Assertive but flexible: India's approach to non-proliferation and export control regimes
In: NFG Policy Paper, 2
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In: NFG Policy Paper, 2
World Affairs Online
In: European foreign affairs review, Band 22, S. 115-136
ISSN: 1384-6299
World Affairs Online
In: European foreign affairs review, Band 22, S. 57-76
ISSN: 1384-6299
World Affairs Online
In: The international spectator: a quarterly journal of the Istituto Affari Internazionali, Italy, Band 21, Heft 4, S. 43-65
ISSN: 0393-2729
World Affairs Online
Aus der Einleitung: 1.1, Problemstellung: Während seit den 1990er Jahren der Begriff 'Nachhaltigkeit' zunächst nur im Zusammenhang mit globalen Umweltproblemen, wie beispielsweise dem Abbau der Ozonschicht oder dem Treibhauseffekt, genannt wurde, hat er mittlerweile seinen festen Platz in der Wirtschaft und am Finanzmarkt. Zudem haben die weltweit zunehmende Staatsverschuldung, Umweltkatastrophen wie die Explosion der Ölbohrinsel 'Deepwater Horizon' im Golf von Mexiko im April 2010 und die japanische Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 sowie die Rolle der Banken in der Finanzkrise bei den betroffenen Ländern, Unternehmen und privaten Anlegern u. a. zu massiven wirtschaftlichen Schäden geführt. Aktuell sorgen die Staatsanleihenkrise und die Bonitätsherabstufung der USA und zahlreicher europäischer Staaten für enorme Schwankungen an den Börsen weltweit. Durch diese negativen Ereignisse hat speziell im Investmentbereich die Anlageform des nachhaltigen Investments einen spürbaren Auftrieb erhalten. In den USA liegt der Anteil nachhaltiger Geldanlagen, gemessen am gesamten Anlagevolumen, bei 11 Prozent. Diese Entwicklung widerspricht jedoch der Theorie, dass die Erwirtschaftung von Rendite und nachhaltiges Wirtschaften sich ausschließen. Auch vor dem Hintergrund der kapitalmarkttheoretischen Modelle müssten nachhaltig orientierte Geldanlagen aufgrund der eingeschränkten Anlagemöglichkeiten weniger Rendite erwirtschaften als konventionelle Produkte. In den Wirtschaftswissenschaften werden somit die Möglichkeiten nachhaltiger Investments größtenteils als sehr gering angesehen, wenn die kapitalmarkttheoretischen Modelle bei dieser Anlageklasse ihre Gültigkeit behalten würden. In der Praxis wird die Frage nach der Vereinbarkeit von Nachhaltigkeit bzw. Ethik und Gewinn kontrovers diskutiert und zahlreiche Studien, die versucht haben, die Frage des Renditenachteils zu beantworten, kamen zu divergenten Ergebnissen. In Deutschland liegt der Anteil nachhaltiger Geldanlagen bis jetzt bei knapp 1 Prozent, bei jedoch stetig steigenden Anlagevolumina und Anlagemöglichkeiten.Somit stellt sich die Frage, ob nachhaltige Investments, wenn überhaupt, auch in Deutschland das Potential lukrativer Kapitalallokationen bergen oder ob sich Performance und Nachhaltigkeit (hier) widersprechen. 1.2, Zielsetzung der Arbeit: In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nachhaltig strukturierte Portfolios in Deutschland einen über- oder unterdurchschnittlichen Wertzuwachs gegenüber Portfolios ohne vergleichbare Screenings aufweisen. Es wird überprüft, ob nachhaltige Investments nicht nur aus ethisch-moralischen Gründen, sondern auch aus finanziellen Gesichtspunkten mittlerweile eine reale Anlagealternative darstellen. Dabei wird überprüft, inwieweit sich die Beachtung nachhaltiger Komponenten von Unternehmen auf ihren Aktienkurs auswirkt. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit sich die Effizienz nachhaltiger Geldanlagen durch kapitalmarkttheoretische Modelle nachweisen lässt, da sie a priori ineffiziente Geldanlagen darstellen müssten. 1.3, Aufbau der Arbeit: Die Arbeit ist in einen theoretischen und praktischen Teil gegliedert und beginnt im zweiten Kapitel mit der Erläuterung der theoretischen Grundlagen. Der praktische Teil beinhaltet einen Vergleich nachhaltig orientierter und konventioneller Unternehmen in Bezug auf die Aktienkursentwicklung, um die Auswirkung nachhaltigen Wirtschaftens auf die Rendite zu untersuchen. Zudem werden ausgewählte nachhaltige Aktienfonds mit einer Benchmark für konventionelle Aktienfonds verglichen, wodurch Unterschiede hinsichtlich der Rendite herausgestellt werden sollen. Als Grundlagen für den praktischen Teil werden zunächst die Begriffe Wirtschafts-Ethik, Nachhaltigkeit sowie das medienpräsente Konzept der Corporate Social Responsibility dargestellt. Anschließend werden in Kapitel 3 die Grundlagen von Kapitalanlagen mit dem Fokus auf Investmentfonds erörtert. Des Weiteren werden mit der Portfolio Selection Theory und dem Capital Asset Pricing Model zwei kapitalmarkttheoretische Modelle vorgestellt, deren Gültigkeit hinsichtlich nachhaltiger Investments in den Kapiteln 8, 9 und 10 der Arbeit nachgeprüft wird. Die Anwendbarkeit der Modelle in der Anlageklasse der nachhaltigen Investments wird kritisch überprüft, da sich in der Wissenschaft die Stimmen häufen, dass durch die Einschränkung der Anlagemöglichkeiten keine effiziente Lösung erreicht werden könnte. Ebenso werden hier die klassischen Risikomaße vorgestellt. Gegenstand des vierten Kapitels sind die Grundlagen nachhaltiger Investments, um im fünften Kapitel deren unterschiedlichen Strategien zu diskutieren. Im Mittelpunkt des sechsten Kapitels stehen nachhaltige Anlagemöglichkeiten, die in den letzten Jahren in Deutschland hohe Zuwachsraten erfahren haben. Im siebten Kapitel werden nachhaltige Ratings, die für die Selektion der zu vergleichenden Unternehmen herangezogen werden, erläutert und kritisch diskutiert, insbesondere da nachhaltige Unternehmen sich häufig dem Kritikpunkt der mangelnden Transparenz stellen müssen. Als weitere theoretische Grundlage für die Untersuchung dient die Methode der Performancemessung im achten Kapitel. Nach dem Vergleich in Kapitel 9 werden die Ergebnisse vorgestellt und kritisch gewürdigt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit, in dem die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst werden, und einem Ausblick, der Handlungsempfehlungen und Strategieansätze aufzeigt.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVIII TabellenverzeichnisIX Abkürzungen und AkronymeX 1.Einleitung11 1.1Problemstellung11 1.2Zielsetzung der Arbeit12 1.3Aufbau der Arbeit12 2.Grundlegende Begriffe14 2.1Wirtschafts-Ethik14 2.2Begriff der Nachhaltigkeit15 2.3Corporate Social Responsibility (CSR)18 3.Theoretische Grundlagen von Kapitalanlagen21 3.1Klassisches Dreieck einer Kapitalanlage21 3.2Investmentfonds23 3.3Portfolio Selection Model24 3.4Capital Asset Pricing Model25 3.5qKlassische Risikomaße26 4.Grundlagen nachhaltiger Investments29 4.1Der Begriff nachhaltiger Investments29 4.2Darmstädter Definition nachhaltiger Geldanlagen31 4.3Historische Entwicklung des nachhaltigen Investments33 4.4Gegenwärtige Marktsituation36 4.5Bedeutung nachhaltiger Investments39 5.Strategien des nachhaltigen Investments41 5.1Einordnung im Rahmen der verschiedenen Investmentstile41 5.2Konzepte des nachhaltigen Investments42 5.3Verschiedene Vorgehensweisen nachhaltiger Investoren44 5.4Strategische Probleme für den Privatanleger48 5.5Nachhaltige Indizes als Benchmark für nachhaltige Investmentfonds49 5.5.1Benchmark49 5.5.2Indizes49 5.5.3Natur-Aktien-Index50 5.5.4Dow Jones Sustainability World Index (DJSI- World)51 6.Nachhaltige Anlageformen53 6.1Bankeinlagen bei Alternativbanken53 6.2Beteiligungen54 6.3Investmentfonds54 6.4Lebensversicherungen55 6.5Scharia Investments55 7.Nachhaltigkeitsratings57 7.1Der Begriff Rating57 7.2Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden (FHL)60 7.3Corporate Responsibility Rating (CRR)62 7.4Kritische Betrachtung der nachhaltigen Ratingansätze65 8.Performance, Rendite und die Möglichkeiten ihrer Messung66 8.1Begriffserläuterungen von Performance und Performanceanalyse66 8.2Performancemaße68 8.2.1Sharpe-Ratio68 8.2.2Treynor-Ratio69 8.2.3Jensen-Alpha70 8.2.4Treynor/Black-Ratio71 8.3Grundprobleme der Performancemessung und Beurteilung der Performancemaße71 8.4Effizienz von Portfolios durch nachhaltiges Screening72 9.Performancevergleich von ausgewählten Unternehmen und Aktienfonds75 9.1Überblicke über bereits durchgeführte Performancestudien75 9.2Vorgehensweise78 9.3Vergleich der Unternehmen79 9.4Vergleich der Aktienfonds83 9.4.1Quellen zur Selektion der nachhaltigen Investmentfonds83 9.4.2Markteingrenzung83 9.4.3Wahl der geeigneten Benchmark84 9.5Vorstellung der zu untersuchenden nachhaltigen Aktienfonds84 9.6Performancevergleich anhand ausgewählter Performancemaße86 9.6.1Nachhaltigkeitsfonds 1 vs. Euro Stoxx 5086 9.6.2Nachhaltigkeitsfonds 2 vs. Euro Stoxx 5087 9.6.3Nachhaltigkeitsfonds 3 vs. Euro Stoxx 5088 9.6.4Nachhaltigkeitsfonds 4 vs. Euro Stoxx 5089 9.6.5Nachhaltigkeitsfonds 5 vs. Euro Stoxx 5090 9.7Ergebnis91 9.8Kritische Würdigung des Vergleichs93 10Fazit und Ausblick94 Literaturverzeichnis99 Anhang110Textprobe:Textprobe: Kapitel 8.3, Grundprobleme der Performancemessung und Beurteilung der Performancemaße: Das Grundproblem der Performancemessung ist die Vergangenheitsbezogenheit der Daten, die nicht gewährleisten können, dass die vergangene Performance auch für die Zukunft gilt. Auch darf bei langfristigen Performanceanalysen nicht übersehen werden, dass schlechte Portfolios, die aus dem Markt ausgeschieden sind, aus den Performanceranglisten eliminiert und nicht weiter berücksichtigt werden. Dies führt bei den verbliebenen Portfolios zu einer Performanceverzerrung ins Positive. Bei der Messung der Performance von Portfolios muss beachtet werden, dass die erzielte Rendite eines Portfolios nicht allein auf den Fähigkeiten des Fondsmanagements basiert, sondern auch Zufallseinflüsse und die Entwicklung der Kapitalmärkte relevant für die Entwicklung eines Portfolios sind. Für eine genaue Qualitätsmessung sind daher die oben erläuterten Performancemaße notwendig. Mit ihnen ist es möglich, eine Verdichtung von Rendite und Risiko zu einer aussagefähigen Maßzahl herbeizuführen. Daher sind sie zur theoretischen Performancemessung geeignet, jedoch müssen zur praktischen Anwendbarkeit einschränkende Bemerkungen gemacht werden. Die Wahl des Risikomaßes bildet den Hauptunterschied zwischen den Performancemaßen. Die Sharpe-Ratio ermittelt das Gesamtrisiko anhand der Standardabweichung, während die Treynor-Ratio das systematische Risiko benutzt. Dies kann insbesondere dann zu unterschiedlichen Performancebeurteilungen führen, wenn die zu vergleichenden Portfolios unterschiedlich hohe unsystematische Risiken aufweisen. Das größte Problem der traditionellen Performancemaße besteht jedoch darin, dass sie im Grunde genommen keine Auskunft über das Zustandekommen der Performance von Portfolios geben können. Sie machen nicht deutlich ob die Renditen auf Zufall, Timing oder Selektionsfähigkeit zurückzuführen sind. Gemäß ihrer Konzeption stellen die Performancemaße sämtlich auf die Selektionsfähigkeit des Portfoliomanagements ab. 8.4, Effizienz von Portfolios durch nachhaltiges Screening: Zurückgehend auf die Portfolio-Selection-Theorie von Markowitz lassen sich durch Diversifikation bei den Anlagetiteln unternehmensspezifische oder unsystematische Risiken reduzieren. Die erwartete Rendite µ und ihr Risiko s, gemessen durch die Standardabweichung, lassen sich in einem µ-s Diagramm lokalisieren. Effiziente Kombinationen ergeben sich unter den folgenden drei Bedingungen. Es gibt kein anderes Portfolio, das: 1. bei gleichem Renditeerwartungswert ein geringeres Risiko. 2. bei gleichem Risiko einen höheren Renditeerwartungswert. 3. sowohl einen höheren Renditeerwartungswert als auch gleichzeitig ein geringeres Risiko besitzt. Das Ergebnis aus allen möglichen Kombinationen ist die Markowitz-Effizienzkurve, dargestellt in Abbildung 17 auf der Seite 74. Eines der am weitesten verbreiteten Vorurteile gegenüber dem nachhaltigen Investment ist, dass die Einschränkung des nachhaltigen Anlageuniversums zu einem Verlust der Diversifikationsmöglichkeiten und damit zu einer Verschlechterung des Rendite-/Risiko-Verhältnisses führe. Das Rendite/-Risiko-Verhältnis bedeutet für den Anleger, bei gleicher Rendite ein geringeres Risiko einzugehen oder bei gleichem Risiko eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Nachhaltige Portfolios unterscheiden sich von konventionellen Anlageformen hinsichtlich der eingeschränkten Anlagemöglichkeiten und stellen gemäß der Kapitalmarkttheorie ineffiziente Portfolios dar, die mit Diversifikationskosten und unvollständiger Kompensation für das unsystematische Risiko verbunden sind. Nach der Portfolio-Theorie von Markowitz werden durch die Implementierung von nachhaltigen Anlagestrategien systematisch risikoadjustierte Renditen erwirtschaftet, was bedeutet, dass stets suboptimale Portfolios generiert werden. Es ist durchaus möglich, dass aufgrund einer Selektionsstrategie ganze Wirtschaftsbranchen ausgeschlossen werden. Damit verschlechtert sich das Verhältnis zwischen erwarteter Rendite und Risiko zu Ungunsten des Investors. In der Literatur wird diese Folge als 'Moskowitzeffekt' bezeichnet. Graphisch bedeutet es, dass sich die Linie effizienter Portfolios, dargestellt in Abbildung 17, durch die Markowitz-Effizienzlinie, nach rechts unten, auf die Moskowitz-Effizienzlinie verschiebt. Milton Moskowitz stützt sich bei seiner Argumentation auf den Hauptaspekt, dass ein beschränktes Spektrum von Investitionsmöglichkeiten bei Unterstellung von bestimmten Annahmen, wie z. B. Rationalität oder Informationseffizienz, hinsichtlich der Rendite zu keinem Besseren, sondern höchstens zu einem gleichen oder sogar schlechteren Ergebnis führen kann. Wie stark sich die Effizienzlinie nach rechts unten verschiebt, hängt von der Einschränkung der Anlagemöglichkeiten durch die Wahl der Anlagestrategie, ab. Die größten Einschränkungen bringt die Strategie des Negative-Screenings mit sich. Jedoch muss darauf verwiesen werden, dass es sich hierbei um eine rein mathematische Konsequenz handelt, die nicht die Verwendung von nachhaltigen Ausschlusskriterien betrifft. Des Weiteren wird das Argument, dass durch die Filterung des Anlageuniversums sich das Rendite-/Risiko-Verhältnis verschlechtere, durch die Annahme von informationseffizienten Kapitalmärkten entkräftet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich diese mathematischen Gesetzmäßigkeiten für jedes Portfolio ergeben und sich nicht nur speziell auf die nachhaltigen Anlageformen beschränken. Die Frage, inwieweit sich die Einschränkung nachhaltig ausgerichteter Portfolios negativ auf die Rendite eines Anlegers auswirkt, wird ausführlich im anschließenden Kapitel neun diskutiert.
In: Diplomarbeit
Aus der Einleitung: Mit der 1997 durch die Direktive der Europäischen Kommission eingeführten und 1999 in Deutschland vollständig umgesetzten Liberalisierung des Strommarktes wuchs der Wettbewerbsdruck auf die vier in der vorliegenden Arbeit analysierten Energiekonzerne E.ON AG, RWE AG , EnBW AG und Vattenfall Europe AG in großem Umfang. Konkurrenzunternehmen drängten zunehmend auf den beschriebenen Markt. Vor allem Marktpreis und Servicequalität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen standen nun im Mittelpunkt des Interesses. Gleichzeitig wuchs die Anzahl der gehaltenen Konzernbeteiligungen, da in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Verknüpfungen zwischen einzelnen Unternehmen immer umfangreicher wurden. Daneben kam es aus Gründen der Kostenreduzierung und Renditesteigerung vermehrt zu Ausgliederungen von Unternehmensbereichen. Die Folge der wachsenden Anzahl von Beteiligungen in den untersuchten Konzernen sind komplexere Unternehmensstrukturen und die damit einhergehenden Steuerungsprobleme. Daher ist das Beteiligungsmanagement in den vier marktbeherrschenden Konzernen der deutschen Strombranche unerlässlich geworden, wollen diese weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und keine zusätzlichen Marktanteile an Konkurrenzunternehmen verlieren. Um der Steuerungsproblematik adäquat entgegenzuwirken und die Zielsetzungen des Konzerns realisieren zu können, ist ein effektiv und effizient aufgestelltes, auf die Gegebenheiten des Beteiligungsportfolios abgestimmtes, Beteiligungsmanagement von herausragender Bedeutung. Damit sollen die im Zuge der Europäisierung und Globalisierung oft auf der ganzen Welt verstreuten Beteiligungsunternehmen übersichtlicher gestaltet, Synergiepotentiale besser genutzt und Verluste durch rechtzeitiges Entgegenwirken vermieden werden. Wenn nicht frühzeitig negative Signale erkannt werden, hilft sonst häufig nur noch die Veräußerung der letztlich defizitären Beteiligungen. Im Sinne eines gut aufgestellten Unternehmens und des Erreichens der Konzernziele gilt es, dies zu vermeiden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, welche Möglichkeiten das Beteiligungsmanagement in diesem Zusammenhang zur Steuerung der Beteiligungen, den so genannten Portfoliounternehmen, bietet. Gang der Untersuchung: In einem ersten Schritt ist es zweckmäßig, die marktbeherrschenden Energiekonzerne auf dem deutschen Strommarkt zu porträtieren und näher auf die sich seit der Liberalisierung stetig ändernde Situation auf dem deutschen Strommarkt einzugehen. Im zweiten Schritt werden das Beteiligungsmanagement und insbesondere die dazugehörigen Instrumente vorgestellt und analysiert. Die Kapitel Drei bis Fünf beschreiben unter Berücksichtigung ausgewählter Literatur, aktueller Zeitschriften und Recherchen im Internet, welche Möglichkeiten das Beteiligungsmanagement bietet, damit das Beteiligungsportfolio höchst effektiv und effizient gestaltet werden kann und somit Synergieeffekte möglichst groß ausfallen können. Hier wird unter anderem aufgezeigt, welche Instrumente das Beteiligungsmanagement aufweist, wie es organisiert wird und welche Ziele ein Unternehmen damit verfolgt. Es wird verdeutlicht, dass dem Beteiligungscontrolling innerhalb des Konzerns eine herausragende Bedeutung zukommt und es als Kerninstrument des Beteiligungsmanagements zu betrachten ist. Eine spezielle Form der Unternehmensbeteiligung von besonderer Relevanz ist die im sechsten Kapitel thematisierte Venture Capital - Finanzierung, bei der vor allem junge, aufstrebende und innovative (Technologie-) Unternehmen durch die Beteiligung der Energiekonzerne mit finanziellen Mitteln und Know-how unterstützt werden. Auch diese Beteiligungsform wird in Bezug auf ihren Nutzen näher beleuchtet. Im siebten Kapitel werden anschließend die Ergebnisse aufgezeigt und analysiert, die über das Beteiligungsmanagement und dessen Instrumente in den zuvor präsentierten vier Energiekonzernen ermittelt wurden. Hierzu wurde ein speziell auf die Thematik eingehender Fragebogen angefertigt und an für das Beteiligungsmanagement verantwortliche, zuvor telefonisch ermittelte Ansprechpartner der vier Unternehmen gesendet. Ergänzend dazu wurden Telefoninterviews, Analysen von Geschäftsberichten, Besuche von Expertengesprächen sowie Literatur- und Internetrecherchen zur Erlangung der notwendigen Informationen durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist zu analysieren, welche Charakteristika des zuvor betrachteten Beteiligungsmanagements nach Auswertung der Befragungen und Recherchen in den vorgestellten, vier marktbeherrschenden Energiekonzernen des deutschen Elektrizitätsmarktes erkennbar sind. Daraufhin wird untersucht, welchen Zielsetzungen dabei im Sinne einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung durch das Eingehen von Beteiligungen nachgegangen wird und welche Instrumente unter Zuhilfenahme monetärer und nicht-monetärer Kennzahlen dabei speziell zum Einsatz kommen. Zudem wird geklärt, welche Rolle die Venture Capital - Finanzierung in diesem Zusammenhang in den Energiekonzernen einnimmt.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisV TabellenverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVII 1.Einführung1 1.1Problemstellung und Zielsetzung1 1.2Vorgehensweise2 2.Die vier großen Energiekonzerne und der deutsche Strommarkt4 2.1Die Energiewirtschaft in Deutschland4 2.2Die Liberalisierung des Strommarktes in Europa und Deutschland5 2.3Die Wertschöpfungskette in der Energiewirtschaft8 2.4Überblick über die vier marktbeherrschenden Konzerne der deutschen Energiewirtschaft11 3.Einführung in das Beteiligungsmanagement16 3.1Begriffliche Abgrenzung der Unternehmensbeteiligung16 3.1.1Diversifizierung18 3.1.2Unternehmens-, Beteiligungs- und Konzerncontrolling19 3.1.3Investition durch Erwerb von Beteiligungen und Unternehmen20 3.1.4Direkte vs. Indirekte Beteiligungen21 3.1.5Beteiligungsformen22 3.2Der Beteiligungslebenszyklus24 3.3Möglichkeiten der Umstrukturierung im Konzern25 3.3.1Fusion25 3.3.2Spaltung26 3.3.3Internationalisierung27 4.Organisatorischer Aufbau des Beteiligungsmanagements28 4.1Portfoliomanagement29 4.2Unternehmensanalyse und -bewertung29 4.3Beteiligungsbetreuung31 4.4Beteiligungscontrolling32 4.5Organisationsformen des Beteiligungsmanagements35 4.5.1Aquisitionsmodell36 4.5.2Kaufmännisches Modell37 4.5.3Integriertes Modell37 5.Instrumente des Beteiligungscontrollings38 5.1Operatives versus Strategisches Beteiligungscontrolling38 5.1.1Aufgaben des strategischen Beteiligungscontrollings39 5.1.2Instrumente des strategischen Beteiligungscontrollings40 5.1.3Aufgaben des operativen Beteiligungscontrollings41 5.1.4Instrumente des operativen Beteiligungscontrollings41 5.2Nähere Betrachtung ausgewählter Instrumente des Beteiligungscontrollings42 5.2.1Instrumente während der Akquisitionsphase42 5.2.2Instrumente während der Beteiligungsphase45 5.2.3Instrumente während der Desinvestitionsphase.51 6.Exkurs: Unterstützung innovativer Jungunternehmen durch Venture Capital55 6.1Begriffsabgrenzung55 6.2Entwicklung in Deutschland56 6.3Due Diligence - Prüfung57 6.4Idealtypischer Verlauf einer Venture Capital - Finanzierung und deren Beteiligungsphasen58 6.5Chancen und Risiken einer Venture Capital - Finanzierung62 6.6Venture Capital aktuell63 7.Analyse der vier Energiekonzerne bezüglich ihrer Anwendung des Beteiligungsmanagements65 7.1Spezifika des Beteiligungsmanagements der analysierten Energiekonzerne66 7.1.1Struktur, Organisation, Aufgabenwahrnehmung66 7.1.2Informationsbasis für das Beteiligungsmanagement68 7.1.3Zielverfolgung des Beteiligungsmanagements69 7.2Informationsquellen und Instrumente im Beteiligungsmanagement der Energiekonzerne71 7.2.1Kennzahlen und ihre Relevanz71 7.2.2Potentielle Informationsquellen73 7.2.3Instrumentarium74 7.3Venture Capital - Finanzierung in den analysierten Energiekonzernen76 7.3.1Charakteristika76 7.3.2Praxisbeispiele erfolgter Venture Capital - Finanzierungen78 8.Fazit79 Anhang81 Literatur- und Quellenverzeichnis88Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.3, Beteiligungsbetreuung: Die Beteiligungsbetreuung als weiteres Instrument des Beteiligungsmanagements ist notwendig, um die Vertreter der Muttergesellschaft eines Konzerns, welche in den Gremien der Portfoliounternehmen vertreten sind, durch die Übermittlung beteiligungsspezifischer Informationen zu beraten und unterstützen zu können. Die Beteiligungsbetreuung umfasst dabei alle Aktivitäten des Beteiligungszyklus, vom Abschluss des Beteiligungsvertrages bis hin zum vollständigen Verkauf der Beteiligung. Ziel der Beteiligungsbetreuung ist es für den Konzern, das Verlustrisiko aus der eingegangenen Beteiligung zu reduzieren und die Geschäftsentwicklung zwischen Konzern und Portfoliounternehmen zu kontrollieren. Darüber hinaus dient die Beteiligungsbetreuung auch der Konzernentwicklung, indem sie durch beratende und unterstützende Tätigkeiten in den wesentlichen Funktionsfeldern der Portfoliounternehmen maßgeblich dazu beisteuert. Die Beteiligungsbetreuung kann in Form passiver, reaktiver und aktiver Zusammenarbeit erfolgen. Dabei wird bei der passiven Zusammenarbeit lediglich die Überwachung der Beteiligungen vorgenommen. Opportunistisches Verhalten des Managements soll dadurch verhindert werden. Die reaktive Zusammenarbeit dagegen berücksichtigt neben der Überwachung auch unterstützende und beratende Tätigkeiten, die in die Beteiligungsbetreuung mit eingeschlossen werden. Bei der aktiven Zusammenarbeit kommt es letztlich zu einer umfassenden Managementunterstützung, zu intensiver Kontrolle und zu Beratungstätigkeiten sowohl operativer als auch strategischer Aufgabenbereiche. Während im Konzern vorrangig eine passive bzw. reaktive Zusammenarbeit, abhängig von Beteiligungsvolumen und strategischer Relevanz der Beteiligung, erfolgt, wird vor allem speziell bei den im weiteren Verlauf dieser Arbeit näher betrachteten Venture Capital - Gesellschaften eine aktive Zusammenarbeit angestrebt. Beteiligungscontrolling: Für das Beteiligungsmanagement ist es unerlässlich, ein effektives und effizientes Beteiligungscontrolling zu etablieren. Unter Beteiligungscontrolling kann die Unterstützung der Konzernführung durch das permanente Überwachen und Führen der gehaltenen Beteiligungen aus Gesamtkonzernsicht verstanden werden. Vorraussetzung für ein erfolgreiches Beteiligungscontrolling ist demnach dessen Möglichkeit, an sämtlichen Entscheidungsprozessen hinsichtlich der Portfoliounternehmen mitwirken zu können. Das Beteiligungscontrolling ist dabei als Kerninstrument des Beteiligungsmanagements zu betrachten, dem sowohl im strategischen als auch im operativen Blickfeld entscheidende Funktionen bei der Koordination der Beteiligungen und des Beteiligungsportfolios zukommen. Der Begriff Beteiligungscontrolling wird in der Praxis als ein "funktionsübergreifendes Informations- und Steuerungsinstrument zur Koordination und Unterstützung von Portfoliounternehmen im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung von gesetzten Unternehmenszielen" verstanden. Dabei ist dessen Aufgabe vornehmlich die Managementunterstützung "bei der Schaffung einer abgestimmten, ergebnisorientierten Steuerung des Gesamtunternehmens und seiner Beteiligungen". Oberstes Ziel des Beteiligungscontrollings ist es demnach, das Management der Portfoliounternehmen zu koordinieren, zu überwachen und dahingehend zu unterstützen, dass die vorher definierten Konzernziele bestmöglich erreicht werden. Die Steigerung des Konzernkapitalwertes und die Minimierung von Risiken, die den Konzernkapitalwert negativ beeinflussen können, stehen letztlich im Vordergrund der Betrachtung. Grundsätzlich sind die Zielsetzungen des Konzerns mit den Zielen des Beteiligungscontrollings gleichzusetzen. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass in das Management der Portfoliounternehmen eingegriffen wird. Vielmehr sollen Synergiepotentiale gefunden und genutzt werden, so dass der Konzern einen Nutzen durch die eingegangene Beteiligung erfährt. Sei es im finanzwirtschaftlichen, leistungswirtschaftlichen, sozial-personalen oder im strategischen Sinne. Der Aufgabenbereich des Beteiligungscontrollings lässt sich in Gestaltungs- und Nutzungsaufgaben unterteilen. Die Gestaltungsaufgabe bezieht sich dabei auf die Entwicklung, Implementierung und Pflege eines konzernübergreifenden, hierarchisch aufgestellten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystems, was ein geeignetes Instrumentarium beinhaltet, um das Beteiligungscontrolling im Konzern erfolgreich etablieren zu können. Dabei wird stets dafür gesorgt, dass die Konzernleitung mit allen betriebsnotwendigen Informationen versorgt wird. Die Nutzungsaufgabe des Beteiligungscontrollings besteht in der Unterstützung der Konzernspitze mit den für die jeweilige Situation benötigten Informationen. Sei es durch betriebswirtschaftliche Beratung, Anfertigen von (Sonder-)Berichten oder anderen Formen der Informationsbereitstellung. Die festgelegten Aufgaben und Zielsetzungen des Beteiligungscontrollings sind stets davon abhängig, wie stark die Muttergesellschaft eines Konzerns ihren Führungsanspruch gegenüber ihren Tochtergesellschaften einfordert, also wie die hierarchische Beziehung zwischen zentralen und dezentralen Beteiligungscontrollern im Konzern festgelegt ist. In variierender Ausprägung, aber in der Gesamtheit immer durchweg auftretend, kann in diesem Zusammenhang zwischen folgenden Kernaufgaben unterschieden werden: Leitungsaufgaben: Durch die Muttergesellschaft werden "strategische Entwicklungsschwerpunkte" bestimmt, nach denen im Folgenden auch die Tochtergesellschaften ihr Handeln ausrichten müssen. Sollten für die Umsetzung dieser zentralen Richtlinien finanzielle oder personelle Ressourcen benötigt werden, werden diese durch die Muttergesellschaft bereitgestellt. Planungs-, Moderations- und Kontrollaufgaben: Konzernweit müssen vergleichbare, einheitliche Kriterien geschaffen werden, um sinnvolle Vergleiche über das Erreichen der vorher festgelegten Finanz-, Ergebnis- und Leistungsziele anstellen zu können. Anhand der Vergleiche können dann Schwachstellen lokalisiert, beseitigt und in Zukunft vermieden werden. Beratungs- und Koordinationsaufgaben: Fragen und Problemstellungen, die in den Tochtergesellschaften auftreten, werden an das zentrale Beteiligungscontrolling in der Muttergesellschaft herangetragen. Gemeinsam wird dann unter Federführung des zentralen Beteiligungscontrollings nach Antworten und Lösungen für die aufgetretenen Fragen und Probleme gesucht. Informationsaufgaben: Die Beschaffung, Analyse und Weiterleitung bereichsspezifischer Informationen ist unerlässlich, um die formulierten Ziele des Konzerns erfüllen zu können. Dies geschieht durch die regelmäßige Herausgabe von Berichten. Das zentrale Beteiligungscontrolling wird dadurch vom dezentralen Beteiligungscontrolling in regelmäßigen zeitlichen Abständen mit Standardberichten und bei besonderen Situationen zusätzlich mit Bedarfsberichten versorgt und kann diese Informationen an das Management der Muttergesellschaft weitergeben, wo anhand der Berichte über Maßnahmen entschieden wird. Die Zielsetzungen des Managements sind zwar entscheidend für das Beteiligungscontrolling, können jedoch nicht ohne weiteres übernommen werden. Das Beteiligungscontrolling muss sich daran messen lassen, wie sich der Wert des Beteiligungsportfolios entwickelt. Dabei kann dem Beteiligungscontrolling jedoch nicht die alleinige Verantwortung zugesprochen werden, wenn sich der Unternehmenswert durch eine schlechte Performance negativ entwickelt. Auch das Management und andere Faktoren, wie z.B. eine suboptimale konjunkturelle Wirtschaftslage, müssen bei der Entwicklung des Konzernwertes berücksichtigt werden. Letztlich liegt das allgemeine Ziel des Beteiligungscontrollings darin, "die Entscheidungsträger des gesamten Beteiligungsbereichs sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene im strategischen und operativen Bereich zu unterstützen". Neben dem Ziel der Unterstützung der Entscheidungsträger müssen auch wichtige Unterziele verfolgt werden, die in abnehmender Relevanz wie folgt aussehen: Kontrolle, Steuerung, Planung, Harmonisierung, Integration von Planung und Kontrolle, Entscheidungsqualität, Informationskongruenz, Flexibilität.
In: http://hdl.handle.net/10492/256
Magistritöö on esitatud trükituna 113 leheküljel koos 9 lisa ja saksakeelse resümeega. Töös on kasutatud 111 kirjandusallikat. Magistritöö eesmärgiks oli uurida, millist mõju on avaldanud Eesti ja Austria põllumajandusele ühinemine Euroopa Liiduga (EL). Lähtuvalt antud eesmärgist on töö teoreetilise baasi loomiseks uurinud autor, milliseid funktsioone tuleb põllumajandusel riigi majandusharuna täita, samuti põllumajandust mõjutavaid looduslikke ja majanduspoliitilisi tegureid, ELi ühise põllumajanduspoliitika (ÜPP) põhiseisukohti ja põllumajanduse toetamise aluseid. Töö teoreetilises osas selgitati, et põllumajandusel tuleb majandusharuna täita palju funktsioone: elanikkonna varustamine omal maal toodetud põhitoiduainetega, tööstustoorainete tootmine, keskkonnakaitse eest vastutamine, külaelu ja maa-asustuse säilitamine ning kultuurmaastiku loomine ja säilitamine, puhkevõimaluste loomine looduses jne. Põllumajanduse funktsioonid on osaliselt või täielikult asendamatud teiste majandusharude poolt, mis näitab põllumajanduse tähtsust ja seda, et põllumajandust tuleb käsitletada multifunktsionaalse tegevusvaldkonnana. Teoreetilises osas selgitati, et põllumajanduses mõjutavad tootmist hulga erinevaid tegureid. Väga paljusid neist ei ole tootja poolt võimalik otseselt mõjutada. Küll on aga võimalik tegurite mõju, neid tundes ja pidevalt jälgides, kaudselt vähendada. Põllumajandust mõjutavad looduslikud (reljeef, mulla tüübid ja viljakus, soojus, niiskus, sademete hulk, tuulere˛iim jt) ning majanduspoliitilised (põllumajanduspoliitika, reformid, kapital, tööjõud, hinnad jt) tegurid. Töö teises peatükis on selgitatud, et ELi ÜPP on üks vanemaid ja olulisemaid ühenduse poliitikaid. Kuna poliitilised ning majanduslikud tingimused pidevalt muutuvad, siis ÜPP esmärke ja nende saavutamise instrumente on muudetud ja kohandatud ning ei saa 2 loota, et ÜPP jääb muutumatuks järgnevatel aastatel. ÜPP tugineb kolmele põhiprintsiibile: ühine turg, ühenduse eelistus ja finantssolidaarsus. EL kulutab põllumajandusele oma eelarvest keskmiselt 45% (ca 50 miljardit eurot) aastas, peamine osa antud summast läheb liikmesriikide põllumajanduse toetusteks. Praegu jagunevad ÜPP toetused kaheks: I samba toetused, mis jagunevad omakorda otsetoetusteks ja turukorraldusmeetmeteks, ning II samba toetused, mis jagunevad omakorda neljaks teljeks ning on suunatud põllumajandusele ja maaelu arengule. ELiga liitumisel tuli Eestil ja Austrial üle võtta seal kehtiva ÜPP põhimõtted, lähtuvalt millest Eesti ja Austria teostavad oma riigi põllumajanduspoliitikat, ja viia oma põllumajandustootmise vastavusse ELi nõuetega. Pärast ELiga ühinemist ja seal toimiva hinnakonvergentsi tulemusena kasvasid Eestis kiiresti toiduainete tarbijahinnad, Austrias aga vastupidi hinnad langesid. Sellise vastupidise tendentsi tekkimine vajaks täiendavaid uuringuid. Töö empiirilises osas Eesti ja Austria looduslike tingimuste võrdluse tulemusena järeldas autor, et võrreldes Austriaga paikneb Eesti rohkem tasasel maa-alal, tänu millele ei esine Eestis maaharimisel selliseid raskusi nagu Austria mägistes piirkondades. Austria on aga väga erineva reljeefiga kontrastide maa, rohkem kui pool territooriumist moodustavad Alpid, mis mõjutavad looduslikke tingimusi peaaegu kogu Austria territooriumil. Viljakad ja põllumajanduse jaoks sobivad mullad on olemas nii Eestis kui Austrias, kuid mulla viljakus on Austrias kõrgem kui Eestis. Uurides ELiga ühinemise mõju Eesti ja Austria põhitoiduainetega isevarustatuse tasemele tõi autor peamise järeldusena välja, et liitumise mõju võrreldavate riikide põhiliste põllumajandussaaduste tootmisele ja isevarustatuse tasemele on erinevate põhitoiduainete lõikes erinev. Liha isevarustatuse tasemes ei toimunud suuri muutisi. Liha isevarustatuse tase Eestis oli aastatel 2002-2010 ligikaudu 80% ja Austrias aastatel 1990-2010 ületas 100% piiri. Eesti piima ja piimatoodete isevarustatuse tase ületab uuritaval perioodil pidevalt 100%, olles 130% piires. Piim on ka ainuke põllumajandussaadus, mida Eestis toodetakse enam kui siseturg tarbib. Austrias on piimaga isevarustatuse tase pärast ELiga ühinemist ulatunud 130%-ni ning viimastel aastatel tublisti kasvanud, moodustades 2007. aastal 143% ning 2010. aastal 161%. Liha ja piima isevarustatuse taseme puhul on kõige olulisemaks mõjutajaks loomade produktiivsuse tõus ja loomapidamise õige korraldamine ning sööda kättesaadavus ja ratsiooni kvaliteet, mille kohta ELis on kõrged nõuded. Seega ELiga ühinemise mõju siinkohal võib lugeda positiivseks. Nii Eesti kui ka Austria isevarustatuse tase kanamunadega pärast ELiga liitumist on langenud. Eestis pärast ELiga ühinemist sulgesid uksed või läksid pankrotti paljud Eesti munatootjad. Austrias munatoodang langes ELi lindude heaolu ja pidamissüsteemide nõuete tõttu, kuna paljude munatootjate jaoks nõuete täitmine oli raske. Austrias pärast liitumist ELiga on toimunud suuri muutusi köögi- ja puuvilja turukorralduses ja tehtud palju tööd toodangu kvaliteedi parandamiseks. Eestis langes oluliselt puuviljade kogusaak ja koos sellega ka isevarustatuse tase (2000-2002. a moodustas see 38%, 2003. a juba 14%, 2010. a 8%), kuna Eestil on raske konkureerida turul soojemas kliimas odavamalt kasvatatud köögi- ja puuviljaga. Põllumajanduse osatähtsus SKPs on juba enne ELiga liitumist aastatega langenud nii Eestis kui Austrias, kuid võrreldes Eestiga vähenes Austria põllumajanduse osatähtsus SKPs sujuvamalt. Vaatamata sellele, et põllumajandus moodustab Austria SKPs väiksema protsendi (1,33%) kui Eestis (3,29%), loob ta seal elaniku kohta rohkem väärtust. ELiga liitumine ei avaldanud võrreldavates riikides suurt mõju põllumajanduse osatähtsusele tööhõives (2010. a Eestis 3,0% ja Austrias 4,1%), kuid on näha tööhõive aeglaselt langevat tendentsi põllumajanduses. Võttes aluseks antud töös uuritud põllumajanduse funktsioonide tähtsust, tegi autor järelduse, et Eesti põllumajanduse väärtus ja sellega ka osatähtsus SKP loomisel ja tööhõives võiks olla tunduvalt suurem. Erinevalt Austriast hakkas Eestis pärast ELiga ühinemist kasutatava maa pindala kasvama, mis võib viidata sellele, et Eesti on osanud kasutada ühise põllumajanduspoliitika poolt makstava ebasoodsate piirkondade toetust efektiivsemalt. ELi teiste liikmesriikidega võrreldes on Eestis haritava maa osatähtsus riigi pindalas suhteliselt väike, olles ligi kaks korda väiksem ELi keskmisest (Eesti – 21%, Austria – 38% ja ELi keskmine – 41%). Kuid põllumajandusmaa pindala elaniku kohta on kõige suurem Eestis, aastal 2010 – Eestis 0,7 ha, Austrias 0,4 ha ja ELis keskmiselt 0,3 ha. Analüüsinud Eesti ja Austria põllumajanduslike majapidamiste suurusstruktuuri, leidis autor, et Eesti ja Austria põllumajandustootmine koondub üha enam suuremate majapidamiste kätte. See nähtus on üldreeglina positiivne, kuna suuremad majapidamised võimaldavad tõsta tootmise efektiivsust ja konkurentsivõimet, kuid on seotud paljude väiketootjate väljalangemisega. Seega sektorisse on jäänud efektiivsemad tootjad ning majanduslikult jätkusuutmatud üksused on sektorist lahkunud, mis omakorda võimaldab ELiga liitumise mõju hinnata positiivselt. Kui võrrelda põllumajanduslike majapidamiste suurust, siis Eesti majandi keskmine põllumajandusmaa suurus on 38,9 ha, mis on kaks korda suurem kui Austria (19,3 ha) ja kolm korda suurem kui ELi (12,6 ha) keskmine majandi suurus. Põllumajanduse teiste funktsioonide jaoks ELiga liitumine ja eriti ÜPP toetused põllumajandusele ja maaelule on toonud positiivset mõju. Näiteks rakendatakse ELis bioenergia tootmise toetust ja energiakultuuride täiendavat otsetoetust (funktsioon: energiapuuduse leevendamine), mis aitavad rahastada investeeringuid selleks, et maaettevõtjad saaksid enda toodetud biomassist ise energiat toota ja seda ära kasutada. Toetuste struktuuri uuringus selgus, et et liitumisjärgsetel aastatel suurema osakaaluga II samba toetuste struktuuris olid Eestil ja Austrial põllumajanduslik keskkonnatoetus ja ebasoodsamate piirkondade toetus. Eesti ja Austria praegu kehtivate maaelu arengukavade 2007-2013 puhul esimese nelja aasta jooksul suurema osa väljamakstud toetuste summast moodustavad nii Eestis kui ka Austrias II telje (keskkonna ja paikkonna parandamine) meetmed. Edasi suuruse alusel järgnevad Eestis ja Austrias I telje (põllumajandus- ja metsasektori konkurentsivõime parandamine) toetused, ning edasi III telg (maapiirkondade elukvaliteet ja maamajanduse mitmekesistamine) ja IV telg ehk LEADER programm (elu edendamine maapiirkonnas läbi kohaliku tasandi koostöö). LEADER programmi toetuste summa moodustab nelja aasta jooksul Eestis 10,24 milj eurot ning Austrias peaaegu sama suurt summat – 11,57 milj eurot, mis tähendab LEADER programmi eelisseisundit Eestis võrreldes Austriaga. Otsetoetuste struktuuri uuringus selgus, et Austria on osanud taotleda ja saada ELi poolt rohkem erinevat liiki otsetoetusi. Kui Eesti saab ELi eelarvest ainult ühtset pindalatoetust ja piimasektori eritoetust ning ülejäänud otsetoetuste lisamaksed (nt ammlehmatoetus jne) tuleb maksta täies mahus riigi eelarvest, siis Asutria kui vana liikmesriik saab EList ka põllumajandusloomade kasvatamise toetust, tootetoetust, toetusi mesindusele ja viinamarjakasvatusele jt. Kui võrrelda pindalatoetuste suurust ühe hektari kohta, siis Eesti pindalatoetused ei moodusta isegi poolt Austrias makstava sama liiki toetusest. Uuringu põhjal võib kinnitada, et ELiga ühinemise mõju Eesti ja Austria põllumajandusele on üldjuhul olnud positiivne, kuid ei lange erinevate näitajate puhul kokku. Maaelu arengu toetustel ja otsetoetustel on olnud oluline osa nii Eesti kui ka Austria maaelu arengus, põllumajandusega seotud elanikkonna sissetulekutes ning keskkonna säästva kasutamise soodustamisel. Lähtuvalt töös tõstatatud probleemile, kas ELiga ühinemine tõi ja toob riigi põllumajandusele rohkem kasu või kahju, võib väita, et ELiga ühinemine on toonud uuritud riikide põllumajandusele rohkem kasu. Senisest suurema kasu saamine on Eestil võimalik täiendavata agraarpoliitiliste otsustega nii ELi kui ka oma riigi tasemel. ; Die vorliegende Untersuchung der Magisterarbeit umfasst 108 Seiten, 5 Abbildungen, 18 Tabellen und ist in Estnisch verfasst worden. Es sind 111 Quellen der Fachliteratur benutzt worden. In der Anlage befinden sich die europäische Karte, die Verteilung, die Klassifizierung der Einheit der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Estland und in Österreich und die Tabelle der finanziellen Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft in Estland und in Österreich angeführt. Die Aktualität der Arbeit besteht darin, dass die Landwirtschaft eines der ältesten und wertvollsten Bereichen der Ökonomie der Welt, die die Population mit Nahrungsmitteln versorgt. Außerdem sichert diese Landwirtschaft darüber hinaus die Bereiche: der Futterversorgung der Tierzucht, Industrie der Rohstoffe, Textilindustrie, Leder- und Schuhindustrie, Pharmaindustrie, etc. Deswegen ist es für jedes Land von großer Bedeutung, dass die Landwirtschaft blüht und sich entwickelt. Die Landwirtschaft ist und bleibt eines der subventionierten Bereiche der Ökonomie. Es ist weitestgehend bekannt, dass die Europäischen Union (EU) ihre Mitglieder in dem Bereich der Landwirtschaft subventioniert, überdies kann jedes der Mitglieder weitere Unterstützungen von der Union für die Entwicklung der Landwirtschaft erhalten. Die Entscheidung zum Beitritt in die EU ist einer der wichtigsten Schritte in der Geschichte eines jeden Landes, welcher sich langfristig, unabhängig vom Guttun auf alle Einwohner des Landes auswirkt. Das Ziel der Magisterarbeit ist die Untersuchung des Einflusses auf die Landwirtschaft der Länder Estland und Österreich nach dem Beitritt in die EU. Die Magisterarbeit besteht aus drei Teilen, die ihrerseits wiederum in Unterpunkte unterteilt sind.Die Autorin hat für die Untersuchung der Funktion der Landwirtschaft und die Faktoren, die diese beeinflussen, sowie die gemeinsamen landwirtschaftliche Politik und die Subvention der für die Landwirtschaft der EU die wissenschaftliche Literatur, die diese Themen behandeln analysiert und verallgemeinert, sowie die vorangehender Forschungen und hat zudem ihre eigene Sicht auf den Forschungsstand miteinbezogen. Der Untersuchungszeitraum umfasst den Zeitrahmen vom Jahr 1990 – 2010, wird aufgrund von fehlenden statistischen Daten wird verkürzt. Für die Sammlung von Daten wurden die statistischen Publikationen und Datenbanken Eesti Statistika, Statistik Austria und Eurostat verwendet. Ausgehend von dem gestellten Ziel für die Erstellung der theoretischer Basis der Arbeit hat die Autorin die Funktionen die Landwirtschaft als ein Bereich der Ökonomie eines Landes erfüllt, sowie auch der Einfluss der ökonomisch-politischen und natürlicher Faktoren. Wie auch die allgemeine landwirtscahftliche Politik (EC) der EU und die Grundlagen der Subventionen der Landwirtschaft der EC. Während der Überpfrüfung des Beitrittes von Estland und Österreich zu dem Selbstversorgungsgrad der EU hat die Autorin festgestellt, dass der Einfluss der Hauptnahrungsmittel der Landwirtschaft sich in ihrem Bezug unterscheidet. Wichtige Veränderungen des Standes des Selbstversorgungsgrads von Fleisch haben sich weder in Estland noch in Österreich gezeigt. Der Selbstversorgungsgrad von Fleisch im Zeitraum von 2002-2010 betrug 80% in Estland und in Österreich mehr als 100% in der Zeit zwischen 1990 und 2010. Der Versorgungsgrad mit Milchprodukten in Estland war im Forschungszeitraum höher als 100% und befindet sich bei 130%. In Österreich befindet sich dieser bei 150% und erhöht sich jährlich. Milch und Milchprodukte sind einer der wichtigen wettbewerbsfähigen Sektoren der Landwirtschaft in Estland. Der Beitritt Estlands in die EU hat es dem Land ermöglicht den Export in diesem Bereich zu erhöhen, was sich insgesamt positiv auf das Land ausgewirkt hat.Nach dem Beitritt in die EU von Estland und Österreich ist der Selbstversorgungsgrad mit Eiern in beiden Ländern gefallen. In Estland haben viele große Eier-Erzeuger 111 Konkurs angemeldet. Während in Österreich die Erzeugungsquote von Eiern, wegen der neuen Anforderungen zur Haltung der Vögel, gesunken ist. Diese Anforderungen in der Umsetzung sich in Österreich als schwierig gestalteten. Das erste Jahr der Mitgliedschaft von Österreich in der EU hat zu signifikanten strukturellen Veränderungen im Bereich von Obst und Gemüse geführt. Zudem erwiesen sich die europäische Qualitätsstandards und Anforderungen an die Produkte höher als die bisherigen in Österreich. Weswegen das Land die Qualität der Produktion von Obst und Gemüse erhöht hat, was sich als positiv für den Verbraucher erweist. Insgesamt ist der Selbstversorgungsgrad von Obst und Gemüse in beiden Ländern gefallen. Wobei in Estland dieser stärker prozentual gefallen ist als vergleichsweise in Österreich. Dieses hängt damit zusammen, dass in Estland eine kürzere Vegetationsperiode für Obst und Gemüse notwendig ist und diese vorrangig für den Eigenverbrauch bestimmt ist. Für Estland ist es schwieriger mit dem günstigeren Obstund Gemüsesorten konkurrenzfähig zu bleiben, die in wärmeren Klima aufgezogen werden. Nach dem Beitritt von Estland und Österreich in die EU wurde viel Arbeit in die Verbesserung der Qualität bei der Produktion investiert, was letztendlich als ein positiver Effekt des Beitrittes in die EU zu werten ist. Der landwirtschaftliche Anteil des BIPs in Estland und Österreich hat sich im Laufe der Jahre verringert. Allerdings ereignete sich dies in Estland schneller als in Österreich. Trotz der Tatsache, dass die Landwirtschaft einen geringen Anteil des BIPs Österreichs (1,33%) als in Estland (3,29%) hat. Der Beitritt von Estland und Österreich in die EU hat keine positiven Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Sphäre hinsichtlich der Arbeitsbeschäftigung, jedoch es ist eine langsame Tendenz zur Senkung zu verzeichnen. Auf der Grundlage, der in dieser Arbeit behandelten Funktion der Landwirtschaft, hat die Autorin festgestellt, dass der landwirtschaftlichen Anteils des BIPs hinsichtlich der Arbeitsbeschäftigung in Estland höher sein könnte.Nach dem Beitritt von Österreich und Estland in die EU ist die Landwirtschaftliche Nutzfläche gewachsen. Dies belegt, dass Estland, im Gegenteil zu Österreich, es erreicht hat die Unterstützung der gemeinsamen landwirtschaftlichen Politik für die schlechter gestellten Regionen effektiver zu nutzen. Landwirtschaftliche Unternehmen in Estland und Österreich konkurrieren immer mehr in dem Bereich des Landeshaushalts. Die Landwirte des jeweiligen Landes waren gezwungen sich den wirkenden Anforderungen der EU anzupassen. Auf diese Weise sind die stärkeren und effektiveren Produzenten auf dem Markt geblieben, die schwächeren haben im Gegenzug haben den Sektor verlassen. Dies wiederum ermöglicht eine positive Bewertung des Einflusses des Beitrittes in die EU. Der Beitritt in die EU hat einen positiven Effekt auf die landwirtschaftlichen Funktionen der Länder erreicht, insbesondere der der Subventionen. Bei der Analyse der Struktur der EU-Subventionen des Programmes für die Entwicklung des Ländlichen Raums zwischen 2007-2013, ist ein großer Teil der ausgezahlten Unterstützungen, die in den ersten vier Jahren in Estland, wie auch in Österreich erwirtschaftet wurden, die Maßnahmen der Achse I - die Wettbewerbsfähigkeit. Im Weiteren entscheidet die Größe der ausgezahlten Summe über die Maßnahme der Achse 2 – die Umwelt und die Landschaft. Darauf folgt die Achse 3 – die Lebensqualität und die Diversifizierung; und schließlich der Achse IV – das Leader Programm. Die Subvention des Leader – Programms beträgt in Estland nach vier Jahren 10,24 Mil Euro und in Österreich 11,57 Mil Euro. Insgesamt bedeutet dies, dass das LeaderProgramm in Estland auf einer Ebene der priviligierteren Position zu erkennen ist dies in Österreich der Fall sei. Die Analyse der direkten Substitution oder Auszahlungen hat gezeigt, dass Österreich mehr finanzielle Unterstützung von der EU erhalten hat. Wenn man die direkten Auszahlungen für Flächenprämien pro Hektar anschaut, so hat in Estland die direkte finazielle Unterstützung der Flächenprämien pro Hektar, nicht einmal die Hälfte der 113 ausgezahlten vergleichbaren Mittel betragen, die jedoch in Österreich ausgezahlt wurden. Man kann behaupten, dass die direkten Auszahlungen der EU einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Landwirtschaft in den ländern Estland und in Österreich gehabt haben. Im Weiteren hat es positive Auswirkungen bei der Entlohung der Arbeiter der Landwirtschaft und dem Umgang dieser mit ihrer Umwelt gezeigt. Auf dieser Grundlage lässt sich als Fazit festhalten, dass der Beitritt eines Landes in die EU einen positven Einfluss auf die Entwicklung der Landwirtschaft geniesst.
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 37, Heft 33-34, S. 20-34
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
Florian Malzacher, freier Autor, Dramaturg und Kurator, tätig unter anderem in leitender Funktion beim Festival steirischer herbst in Graz (2006–2012) und beim Impulse Theater Festival in Düsseldorf, Köln und Mühlheim (2013–2017), geht in seiner neuen Monographie einem Theater im Spannungsfeld von Repräsentation und Partizipation nach. Dabei akzentuiert er bereits in der Einleitung, dass es ihm in Gesellschaftsspiele. Politisches Theater heute nicht um eine umfassende Darstellung aller möglichen als politisch beschreibbaren Theaterformen gehe; vielmehr strebe er "ein suchendes Buch über ein suchendes Theater, das Teil einer suchenden Gesellschaft" sei, an (S. 16). Diese einführenden Worte lassen eine gewisse Unentschlossenheit in der Auswahl der Fallbeispiele und Analysefelder befürchten – eine Sorge, die sich rasch als nichtig erweist, geht es dem Autor doch klar um die Benennung eines politischen Theaters, das politische Prozesse, Visionen und Lösungsversuche nicht nur zeigt, sondern bewusst mitgestaltet. Die Fokussierung auf tendenziell postdramatische Theaterformen des deutschsprachigen Raums erscheint angesichts von Malzachers Biographie naheliegend. Die fünf Hauptkapitel sind schlaglichtartig in die Begriffe "Repräsentation", "Identitätspolitiken", "Partizipation", "Kunst und Aktivismus" sowie "Theater als Versammlung" unterteilt. Darin werden Beispiele primär institutionellen Theaterschaffens der letzten zehn Jahre diskutiert, um Gestaltungs- und Wirkungsmöglichkeiten eines politischen Theaters auszuloten, das einen dezidiert aktivistischen Anspruch erhebt. Wie vielfältig dieser Anspruch besetzt werden kann, zeigt sich schon in den Beispielen des ersten Kapitels zur "Repräsentation". Dieses widmet sich zunächst der Neuauflage einer bereits existierenden Inszenierung von Josef Bierbichlers Roman Mittelreich. Die Regisseurin Anta Helena Recke bediente sich dabei der 2015 uraufgeführten Inszenierung von Anna-Sophie Mahler und brachte diese mit ausschließlich schwarzen Schauspieler*innen in den Hauptrollen auf die Bühne der Münchner Kammerspiele (2017). Gleiches Bühnenbild, gleicher Text, gleicher Ablauf – nur Schauspieler*innen, der Chor und die Musiker*innen werden ausgetauscht, um eine, so Recke, "Schwarzkopie" auf die Bühne zu bringen. Diese Form der appropriation art thematisiert "den (Alb)traum völliger Assimilation" (S. 20) und ist laut Malzacher zugleich eines der überraschend seltenen Beispiele für institutionelle Selbstkritik im Theater. Die generelle Problematik der Repräsentation auf den europäischen und insbesondere deutschsprachigen Bühnen führt Malzacher auch historisch aus: Demnach versuchten performance arts und happenings seit den 1960er Jahren der Repräsentation "zu entkommen, indem sie den Fokus ganz auf die Präsenz, die Gegenwärtigkeit der Situation legten, die sie selbst erzeugen" (S. 28). Im Theater seien diametrale Vorstellungen der Repräsentationsproblematik zu finden: Während manche Theaterformen versucht haben, beispielsweise unter dem Einfluss von Antonin Artaud, die Differenz zwischen Repräsentation und Repräsentiertem und damit zwischen Kunst und Leben aufzuheben, wollten andere, darunter am prominentesten Bertolt Brecht, diese transparent machen und zugleich jene Personengruppen einbeziehen, die künstlerisch wie politisch nicht ausreichend repräsentiert sind. Brecht war sich jedoch schon Anfang der 1930er Jahre der Repräsentationsproblematik bewusst, als er seinen Begriff der "Menschenfresserdramatik" ins Spiel brachte: "Doppelte Ministergehälter wurden den Mimen ausgeworfen, welche die Qualen der Ausgebeuteten möglichst naturgetreu imitieren konnten" (zit. nach S. 30). Die Frage, wer wen repräsentiert, habe sich jedoch in den letzten drei Jahrzehnten zugespitzt, wenn man an die Arbeiten von Rimini Protokoll und ihren "Expert*innen des Alltags" oder an Formen der (Selbst-)Repräsentation in Theaterhäusern mit Kompanien kognitiv beeinträchtigter Schauspieler*innen denkt. Die Repräsentationsfrage erschöpft sich jedoch nicht in der Besetzungspolitik und im Umgang mit gesellschaftlichen Minderheiten auf der Bühne, sondern wird angesichts der Diskurse des Anthropozäns, des Animismus und des Post-Humanismus aktuell auf anderen Ebenen virulent. Denn eine seriöse Auseinandersetzung mit Repräsentation im Theater schließt konsequenterweise auch nicht-menschliche Wesenheiten mit ein, beispielsweise in Mette Ingvartsens evaporated landscapes (2009), in der Landschaften aus Nebel und Licht choreographiert werden, oder in Stefan Kaegis Solo für einen Androiden Uncanny Valley (2018), in welchem der Mensch durch einen Roboter ersetzt wurde. Die Prognose von Malzacher in dieser Hinsicht bleibt optimistisch: "Während der Mangel an Perfektion des Roboters vielleicht bald schon Schnee von gestern ist, wird der menschliche Makel des Fehlerhaften auch künftig zum Theater gehören, das immer ein Medium der radikalen Gegenwärtigkeit und des Menschlichen, also des Kompromisses und des Scheiterns" sei (S. 46 f).Angesichts der wissenschaftlichen und feuilletonistischen Beschäftigung mit "Identitätspolitik" bleibt jenes Kapitel überraschend kurz, was sicherlich auch daran liegt, dass das Thema in den anderen Teilen des Buchs immer wieder aufscheint. Malzacher nimmt hier trotz der Kürze eine globale Perspektive ein, führt politische Diskurse der amerikanischen identity politics gleichermaßen aus wie postkoloniale Theorien von Gayatri Chakravorty Spivak sowie Slavoj Žižeks Kritik an linker Identitätspolitik. Es ist das einzige Unterkapitel, das ohne ausführliches Fallbeispiel aus dem Theater auskommt und eher perspektivisch, in gewisser Weise utopisch bleibt: "Dabei ist die komplexe Gemengelage [der Identitätspolitik] eigentlich eine ideale Voraussetzung für eine Kunst, deren Aufgabe es nicht ist, alles einfacher zu machen, sondern neue Horizonte zu eröffnen, andere Lebens- und Sichtweisen mit den eigenen zu konfrontieren, eigene Verstrickungen in die politischen Dilemmas unserer Zeit aufzudecken. [.] Doch Angst, Schmollen oder Nostalgie sind keine guten Ausgangspunkte, um Kunst zu machen oder zu rezipieren. Besser sind Neugierde, Empathie und Mut" (S. 62). Konkreter wird es im Kapitel zur "Partizipation". Hier verlässt Malzacher auch zunächst die deutschsprachige bzw. mitteleuropäische Perspektive und befasst sich mit Antanas Mockus, der 1995 Bürgermeister von Bogotá wurde. Mit dem Konzept der cultura ciudadana (Bürgerkultur) integrierte er praktische Theatererfahrungen in seine Politik und nutzte Strategien der zeitgenössischen Kunst, um "Alltagssituationen zu dekontextualisieren, sie anders zu rahmen, sie verstehbar zu machen" (S. 65). Seine Maßnahmen als Bürgermeister führten Bogotá weg vom unrühmlichen ersten Platz in der Weltrangliste gefährlichster Städte: Er veranlasste beispielsweise mittels Marketingmaßnahmen Kinder in weiten Teilen der Zivilbevölkerung dazu, Druck auf ihre Eltern auszuüben, damit sie in örtlichen Geschäften private Waffen gegen Spielzeug eintauschen. Auch ließ er sich in einem "Super-Bürger"-Kostüm fotografieren, um sich über seine vermeintliche Macht zu mokieren. In seine kugelsichere Weste – eine tägliche Standardausrüstung für kolumbianische Politiker*innen seines Status – schnitt er ein herzförmiges Loch, inszenierte dieses somit zugleich als eine Art Achillesferse und propagierte Gewaltfreiheit, während er damit zugleich sein eigenes Leben riskierte. Mit der politischen Popularisierung von theatralen Inszenierungsstrategien war Antanas Mockus ausgesprochen erfolgreich. Dieses konkrete Beispiel wird gleich einer Utopie in die Argumentation Malzachers eingeführt, wenn der Autor daraufhin attestiert, dass ein politisches Theater der Partizipation, in welcher das Publikum zur Beteiligung bewegt wird, meist nur eine vorgetäuschte Beteiligung meine, nämlich eine "als Aktivität verkleidete Passivität" (S. 67). Hier wird Malzacher auch fordernd: "Wo Theater politisch sein will, muss es sich mit der Frage nach Teilhabe auseinandersetzen und sich mitten hinein in das skizzierte Dilemma bewegen" (ebd.). Er unterscheidet zwischen Beispielen partizipativen Theaters, die gleichzeitig als Realität und als Fiktion erfahren werden (She She Pop, Arbeiten der Performerin Ann Liv Young) und stellt ihnen ein Theater der Immersion gegenüber, das "Partizipation als Unterwerfung" praktiziere. Als Beispiel fungiert hierbei ein multimediales Projekt, dessen Produktionskontext jedoch theatralen Inszenierungs- und Schautraditionen folge: DAU, ein seit 2009 laufendes Film- und Performancespektakel des russischen Filmemachers Ilja Chrschanowski, sei zunächst für die Beteiligten immersiv. Hunderte Schauspieler*innen, aber auch Wissenschaftler*innen, Köch*innen, Pfleger*innen etc. werden für drei Jahre in ein 24/7 Dauerrollenspiel im ukrainischen Charkiw angesiedelt. In Kostümen spielen sie in einem gigantomanischen Filmset und vor zahlreichen versteckten und nicht-versteckten Kameras den Alltag eines physikalischen Geheiminstituts nach, und zwar unter "immersiven Bedingungen; Gewalt, Alkohol und einige Kindszeugungen inklusive" (S. 90). DAU entspreche damit der künstlerisch-gigantomanischen Realität fiktiver Filme wie etwa Peter Weirs The Truman Show (1998) oder Charlie Kaufmans Synecdoche, New York (2008). Darin sieht Malzacher jedoch das Gefahrenpotenzial der Immersion: "Es geht nicht um Emanzipation und Erkenntnis, sondern um Unterwerfung" (S. 91). Nahezu gegenteilig zu DAU verhalten sich die Fallbeispiele im Kapitel "Kunst und Aktivismus", in dem er künstlerische Strategien und Taktiken rezenter Protestkulturen thematisiert. Die Arbeiten der Londoner Clandestine Insurgent Rebel Clown Army (C.I.R.C.A.) versuchen in laufende Proteste zu intervenieren und aufgeheizte Konfrontationen zwischen Demonstrant*innen und Polizist*innen mit theatralen Mitteln zu verwirren bzw. die Exekutive zum Lachen zu bringen und somit eine zugespitzte Situation zu entschärfen. C.I.R.C.A. sind sogenannte artivists, die mittels theatraler Strategien Machtverhältnisse nicht nur in Frage stellen, sondern unterbrechen. Ähnlich funktionieren die Arbeiten des US-amerikanischen Performancekünstlers William Talen, der als charismatischer TV-Evangelikaler namens Reverend Billy zusammen mit anderen Künstler*innen die Church of Stop Shopping ins Leben gerufen hat. Ästhetisch und rhetorisch inspiriert von klerikalen US-Fernsehsendern tritt er mit Predigten und eigenen Gospelsongs in Gemeindezentren auf, aber auch auf Straßenkreuzungen, Parkplätzen und in Shopping Malls, um den neoliberalen Konsum zu kritisieren. Zu deutschen Beispielen kehrt Malzacher mit dem Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) zurück, beendet das Kapitel jedoch mit dem Beispiel des hoax, dem Streich in Form einer Falschmeldung mit dem Ziel, Massenmedien auf eine falsche Fährte zu locken: Als einen Höhepunkt der hoax-Strategie nennt er dabei die Arbeiten des Aktivistenduos The Yes Men, bestehend aus Jacques Servin und Igor Vamos. Durch die falsifizierte Identität von Servin als Sprecher des Konzerns Union Carbide gelang es ihnen 2004, am 20. Jahrestag der Industriekatastrophe mit tausenden Todesopfern im indischen Bhopal, in den Morgennachrichten der BBC World zugeschalten zu werden und eine Entschuldigung des Konzerns zu formulieren sowie Milliardenentschädigungen anzukündigen. Dass hinter der Figur des Firmensprechers der Yes Man Jacques Servin stand, flog noch am selben Tage auf, doch da war der Wert des Mutterkonzerns Dow Chemical an der Wall Street bereits um zwei Milliarden US Dollar gefallen. Der kurzfristige Börseneinbruch beweise: "Was ethisch richtig ist, wird vom Markt nicht unbedingt honoriert" (S. 106). The Yes Men sowie die Church of Stop Shopping gehören zur Strategie des laughtivism, die der serbische Aktivist Srđa Popović in die Protestkultur eingeführt hat. Im letzten Kapitel zum "Theater als Versammlung" werden Strategien von Theatermacher*innen beschrieben, in deren Arbeiten Partizipation mittels Entscheidungsgewalt ein aktiver Bestandteil der Inszenierung ist. Mit Milo Raus General Assembly und Die Kongo Tribunale sowie Jonas Staals New World Summits wird das politische Potenzial von Theatern als Orte der Versammlung hinterfragt. Die Beispiele thematisieren die Partizipation eines Publikums, das eingeladen wird, Abstimmungen durchzuführen, innerhalb von fiktiven Tribunalen ein Urteil zu sprechen oder politische Forderungen an eine fiktive Weltklimakonferenz zu formulieren. Gemäß der Kuratorin Miwon Kwon findet hier Kunst nicht im sondern als öffentlicher Raum statt, was Malzacher als "das vielleicht wichtigste Anliegen politischen Theaters" benennt (S. 125). Malzacher hält fest, dass die Unterscheidung zwischen den Arbeiten Milo Raus und anderen preenactments darin liege, dass Raus Arbeit eine emotionale Identifikation mit den Figuren anstrebt. Und während dieser in seinem Genter Manifest betone, dass Theater kein Produkt, sondern ein Produktionsvorgang sei, dessen Vorarbeiten ebenfalls öffentlich sichtbar sein müssen, kritisiert Malzacher, dass just diese Vorarbeiten von Rau unsichtbar bleiben, weil sonst "das Streben nach Realismus, nach affektiver Katharsis, nach emotionaler Identifikation" konterkariert würde (S. 141). Malzacher schlussfolgert, dass Theater Versammlungen "re-enacten, enacten oder pre-enacten" und gleichermaßen "Räume der Analyse, der Reflektion, der Imagination oder der Intervention" schaffen kann – "aber in dem Augenblick, in dem es zur tatsächlichen Versammlung wird, endet der Realismus und die Realität beginnt. Mit all ihrer Theatralität" (S. 143). Mit Gesellschaftsspiele. Politisches Theater heute liefert Florian Malzacher insgesamt einen vielstimmigen und detaillierten Einblick in aktuelle Entwicklungen eines politisch-aktivistischen Theaters und nimmt dabei zugleich historische Kontextualisierungen vor. Dass der Autor komplexe Begriffe (Immersion, Partizipation, u.a.) in ihrer kultur- bzw. theatertheoretischen Bestimmung für seine Zwecke stets nur kurz diskutiert, trübt den positiven Gesamteindruck keineswegs, da die Monographie eine Verortung des gegenwärtigen politischen Theaters anhand des Materials aus der Theaterpraxis und nicht basierend auf bestehenden Theoriemodellen anstrebt.
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Gegenstand der Studie:
Neben der Landwirtschaft ist die Forst- oder Waldwirtschaft die flächenmäßig bedeutendste Landnutzungsform. Der Holzeinschlag bzw. die Holzfällung ist eine Kennzahl, welche die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion wiedergibt. Sie bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft. Da die Holzwirtschaft die wichtigste Einnahmequelle der Forstwirtschaft ist, wird das gefällte Holz nach Verwendungsart gruppiert und entsprechend in einer statistischen Systematik erfasst und dargestellt. Neben der Holzerzeugung ist die wichtigste Aufgabe der Forstwirtschaft die Pflege und Erhaltung der Wälder. Damit trägt sie zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft bei. Diese Anforderungen an die Forstwirtschaft soll in den ausgewählten statistischen Parametern widergespiegelt werden. Durch sie werden Aussagen getroffen zu
- Betriebe und Forstflächen
- zur Entwicklung der Holzeinfällung und somit zur Nutzungsintensität des Waldes,
- zur Verwendung des Holzes als Nutz- oder Industrieholz,
- zu entstandenen Schäden durch Waldbrände
- Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz.
Die Darstellung der Forstbetriebe, der Forstflächen sowie des Holzeinschlages erfolgt nach den Besitzformen in der Forstwirtschaft. Hierbei werde drei Eigentumsarten von Wald unterschieden:
(a) Staatswald oder Staatsforst (Landeswald, Treuhandwald und Bundeswald),
(b) Körperschaftswald
(c) Privatwald
(a) Staatswald oder Staatsforst: Als Staatsforst oder Staatswald werden Wälder im staatlichen Eigentum bezeichnet. Der Wald im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland wird, obgleich auch Staatsforst, zumeist als Bundesforst bezeichnet. Die Wälder im Eigentum des Bundes werden von der Bundesforstverwaltung betreut. Der Bundeswald umfasst 3,7 Prozent der Waldfläche und befindet sich vor allem auf militärisch genutzten Flächen und entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen. Bundeswald unterliegt deswegen meist einer besonderen Zweckbestimmung, an der sich die forstliche Betreuung auszurichten hat.
Die Wälder im Eigentum der deutschen Bundesländer entstammen überwiegend landesherrlichen Besitztümern, die im Zuge der Aufklärung aus dem Besitz der früheren Herrscherfamilien in Staatseigentum übergingen sowie aus kirchlichen Besitztümern durch Enteignung im Rahmen der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts.
(b) Körperschaftswald oder -forst: Bei einem Körperschaftswald handelt es sich gemäß § 3 Absatz 3 Bundeswaldgesetz um Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald oder Gemeindewald bezeichnet) oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt) und sonstiger dort genannter Rechtsträger.
(c) Privatwald oder -forst: Im Fall von Privathorsten handelt es sich um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. Auch Wald im Eigentum von Kirchen kann zum Körperschaftswald gehören, wenn dies durch das Landesrecht so festgelegt wurde. In Deutschland macht der Privatwald mit rund 47 % der Waldfläche den höchsten Besitzanteil aus. Privatwälder weisen oftmals eine unterschiedliche Entstehungsgeschichte auf. 1) Großprivatwald entstand überwiegend dadurch, dass mediatisierte Herrschaften (z. B. Fürstenhäuser) ihren Waldbesitz fast vollständig behalten durften (z.B. der Wald des Hause Thurn und Taxis). Die habsburgischen Besitzungen sind in den Bundesforsten aufgegangen. 2) Mittlerer Privatwald entstand (und entsteht) entweder durch Teilung von Großprivatwäldern (z. B. durch Erbteilung oder Verkauf), in erster Linie aber durch den Flächenverkauf von Waldflächen. Beispiel sind hier die neuen Bundesländern Deutschlands: Im Zuge der Bodenreform wurde in den Jahren 1945 bis 1949 Großgrundbesitzern in der sowjetischen Besatzungszone Land entzogen und auf Flüchtlinge und ehem. Landwirte verteilt (Junkerland in Bauernhand). Nach dem Mauerfall wurde beschlossen, den so entstandenen Privatwald der DDR nicht an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, sondern mit Hilfe einer Treuhandgesellschaft an neue Privateigentümer zu veräußern. Hierbei entstanden überwiegend Flächen zwischen 200 und 1000 ha Größe. 3) Klein- und Kleinstprivatwald entstand in den meisten Fällen aus Bauernwäldern. Diese wurden im Mittelalter von Klöstern in abgelegenen Regionen an Bauern verschenkt. Diese Bauernwälder hatten demnach eine Größe von mehreren Quadratmetern bis hin zu 200 ha Größe. In Gebieten der Realteilung (Süddeutschland, Österreich) wurden die teilweise sehr kleinen Grundstücke zusätzlich geteilt, was zu einer Parzellierung und Zerstückelung der Waldfläche führte, was eine Bewirtschaftung heutzutage teilweise unmöglich macht. Kleinprivatwald entstand zudem immer dort, wo Wald nicht in den Besitz einer Gemeinde überging (also Kommunalwald wurde), sondern gleichmäßig auf die berechtigten Bürger verteilt wurde.
(zu den Eigentumsarten aus: Wikipedia, die freie Enzyklopädie:
-http://de.wikipedia.org/wiki/Forstwirtschaft
-http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst
-http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftswald
-http://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald)
Holzeinschlag, Holzfällung:
"Der Holzeinschlag ist eine der wichtigsten Kenngrößen der Forstwirtschaft. Er beschreibt die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion, dient der Überprüfung der Massennachhaltigkeit und bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft." (M. Dieter / H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht. S. 1) Es handelt sich somit um eine Kennzahl der forstwirtschaftlichen Produktion, die wichtig für das nationale Berichtswesen (Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung) ist. Für die Holzindustrie bildet die Kenntnis des Holzeinschlags die Grundlage für Investitionsentscheidungen.
Die amtliche Holzeinschlagstatistik der Bundesrepublik Deutschland:
Die Erfassung des Holzeinschlages ist in dem Agrarstatistikgesetz, §81, Absatz 1 und 2 geregelt. Hier ist eine Stichprobe von maximal 15000 Erhebungseinheiten jährlich vorgesehen. Weiterhin wird den Ländern erlaubt, den Einschlag in Privat- und Körperschaftswäldern zu schätzen. Seit 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen deutlich angehoben. Betriebe unter 10 ha Waldfläche sind nicht mehr in die Erhebung eingeflossen (Fachserie 3, Reihe 2.1.1, 2010, S. 3). Die Ist-Menge des Holzeinschlages wird definiert als die gefällte und verbuchte Holzmenge.
Das Stamm- und Industrieholz wird in der Regel durch gewerbliche Forstbetriebe an Sägewerke, die Zellstoff- oder Holzwerkstoffindustrie vermarktet und entgeht somit kaum der amtlichen Statistik. Der Verbrauch von Energieholz (Brennholz), welches von den nicht befragten Kleinbetrieben unter 10 ha Waldbesitz vermarktet oder von Waldbesitzern häufig zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird, wird je nach Bundesland unterschiedlich und mehr oder weniger zuverlässig eingeschätzt, entweder über die Angaben freiwillig meldender Waldbesitzer oder direkt durch die Forstbehörden. Der Verbrauch an Energieholz dürfte nach Einschätzung der AGR (Arbeitsgemeinschaft der Rohholzverbraucher) deshalb weitaus höher liegen als die durch das Statistische Bundesamt bekanntgegebenen Werte. "Bayern hat sich in den Jahren 1995 und 1996 aus der Berichterstattung für den Körperschaftswald und von 1995 bis 2001 aus der Berichterstattung für den Privatwald zurückgezogen. In dieser Zeit wurde der Einschlag durch die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) anhand von Veränderungsraten im Staatswald fortgeschrieben. 2002 wurde für den bayerischen Kleinstprivatwald ein eigenes, umfragebasiertes Erhebungsverfahren entwickelt, dessen Ergebnisse seit 2002 Bestandteil der offiziellen bayerischen amtlichen Einschlagsschätzung sind. Mit der Umstellung auf die neue Methode ist der amtliche Einschlag im Privatwald Bayerns von einem Jahr auf das andere um 3,6 Mio m3 gestiegen." (M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht, S. 2).
In der vorliegenden Datensammlung wurde auf die amtliche Holzeinschlagstatistik zurückgegriffen, so wie sie in dem Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland publiziert wurden, zurückgegriffen. Diese Entscheidung wurde aus Gründen der begrenzten Zeit- und Arbeitsressourcen gewählt, denn die alternative Vorgehensweise hätte erfordert, den Holzeinschlag mittels der Werte des verwendeten, verarbeiteten Holzes zu schätzen. (vergl. hierzu: M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht). Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz für Holz und Holzerzeugnisse beruhen jedoch auf den ermittelten Werten von der Verwendungsseite her.
Amtliche Statistik der DDR:
Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) der DDR erhob regelmäßig Daten zu gesellschaftlichen Massenerscheinungen, bereitete diese auf, um sie anschließend zu analysieren und zu beschreiben. Dies wurde im Auftrag des Staates durchgeführt, wofür die Institution die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erhielt. Die SZS entwickelte ein Statistiksystem und erfaßte im Verlauf des Bestehens der DDR eine Fülle von statistischen Daten. Nur ein Teil dieser Daten wurde durch die periodischen Veröffentlichungen des jährlich erscheinenden Statistischen Jahrbuchs, das Statistische Taschenbuch sowie in halbjährlichen Presseberichten veröffentlicht. "Die in den Publikationen enthaltenen Daten unterlagen in ihrer Auswahl und Interpretation einer Kontrolle und Zensur durch die Parteiführung der ehemaligen DDR. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik war nicht berechtigt, weitere statistische Informationen herauszugeben. " (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Sonderreihe mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR. Heft 34. DDR – Statistik: Grundlagen, Methoden und Organisation der amtlichen Statistik der DDR 1949 bis 1990. S. XIII). Die im Rahmen der periodischen Veröffentlichungen herausgegebenen Daten sind daher unter der Einschränkung der damaligen Zensur zu betrachten. Der Zugriff auf den von der SZS erhobenen und gut dokumentierten Datenbestand sowie die entsprechende Bearbeitung und Anpassung an die Konvention der bundesrepublikanischen Statistik hätte den Rahmen dieses Projektes gesprengt, so dass auf die Publikation des Statistischen Jahrbuchs für die DDR zurückgegriffen wurde, soweit dies als vertretbar erschien.
Erhöhung des Holzeinschlages durch Sturmschäden:
Orkan ´Wiebke´, in der Nacht vom 28. Februar auf 1. März 1990:
Besonders in Mittelgebirgsregionen wurden eine große Anzahl von Bäumen, z.T. ganze Fichten-, Douglasien- und Buchenbestände zerstört. Hochrechnungen gehen von 60 bis 70 Millionen Festmetern Sturmholz aus, das entsprach damals in etwa dem doppelten Jahreseinschlag in Deutschland.
Sturmtief Lothar / Martin (26. und 27. Dezember):
In vielen Teilen Süddeutschlands, vor allem im Schwarzwald, Schönbuch und Rammert, richtete der Sturm hohe Waldschäden an. In Baden-Württemberg fiel das Dreifache des Jahreseinschlages (30 Mio. Festmeter). In Bayern fielen 4,3 Mio. fm Lothar zum Opfer. Betroffen waren vor allem Nadelholzbestände; Laubholz wurde fast nur im Mischwald geworfen.
Sturmtief Kyrill (2007):
In Deutschland fielen rund 37 Millionen Kubikmeter Holz dem Sturm zum Opfer. Im Thüringer Wald rechnet man mit etwa 500.000 Festmetern, also etwa 215.000 Tonnen Sturmholz. Zum Schluss hinterließ Kyrill in Thüringen 6300 ha Kahlflächen, 4700 ha gelichteten Wald und verstreute Baumwürfe auf 200.000 ha. Die größten Schäden entstanden in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen (vor allem in Wittgenstein, im Sieger- und Sauerland), wo mit 12 Millionen Kubikmetern oder 25 Millionen Bäumen etwa die Hälfte des deutschen, sowie ein Drittel des europäischen (30 Mio. Kubikmeter) Verlustes auftraten. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden etwa 1 Million Festmeter Holz umgeworfen. Kyrill zerstörte zehn Prozent des Waldbestandes des Regionalverbandes Ruhr. 150.000 Festmeter Bruchholz sind durch den Sturm angefallen. Das ist eine größere Menge Holz, als sonst im Durchschnitt in einem Jahr geschlagen wird. Besonders betroffen waren die Üfter Mark im Kreis Wesel, die Hohe Mark und die Haard im Kreis Recklinghausen; ebenfalls stark betroffen waren die so genannten Forstbezirke Süd in Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis.
Zeit und Ort der Untersuchung:
Ziel war die Erstellung möglichst langer Zeitreihen, soweit dies die Publikationen der amtlichen Statistik ermöglichen. Es wurde versucht, einen Zeitraum vom Beginn der amtlichen Statistik von 1871 bis zur Gegenwart, dem Jahr 2010, mit statistischen Kenngrößen der Forstwirtschaft abzudecken. Insbesondere für die Anzahl der Forstbetriebe als auch für die Waldflächen gelang es, Stichtagswerte auch für das Deutsche Reich aus den Bänden der Statistik des Deutschen Reichs zu erheben. Für das Gebiet der neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) konnte für die Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1989 zu forstwirtschaftlichen Betriebe und deren Waldflächen keine entsprechenden Angaben aus den Publikationen der Amtlichen Statistik der ehemaligen DDR gefunden werden. Hier setzt der Berichtszeitraum erst nach der Zeit der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 an. Demgegenüber war es aber möglich, Angaben zur Holzeinschlagsstatistik nach Baumart und Holzverwendung ausfindig zu machen. Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz beziehen sich wiederum nur auf das Gebiet der früheren Bundesrepublik und auf Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Folgende Themenbereiche werden durch die Datenkompilation abgedeckt:
A) Betriebe und Forstflächen insgesamt und nach Eigentumsformen (Staatsforst, Körperschafts- und Gemeindeforst, Privatforst);
B) Holzeinschlag (=Holzfällung) nach Baumart und Eigentumsformen;
C) Schäden durch Waldbrände;
D) Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz für Holz.
GESIS
In: Diplomarbeit
Inhaltsangabe:Einleitung: Problemstellung und Zielsetzung: Mit der zunehmenden Internationalisierung des Wirtschaftslebens ist die Zahl der deutsch-russischen Geschäftskontakte rasch gestiegen. Doch mit der steigenden Effizienz stieg auch das Konfliktpotenzial, das mögliche Wettbewerbsvorteile vernichtet. Nach der Auflösung des Ostblocks und bei dem Versuch der Ost-West-Annäherung wurde die Basis des Ost-West-Gegensatzes nicht mehr wie vorher im Politisch-Wirtschaftlichen gesehen, sondern zunehmend im Kulturellen. Der Eiserne Vorhang und der Kalte Krieg wurden durch eine neue Grenze ersetzt, die den Namen Mauer in den Köpfen bekam. Das brachte die Herausforderung mit sich, die Reibungsverluste in den interkulturellen Verhandlungssituationen zu minimieren. Somit gewann auch das Thema Interkulturelles Lernen stark an Bedeutung. Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die Missverständnisse, die im Rahmen deutsch-russischer Zusammenarbeit entstanden sind bzw. entstehen können. Beim Entwerfen des theoretischen Rahmens sowie bei der Analyse erhobener Daten wird von der Annahme ausgegangen, dass die Unterschiede in den Werteorientierungen der Interaktionspartner ein hohes Potential für Missverständnisse bergen. Dabei sind die Ursachen für die Missverständnisse nicht die kulturellen Unterschiede an sich, sondern vielmehr die Annahme, dass es diese nicht gibt. Die Forschungsproblematik beinhaltet somit zwei Ebenen: die Ebene der kulturellen Unterschiede, die für die Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschen und Russen relevant sind, und die Ebene der daraus resultierenden Missverständnisse. Von daher werden für die theoretische Untermauerung des Forschungsproblems zwei theoretische Gebilde miteinander verknüpft. Das innere Theoriegebilde besteht aus den Theorien über die Werteorientierungen von G. Hofstede, E. T. Hall sowie F. Trompenaars. Den äußeren theoretischen Rahmen bildet die 'Mindful Identity Negotiation' - Theorie von Ting-Toomey. Der Ansatz von Ting-Toomey ermöglicht, die vielfältigen Aspekte der interkulturellen Problematik systematisch zu betrachten, und bildet eine Brücke zwischen den Kulturunterschieden und den daraus resultierenden Missverständnissen. Das gesamte Theoriegebilde dient als Basis für die Entwicklung des hier vorgestellten 'Mindful Identity Negotiation for Business' - Modells, anhand dessen die Analyse der Missverständnisse in den deutsch-russischen Geschäftsbeziehungen vorgenommen werden soll. Untersucht wird lediglich jener Teilaspekt der zugrunde liegenden Theorie, der sich auf die Werteorientierungen bezieht. Anschließend dienen die Untersuchungsergebnisse der Konstruktion zweier Fallstudien, die ein Bestandteil des vorgeschlagenen bikulturellen Trainingskonzepts sind. Struktur dieser Arbeit: Den konzeptionellen Überlegungen von oben folgend, besteht diese Arbeit aus drei Teilen: dem Theorieteil, dem Untersuchungsteil und dem Anwendungsteil. Im Teil I werden zunächst die Schlüsselbegriffe erläutert. Der Abschnitt 3 stellt den theoretischen Rahmen dieser Diplomarbeit vor. Da die Bildung eines kulturspezifischen Kategorienrahmens für die Analyse der Missverständnisse in den deutsch-russischen Geschäftsbeziehungen auf der 'Mindful Identity Negotiation' - Theorie von Ting-Toomey basiert, wird diese zuerst vorgestellt. Im Hinblick auf den Schwerpunkt der Untersuchung werden die Theorien zu den Werteorientierungen detailliert behandelt. Die kulturhistorische Verankerung der forschungsrelevanten Aspekte wird ebenfalls aufgezeigt. Im darauf folgenden Abschnitt wird die 'Mindful Identity Negotiation' - Theorie als neuer Kategorisierungsrahmen für die Analyse der Missverständnisse in den deutsch-russischen Geschäftsinteraktionen vorgestellt. Teil II dieser Arbeit widmet sich der eigentlichen Untersuchung. Im Abschnitt 4 wird das Forschungsdesign vorgestellt. Anschließend werden in den Abschnitten 5 und 6 die Ergebnisse präsentiert und die Untersuchungsmethode kritisch gewürdigt. Die Interpretation der Untersuchungsergebnisse mit abschließender Diskussion befindet sich im Teilabschnitt 7. Der letzte Teil dieser Arbeit besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Abschnitt. Der Theorieteil widmet sich der Konzeption des bikulturellen Trainings. Die im Rahmen der Konstruktion des Trainingsinstruments vorgenommene Validierung ergänzt den praktischen Teil dieser Arbeit. Am Schluss wird das Trainingskonzept (Ablauf) vorgestellt und gewürdigt. Im Schlusswort werden die zentralen Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst und die Implikationen für die weitere Forschung aufgezeigt.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: TabellenverzeichnisI AbbildungsverzeichnisII AnhangsverzeichnisIII AbkürzungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Problemstellung und Zielsetzung1 1.2Struktur dieser Arbeit2 Teil I: Theoretischer Rahmen3 2.Begriffsbestimmung3 2.1Kultur und Interkultur3 2.2Geschäftsbeziehungen als besondere Art der Interaktion5 2.3Interkulturelle Kommunikation und Missverständnisse5 3.Theorien zur interkulturellen Forschung und die relevante Teile der Kulturgeschichte8 3.1'Mindful Identity Negotiation' - Theorie8 3.1.1Begründung der Theorieauswahl und die 'Identity Negotiation' - Perspektive8 3.1.2Modell der interkulturellen Kommunikation nach Ting-Toomey9 3.1.3Theorien zu den Werteorientierungen13 3.1.3.1Dimensionen nach G. Hofstede14 3.1.3.2Zeitorientierung nach E. T. Hall16 3.1.3.3Dimensionierung der Arbeitskulturen nach F. Trompenaars17 3.1.3.4Kritische Würdigung der Dimensionierungskonzepte18 3.2Historische Hintergründe20 3.2.1Kulturerbe Russlands20 3.2.2Kulturerbe Deutschlands22 3.3'Mindful Identity Negotiation for Business' - Modell23 3.3.1Flexibilität vs. Terminierung26 3.3.2Das geschäftsbezogene Rollenverständnis27 Teil II: Untersuchung31 4.Untersuchungsdesign31 4.1Überlegungen zur Auswahl der Forschungsmethode31 4.2Untersuchungsschritte32 4.2.1Auswahl der Stichprobe33 4.2.2Kategoriensystem und Kodierschema 134 4.2.2.1Analyseeinheiten34 4.2.2.2Einschätzungsdimension34 4.2.3Kodierschema 2: Sonderkategorie36 4.2.4Interviewleitfaden37 4.2.5Die Datenerhebung und -erfassung38 4.2.6Datenaufbereitung und Auswertungsschritte39 5.Ergebnisse der Untersuchung40 6.Kritische Würdigung der Untersuchungsmethode42 7.Interpretation und Diskussion der Ergebnisse44 7.1Potenzial für Missverständnisse aufgrund der Unterschiede in den Terminierungs- und Flexibilitätspräferenzen45 7.2Unterschiede im geschäftsbezogenen Rollenverständnis als Quelle der Missverständnisse46 7.3Sonstige Ursachen für die Missverständnisse in den deutsch-russischen Geschäftsbeziehungen: Versuch einer Strukturierung51 7.4Zusammenfassung der Ergebnisse und Zwischenfazit53 Teil III: Interkulturelles Training54 8.Theoretische Vorüberlegungen zu interkulturellen Trainings54 8.1Trainingsziele55 8.2Cultur Assimilator und Critical Incidents56 8.2.1Möglichkeiten und Grenzen der Trainingsmethode56 8.2.2Fallkonstruktion: Methodische Vorgehensweise57 9.Validierungsverfahren58 9.1Vorgehensweise bei der Validierung58 9.2Validierungsergebnisse59 10.Trainingsablauf60 11.Kritische Würdigung des Trainingskonzepts61 12.Schlusswort und Ausblick62 Literaturverzeichnis64 Anhang74Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.2, Historische Hintergründe: Die Erklärung der Tiefenstruktur einer Kultur bedarf einer historischen Fundierung. Anhand der historischen Eckdaten und Prozesse wird im Folgenden versucht, die Wurzeln der Werteorientierungen beider Kulturen abzuleiten. Kulturerbe Russlands: Bei der Ausformung der russischen Arbeitskultur haben neben den klimatisch-geografischen Bedingungen das Zarentum, die Ostkirche, das kommunistisch-sozialistische Ideologie- und Wirtschaftssystem sowie der momentan andauernde Transformationsprozess eine entscheidende Rolle gespielt. Seit dem 10. Jahrhundert (mit der Christianisierung) wurde Russland patriarchalisch und absolutistisch regiert. Zuerst der Großfürst und später der Zar verfolgten als Ziel die Unterordnung der Kirche und die Integration aller ethnischen Gruppierungen, um das Regieren des riesigen Landes zu erleichtern. Durch die osmanische Fremdherrschaft (1236-1480) war Russlands Entwicklung von der Europas abgespalten und somit blieb auch der durch das Bürgertum angetriebene gesellschaftliche Progress aus. Das Fehlen von Privateigentum und Bourgeoisie sind dabei die gravierendsten Folgen. Die Orthodoxe Kirche beeinflusste zusätzlich das (ökonomische) Denken und Handeln der Russen. Sie trägt nach Lyskow-Strewe Schroll-Machl folgende Züge: (1) Sie prägte ein Gott-Königtum und steht nie in Rivalität zum Staat; (2) Sie sieht das Leiden als natürlichen und zu akzeptierenden Bestandteil des Lebens an (was im Zusammenhang mit einer ausgeprägten Mystik eine demütige Akzeptanz der Welt, einen Fatalismus, eine unendliche Geduld und Opferbereitschaft zur Folge hat); (3) Sie lehnt das Recht als Bestandteil der religiösen Ethik völlig ab und 'ersetzt' es durch die Brüderlichkeit als wichtige Basis für das Zusammenleben. Die Fähigkeit zum Mitgefühl und zur Solidarität wird ebenfalls stark betont. 'Die Zaristische Autokratie ging nahtlos in die bolschewistische Diktatur über'. Der Totalitarismus, die Einparteienregierung sowie die Zentralverwaltungswirtschaft haben die russische Mentalität weitere 70 Jahre geprägt. Die Kommunistische Ära hat die kollektiven Organisationsmuster im russischen Alltag und das Massenbewusstsein in den Menschen tief verankert: Defizitäre Zustände und eine starke Bürokratisierung haben dazu geführt, dass die informellen Netzwerke, die immer schon schwer durchschaubar waren, noch mehr an Bedeutung zunahmen. Die Misstrauenshaltung, die sich in der Zeit der Massenrepressionen entwickelte, ist in vielen Bereichen des Geschäftslebens heute immer noch präsent. Die allgegenwärtige Kontrolle, die Willkür der Entscheidungen und Sanktionen bewirken eine Scheu vor möglicher Verantwortungsübernahme. Der Verzicht auf freie Meinungsäußerung und Kritik war zu dieser Zeit auch überlebenswichtig. Anstelle eigenverantwortlicher Entscheidungen und persönlicher Initiative war Konformität, das Warten auf die Anweisung 'von oben' oder die Hoffnung auf ein Wunder angesagt. Die absolute Isolation Russlands von den westlichen Kulturen während des Kalten Krieges führte zu einem Bild des Westeuropäers, das auf wenigen und eher ideologisch verzerrten Stereotypen aufbaute. Der Transformationsprozess in Russland ist aber außer durch wirtschaftliche auch durch zahlreiche mentale Barrieren behindert. Dem globalen Trend zufolge wird heutzutage auch Russlands Gesellschaft mehr und mehr individualistisch. Somit zeichnet sie sich heutzutage durch das Spannungsverhältnis zwischen pro- und contrawestlichen Wertemustern aus. Die sozialen und politischen Strukturen sind immer noch stark hierarchisch. Die während des Sozialismus eingepaukten Tugenden, 'bescheiden zu sein' und 'nicht auffallen zu wollen', hemmen auch heute noch die Entfaltungs- und Innovationskraft der russischen Arbeitskräfte und sorgen dafür, dass sie daher auf dem globalen Markt nicht konkurrenzfähig sind. Das an Personen gebundene Vertrauen äußert sich in der Tatsache, dass trotzt der geringen Identifikation mit dem Staat das Vertrauen in die 'Starke Hand' sehr hoch ist. Im Geschäftskontext stellt die Bürokratie einen Hauptrisikofaktor dar. Als Folge des Erodierens des Kontroll- und Sanktionsapparats verbreitete sich die Korruption. Unter diesen Umständen sind der Aufbau und die Pflege von informellen Kontaktnetzen zum Erfolgsfaktor Nummer 1 für das heutige Geschäftsleben geworden. Diese Mechanismen des informellen Tausches von Privilegien mit dem Ziel der Unsicherheits- und Konkurrenzreduktion tragen den Namen 'Blat'. Die heutige Entscheidungssituation ist durch Intransparenz, Ineffizienz, Instabilität und Unzuverlässigkeit der wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen gekennzeichnet und erschwert somit die langfristige Planung und macht sie somit schlichtweg unmöglich. Stattdessen sind Flexibilität, Erfindungsgeist und Kreativität gefragt. Kulturerbe Deutschlands: Nach Schroll-Machl haben insbesondere 'das lange Verharren in der Kleinräumigkeit der Territorialstaaten", 'die Lehren des Protestantismus" sowie 'mehrfache existenzielle Erschütterungen" die deutsche Arbeitskultur nachhaltig geprägt. Durch die Kleinstaatlichkeit war es leicht, die Pflichten der Bürger zu kontrollieren. Die Kontrolle ging dabei nicht nur von der Obrigkeit aus, sondern auch unmittelbar von den Nachbarn. Nur im Privaten entfiel sie. Die beruflichen und privaten Bereiche wurden dadurch streng getrennt. Das unter diesen Umständen entstandene enorme Pfichtbewusstsein wurde im Lauf der Zeit verinnerlicht. Bedingt durch die Enge des Staatswesens sowie eine absolute Isolation nach Außen entwickelte sich die Liebe zu Ordnung und Detail. Mit der zunehmenden Industrialisierung und Automation setzte sich eine strikte (monochrone) Zeitreglementierung durch. Im Gegensatz zu der von der Mystik durchdränkten Orthodoxie wurde beim Protestantismus sehr viel Wert auf Sachlichkeit und Rationalität gelegt. Der Stellenwert des Berufs war beim Protestantismus ebenfalls sehr hoch. Nach Luthers Aussage: 'Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott" waren die Menschen für ihre Lebensgestaltung selbst verantwortlich. Damit hat die protestantische Arbeitsethik von den Menschen vor allem Eigeninitiative, Disziplin und Entscheidungsfähigkeit erwartet. Im 20. Jahrhundert wurden die Verhaltensstandards in ganz Europa (und somit auch in Deutschland) gravierend verändert. Unter anderem haben sich die Machtgefälle zwischen (1) Männern und Frauen, (2) den älteren und jüngeren Generationen, (3) den europäischen Gesellschaften gegenüber dem Rest der Welt und insbesondere zu ihren ehemaligen Kolonien und (teilweise) (4) zwischen den Regierenden und den Regierten verringert. Nach dem Zusammenbruch 1945 bemühte man sich verstärkt um sachorientierte Arbeitsweisen und vermied es weitgehend, den Stellenwert der einzelnen Person zu unterstreichen. Überlebenswichtig erschien in der Aufbauzeit auch die Konzentration auf eine pflichtbewusste Rollenübernahme. Die kritische Grundhaltung der Deutschen zu ihrer Vergangenheit hat zur Revitalisierung und Demokratisierung der Nachkriegsgesellschaft entscheidend beigetragen. Zwischenfazit: Die kulturellen Unterschiede resultieren in unterschiedlichen Vorstellungen vom Wünschenswerten und beinhalten grundsätzlich ein vorhandenes Potenzial für Missverständnisse. Inwieweit diese Missverständnisse im Einzelfall lediglich zu Irritationen führen oder im Sonderfall sogar zu Konflikten eskalieren, hängt in starkem Maße ab von ihrer Wahrnehmung, die ihrerseits stark von den Vorkenntnissen über den anderen Kulturkreis sowie von der individuellen Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft abhängt.
Blog: Menschenrechtsbildung
"Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu schmieden." – Konfuzius (551-479 v.Chr.).Der grundsätzliche universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte besagt, dass die Menschenrechte jedem Menschen auf der Welt zustehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 drückt das folgendermaßen aus: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […]" (UN-Vollversammlung 1948, Artikel 2). Jedoch ist dieser universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte in der Realität häufig noch ein Ideal. Mit der Deklaration von Bangkok, die einige südostasiatische Staaten Anfang der 1990er Jahre unterzeichneten, wurde er sogar explizit in Frage gestellt. Was ist die Sichtweise dieser südostasiatischen Staaten auf die Universalität der Menschenrechte und wie begründen sie diese? Wie könnten Perspektiven für einen interkulturellen Menschenrechtsdialog aussehen?
In diesem Beitrag werden die Menschenrechte durch eine Definition und einen Abschnitt zur Geschichte kurz vorgestellt. Anschließend wird die Debatte um Universalität und (Kultur-)Relativismus erläutert, welche überleitet zur "asiatischen Perspektive" auf die Menschenrechte und zu den "asiatischen Werten". Abschließend werden die Kritik und Perspektiven für einen interkulturellen Dialog aufgegriffen.Menschenrechte – eine Definition
Zerstörung, Elend, menschliches Leid und der Völkermord an den europäischen Juden führten in "dramatischer Weise die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes grundlegender Menschenrechte durch verbindliche internationale Normen und kollektive Mechanismen" vor Augen (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Die Idee, dass jedem Menschen, "unabhängig seines Geschlechts, Alters, seiner Religion oder seiner ethnischen, nationalen, regionalen oder sozialen Herkunft, angeborene und unveräußerliche Rechte zu eigen sind, die sich aus seinem Menschsein ableiten", verfestigte sich und führte am 10. Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Erstmals wurde in einem internationalen Dokument festgehalten, dass jedem Menschen wegen "grundlegender Aspekte der menschlichen Person" grundlegende Rechte zugesprochen werden. Diese Rechte sind unveräußerlich und vorstaatlich, was bedeutet, dass der Staat sie nicht vergeben kann, denn jeder Mensch hat sie aufgrund der "biologischen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung" inne (Human Rights 2018). Dem Staat obliegt es, diese Rechte zu schützen.
Menschenrechte besitzen demnach vier Merkmale: Sie sind universell (alle Menschen sind Träger dieser Rechte), egalitär (eine ungleiche Verteilung dieser Rechte ist ausgeschlossen), individuell (der Träger der Menschenrechte ist ein individueller Mensch, keine Gruppe) und kategorial (wer der menschlichen Gattung angehört, besitzt sie automatisch) (vgl. Lohmann 2010, S. 36).
Die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist keine rechtlich bindende Resolution. Doch auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist, hat sie "moralische Wichtigkeit bekommen" (Human Rights 2012). Sie wird dem Gewohnheitsrecht zugeordnet, was bedeutet, dass sie sowohl allgemein anerkannt als auch angewendet und deswegen als verbindlich angesehen wird (vgl.: Human Rights 2012). Sie ist das "weltweit am meisten verbreitete und am meisten übersetzte internationale Dokument" (Gareis/Varwick 2014, S. 179) und dient als Grundlage für zahlreiche Abkommen (vgl. Maier 1997, S. 39).
Juristisch können die Menschenrechte wie folgt definiert werden: "Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen" (Human Rights 2012).
Seit 1948 haben sich die Menschenrechte weiterentwickelt, und es hat sich etabliert, von den Menschenrechten in drei Generationen zu sprechen. Zur ersten Generation gehören "die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte" wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit oder das Verbot von Folter (Krennerich 2009). Die zweite Generation der Menschenrechte umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, so beispielsweise das Recht auf Bildung, Teilhabe, aber auch auf Freizeit und Erholung. Die dritte Generation der Menschenrechte "bezeichnen allgemeine, noch kaum in Vertragswerken konkretisierte Rechte wie etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt" (Krennerich 2009). Alle drei Generationen "sollten gleichberechtigt nebeneinander bestehen" (Barthel, zitiert nach Hamm 1999, S. 23).
Der Gedanke der angeborenen Rechte, die ein Mensch qua Menschsein besitzt, ist jedoch älter als die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 und die Vereinten Nationen selbst.
Eine kurze Geschichte der Menschenrechte
Der Ursprung der Menschenrechte geht auf das antike Griechenland zurück. Der "revolutionäre Gedanke der Stoiker, der beschreibt, dass alle Menschen gleich sind", wurde durch die im 18. Jahrhundert entstandene Naturrechtslehre weiter gefestigt (vgl.: Müller 2017, 03:06-03:20). Die "überlieferten konkreten Freiheiten der Ständegesellschaft wurden dort in eine allgemeine Freiheit des Menschen umgedacht" (Maier 1997, S. 11). Wegweisend war, dass diese Rechte nun allen Menschen zugesprochen wurden und diese Rechte Ansprüche an den Staat stellten (vgl. Maier, 1997 S. 11f). Denn "[er sollte] nicht tun dürfen, was ihm beliebt, [und] in substantielle Bezirke individueller Freiheit nicht […] eingreifen dürfen" (Maier 1997, S. 12). Als vorstaatliche Rechte kann der Staat diese nur akzeptieren, nicht aber verleihen.
Die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte kulminierte schließlich in der Unabhängigkeitserklärung der 13 britischen Kolonien 1776 in Nordamerika (zentrales Dokument: Virginia Bill of Rights) und fand schließlich 1789 in der Französischen Revolution (zentrales Dokument: Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) in Europa ihren Durchbruch. Diese Dokumente legten den Grundstein für die modernen Menschenrechte, die nun als Grundrechte in zahlreichen Verfassungen verankert sind. Schließlich, im Jahr 1966, wurden die ersten völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen durch die Vereinten Nationen verabschiedet (vgl.: Wagner 2016).
Besonders eindrücklich zeigt die Geschichte der Menschenrechte, dass ihre Idee auf "konkrete Unrechtserfahrungen der Menschen des Okzidents zurückgehen" (Tetzlaff 1998, S. 60). Darauf, nämlich dass die Menschenrechte 'im Westen' ihren Ursprung haben und individualistisch geprägt seien, bezieht sich im Wesentlichen die Kritik an ihnen. Diese Kritik zieht auch in Zweifel, ob die Menschenrechte universell sind. (Kultur-)Relativismus vs. Universalismus
Verfechter des Universalismus verstehen die Menschenrechte als unveräußerliche, angeborene Rechte eines jeden Menschen. "Niemand kann, mit Bezug auf welche Eigenschaft auch immer, von der Trägerschaft ausgeschlossen werden" (Lohmann 2010, S. 37). Ausgeschlossen ist hierbei auch die "ungleiche Verteilung" der Rechte (vgl. Lohmann 2010, S. 37). So muss der Staat seinen Pflichten nachkommen und für die Einhaltung, Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte sorgen.
Jedoch werden die Menschenrechte, wie sie 1948 verabschiedet wurden, in ihrem universellen Gültigkeitsanspruch von vielen Ländern und Kulturen auf der Welt nicht akzeptiert. Der (Kultur-) Relativismus in seiner extremen Form sieht die Menschenrechte als nicht vollständig übertragbar und "nur relativ zu einem bestimmten Kultursystem 'begründbar'" (Lohmann 2009). Manche Staaten gehen sogar so weit und verstehen die Menschenrechte als ein westliches Produkt, das "dem Osten" aufoktroyiert wurde. Auch seien die Menschenrechte nicht, wie der universalistische Anspruch behauptet, unabhängig von Zeit, Raum und kulturellem Hintergrund gültig. Sie seien aus der europäisch-nordamerikanischen Aufklärung entstanden, abendländisch geprägt und somit nicht in dieser Form in anderen Kulturkreisen anwendbar. Zudem sei ihre "weltweite Propagierung Ausdruck einer Mentalität der Einmischung, welche die Tradition des Kolonialismus mit anderen Mitteln fortsetze" (Hilpert 2019, S. 230). Tatsächlich sei "das Menschenrechtsverständnis in erster Linie abhängig von dem Menschenbild in einer spezifischen Kultur […], wonach es keinen Standard gibt, der unabhängig von bestimmten sozialen Lebensformen wäre" (Pohl 2002, S. 7).
Von (Kultur-)Relativisten konkret kritisiert werden häufig die "individuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, das Vorrangverhältnis zwischen Individuum zur Gemeinschaft, die Gleichheit von Männern und Frauen, die religiöse Toleranz und die Einschätzung demokratischer Mitbestimmung" (Lohmann 2010, S. 41).
Zum anderen wird bemängelt, dass bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 die westlichen Länder dominierten, während die meisten Länder des Globalen Südens noch unter kolonialer Herrschaft standen. Viele Staaten werfen dem Westen sogar "moralischen Chauvinismus" (Pollis/Schwab 2006, S. 68), "Ideologismus" und eine "quasi-religiöse" Auslegung der Menschenrechte vor (Pohl 2002, S. 7).
Genau an diese Dichotomie, Universalismus und (Kultur-)Relativismus, knüpfte die 1993 vorgelegte Deklaration von Bangkok an, welche von vielen (süd-)ostasiatischen Ländern unterzeichnet wurde. Bevor die Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993 begann, zweifelten diese Länder die Universalität der Menschenrechte an und legten eine "asiatische Perspektive" auf die Menschenrechte und sogenannte "asiatische Werte" vor.
Die asiatische Perspektive auf die (Universalität der) Menschenrechte und 'asiatische Werte'
Die ,asiatische Sicht' auf die Menschenrechte und die 'asiatischen Werte' werden im Grunde kulturrelativistisch begründet. Im folgenden Abschnitt werden die 'asiatischen Werte' zeitgeschichtlich eingeordnet und näher erläutert.
Die zeitgeschichtliche Einordnung der 'asiatischen Werte'
Die Kontroverse, dass sich die Menschenrechte in (Südost-)Asien anders entwickelt hätten, spitzte sich Anfang der 1990er Jahre zu und erlangte mit der Verabschiedung der Deklaration von Bangkok weltumspannende Beachtung. Die Gründe für den Ausbruch dieser Debatte sind vielfältig. Zum einen genoss 'der Westen', vor allem die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, zu dieser Zeit beispielloses politisches und ökonomisches Selbstbewusstsein. Der Ost-West-Konflikt war beendet, die Demokratie und der Kapitalismus schienen 'die' Erfolgsmodelle zu sein, die "das Ende der Geschichte" einläuteten (Fukuyama 1992). Die Globalisierung schritt unaufhaltsam voran, während der Kommunismus in vielen osteuropäischen Ländern in sich zusammenbrach. Zudem gewann die Idee des politischen und wirtschaftlichen Liberalismus mehr und mehr an Bedeutung.
In dieser Zeit gingen die Vereinigten Staaten und viele Mitgliedsstaaten der EU auf die Forderung vieler Menschenrechtsorganisationen ein, die Menschenrechte und die Demokratie in anderen Ländern zu verbreiten. Die Regierung unter Präsident Bill Clinton ging sogar so weit und erklärte sowohl die Verbreitung der Menschenrechte als auch der Demokratie zu einer der drei Säulen der US-amerikanischen Außenpolitik (vgl.: Barr 2000, S. 313). Allerdings missbilligte insbesondere China den menschenrechtlichen Druck vieler westlicher Staaten, der durch das Massaker von Tiananmen im Jahr 1989 und Chinas Tibet-Politik stetig zunahm.
Hinzu kam, dass viele ostasiatische Staaten, allen voran China, Malaysia, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur und Südkorea, als 'ostasiatische Wirtschaftswunder' bezeichnet wurden (vgl.: Ernst 2009). Diese wirtschaftliche Prosperität ließ ein "neues Selbstbewusstsein und eine neue politische Elite entstehen, die vom 'Westen' das Recht auf einen eigenen entwicklungspolitischen Weg einforderte und die Vormachtstellung der alten Industriestaaten Europas und Nordamerikas herausforderte" (Ernst 2009). Darüber hinaus sahen sie in der Rolle des starken Staates eine wichtige "Erklärungsvariable" für den wirtschaftlichen Erfolg (Heinz 1995, S. 11).
Die Bestimmtheit, mit der die Europäische Union und die Vereinigten Staaten um die Durchsetzung der Menschenrechte in Asien rangen, wurde von (ost-)asiatischen Ländern als Versuch verstanden, ,Asien' ,dem Westen' unterwürfig zu halten. Zudem wurde die Kritik als "Einmischung, irrelevant und kulturfremd abgewehrt" (Heinz 1995, S. 12).Schließlich, im Vorfeld der Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993, "bestritten [unter anderem] die Regierungen Indonesiens, Singapurs und Chinas die Universalität der Menschenrechte" (Heinz 1995, S. 16). Stattdessen müssten die jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen betrachtet werden, weil sie nur anhand derer verwirklicht werden könnten (vgl.: Heinz 1995, S. 15f). Deshalb wurden sogenannte 'asiatische Werte' vorgestellt.
Was sind 'asiatische Werte'?
'Asiatische Werte' beschreiben eine (kultur-)relative Sicht auf die Menschenrechte, die in den frühen 1990er Jahren von asiatischen Politiker*innen und Wissenschaftler*innen vorgestellt und von 34 Staaten verabschiedet wurden. Sie umfassen im Groben die Bereiche Politik, Wirtschaft und Kultur (vgl.: Tai 2005, S. 34). Federführend bei der Debatte waren Lee Kuan Yew, der damalige Premierminister von Singapur, und Mahathir bin Mohamad, der damalige Premierminister von Malaysia. Sie, die 'asiatischen Werte', sollen eine Anpassung zum aus asiatischer Sicht "westlichen Modell der Menschenrechte" darstellen (Henders 2017). Die regionale Bezeichnung 'Asien/asiatisch' bezieht sich in diesem Zusammenhang eher auf (Süd-) Ostasien beziehungsweise pazifisch-Asien als auf den Nahen oder Mittleren Osten. Das bedeutet auch, dass sich die 'asiatischen Werte' hauptsächlich auf die "konfuzianische Kultur" stützen und weniger vom Islam oder dem Hinduismus geprägt sind (Ernst 2009).
Allerdings lehnen die ostasiatischen Länder die Menschenrechte nicht grundsätzlich ab. Schließlich haben einige dieser Länder, darunter China, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 verabschiedet und bekräftigten 1993 in Wien nochmals ihren Einsatz für Prinzipien, die in der Erklärung enthalten sind (vgl.: Tay 1996, S. 751). Sie plädierten mit der Deklaration von Bangkok stattdessen für nationale und regionale Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und auch in der praktischen Umsetzung der Menschenrechte (vgl.: Tay 1996 S. 751f).
Befürworter der 'asiatischen Werte' bestanden zudem darauf, dass sie nicht nur durch den wirtschaftlichen Erfolg, den die ostasiatischen Staaten in den Jahrzehnten vor der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 erlebt hatten, legitimiert würden, sondern auch maßgeblich für diesen Erfolg verantwortlich seien. Darüber hinaus müsse die wirtschaftliche Entwicklung bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; bürgerliche und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten deswegen untergeordnet sein (vgl.: Henders 2017).
Bisher wurde keine offizielle "umfassende, verbindliche Liste" vorgestellt (Heinz 1995, S. 25), aber häufig genannte 'asiatische Werte', die bei der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 vorgelegt wurden, waren: "Disziplin, harte Arbeit, eine starke Führungskraft" (Tai 2005, S. 34ff), "Sparsamkeit, akademischer Erfolg, die Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Respekt vor Autorität" (Henders 2017) und ein starker, stabiler Staat (Barr 2000, S. 310). Darüber hinaus wird "nationales Teamwork", die Erhaltung einer "moralisch sauberen Umwelt" (das Magazin 'Playboy' wird in Singapur beispielsweise nicht verkauft) und keine absolute Pressefreiheit für zentral erachtet (Heinz 1995, S. 26).
Die asiatische Perspektive auf die Universalität der Menschenrechte
Im Diskurs um die ,asiatische Perspektive' haben sich mehrere häufig genannte Argumente herausgebildet. Einige davon sollen näher beschrieben werden, nämlich die Behauptungen, dass Rechte kulturspezifisch seien, die Gemeinschaft in Asien über dem Individuum stehe, dass Rechte ausschließlich den jeweiligen Staaten oblägen und dass soziale und ökonomische Rechte über zivilen und politischen Rechten ständen.
Rechte sind kulturspezifisch
Die Idee der Menschenrechte entstand bereits in der Antike auf dem europäischen Kontinent und entwickelte sich schließlich unter bestimmten sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Bedingungen ebendort und in Nordamerika (vgl.: Li 1996, S. 19). Die Umstände, die die Umsetzung der Menschenrechte voranbrachten, könnten aber nicht auf diese Art auf Südostasien übertragen werden. So beschreibt China in seinem 1991 veröffentlichten Weißbuch, dass sich aufgrund des eigenen historischen Hintergrunds, des Sozialsystems und der jeweiligen ökonomischen Entwicklung die Länder in ihrem Verständnis und ihrer Auslegung der Menschenrechte unterscheiden würden (vgl.: Weißbuch 1991, Vorwort). Das ist eine Haltung, welche auch 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien nochmals bekräftigt wurde (vgl.: Li 1996, S.19).
Die Gemeinschaft steht über dem Individuum
Die südostasiatischen Länder insistierten, dass die Bedeutung der Gemeinschaft in asiatischen Ländern nicht mit dem Primat des Individuums vereinbar sei, worauf die Vorstellung der Menschenrechte beruht (Li 1996, S. 19). Zudem stünden Pflichten über Rechten (vgl.: Nghia 2009, S. 21). Dies seien auch die entscheidenden Faktoren, die 'Asien' fundamental vom 'Westen' unterschieden. Die Menschenrechte seien von Natur aus individualistisch geprägt, was nach (süd-)ostasiatischer Auffassung eine Bedrohung für den (süd-)ostasiatischen sozial-gemeinschaftlichen Gesellschaftsmechanismus darstellen könnte. Als Begründung für diese Behauptung führten die (süd-)ostasiatischen Staaten den Zusammenbruch vieler Familien, die Drogenabhängigkeit und die hohe Zahl an Obdachlosen im 'Westen' an (vgl.: Li 1996, S. 20).
Soziale und ökonomische Rechte stehen über zivilen und politischen Rechten
Zentral bei der ,asiatischen Auslegung' der Menschenrechte waren die Priorisierung der Gemeinschaft gegenüber der Individuen und die Suche nach dem Konsens im Gegensatz zum Konflikt. Dominanz und Autorität würden nicht limitiert oder gar als suspekt betrachtet, sondern gälten im Gegenteil als vertrauens- und förderungswürdig (vgl.: Tay 1996, S. 753ff). Die asiatische Auslegung, so wurde argumentiert, lege den Fokus auf ökonomische und soziale Rechte, die durch ein starkes wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand legitimiert würden, worauf Asiat*innen Wert legten und was ihnen wichtig sei. So proklamiert das Weißbuch der chinesischen Regierung aus dem Jahr 1991, dass "sich sattessen und warm kleiden die fundamentalen Bedürfnisse der chinesischen Bevölkerung seien, die lange unter Hunger und Kälte leiden mussten" (Weißbuch 1991, Kapitel I). Wohlstand könne nur effizient erreicht werden, wenn die Regierenden autorisiert seien, die politischen Rechte ihrer Bürger*innen zu limitieren, um wirtschaftlichen Wohlstand zu garantieren (Li 1996, S. 20).
Die wirtschaftliche Entwicklung müsse deswegen bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; zivile und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten untergeordnet sein (vgl.: Henders, 2017). Implizit schwingt bei dieser Behauptung mit, dass erst alle basalen Bedürfnisse und eine stabile politische Ordnung sichergestellt werden müssten, um politische und bürgerliche Rechte zu implementieren (vgl.: Li 1996, S. 20f). Befürworter der Idee der asiatischen Perspektive erachten es somit für wichtig, den Staat als Oberhoheit zu sehen (vgl.: Henders 2017).
Rechte sind die Angelegenheit der jeweiligen Staaten
Das Recht eines Staates zur Selbstbestimmung schließe den Zuständigkeitsbereich der Menschenrechte mit ein. So seien Menschenrechte innenpolitische Angelegenheiten, in die sich andere Staaten oder Organisationen nicht einzumischen hätten (vgl.: Li 1996, S. 20). "Die Bestrebung des Westens, auch bei Entwicklungsländern einen universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte durchzusetzen, sei versteckter kultureller Imperialismus und ein Versuch, die Entwicklung [wirtschaftlich aufstrebender Länder] zu behindern" (Li 1996, S. 20).
Kritik an der asiatischen Perspektive Generell wurde bemängelt, dass nicht einfach über 'asiatische' Werte geredet werden könne, weil es die einzelnen asiatischen Länder simplifiziere, stereotypisiere und sie um ihre Vielfalt bringe (vgl.: Henders 2017). Des Weiteren seien die genannten Werte nicht alleinig in Asien zu finden, sondern hätten auch in anderen Teilen der Welt Gültigkeit (vgl.: Tai 2005, S. 35). Tatsächlich, so wurde argumentiert, gebe es keine ,asiatischen Werte', denn der Begriff sei mit "seiner Allgemeinheit und Undifferenziertheit ein Konstrukt, das ganz bestimmten Zielen dienen soll" (Schreiner 1996, S. 57). Außerdem seien nur mächtige Politiker*innen leitender Teil der Debatte gewesen; die Argumente seien weder in die Gesellschaft getragen noch philosophisch (fort-)geführt worden.
Die einzelnen 'asiatischen' Argumente gegen die Universalität der Menschenrechte wurden jedoch auch einzeln kritisiert. Einige Kritiker*innen stellten die Ansicht der Kulturspezifizität in Frage. Das Argument impliziere, dass soziale Normen, die in anderen Ländern und Kulturkreisen ihren Ursprung hatten, in der asiatischen Kultur keine Anwendung finden sollten oder könnten. Kapitalistische Märkte und die Konsumkultur, welche ebenfalls außerhalb der asiatischen Länder entstanden sind, konnten jedoch sehr wohl von asiatischen Kulturen aufgenommen werden (vgl.: Li 1996, S. 20). Die schwerfällige Akzeptanz und Umsetzung der Universalität der Menschenrechte könne somit nicht ausschließlich auf ihre kulturelle Herkunft zurückgeführt werden.
Die zweite Behauptung, dass Asiat*innen die Gemeinschaft über das Individuum stellten, würde als kulturelles Argument missbraucht werden, um aufzuzeigen, dass unveräußerliche Rechte eines Einzelnen sich nicht mit der Idee von asiatischen Gesellschaften verstünden. Kritiker*innen der ,asiatischen Perspektive' sahen hier die Gefahr der generellen Verdammung der Rechte des Einzelnen. Dabei würden individuelle Freiheiten den asiatischen Gemeinschaftswerten nicht generell oppositionell gegenüberstehen. Vielmehr seien grundlegende Rechte, wie eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Toleranz, wichtig für eine Gemeinschaft (vgl.: Li 1996, S. 21).
Beim dritten Argument, welches die südostasiatischen Länder vorlegten, kritisierten viele Verfechter*innen der Universalität der Menschenrechte, dass die nationale ökonomische Entwicklung nicht gleichzusetzen sei mit der ökonomischen Absicherung (sozio-)ökonomisch benachteiligter Gruppen einer Gesellschaft. Nationales ökonomisches Wachstum garantiere schließlich nicht automatisch Rechte für ökonomisch benachteiligte Mitglieder einer Gesellschaft. Stattdessen würden sich politisch-zivile und sozial-ökonomische Rechte bedingen und nur effektiv wirken, wenn alle vier Ebenen garantiert werden könnten (vgl.: Li 1996, S. 22).
Abschließend wurde kritisiert, dass die vorgebrachten Argumente, insbesondere die Forderung der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, als Vorwand für einen illiberalen und autoritären Regierungsstil verwendet werden würden. Zudem sollten diese Argumente die Schwäche des wirtschaftlichen Entwicklungsmodells der asiatischen Länder verschleiern (vgl.: Henders 2017). Das sind beides Kritikpunkte, die während der asiatischen Wirtschaftskrise 1997/1998 weitgehend bestätigt wurden und zur Verabschiedung der asiatischen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1998 führten.
Was ist mit 'asiatischen Werten' passiert?
Der Dialog über die in der Deklaration von Bangkok vorgestellten 'asiatischen Werte' begleitete staatliche und nicht-staatliche Akteure sowie Wissenschaftler*innen bis in die 1990er Jahre hinein. Als im Jahr 1997 eine Wirtschafts- und Finanzkrise Asien ereilte, wurde es jedoch nicht nur still um die 'asiatischen Werte', sie wurden nun sogar "als Ursache der Krise gedeutet" (Ernst 2009). Insbesondere die staatliche Intervention und die starken Familienwerte wurden als Verursacher genannt (vgl.: Ernst 2009). Um den wirtschaftlichen Anschluss an den industriellen 'Westen' nicht zu verlieren, waren Menschenrechtsorganisationen in Südostasien bemüht, den Menschenrechtsschutz bottom-up durchzusetzen. Die Asiatische Menschenrechtscharta, die die 'asiatischen Werte' ablehnt, wurde 1998 von Menschenrechtsorganisationen in Kwangju, Südkorea, verabschiedet. Sie ist auch ein Versuch, asiatische Regierungen bei Menschenrechtsverstößen zukünftig in die Verantwortung nehmen zu können.
Seit dem Ausbruch der asiatischen Wirtschaftskrise ist die Debatte um 'asiatische Werte' nahezu versiegt. Gleichwohl werden interkulturelle Dialoge über die Menschenrechte weiter geführt.
Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus – Perspektiven für einen Dialog
Eine globale Durchsetzung der Menschenrechte bleibt nach wie vor ein Ideal, ebenso wie deren uneingeschränkte Einhaltung. Die ostasiatischen Länder sind nur ein Beispiel von vielen, denn Kritik an der Universalität der Menschenrechte kommt auch aus anderen Ländern und von anderen Religionen. Dabei hat die Forderung nach weltweiter Umsetzung der Menschenrechte nicht an Dringlichkeit verloren. Wie kann aber ein Dialog über die Menschenrechte oder gar ein Konsens vorangebracht werden?
Bei dieser Problematik ist es wichtig zu bedenken, dass die Menschenrechte kein starres System sind, sondern auch nach ihrer Verabschiedung im Jahr 1948 weiterentwickelt wurden. Zudem hat die Idee der Menschenrechte zwar primär in der Zeit der europäisch-amerikanischen Aufklärung ihre Wurzeln, konnte ihre volle Durchsetzungskraft jedoch erst in der Moderne entfalten (vgl.: Bielefeldt 1999, S. 59f). Insbesondere im Hinblick auf das Argument der Nichtumsetzbarkeit der Menschenrechte in kulturell anders geprägten Regionen "wäre es verfehlt, den Begriff der 'Aufklärung' auf eine bestimmte Epoche der europäischen Geschichte zu verkürzen" (Bielefeldt 1999, S. 60). Schließlich muss es auch für andere Kulturen möglich sein, "humane Anliegen der eigenen Tradition in moderner Gestalt in den Menschenrechten wiederzuerkennen" (Bielefeldt 1999, S. 61).
Aufgrund dessen sprechen sich viele Wissenschaftler*innen für eine Adaption der Menschenrechte aus. Die US-amerikanische Politikwissenschaftlerin Alison Dundes Renteln, beispielsweise, "möchte am Begriff universaler Menschenrechte durchaus festhalten, ihn zugleich aber auf interkultureller Basis inhaltlich neu bestimmen […], indem sie nach einem weltweit gemeinsamen Nenner in den Wertorientierungen unterschiedlicher Kulturen sucht" (Bielefeldt 1999, S. 45f). Der kanadische Philosoph Charles Taylor spricht sich für einen "ungezwungenen Konsens" aus, der anderen kulturellen Normen Verständnis entgegenbringt (Taylor 1999, S. 124). Der Dialog über die Menschenrechte zwischen Asien und 'dem Westen' solle sich global ausweiten und eine Auseinandersetzung über eine Übereinstimmung an Normen, die menschliches Verhalten und politisches Handeln leiten sollten, starten. Dieser Grundkonsens auf der Basis der Menschenrechte soll bindend sein, darf sich aber in seiner Begründung unterscheiden (vgl.: Carnegie Council 1996). Der deutsche Philosoph Georg Lohmann vertritt wiederum die Position, dass der "Universalismus" nicht zwingend eine "Einheitskultur darstellt oder in einer solchen resultiert" (Lohmann 2009). Für ihn sind Universalismus und Relativismus auch keine Gegensätze; er sieht im Partikularismus das Gegenteil zum Universalismus. Deshalb ist er der Ansicht, dass ein "verwirklichter und rechtlich wie politisch konkretisierter universeller Menschenrechtsschutz die Möglichkeiten einer kulturellen Vielfalt der Menschen erweitern wird" (Lohmann 2009). Kulturelle Vielfalt ist hier aber nicht mit Willkür gleichzusetzen. Unterscheiden muss man zwischen "Besonderheiten, die mit dem Universalismus der Menschenrechte kompatibel sind und solchen, die ihm widersprechen" (Lohmann 2009). "Strikter" soll der Universalismus bei negativen Pflichten agieren, so zum Beispiel beim Verbot von Folter (Lohmann 2009). Bei positiven Pflichten, wie beispielsweise bei Leistungsrechten, kann der Universalismus lockerer angewendet werden und mehrere, kulturell unterschiedliche Auslegungen zulassen (vgl.: Lohmann 2009). Ein interkultureller Dialog und die Suche nach einem Konsens bedeuten jedoch nicht, dass "die Menschenrechte [völlig neu überdacht und] bereits bestehende international vereinbarte Standards und Konventionen […] abgetan werden sollen. Das wäre gefährlich" (Utrecht 1995, S. 11). Für eine strikte Durchsetzung ideal, so konkludiert Lohmann, "wäre ein gut etabliertes Rechtssystem, in dem die Menschenrechte individuell eingeklagt und mit Hilfe staatlicher Gewalten auch durchgesetzt werden können" (Lohmann 2013, S. 19).
Fazit
Viele (süd-)ostasiatische Länder brachten im Jahr 1993 mit der Deklaration von Bangkok kulturrelativistische Argumente hervor, mit denen sie ihre Sichtweise auf die Universalität der Menschenrechte aufzeigten und rechtfertigten. Eine zentrale Begründung war hier, dass das "individualistische Rechtsverständnis" der Menschenrechte nicht mit dem asiatischen Gemeinschaftsverständnis vereinbar sei (Tetzlaff 2002, S. 5). Ebenso waren die Kulturspezifität von Rechten und das Primat des wirtschaftlichen Wohlstands Teil der Begründung. Auseinandersetzungen darüber fanden bis weit in die 1990er Jahre hinein viel Gehör und Gegenrede.
Erst mit der asiatischen Wirtschafts- und Finanzkrise 1997/1998 wurde es still um die 'asiatischen Werte'.
Was von der Debatte allerdings bleibt, ist die Diskussion über den Universalismus und den (Kultur-) Relativismus, für die der Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen in Genf eine Plattform bietet.
Bei allen Vorschlägen und Denkanstößen, die eine kulturelle Sensibilität und Variabilität ermöglichen sollen, ist der interkulturelle Dialog zentral. Fraglich bleibt jedoch, wie gut sich eine Diskussion über Normen auf der Basis der Menschenrechte und deren anschließende Durchsetzung in autoritär geführten Staaten durchsetzen lässt (vgl.: Carnegie Council 1996). Denn schließlich sagte schon Konfuzius (551 v. Chr. bis 479 v. Chr.), dass es sinnlos sei, miteinander Pläne zu schmieden, wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit bestehe.
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World Affairs Online
In: The international spectator: a quarterly journal of the Istituto Affari Internazionali, Italy, Band 52, Heft 3, S. 18-35
ISSN: 0393-2729
World Affairs Online
Gegenstand der Studie sind die Veränderungen der regionalen Struktur des deutschen Außenhandels und deren Ursachen in der Zeit von 1880 bis 1938. Dabei wird die regionale Entwicklung der Ein- und Ausfuhr nach Erdteilen, Regionen und Ländern für die wichtigsten deutschen Handelspartner dargestellt. Anschließen wird die regionale Entwicklung und der Verlauf der Warenströme aller wichtigen Ein- und Ausfuhrerzeugnisse untersucht. Der deutsche Außenhandel wird somit zum einen warenspezifisch und zum anderen bezogen auf die Länder betrachtet.
Für seine Analyse hat der Autor die Daten aller wichtigen Warengruppen detailliert ermittelt und deren Inhalt für den Untersuchungszeitraum einheitlich definiert und somit vergleichbar gemacht.
Zur Methodik
a) Definition und Aufgabenstellung:
Als Strukturwandlungen werden folgende Prozesse betrachtet:
- Grundlegende Verschiebungen in der Zusammensetzung der Außenhandelspartner, sowie
- bedeutsame und nachhaltige Richtungs- oder Volumenveränderungen wichtiger Waren und Warengruppen, die den Handel mit Ländern oder Regionen beeinflussen.
Der Begriff Region bezeichnet hierbei Großräume bzw. Kontinente. Einzelne Länder werden als politische Einheiten betrachtet.
b) Zeitliche Abgrenzung:
Untersuchungszeitraum ist 1880 bis 1938. Die statistischen Angaben für die Kriegsjahre 1914-1918 und 1939 sowie für die Nachkriegsjahre 1919-1924 sind nicht in die Analyse einbezogen worden, da die Werte entweder nicht erfasst wurden oder durch die Zeitumstände sowie der Inflation sehr unvollständig oder unzuverlässig sind.
c) Gebietsveränderungen:
Die Zahlen der deutschen Handelsstatistik beziehen sich von 1880 bis Februar 1906 auf das deutsche Zollgebiet, welches ab 1872 das Gebiet des Deutschen Zollvereins umfaßte, bestehend aus den 26 Bundesstaaten, dem Großherzogtum Luxemburg und den österreichischen Gemeinden Jungholz und Mittelberg. Nicht dazu gehörten die Freihafengebiete von Hamburg, Bremerhaven und Geestermünde, Helgoland, Teile der hamburgischen Gemeinde, Cuxhaven und einige badische Landgemeinden.
Ab 1. März 1906 umfaßte die deutsche Handelsstatistik den auswärtigen Warenverkehr des gesamten deutschen Wirtschaftsgebietes. Dieses bestand bis zum Versailler Vertrag aus dem deutschen Reichsgebiet einschließlich des Großherzogtums Luxemburg und den beiden österreichischen Gemeinden Jungholz und Mittelberg. Nicht dazu gehörten Helgoland und die badischen Zollausschlüsse.
Ab 1920 weist die amtliche Handelsstatistik die Werte des auswärtigen Handels für das Deutsche Reich in seinen neuen Grenzen aus. Das heißt, die Gebiete Elsaß-Lothringen, die Freie Stadt Danzig, Teile der preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, Schleswig-Holstein, die Rheinprovinz, das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg sowie für die Jahre 1919 bis 1935 das Saarland gehören nicht mehr zum deutschen Wirtschaftsgebiet.
Die Erweiterung des deutschen Reichsgebietes durch die in den Jahren 1938 und 1939 erfolgten Annektion Österreichs, des Sudetenlandes, der Gebiete Böhmen und Mähren sowie des Memellandes bleiben unberücksichtigt, weil daraus abzuleitende Einflüsse auf den auswärtigen Handel über den untersuchten Zeitraum der Studie hinausgehen.
Im Rahmen der Analyse werden die in den Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes diesen verschieden großen Gebieten zugeordneten Ein- und Ausfuhrwerte miteinander verglichen. Bei dem Gegenüberstellen der Werte vor 1914 und der Werte nach dem ersten Weltkrieg muß berücksichtigt werden, das insbesondere der Verlust der großen Agrargebiete Ostdeutschlands den direkten Vergleich in seinem Aussagewert einschränkt. Andererseits machen gerade solche Veränderungen den Wandel der Außenhandelsstruktur deutlich. So wird offensichtlich, wie die Abtrennung großer landwirtschaflich genutzer Flächen die Einfuhrabhängigkeit Deutschlands z.B. auf dem Nahrungssektor erhöhte und andererseits die vorhandenen Ausfuhrchancen bei Agrarprodukten stark beschnitten wurden.
Der Autor hat die in der offiziellen Statistik des Deutschen Reichs für den auswärtigen Warenverkehr ausgewisenen Zahlen verwendet. Die Gebietsveränderungen des Deutschen Reichs im Verlauf des Untersuchungszeitraumes für die Analyse im wesentlichen unberücksichtigt bleiben. Die territorialen veränderungen bei deutschen Handelspartnern bleiben insoweit unberücksichtigt, als für diese Länder ebenfalls die offiziellen Zahlen verwendet wurden.
d) Systematik der Warengruppen, statistische Grundlagen:
Die in den Veröffentlichungen der Statistik des Deutschen Reiches publizierten Werte des deutschen Handels haben den Nachteil, daß sie hinsichtlich des Inhalts nicht definiert sind. Soweit es sich um Werteangaben nur für eine Ware (z.B. Roggen, Kupfer, etc.) handelt, stellt dies kein Problem dar. Sobald die Werte Warengruppen, wie z.B. Nahrungsmittel, Textilien, Eisenwaren, etc. beschreiben, ist die Verwendung für die Langzeitbetrachtung nicht ohne Weiteres möglich, da sich die Systematik der Erfassung einzelner Waren zu einer Warengruppe über die Zeit sechsmal verändert hat.
Die Gliederung der Warenpositionen nach Anzahl, Inhalt und Zusammenfassung sowie das Länderverzeichnis in der deutschen Außenhandelsstatistik hat sich in diesem Zeitraum von rund 60 Jahren ebenfalls verändert.
Damit die Werte des Außenhandels überhaupt über die Zeit analyisiert werden konnten, musste der Autor Warengruppen sowie die Gliederung der Außenhandelsstatistik für seine Analysezwecke überarbeiten und vergleichbar machen.
Weitere auf die Genauigkeit der Analyse Einfluß nehmende Gegebenheiten
Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurden die Grundlagen der Statistik und damit auch der Handelsstatistik einer amtlichen Ordnung unterstellt. Es wurde die Statistik des Warenverkehrs erstmals durch ein Statistischen Warenverzeichnis geordnet, indem die einzelnen Warenpositionen der Ein- und Ausfuhr vervollständigt, systematisch aufgeführt und numeriert wurden. In den darauffolgenden Jahren erführ das Warenverzeichnis mehrfach eine Erweiterung, seine Warenpositionen wurden zu unterschiedlichen Gruppen und Untergruppen zusammengefaßt. Allein die Anzahl der Warenpositionen änderte sich wie folgt:
1872 bis 1879: 398 Warenpositionen (d.h. einzelne Waren)
1880 bis 1885: 608 Warenpositionen
1886 bis 1887: 913 Warenpositionen
1888 bis 1895: 933 Warenpositionen
1896 bis Feb. 1906: 925 Warenpositionen
März 1906 bis 1936: 946 Warenpositionen
1937 bis 1939: 964 Warenpositionen
Vor allem die erfassten Werte der offiziellen Statistik für die Zeit bis 1879 sind besonders unsicher: Für die Ein- und Ausfuhr wurde nur nach Warengattungen veröffentlicht; Angaben über den Handel mit anderen Ländern gibt es nicht; es bestand keine Deklarationspflicht, so daß vor allem die Ausfuhrzahlen unvollständig sind.
Mit der Einführung des 'Reichsgesetzes über Statistik des Warenverkehres des deutschen Zollgebietes mit dem Ausland' (also noch nicht für das Gebiet des Deutschen Reiches) 1880 wurde der auswärtige Handel nach Mengen und Werten der Warengattungen ausgewiesen und auch für den Verkehr mit den einzelnen Ländern, nach Herkunft und Bestimmung unterschieden. Es wurde eine allgemeine Deklarationspflicht für alle Waren eingeführt, die über die Grenzen des deutschen Zollgebietes ein-, aus- oder durchgeführt wurden. Allerdings lag in der Werteermittlung noch ein großer Unsicherheitsfaktor, da die Werte der ein- und ausgeführten Waren auf der jährlichen Schätzung von Durchschnittspreisen beruhten, die von einer Sachverständigenkommission auf der Basis von Jahresdurchschnittspreisen für die einzelnen Warengattungen durchgeführt wurden.
1889 erfolgte der Beitritt der Hansestädte Hamburg und Bremen zum Zollverein, so daß das deutsche Zollgebiet mit dem Gebiet des Deutschen Reiches weitestgehend indetisch ist.
Vor 1889 wurde die Aufteilung des deutschen Außenhandels auf die einzelnen Handelspartner durch die Absonderung der Hansestädte in der Statistik verzerrt dargestellt:
es wurde ein Großteil der Ausfuhren des deutschen Zollgebietes in die beiden Hansestädte nicht dort verbraucht, sondern von dort aus weiter verkauft. Dadurch ergab sich eine Unterschätzung der deutschen Ausfuhren.
Weitere Ungenauigkeiten der statistischen Erfassung des Warenverkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Ausland in den 1880er Jahren ergab sich aus dem Ablauf des Speditionsbetriebs. Sehr häufig wurden Länder als Herkunfts- bzw. Bestimmungsländer genannt, in denen die Waren lediglich umspeditiert wurden. Das betrifft vor allem englische, niederländische und belgische Häfen. Diese fehlerhafte Deklaration hat sich bei den englischen Häfen vor allem verzerrend auf die Ausfuhrzahlen, bei den niederländischen und belgischen Häfen vor allem verzerrend auf die Einfuhrzahlen ausgewirkt.
Eine weitere Fehlerquelle ergab sich für die Jahre 1880 bis 1899 aus der zum Teil unterschiedlichen bzw. fehlerhaften statistischen Angabe der Ein- und Ausfuhr bei einigen Ländern. Die daraus resultierenden Fehler bewegen sich nach Schätzungen des Verfassers in Einzelfällen zwischhen 0,3% und 0,9% der jeweiligen Gesamtein- bzw. –ausfuhr der betroffenen Länder. Die Ursache solcher Fehler liegt in Zuordnungs- und Additionsfehler der amtlichen Statistik in den Anfangsjahren der Einführung der offiziellen Länderstatistik. Diese Fehler wurden dann jeweils nur bei den Endzahlen der Ein- oder Ausfuhr berichtigt, ohne dabei die notwendigen Einzelangaben der betroffenen Länder zu berichtigen.
Im Verlauf des untersuchten Zeitraums veränderte sich mehrfach die Gliederung der Länder bzw. der Ländergruppen nach Zahl und Inhalt. Mit der Ausdehnung der Handelsvolumina wurde auch die Ländergliederung verfeinert bzw. die Anzahl der ausgewiesenen Länder mehrfach erweitert. Sie wuchs von anfänglich 40 in 1880 bis auf 108 ab 1936 an und änderte sich während dieses Zeitraums in der offiziellen Statistik sieben mal. Der Verfasser der Studie hat daher ein eigenes Schema für die Zuordnung der Länder zu Ländergruppen oder Regionen entwickeln müssen:
Für Europa:
Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland = Nordeuropa
Niederlande, Belgien/Luxemburg, Großbritannien, Frankreich, Schweiz = Westeuropa
Jugoslawien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Griechhenland, europ. und asiat. Türkei = Südosteuropa
Portugal, Spanien, Italien = Südeuropa
Polen, Tschechoslowakei, Rußland, Baltische Staaten = Osteuropa
Österreich-Ungarn
Für Amerika:
Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika = Nordamerika
Mexiko, Costarica, Duba, Domin. Rebpublik, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Haiti, El Salvador = Zentralamerika
Agrentinien, Braisilien, Chile = Südamerika
Übrige südamerikanische Länder:
Bolivien, Columbien, Equador, Paraguay, Uruguay, Venezuela
Ägypten, übriges Afrika = Afrika
China, Japan, übriges Asien == Asien
Australien und Ozeanien
Weitere Veränderungen in der amtlichen Statistik
1906 wurde das Reichsgesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland erlassen und mit ihm die deutsche Außenhandelsstatistik grundsätzlich reorganisiert. Diese lehnte sich eng an den gültigen Zolltarif an, wurde auf 946 Warenpositionen erweitert und wies diese nach Gattung, Menge, Wert sowie Herkunfts- und Bestimmungsländern aus. Es wurden vermehrt die Angaben der Exporteure in die Statistik aufgenommen, was den Umfang der geschätzten Werte in der Statistik verringerte. Der Gültigkeitsbereich der Statistik wurde vom deutschen Zollgebiet auf das deutsche Wirtschaftsgebiet umgestellt. Bis 1906 war hinsichtlich der ausgewiesenen Länder maßgebend, welche Länder Einkaufs- und welche Länder Verkaufsländer waren. Ab März 1906 wurden die Herkunfts- und Bestimmungsländer der ein- und ausgeführten Waren erfasst, d.h. die Herstellungs- und die Verbrauchsländer. Ab 1911 wurde gesetzlich verankert, dass die Exporteure für sämtliche Waren Wertangaben anzugeben haben. 1928 wurdenn mit Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs auch die Importuere verpflichtet, Wertangaben aller Importe vorzunehmen. In 1936 schließlich erfolgte durch das Statistischhe Reichsamt eine geänderte form der Zusammmenfassung der Warenpositionen zu Warengruppen und –untergruppen.
Für die Darstellung der regionalen Verteilung der Warenströme sind zunächst alle in der jeweiligen Fassungen der Länderstatistik des Deutschen Reiches aufgeführten Länder den fünf Kontinenten zugeordnet worden und so die Anteile an der deutschen Gesamtein- und ausfuhr über den gesamten Untersuchungszeitraum ermittelt worden. Für die Analyse der regionalen Veränderungen der Warenströme der Ein- und Ausfuhr sind für jedes Land ebenfalls die Anteile an den Gesamtgrößen errechnet worden und die Länder – soweit sie nicht allein wichtige deutsch Handelspartner waren – zu Ländergruppen bzw. Regionen zusammengefaßt worden. (siehe Schema der Länderzuordnung)
Die für jedes Land und jede Region errechneten Anteile am jeweiligen Gesamthandel haben sowohl die Veränderungen der Länder und Regionen sichtbar gemacht, als auch deren Bedeutung im Rahmen des Gesamthandels erkennen lassen. Dieser Bedeutung entsprechend sind im Ergebnis einzelne Länder oder auch zu Regionen zusammengefaßte Ländergruppen als die wichtigsten - und die Regionalstruktur jeweils bestimmenden - Handelspartner identifiziert worden. Diese Länder oder Regionen werden zunächst in einem ersten Überblick als die 'wichtigsten Einfuhrländer' und die 'wichtigsten Ausfuhrländer' hinsichtlich der Entwicklung ihrer Anteile und ihres Stellenwerts im Rahmen des Gesamthandels betrachtet und erste Aussagen über Wandlungen der Regionalstruktur gemacht. (S. 13)
Für die Analyse der Warenströme kommen der Warengliederung und der Zuordnung der Warenpositionen der unterschiedlichen statistischen Verzeichnisse eine besondere Bedeutung zu. Als wichtige Waren wurden solche definiert, deren Anteil an der Ein- und Ausfuhr mindestens 3% betrug. Im Einzelfall wurden auch Waren mit einem geringeren Anteil berücksichtigt, wenn ihnen eine besondere Bedeutung für den deutschen Handel zukam, wie z.B. der Kautschuk. Insgesamt hat der Autor die Regionalanalyse für die folgenden 19 Positionen der Einfuhr und 11 Positionen der Ausfuhr druchgeführt:
Einfuhr:
Weizen, Roggen und Gerste, Obst und Südfrüchte, Kaffee, Fleisch und Fleischwaren, Milch – Butter – Käse, Eier, Fett, Textilrohstoffe, Wolle, Baumwolle, Häute und Felle, Holz, Ölfrüchte und Ölsaaten, Kautschuk und Gutta Percha, Mineralöle, Erze, Metalle, Kupfer.
Ausfuhr:
Zucker, Kohlen, Textilien, Leder und Lederwaren, Papier und Papierwaren, Chemische und pharmazeutische Produkte, Glas und Glaswaren, Eisenwaren, Maschinen, elektronische Erzeugnisse, Fahrzeuge.
Grundlage für die Ermittlung der Werte zu diesen Warenpositionen waren die statistischen Warenverzeichnisse der Statistik des Deutschen Reiches in weitgehender Anlehnung an das 'Brüssler Warenverzeichnis' von 1913. Dieses Warenverzeichnis wurde während des Untersuchungszeitraumes mehrfach geändert, was zur Konsequenz hatte, das die Einzelpositionen zu den für die Untersuchung gewählten und in den Statistiken späterer Jahre verwendeten Oberbegriffen zugeordnet werden mussten, um eine über den Untersuchungszeitraum einheitliche und vergleichbare Systematik zu erhalten.
Für eine Reihe von Waren wurden die Zahlenreihen der regionalen Verteilung nicht für die Oberbegriffe (z.B. Nahrungsmittel, Textilrohstoffe) errechnet, sondern für die unter diesen Oberbegriffen ausgewiesenen einzelnen Warengruppen bzw. Produkte (für Nahrungsmittel: Milch, Obst, Fleisch, etc., für Textilrohstoffe: Wolle, Baumwolle). Dadurch sollten pauschale oder falsche Schlussfolgerungen vermieden werden. Regionale Veränderungen z.B. von Nahrungsmitteln können erst dann festgestellt werden, wenn analysiert worden ist, welchen regionalen Wandlungen die einzelnen Produkte ausgesetzt waren, die alle aus unterschiedlichen Bezugsländern gekommen sind.
Ausgewählte Ergebnisse der Analyse
Der Autor stellt im Rahmen seiner Analysen fest, dass im Handel mit Nordeuropa ein Aufwärtstrend deutlich wird, der sich in der Zwischenkriegszeit fortsetzte und in den 1930er Jahren nochmals eine deutliche Steigerung erfährt. Dabei wuchsen die Importanteile stärker als die Ausfuhrquoten. Diese Entwicklung erklärt der Autor mit der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die getragen wurde von produktinnovativen Maßnahmen im Agrar- und Rohstoffbereich, mit steigendem Wohlstand, und dem Ausbau der Transprotinfrastrukturen Nordeuropas sowie der positiven Entwicklung des Welthandels. Deutschland war die geographische Nähe eines wichtigen Partners für die Lieferung von Agrarprodukten und Rohstoffen ebenso wichtig wie die zunehmende Aufnahmefähigkeit des skandinavischen Makrtes für deutsche Exporte. Skandinaviens Nachfrage richtete sich vor allem auf die deutschen Fertigwaren, deren Absatz durch den steigenden Wohlstand anstieg und die besonders den Aufbau der in Skandinavien entstehenden Spezialindustrien der tierischen Veredelungsproduktion, der Stahl-, Holz- und Papierindustrien und des Schiffbaues unterstützten.
Zwischen Deutschland und Großbritannien bestand, was den skandinavischen Markt anbetrifft, eine Konkurrenzsituation, die sich zu einer Rivalität entwickelte.
Während die Veränderungen im Handel mit Nordeuropa in der Vorkriegszeit noch als Folgen ökonomischer und technologischer Entwicklungen gedeutet werden können und das auch – eingeschränkt – für die Bewegungen bis zur Weltwirtschaftskrise gilt, müssen die Wandlungen der Regionalstruktur in den weiteren 1930er Jahren eindeutig als das Ergebnis zunächst noch wirtschaftspolitischer, später dann zusätzlich auch politischer und insbesondere wehrpolitischer Entscheidungen gesehen werden. Ausgeprägte Veränderungen vollzogen sich im Handel mit Großbritannien. Die Einfuhr britischer Produkte nach Deutschland gingen drastisch zurück. Ein Grund hierfür liegt in den strukturellen Schwächen der britischen Wirtschaft der damaligen Zeit. Eine Wandlung der regionalen Struktur der Importländer kann hieraus insoweit abgeleitet werden, als die Anteile Großbritanniens – auf den gesamten Untersuchungszeitraum bezogen – deutlich fielen während die Anteile anderer Länder anstiegen. Trotz der rückläufigen Entwicklung blieb Großbritannien auch weiterhin bedeutender Importeur für Deutschland.
Ähnliches gilt auch für die deutschen Exporte nach Großbritannien, die zwar noch stärker sanken als die Einfuhren, aber auch hier blieb die Position Großbritanniens als eines der wichtigsten Abnahmeländer deutscher Waren bis zum Ende der 1930er Jahre erhalten.
Die westeuropäischen Länder: Frankreich, Niederlande, Belgeien und Schweiz, waren während des gesamten Untersuchungszeitraumes die wichtigsten Partner Deutschlands für den Export. Bei den Importen hingegen konnten sie ihre anfänglich führende Position nicht halten. Bemerkenswert ist hierbei die Parallelität sowohl bei der rückläufigen Entwicklung ihrer Importanteile als auch bei dem konstanten Verlauf der Exportanteile. Was die Entwicklung der deutschen Importe anbetrifft, so hat sich der starke Anstieg der US-amerikanischen Importe, der südamerikanischen, asiatischen und nordeuropäischen Importe auf den Importanteil Frankreichs, den Niederlande, Belgiens und der Schweiz ausgewirkt.
Der Einbruch des Welthandels in und nach der Weltwirtschaftskrise hatte Auswirkungen auf die Regionalstruktur des deutschen Außenhandels durch die Maßnahmen der Reichsregierung ab 1933.
Diese Zeit wird durch Abschottung der Märkte der führenden Welthandelsnationen gekennzeichnet. Die gesunkene Kaufkraft der Rohstoffländer, die verstärkte Konzentration des britischen Handels auf das Empire, die bestehende Negativhaltung der USA hinsichtlich der Importe in die USA, die sich verbreitende protektionistische Haltung der Handelsländer und der zunehmende Devisenmangel kennzeichnen den dramatisch gesunkenen Welthandel. Deutschland konzentrierte seine Importe ab 1933 auf die Regionen Nordeuropa, Südosteuropa und Südamerika.
Im Rahmen der Studie konnte bestätigt werden, dass seit Beginn der industriellen Revolution primär die ökonomischen Faktoren die Strukturen des internationalen Handels entstehen ließen. Diese wurden in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg von politischen Faktoren überlagert, wobei vom Autor darauf hingewiesen wird, dass die politischen Einflußnahmen auf den Außenhandel vor allem und mit direkt wirksam werdenden Strukturveränderungen von Deutschland ausgingen. Nur in der Sowjetunion wurde ähnlich diktatorisch verfahren.
Im Vergleich zu anderen Ländern weist der Außenhandel Deutschlands ein größeres Volumen auf. Die westlichen europäischen Handelspartner waren während der gesamten Untersuchungsperiode Deutschlands wichtigste Handelspartner. Die Verflechtungen mit Rußland bzw. mit der Sowjetunion waren ständig eng, erst in den 1930er Jahren schrumpften die Handelsbeziehungen bis zur Bedeutungslosigkeit.
Zu folgenden Themen sind Zeitreihentabellen zusammengetragen worden:
A. Überblick über die Warenstruktur des Außenhandels
B. Deutschlands Außenhandelsstatistik nach Ländern und Regionen
C. Internationale Handelsstatistik nach Waren und Warengruppen und nach Ländern und Regionen
Themen
Datentabellen im Recherche- und Downloadsystem HISTAT ((Historische Statistik), www.histat.gesis.org) (Thema: Außenhandel)
A. Überblick über die Warenstruktur des deutschen Außenhandels
A.1 Anzahl der in der Statistik des Deutschen Reiches aufgeführten Länder (1880-1939)
A.2 Die Anteile einzelner Waren am gesamten deutschen Import in laufenden Preisen, in Prozent (1880-1939)
A.3 Die Anteile einzelner Exportwaren am gesamten deutschen Export in laufenden Preisen (1880-1939)
B. Außenhandelsstatistik nach Ländern und Regionen
B.01.01 Deutschlands Einfuhr aus Europa (1880-1938)
B.01.02 Deutschlands Einfuhr aus Amerika (1880-1938)
B.01.03 Deutschlands Einfuhr Afrika und Asien (1880-1938)
B.02.01 Deutschlands Ausfuhr nach Europa (1880-1938)
B.02.02 Deutschlands Ausfuhr nach Amerika (1880-1938)
B.02.03 Deutschlands Ausfuhr Afrika und Asien (1880-1938)
C. Regionalstatistik nach Waren, Warengruppen und Ländern bzw. Regionen
C.01.01 Deutschlands Einfuhr von Weizen (1880-1938)
C.01.02 Deutschlands Einfuhr von Roggen und Gerste (1880-1938)
C.01.03 Deutschlands Einfuhr von Obst und Südfrüchten (1880-1938)
C.01.04 Deutschlands Einfuhr von Kaffee (1880-1938)
C.01.05 Deutschlands Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren (1913-1938)
C.01.06 Deutschlands Einfuhr von Milch, Butter und Käse (1880-1938)
C.01.07 Deutschlands Einfuhr von Eiern (1880-1938)
C.01.08 Deutschlands Einfuhr von Fett (1880-1938)
C.01.09 Deutschlands Einfuhr von Textilrohstoffen (1880-1938)
C.01.10 Deutschlands Einfuhr von Wolle (1880-1938)
C.01.11 Deutschlands Einfuhr von Baumwolle (1880-1938)
C.01.12 Deutschlands Einfuhr von Häuten und Fellen (1880-1938)
C.01.13 Deutschlands Einfuhr von Holz (1880-1938)
C.01.14 Deutschlands Einfuhr von Ölfrüchten und Ölsaaten (1880-1938)
C.01.15 Deutschlands Einfuhr von Kautschuk und Guttapercha (1880-1938)
C.01.16 Deutschlands Einfuhr von Mineralölen (1880-1938)
C.01.17 Deutschlands Einfuhr von Erzen (1880-1938)
C.01.18 Deutschlands Einfuhr von Metallen (1880-1938)
C.01.19 Deutschlands Einfuhr von Kupfer (1880-1938)
C.02.01 Deutschlands Ausfuhr von Zucker (1880-1938)
C.02.02 Deutschlands Ausfuhr von Kohle (1880-1938)
C.02.03 Deutschlands Ausfuhr von Textilien (1880-1938)
C.02.04 Deutschlands Ausfuhr von Leder und Lederwaren (1880-1938)
C.02.05 Deutschlands Ausfuhr von Papier und Papierwaren (1910-1938)
C.02.06 Deutschlands Ausfuhr von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen (1896-1938)
C.02.07 Deutschlands Ausfuhr von Glas und Glaswaren (1910-1938)
C.02.08 Deutschlands Ausfuhr von Eisenwaren (1880-1938)
C.02.09 Deutschlands Ausfuhr von Maschinen (1880-1938)
C.02.10 Deutschlands Ausfuhr von elektrotechnischen Erzeugnissen (1908-1938)
C.02.11 Deutschlands Ausfuhr von Fahrzeugen (1880-1938)
[Außenhandel, Warenströme, Warengruppen, Import, Export, Warenstruktur, Handelsbeziehungen, deutsche Handelsstatistik, Außenhandelsstatistik, Deutscher Zollverein, deutsches Zollgebiet, Deutsches Reich, deutsches Wirtschaftsgebiet, Weltwirtschaftskrise ]
GESIS