Wandel der Arbeitsvermittlung durch Deregulierung: mehr Reputation durch Marktöffnung?
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 51, Heft 3, S. 69-74
ISSN: 0038-609X
Im Zuge der Deregulierung der Arbeitsvermittlung wurden die gesetzlichen Restriktionen für die generelle Zulassung privater Vermittlungsdienste, also Marktzutrittsbarrieren für Dienstleistungsanbieter, beseitigt. Mit der Liberalisierung der Arbeitsvermittlung verbindet der Gesetzgeber die Erwartung, dass die Ausgleichsvorgänge am Arbeitsmarkt beschleunigt und verbessert werden. Öffentliche und private Arbeitsvermittlung bestehen seitdem nebeneinander. Die Studie analysiert die Liberalisierung der Arbeitsvermittlung zunächst theoretisch aus informationsökonomischer Perspektive. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass neben allgemeinen Deregulierungstendenzen in Wirtschaft und Gesellschaft auch Imageprobleme, die Unzufriedenheit von Kunden (Arbeitsuchenden und Arbeitgebern) mit der Qualität der angebotenen Dienste und mangelnde Effizienz zu einem Wandel der Arbeitsvermittlung beigetragen haben. Die Verbesserung der Reputation und Effizienz durch Marktöffnung, d.h. die Schaffung der Voraussetzungen für mehr Qualität bei der Arbeitsvermittlung (und damit die Verhinderung eines "Marktes für Zitronen"), steht im Mittelpunkt der theoretischen Erörterungen. Im Anschluss daran wird anhand der empirisch messbaren Aktivitäten der privaten und öffentlichen Arbeitsvermittlung (einschließlich der Zeitarbeitsagenturen) der Frage nachgegangen, wie sich die Rechtsänderung bisher auf die Reputation der Branche ausgewirkt hat. Erörtert werden in diesem Kontext die Ansätze in Ländern (Großbritannien, Niederlande, Australien), in denen eine über die bloße Beseitigung von Marktzutrittsbarrieren hinausgehende Liberalisierung der (öffentlichen) Arbeitsvermittlung Reputation und Performanz der Branche steigern soll. (ICA2)