Dilma und die repräsentative Demokratie
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 19, Heft 12, S. 428-431
ISSN: 1434-7474
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In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 19, Heft 12, S. 428-431
ISSN: 1434-7474
In: Wirtschaftspolitik; Springer-Lehrbuch, S. 439-451
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Heft 64, S. 115-116
ISSN: 0944-8101
In: Wirtschaftspolitik; Springer-Lehrbuch, S. 401-428
In: Öffentliche Meinung und sozialer Wandel / Public Opinion and Social Change, S. 96-104
In: Die repräsentative Demokratie, S. 106-205
In: Bürgerinitiativen und repräsentatives System, S. 23-56
In: Bürgerinitiativen und repräsentatives System, S. 103-123
In: Das Ende des repräsentativen Staates? Demokratie am Scheideweg - The End of the Representative State? Democracy at the Crossroads, S. 103-130
In: Ästhetik & Kommunikation, Band 38, Heft 136, S. 53-60
ISSN: 0341-7212
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 99, Heft 22, S. 1107-1113
ISSN: 0012-1363
Der Aufsatz diskutiert die Frage, ob das Prinzip der repräsentativen Demokratie die Gemeindevertretungen daran hindert, zusätzliche Partizipationsformen wie z. B. Bürgerantrag oder Bürgerfragerecht einzuführen. Um diese Frage zu klären, wird der Begriff Bürgerbeteiligung durch die Gemeindevertretung präzisiert und in den Bezugsrahmen des kommunalen Entscheidungsprozesses eingeordnet sowie der Stellenwert des Prinzips der repräsentativen Demokratie für die normative Funktion der Gemeindevertretung bestimmt. Dabei ergibt sich, daß das Prinzip der repräsentativen Demokratie durch partizipatorischen Druck auf die Gemeindevertretung nicht beeinträchtigt, sondern eher gefördert wird. (MH)
In: Repräsentative Demokratie und politische Partizipation, S. 145-162
Die Diskussion um eine verstärkte Aufnahme plebiszitärer Elemente in die repräsentative Demokratie hat im Rahmen der eventuellen Änderung des Grundgesetzes im Zuge der deutschen Einigung wieder an Intensität gewonnen. Der vorliegende Beitrag resümiert die wichtigsten Argumente in dieser Diskussion und plädiert dann bei aller kritischen Sympathie für plebiszitäre Erweiterungen für eine unvoreingenomme Bestandsaufnahme der Leistungen der repräsentativen Demokratie. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die repräsentative Verfassung im Gesamtstaat nur dann entfalten kann, wenn den plebiszitären Kräften innerhalb der Verbände und Parteien ausreichend Spielraum gewährt wird. (pmb)
In: Arbeitsheft 33