prozent." Insgesamt werde die Finanzierung bis 2030 nach derzeitigen Hochrechnungen um rund 700 Millionen Euro höher sein als 2025. Darin enthalten seien über die ausfinanzierten Personalkosten hinaus mehr als 200 Millionen Euro an "frischen" Mitteln, über die die Hochschulen frei verfügen könnten. Darüber hinaus seien bereits jetzt Programmförderlinien zu Digitalisierung, Bau und zur Exzellenzstrategie vorgesehen. "Weitere Schwerpunktthemen sind noch in der Verhandlung. Diese sollen im Februar 2025 abgeschlossen sein."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 10.100 Euro.
IN BAYERN werden den Hochschulen die Tarif- und Besoldungserhöhungen ausgeglichen, zusätzlich gibt es Mittel für "individuelle profilbildende Zielsetzungen" und für die Laufzeit der zwischen 2023 und 2027 laufenden Hochschulvereinbarung die Verstetigung der Sachmittel aus der "Hightech Agenda Bayern". Insgesamt investiert der Freistaat 2024 laut Staatsministerium im Hochschulbereich 36 Prozent mehr als 2018.
Klingt erstmal gut. Konkret stiegen die Ausgaben für die Hochschulen von 2023 auf 2024 laut Landeshaushalt um 2,4 Prozent, von 2024 auf 2025 sollen es 1,1 Prozent werden. Und was die 36 Prozent seit 2018 angeht: Rechnet man den Aufbau der neuen TU Nürnberg, der neuen Unimedizin in Augsburg und andere neu entstandene Forschungseinrichtungen raus, bleibe laut informierten Kreisen vermutlich kaum mehr als ein Inflationsausgleich für die bestehenden Hochschulen übrig.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) versichert derweil auf Anfrage, dass Investitionen in Wissenschaft und Forschung weiter "ganz oben" im Haushalt des Freistaats stünden. "Und mit der Hightech Agenda Bayern setzen wir eine Innovationsoffensive mit bisher 5,5 Milliarden Euro noch oben drauf. Sie hat unter anderem für rund 2.500 neue Dauerstellen gesorgt. Das ist unser Selbstverständnis als Innovationsstandort: Neben Rekord-Investitionen in unsere Wissenschaftslandschaft setzen wir für noch mehr Schub auf ein zusätzliches, verstetigtes Zukunftsprogramm." Klar sei: "Wir stehen auch in anspruchsvollen Zeiten uneingeschränkt zur Hochschulrahmenvereinbarung und den Rahmenverträgen. An der Zukunft wird in Bayern nicht gespart."
An den Hochschulen sorgt allerdings für Unruhe, dass die Staatsregierung für 2025 eine Erhöhung der bereits bestehenden haushaltsgesetzlichen Sperre von zehn auf 15 Prozent beschlossen hat. Wie es ansonsten in den nächsten Jahren weitergehe, könne noch nicht beantwortet werden, sagt der HAW-Verbund "Hochschule Bayern". Während Blume Andeutungen macht, dass er bei der Haushaltssperre für die Hochschulen noch Spielraum sieht. Der Minister verweist auf "den besonders strengen Maßstab", der laut laufender Hochschulfinanzierungs-Rahmenvereinbarung vor Umsetzung bei den Hochschulen anzulegen sei.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 10.990 Euro.
IN BERLIN hatte das Land den Wissenschaftsetat 2024 mit einer pauschalen Minderausgabe belegt, allein 55 Millionen Euro wurden aus den Hochschulverträgen genommen. Vergangene Woche wurden die Details der Sparpläne des schwarz-roten Senats fürs kommende Jahr bekannt, zu denen auch Kürzungen von 309 Millionen in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – davon allein 250 Millionen im Wissenschaftsressort – gehören. 100 Millionen davon sollen gegenüber den bisherigen Planungen bei den Hochschulverträgen gestrichen werden, aber auch zum Beispiel das Zuse-Institut, die Einstein-Stiftung und das Helmholtz-Zentrum Berlin sollen auf Millionen verzichten. Der CDU-Finanzsenator legte seiner zuständigen Amtskollegin Ina Czyborra (SPD) gar die Neuaushandlung der Hochschulverträge nahe.
Die sehen in den Jahren 2024 bis 2028 ein jährliches Plus um jeweils fünf Prozent vor. Die 100 Millionen Kürzungen allein bei den Hochschulverträgen würden jetzt jedoch mehr als dem gesamten bislang für 2025 vorgesehenen Aufwuchs von rund 90 Millionen Euro entsprechen.
Es sei von Anfang an klar gewesen, dass kein Ressort im Berliner Senat von den Einsparungen verschont bleiben würde, sagt Senatorin Czyborra. "Dass es für den Wissenschafts- und Forschungsbereich dann aber Einsparungen in Höhe von rund 250 Millionen Euro geworden sind, ist sehr schmerzhaft. Wir sind bereits in intensiven Gesprächen mit den Hochschulen und betroffenen Einrichtungen, um nach gangbaren Lösungen zu suchen und gegebenenfalls gegen- bzw. umzusteuern." Sie sei zuversichtlich, dass sich mit den Hochschulverträgen und mit der Nutzung der Rücklagen der Hochschulen einen Weg finden lasse, der strukturelle Einsparungen hervorbringe und die Stärke unserer Hochschulen bewahren werde.
Julia von Blumenthal, die der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP) vorsitzt, sagt, die Berliner Hochschulen stünden vor sehr großen Herausforderungen. "Die vom Land Berlin jetzt geforderten Einsparungen im Hochschulbereich sind gravierend. Wir benötigen nun zum einen sehr schnell Klarheit, wie diese konkret realisiert werden sollen. Zum anderen steht eine zweite Kürzungsrunde für den Haushalt 2026/27 bevor. Wenn bei dieser erneut die Wissenschaft erhebliche Einschnitte zu verkraften hätte, würde dies die Fortschritte der letzten Jahre zunichtemachen." In den Jahren zuvor waren die Hochschuletats laut alter Hochschulvereinbarung um jeweils 3,5 Prozent jährlich gestiegen.
Czyborra sagte mit Blick auf die nächsten Haushalte: "Wir werden künftig mit weniger Geld auskommen müssen. Umso wichtiger ist es, Kooperationen zu stärken sowie Synergien und Ressourcen gemeinsam noch besser zu nutzen, wie zum Beispiel teure Infrastruktur."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 8.040 Euro.
IN BRANDENBURG ist die Hochschulfinanzierung sehr komplex, weshalb prozentuale Veränderungen schwer erfassbar sind. Laut Haushaltsplan sollten die Gesamtausgaben für den Hochschulsektor zwischen 2023 und 2024 um 2,4 Prozent steigen. Nach den Landtagswahlen laufen noch die Koalitionsverhandlungen, weshalb der Landeshaushalt für 2025 voraussichtlich erst nächstes Jahr verabschiedet wird. Welche Schwerpunkte die neue Regierung setzt und ob die Hochschulfinanzierung dazugehört, bleibt abzuwarten.
Die Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten teilt mit, sie stehe mit dem Wissenschaftsministerium und Mitgliedern des Landtages in Austausch, "um auch zukünftig bestmögliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Hochschulen und damit die Innovationskraft und den Fachkräftebedarf in Brandenburg zu sichern".
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 8.280 Euro.
IN BREMEN seien 2024 zumindest die gegenüber dem Vorjahr erheblichen Personalkostensteigerungen ausgeglichen worden, teilt die Landesrektorenkonferenz mit. Darüber hinaus habe es auf Antrag einen teilweisen Ausgleich der Inflation im Energiebereich gegeben. Die ursprüngliche, aber nicht beschlossene Planung für 2025 habe eine weitere Steigerung der Zuschüsse für die Hochschulen vorgesehen, doch solle es zur Haushaltssanierung jetzt nur noch "eine annähernde Beibehaltung der Gesamtmittel" geben. Für den nachfolgenden Doppelhaushalt 26/27 sei selbst das nicht gesichert.
Der Zustand der Gebäude aus den Gründungsjahren der Universität vor 50 Jahren führe durch Havarien, Ersatzvornahmen und fehlende Energieeffizienz zu einer hohen Belastung der Sachmittel.
"Wir sehen, dass der finanzielle Spielraum des Landes sehr begrenzt ist. Wir erkennen die Bemühungen, die Hochschulen angemessen zu finanzieren", sagt Unirektorin Jutta Günther, zugleich Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz. "Die weiter bestehenden Kostensteigerungen stellen die Hochschulen jedoch vor immense Herausforderungen. Wir waren im Bremischen Wissenschaftssystem nie auf Rosen gebettet, wir werden es auch in Zukunft nicht sein. Besonders schwer wiegt der immense Sanierungsbedarf, der sich allein an der Universität auf nahezu eine Milliarde beläuft."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 6.900 Euro.
IN HAMBURG sollen die Mittel für die Hochschulen 2025 um zwei Prozent gegenüber 2024 steigen, nach fünf Prozent im Vorjahr. Rechnet man die Sondermittel ein, ist das Bild etwas anders: Dann steigen die Landesausgaben für die Hochschulen 2025 sogar um sieben Prozent – nach einem Rückgang um zwei Prozent im Vorjahr. Zu den Sondermitteln zählen unter anderem Mittel aus dem Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken", zusätzliche Mittel etwa für die Lehramtsreform und weitere Sonderfinanzierungen durch den Hamburger Senat.
Anfang März 2025 wird in Hamburg die neue Bürgerschaft gewählt. Noch bis Ende 2027 gilt der Hamburger Zukunftsvertrag, der den Hochschulen eine Steigerungsrate ihrer Budgets um zwei Prozent garantiert – abhängig natürlich von der jährlichen Bestätigung durchs Parlament.
Bislang sind keine Einsparungen geplant, und, wie es von der Landeshochschulkonferenz (LHK) heißt, "wir hoffen sehr, dass es so bleibt". Man begrüße, dass die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) den aktuellen Tarifausgleich für die Beschäftigten übernehme. "Es ist jedoch weiterhin notwendig, dass die Länder eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung sicherstellen, um die Qualität der Lehre und Forschung sowie die Wirksamkeit der Hochschulen auf die Gesellschaft aufrechtzuerhalten bzw. zukunftsweisend zu stärken."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 8.580 Euro.
IN HESSEN verhandeln Land und Hochschulen gerade den neuen hessischen Hochschulpakt für die Jahre 2026 bis 2030. Die Gespräche verliefen konstruktiv, heißt es aus der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU). Trotz der massiven Probleme im Landeshaushalt und entgegen früheren Befürchtungen der Hochschulen habe das Land 2024 den bisherigen Hochschulpakt, der einen jährlichen Aufwuchs von vier Prozent vorsah, eingehalten – und wolle das auch im kommenden Jahr tun.
Und dann? Der KHU-Vorsitzende und Marburger Unipräsident Thomas Nauss sagt, die hessischen Hochschulen bräuchten auch in schweren Zeiten finanzielle Stabilität. "Ich bin mir sicher, dass ich mir darin mit der Landesregierung einig bin."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 7.900 Euro.
IN MECKLENBURG-VORPOMMERN musste das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten im laufenden Doppelhaushalt wie die anderen Ressorts auch eine globale Minderausgabe erbringen, und zwar in Höhe von 18 Millionen Euro. Den Großteil davon bestritt das Ministerium, indem es an die Rücklagen der Hochschulen ging, wodurch immerhin laut Landesrektorenkonferenz das operative Geschäft nicht beeinträchtigt worden sei.
Derzeit laufen zwischen Ministerium und Hochschulen die Gespräche zu den "Eckwerten der Hochschulentwicklung", um die nächste, von 2026 bis 2030 laufende Zielvereinbarungsperiode vorzubereiten. Derzeit sieht es so aus, als würden wie bisher auch künftig die Personalkostensteigerungen übernommen und der Sachkostenetat um jährlich 1,5 Prozent angehoben. Doch fürchten die Hochschulen, das Finanzressort könne hier noch Einspruch erheben. "Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern richten sich insgesamt auf eine schwierige Finanzsituation des Landes ein und auf eine Verteidigung der Notwendigkeit einer auskömmlichen Wissenschaftsfinanzierung", sagen die Greifswalder Unipräsidentin Katharina Riedel und Bodo Wiegand-Hoffmeister, Rektor der Hochschule Wismar – "im Rahmen einer zukunftsfähigen Landesentwicklung in Konkurrenz zu anderen vornehmlich konsumtiven Ausgaben in anderen Politikfeldern".
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 11.100 Euro.
IN NIEDERSACHSEN sieht der Landeshaushalt für 2025 ein Plus von gut sieben Prozent bei der Gesamt-Hochschulfinanzierung vor, nach plus sechs Prozent im Vorjahr. Dank der Sonderdividende aus dem Börsengang der Porsche AG biete sich ein "nie dagewesener finanzieller Spielraum, um die Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre neu zu denken und neu aufzustellen", frohlockte vergangenes Jahr das Wissenschaftsministerium. 576,3 Millionen Euro stünden zusätzlich zur Verfügung, dazu kämen die jährlichen Erträge auf VW-Aktien. In den Jahren zuvor mussten die Hochschulen allerdings kräftige globale Minderausgaben verkraften.
Die Grundmittel der Hochschulen sollen laut Ministerium 2025 sogar um 8,9 Prozent steigen. "Mit der Erhöhung unserer Landesfinanzierung stabilisieren wir die Grundfinanzierung der Hochschulen", sagt SPD-Wissenschaftsminister Falko Mohrs. "Die Steigerung beinhaltet Mittel für das Personal, die Kompensation der Energiepreissteigerungen sowie den Aufwuchs von Medizinstudienplätzen."
Die Landeshochschulkonferenz (LHK) kritisiert, die Globalbudgets der Hochschulen seien nicht auskömmlich und seit knapp 20 Jahren nicht mehr real erhöht worden, "da es sich bei den rein numerischen Erhöhungen um einen (zu knappen) Ausgleich von Tarif- und Besoldungserhöhungen und sonstigen steigenden Kosten handelte". Immer häufiger müssten die Hochschulen Gelder, die eigentlich für Forschung und Lehre verwendet werden sollten, für dringende Sanierungs- und Baumaßnahmen einsetzen, um den hochschulischen Betrieb aufrechtzuhalten.
"Die Schere zwischen Grundfinanzierung und Drittmitteln bzw. Sondermitteln hat gravierende Auswirkungen auf die Planungssicherheit der Hochschulen", sagt die LHK-Vorsitzende, die Osnabrücker Unipräsidentin Susanne Menzel-Riedl. Arbeitsverträge könnten beispielsweise nur befristet vergeben werden, was wiederum zu einer Spannung innerhalb der Hochschulen und deren Leitungsgremien führe. "Dieses Spannungsverhältnis, das durch weitere Wettbewerbe erhöht wird, wirkt sich negativ auf die organisationale Steuerungsfähigkeit von Hochschulen aus."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 11.100 Euro.
IN NORDRHEIN-WESTFALEN will die Landesregierung 2025 laut Haushaltsentwurf 1,7 Prozent mehr für die Hochschulfinanzierung ausgeben als im 2024. In den beiden Jahren davor ging es um 2,8 bzw. 2,5 Prozent rauf.
Die Grundfinanzierung wachse 2025 mit 4,2 Prozent deutlich stärker, betont das Wissenschaftsministerium. Grund dafür sei die Umwandlung vieler Programm- in Grundmittel.
Die Hochschulen wollten die Zahlen auf Anfrage offiziell nicht kommentieren, doch fällt auf, dass es im Hochschulbereich im Vergleich zu anderen Bereichen im Landeshaushalt keine Kürzungen gibt. Mit der 2021 abgeschlossenen "Hochschulvereinbarung 2026" hatte das Land die Übernahme der Tarifsteigerungen bis einschließlich 2026 zugesichert samt einem jährlichen Aufwuchs bei den Sachmitteln und Investitionen um drei Prozent.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 7.560 Euro.
IN RHEINLAND-PFALZ werde der Haushaltsplan 2024 wie beschlossen vollzogen, berichtet die Landeshochschulpräsidentenkonferenz (LHPK), es gebe keine Planabweichung etwa in Form eines Nachtragshaushalts oder nachträglich verhängter Haushaltssperren.
Der Doppelhaushalt 2025/2026 werde für die rheinland-pfälzischen Hochschulen deutliche Verbesserungen bringen. Nicht nur würden wie in den Vorjahren die Tarif- und Besoldungserhöhungen vollständig ausgeglichen, die Landesregierung hebe auch die Sachkostenetats der Hochschulen strukturell um 22,6 Millionen Euro an, indem zuvor gewährte Sondermittel für Energiepreissteigerungen verstetigt würden. Es seien auch keinerlei Einsparungen geplant. Bereinigt um Sondereffekte steige die Hochschulfinanzierung 2025 um gut 13 Prozent.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 8.800 Euro.
IM SAARLAND befinden sich die Hochschulen mit dem Land in Verhandlungen zu den kommenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Laut Landesrektorenkonferenz habe die Landesregierung "aktuell keine Einsparungen angekündigt, eine Mittelverschiebung und eine Bindung von Mittelanteilen an Zielerfüllungen ist zu erwarten". Als Orte der Transformation im Saarland partizipierten die Hochschulen außerdem teilweise vom
Transformationsfonds des Landes. Von 2023 zu 2024 habe sich in Summe ein leichter Zuwachs der Hochschulfinanzierung ergeben, für 2025 sei durch die noch laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung ein Inflationsausgleich und damit ebenfalls ein Plus zu erwarten.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 10.610 Euro.
IN SACHSEN können sich die Hochschulen auf die Zuschussvereinbarung berufen, die das Land mit ihnen für den Zeitraum 2025 bis 2032 abgeschlossen hat. Diese sieht vor, dass der Freistaat neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen aufwachsend weitere Mittel "für besondere Aufgaben zur Verfügung" zahlt, 2025 fünf Millionen, 2026 15 Millionen, 2027 25 Millionen und 2028 bis 2023 30 Millionen pro Jahr.
Aber am Ende entscheidet immer der Haushaltsgesetzgeber – also das Parlament. Der neue Doppelhaushalt für 2025/26 wird durch die neue Landesregierung, die voraussichtlich keine Mehrheit im Parlament haben wird, vorgelegt. Was das für die Verhandlung der einzelnen Ausgabenposten bedeutet, bleibt abzuwarten.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 10.990 Euro.
IN SACHSEN-ANHALT ist der Landeshaushalt für 2025 noch nicht verabschiedet, auch die Zielvereinbarung zwischen Land und Hochschulen für die Jahre 2025 bis 2029 ist noch nicht unterzeichnet. Den Hochschulen sei aber wie bislang schon die Übernahme der Personalkostensteigerungen und ein – geringer –Inflationsausgleichs bei den Investitionen/Sachkosten in Aussicht gestellt worden, berichtet die Landesrektorenkonferenz. Stand heute seien keine Sparmaßnahmen geplant, außer gegebenenfalls einem einmaligen "Konsolidierungsbeitrag" der Hochschulen. "Die Situation im Land Sachsen-Anhalt war in der vergangenen Zielvereinbarungsperiode durch Verlässlichkeit geprägt, von der die Hochschulen auch in Zukunft abhängig sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können", sagt Folker Roland, Rektor der Hochschule Harz und Präsident der Landesrektorenkonferenz.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 10.410 Euro.
IN SCHLESWIG-HOLSTEIN wurden seit 2019 die Besoldungs- und Tarifsteigerungen vollständig übernommen, außerdem erhielten alle neun Hochschulen zusammengerechnet pro Jahr einen Aufwuchs von fünf Millionen Euro sogenannter Strategiemittel. 2024 wurde der jährliche Aufwuchs um eine Millionen Euro gekürzt. 2025 soll es eine Nullrunde geben, von 2026 an dann ein neuer Hochschulvertrag in Kraft treten, der bis 2029 zwar weiter die Übernahme der Besoldungs- und Tarifsteigerungen übernimmt, ansonsten aber eine Kürzung von rund sieben Millionen Euro vorsieht. Zum Ausgleich sollen die Hochschulen die Einnahmen aus einem geplanten Verwaltungsbeitrag der Studierenden erhalten.
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 11.200 Euro.
IN THÜRINGEN ist die Entwicklung der Hochschulfinanzierung bis Ende 2025 mit der sogenannten Rahmenvereinbarung V festgeschrieben. Diese sah seit 2021 vor, dass das Land jedes Jahr den Hochschulen vier Prozent zusätzlich zahlt. Seit kurzem liegt der neue Koalitionsvertrag vor, den CDU, SPD und BSW am vergangenen Freitag vorgestellt haben. Darin steht unter anderem, das System der Hochschulfinanzierung habe sich bewährt. "Mit der kommenden Rahmenvereinbarung VI wollen wir dieses System mit festen Steigerungsraten einschließlich eines Strategiebudgets beibehalten und so für alle Beteiligten längerfristige Planungssicherheit schaffen." Es wird in Aussicht gestellt, "die Steigerung der Versorgungsausgaben der Hochschulen durch das Land zu übernehmen" – und sogar versprochen, "grundlegende Änderungen der Finanzbedarfe, wie zum Beispiel Tarifabschlüsse und Baukosten oder drastisch steigende Energiekosten", leichter als bisher in den Zuweisungen zu berücksichtigen, auch während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Der Vorsitzende der Landespräsidentenkonferenz (TLPK), Kai-Uwe Sattler sagt, die Thüringer Hochschulen begrüßen die Absicht von CDU, BSW und SPD ausdrücklich, eine neue Rahmenvereinbarung mit dem bewährten System jährlicher Steigerungsraten abzuschließen, um eine verlässliche und auskömmliche. Finanzierung der Hochschulen sicherzustellen. "Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Thüringen müssen Finanzierungsmodelle vereinbart werden, die Kostensteigerungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Hochschulen kompensieren. Die Absichtserklärung der Koalition, die Finanzierung der Versorgungsausgaben der Hochschulen neu zu regeln, nehmen die Hochschulen daher positiv auf. Nur so können die Hochschulen weiterhin ihren herausragenden Beitrag in Lehre, Forschung und Transfer für das Land leisten."
Laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem 2022 zum Vergleich: 3.010 (Wert durch die Internationale Hochschule verzerrt).
Hinweis: Vergleiche bei den Grundmitteln je Studierendem sind nur bedingt aussagekräftig, weil sie auch durch die unterschiedlichen Anteile der Hochschultypen bedingt sind (Universitäten haben im Mittel eine höhere Pro-Kopf-Finanzierung, ebenso spielen die Größe der Unimedizin und andere Faktoren eine Rolle). Von der Tendenz her ist sind die Vergleichsdaten des Statistischen Bundesamtes dennoch als Orientierung hilfreich.
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