Mit Public Private Partnership gegen den öffentlichen Investitionsstau
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 54, Heft 1, S. 21-27
ISSN: 2196-1654
Unter Public Private Partnership (PPP) wird die befristete Übertragung einer öffentlichen Aufgabe durch die öffentliche Hand auf Privatunternehmen verstanden. PPP könnte als alternative Form der Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen dienen, um die öffentlichen Kassen zu entlasten. Die Privatwirtschaft investiert bei diesem System in eine Einrichtung wie z.B. eine Schule oder eine Straße und enthält dafür von der öffentlichen Hand oder vom privaten Nutzer ein Nutzungsentgelt. Der Autor untersucht in diesem Beitrag die verschiedenen Anwendungsgebiete für Public Private Partnership. Dabei unterscheidet er zwischen verschiedenen Organisationsmodellen für das PPP: Beim Betreiber- oder Inhabermodell bleibt das Eigentum an der Infrastruktureinrichtung von Anfang an in öffentlicher Hand. Beim Erwerber- und Vermietungsmodell steht die Einrichtung zunächst im Eigentum des Privaten. Zum Vertragsende wechselt das Eigentum beim Erwerbermodell definitiv auf die öffentliche Hand, beim Vermietungsmodell hat die öffentliche Hand die Option auf das Eigentum. Als Vorteile werden der Abbau des Investitionsstaus, Kosteneinsparung und mehr Wachstum und Beschäftigung erkennbar. Der Autor schildert nationale und internationale Erfahrungen mit der Public Private Partnership unter anderem in Baden-Württemberg und zieht positive Schlussfolgerungen. Aufgrund des unbedingten Handlungsbedarfs bezüglich der Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen wird der Einsatz von PPP auch in anderen Bundesländern empfohlen. (ICB)