Zusätzlich zur DRG-Statistik werden in der erstmals 2018 eingeführten PEPP-Statistik alle Behandlungen in psychiatrischen und psycho¬somatischen Krankenhäusern nach § 17d Abs. 1 Kranken¬haus¬finanzierungs¬gesetz (KHG) erfasst. Einbezogen sind Fach¬krankenhäuser und selbst¬ständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Seit dem 1. Januar 2018 ist für diese Krankenhäuser das neue PEPP-Entgeltsystem verpflichtend anzuwenden. Die PEPP-Statistik ergänzt und erweitert das Informationsspektrum der herkömmlichen amtlichen Krankenhausstatistik um differenzierte Ergebnisse zur stationären Versorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Bei der PEPP-Statistik handelt sich um eine Sekundärstatistik. Die Daten erheben nicht die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, sondern das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Die Daten für die PEPP-Statistik werden den Datensätzen entnommen, die die Krankenhäuser zu Abrechnungszwecken an das InEK schicken. Das InEK übermittelt eine gesetzlich genau definierte Merkmalsauswahl dieser umfangreichen Struktur- und Leistungsdaten an das Statistische Bundesamt.
Zentrales Thema der Diplomarbeit ist das Unterbringungsrecht psychisch kranker Menschen in psychiatrischen Abteilungen und Krankenanstalten. Ziel ist es, eine rechtshistorische Darstellung der Gesetzesentwicklung der stationären psychiatrischen Anstaltsverhältnisse zu geben, welche mit einer nichtstrafrechtlichen Freiheitsentziehung oder -beschränkung einhergehen. Nach einer Wiedergabe der rechtshistorischen Entwicklung des Unterbringungsrechts im Heiligen Römischen Reich und Deutschen Bund, soll im zweiten Teil der Diplomarbeit eine gesonderte Darstellung der österreichischen und deutschen Gesetzeslage ab 1867 bzw 1871 bis zur Zeit des Nationalsozialismus erfolgen. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich wiederum einer gemeinsamen Darstellung des Unterbringungsrechts Österreichs und Deutschlands während der NS-Zeit. Im vierten Teil wird auf aktuelle Entwicklungen ab 1945 eingegangen. Dies wird im Abschnitt über Österreich anhand des bestehenden bundesweit geltenden Unterbringungsgesetzes vorgenommen, wobei die Dringlichkeit des Zustandekommens eines derartigen Gesetzes beleuchtet und auf die UbG-Novellen von 1997 und 2010 eingegangen wird. Im Abschnitt über Deutschland wird veranschaulicht, dass anders als in Österreich mit dem UbG, in Deutschland bundesweit kein einheitliches Unterbringungsgesetz existiert. Die Kompetenz in diesem Rechtsgebiet obliegt den einzelnen Bundesländern, dementsprechend existieren verschiedene Ländergesetze grob aufteilbar in: reine Unterbringungsgesetze, Gesetze über Hilfen und Schutzmaßnahmen und Gesetze über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie Maßregelvollzug. Im Zuge der Diplomarbeit kommt es zu einer komparatistischen Darlegung des österreichischen und deutschen Unterbringungsrechts. Abschließend folgt im finalen Teil der Arbeit ein kurzes Fazit. Auf Übereinkommen völkerrechtlicher Ebene wird nicht eingegangen. ; The research interest of the thesis at hand centers on the law on involuntary commitment of mentally ill people into psychiatric wards and hospitals. From a legal history point of view it aims to describe the development of laws on conditions of psychiatric in-patient care which, though distinct from forensic commitment, also entails deprivation or restriction of freedom. After a short summary on the legal-historical development of the law on involuntary commitment of mentally ill people during the Holy Roman Empire of the German Nation and the German Confederation, the second part of the thesis is concerned with the deviating laws in Austria and Germany after the year 1867 and 1871, respectively up until the time of National Socialism. Consecutively, the third part deals with the common legal situation of Germany and Austria during the Nazi era. In the fourth part recent developments after 1945 are taken into account. In the subchapter on Austria the national law in force is outlined and the importance and urgency of its development taken into account. The amendments of 1997 and 2010 are also discussed. The subchapter on Germany shows that unlike in Austria there is no nationwide law on the commitment of mentally ill people. The competence on this legal matter lies within each federal state. These federal state laws can be subdivided into: Laws on the commitment of mentally ill people, laws on support and protective measures, as well as laws on support and protective measures and forensic commitment. This Master's thesis aims to compare and contrast the laws on hospitalization of mentally ill people in force in Austria and Germany. In a conclusive chapter the results gathered are summed up and discussed. Conventions of international law on the matter are not taken into account. ; eingereicht von Katrin Greitner ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1469949
Halt geben in der suizidalen Krise Wie kann ich lernen Suizidalität einzuordnen und anzusprechen? Wie lernen Halt zu geben, ohne die eigenen Grenzen zu überschreiten? Wie kann ich eine tragfähige Beziehung zu suizidgefährdeten Menschen aufbauen und aufrechterhalten? Dieses Buch liefert die Antworten: übersichtlich und praxisnah. Das Thema Suizidalität ist für viele Menschen mit großen Ängsten und oft auch mit dem Gefühl von Hilflosigkeit verbunden. Dabei sehen sich fast alle Mitarbeitenden psychosozialer Einrichtungen, der Sozialen Arbeit, psychiatrisch Pflegende, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen mit dem Thema Suizid und Suizidalität konfrontiert. Die Autoren, Michael Eink und Horst Haltenhof geben eine Orientierung für den Umgang mit suizidgefährdeten Menschen. Mögliche Fallstricke der Beziehungsgestaltung werden genauso erörtert, wie die Chancen präventiver Maßnahmen. Sie räumen mit gängigen Mythen über Suizidalität auf und zeigen, wie Menschen in helfenden Berufen oder Ehrenämtern sich vor Überforderung schützen können. Das hier vermittelte Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen, Hintergründe und Verlaufsmuster suizidaler Krisen sowie Präventions- oder Interventionsstrategien helfen dabei Unsicherheiten in Beratungs- und Akutsituationen zu minimieren. Mit prägnanten Merksätzen zum schnellen Erfassen komplexer Inhalte und aktuellen Kontaktadressen und Literaturhinweisen. Biographische Informationen Prof. Dr. Michael Eink ist Diplom-Pädagoge und Professor am Studiengang Sozialwesen der Hochschule Hannover, Schwerpunkt Sozialpsychiatrie. Zuvor sammelte er langjährige psychiatrische Praxiserfahrungen in Wohnheim und Betreutem Wohnen sowie als Leiter einer Rehabilitationsstation in der Medizinischen Hochschule Hannover. Prof. Dr. Horst Haltenhof ist seit Juli 2015 im Ruhestand; zuvor war er Chefarzt an zwei psychiatrischen Kliniken in Sachsen und bis Anfang 2006 Oberarzt und stellvertretender Leiter der Abteilung Sozialpsychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Hochschule Hannover.
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Auf der Basis aktueller Erkenntnisse aus Forschung und Praxis liefert das vorliegende Manual einen Leitfaden und Instrumente für die kognitive Verhaltenstherapie von Kokainabhängigen. Neben vielen Beispielen und Tipps vermittelt es kognitiv-behaviorale Therapiegrundsätze und Interventionen, die schrittweise eingeführt und praxisnah erörtert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der störungsspezifischen Verhaltensanalyse, dem Erlernen und Üben neuer Fertigkeiten sowie dem Erarbeiten von Problemlösungsstrategien. Biographische Informationen Die Autoren sind ein multidisziplinäres Fachteam des Bereichs Abhängigkeitserkrankungen der Universitären Psychiatrischen Klinken Basel unter der Regie seines Ärztlichen Leiters, Prof. Dr. med. Gerhard Wiesbeck. Kenneth Dürsteler-MacFarland ist Klinischer Psychologe, Johannes Strasser ist Oberarzt und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Otto Schmid ist Pflegerischer Leiter der Abteilung Janus.
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Angesichts der wachsenden Probleme türkischer Arbeitsmigranten in Deutschland wurde die Notwendigkeit eines intensiven Austauschs von Mitarbeitern des deutschen und türkischen Gesundheitswesens offensichtlich. Über 200 Fachkräfte aus Deutschland und der Türkei trafen sich in Antalya zu einem Erfahrungsaustausch. Schwerpunkte der Vorträge und Gespräche waren die Migrationsbedingungen und kulturellen Hintergründe in beiden Ländern sowie die Situation der Migranten im Gastland. Dabei fanden besondere Beachtung die Stellung der Frauen, Generationenkonflikte, Problerne der Jugendlichen und psychotherapeutische Ansätze. Zur Sprache kamen die Fremdenfeindlichkeit in Deutschland sowie die Situation der Kurden. Dr. med. Eckhardt Koch ist stellvertretender Direktor des PKH Marburg; Dr. med. Metin Özek ist Leiter der Abteilung Psychotherapie an der Psychiatrischen Universitätsklinik Capa in Istanbul; Dr. med. Wolfgang M. Pfeiffer ist Professor für med. Psychologie i.R.
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Im Dialog mit Erkenntnissen aus Psychologie, Soziologie und Pädagogik sind die klinischen Disziplinen Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychotherapie im deutschsprachigen Raum über frühere Ansätze hinausgegangen. Ohne die psychischen Belastungen für Migrant(inn)en zu vernachlässigen, wird den in der Migration liegenden Chancen erstmals umfassende Bedeutung zugemessen. Die Zusammenstellung von neuen Forschungsergebnissen, theoretischen Konzeptionen, von Erfahrungsberichten und Versorgungsmodellen, wird durch eine umfassende Einleitung der Herausgeber kommentiert. Dieser Band ist ein Muss für jeden, der mit der klinischen Versorgung oder Beratung von Menschen aus der Türkei befasst ist, und ein Gewinn für alle an Migrationsfragen und interkulturellem Perspektivenwechsel Interessierten. Dr. med. Eckhardt Koch, stellvertretender Direktor PKH Marburg; Dr. med. Metin Özek, Leiter der Abteilung Psychotherapie an der Psychiatrischen Universitätsklinik Capa in Istanbul; Dr. med. Wolfgang M. Pfeiffer, Professor für med. Psychologie i.R.; PD Dr. med. Renate Schepker, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Rheinischen Landes- und Hochschulklinik Essen.
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Die Deutschen unter Hitler: Mit Freude in den Untergang? Wie konnte ein diktatorischer Fanatiker wie Adolf Hitler es schaffen, dass ein ganzes Volk ihm und seiner aggressiven Ideologie bis an die Grenze der eigenen Vernichtung folgte? Der renommierte Psychiatrieprofessor Andreas Ploeger sieht eine der maßgebendsten Voraussetzungen für das Entstehen der Nazi-Diktatur in einer ganz bestimmten deutschen Wesensart, der 'Dominanz des Machterlebens'. Präzise analysiert er, wie dieses unheilvolle Zusammenspiel von Befehl und Gehorsam als Folge einer autoritären Erziehung und Sozialisation entstehen konnte und auch die Nachkriegszeit sowie die Auseinandersetzung mit dem Dritten Reich prägte. Was dieses Buch einzigartig macht, ist Ploegers Doppelperspektive: Selbst schon höheren Alters, gelingt es ihm, sein persönliches Erleben der Repression und der Indoktrination als Zeitzeuge der gesamten Bestrafungs-Diktatur Hitlers mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Psychiater, Psychologe und Psychoanalytiker zu verbinden. Originaldokumente wie Zeitungsartikel, aber auch Marschlieder der Nazikolonnen und 'Fahnensprüche' geben einen erschreckenden Eindruck des damals allgegenwärtigen Klimas aus Gewalterfahrung und -ausübung. Zudem spannt der Autor den Bogen bis hin zu den aktuell bedenklich erstarkenden nationalistischen Strömungen. Ein Buch, wertvoll nicht nur für Psychiater, Psychologen, Historiker, Soziologen und für eine kritische Aufarbeitung im Geschichtsunterricht, sondern allgemein verständlich und wichtig für jeden Einzelnen von uns, sowie in Zeiten der Trumps und Erdogans eine Warnung an die aktuelle Weltpolitik, damit sich das Geschehene niemals wiederholt. Keywords: Psychologie, Nationalsozialismus, Hitler, Diktatur, autoritäre Erziehung, Zweiter Weltkrieg, NSDAP, Drittes Reich, Nachkriegszeit, Soziologie Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Psychol. Andreas Ploeger Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Arzt für Psychotherapeutische Medizin - Psychoanalyse. Emeritierter Inhaber des Lehrstuhls und ehemaliger Direktor der Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie, Universitätsklinikum Aachen. Seit Emeritierung psychiatrisch/psychotherapeutische Privatpraxis in Aachen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen und Publikationen zu Psychotherapie (insbesondere in Gruppen), therapeutischer Gemeinschaft, Menschen während und nach extremer Lebensbedrohung (Traumatologie) sowie Transsexualismus.
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Dieses Lehrbuch vermittelt einen Überblick über das Arbeitsfeld Psychiatrie und die Methoden der Sozialen Arbeit, die im ambulanten und stationären Bereich Voraussetzung sind für eine individuelle, an den Bedürfnissen der Klient:innen orientierten Fallarbeit. Mit der Neuausgabe wird für Studierende und ihre Dozent:innen ein Lehr- und Nachschlagewerk geschaffen, das gleichzeitig ein professionelles Selbstverständnis im Sinne der Klinischen Sozialarbeit begründet. Leitideen sind die Lebensweltorientierung als theoretisches Paradigma, die Subjektorientierung als Haltung und die Teilhabe als Interventionsziel. Alle Beiträge zeigen, wie im Alltag der Klient:innen auf wissenschaftlich fundierter Basis Impulse gegeben, Entwicklungen angestoßen, Stabilisierungen erreicht und Veränderungen eingeleitet werden können. Im Vergleich zur Erstausgabe werden folgende Themen ergänzt: Soziale Arbeit in der Psychiatrie unter Pandemiebedingungen, Angehörigenarbeit, Gruppenarbeit, professionelle Netzwerkpflege, Vorbereitung eines Forschungsvorhabens und Selbstfürsorge. Das ganze Buch inklusive Abbildungen ist zweifarbig gestaltet.
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"In einem durch zunehmende Spezialisierung gekennzeichneten Gesundheitsversorgungssystem interagieren Menschen mit chronischen psychischen Beeinträchtigungen im Verlauf ihrer Behandlung mit zahlreichen professionellen Versorgerinnen. Die Erfassung dieser Interaktionen ist von hoher Relevanz für die differenzielle Beurteilung der Versorgungsqualität. In der vorliegenden Publikation werden nach einer Einführung in die Gestaltung, Praxis und Qualität von Netzwerken professioneller Versorgung für psychisch beeinträchtigte NutzerInnen erste Ergebnisse einer nach der Grounded Theory vorgenommenen Analyse von acht qualitativen Interviews mit depressiven und transidenten Klientlnnen aus einem Forschungsprojekt der Abteilung für Klinische und Gesundheitspsychologie und Beratung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg vorgestellt." (Autorenreferat)
Hintergrund: Am 1. Jänner 1991 wurde mit Inkrafttreten des Unterbringungsgesetzes die Unterbringung psychisch kranker Menschen in psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen gesetzlich geregelt. In anderen stationären Behandlungs- und Betreuungseinheiten wie Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Krankenhäusern außerhalb der Psychiatrie wurden Freiheitsbeschränkungen weiterhin ohne gesetzliche Regelungen vorgenommen, bis im Jahr 2004 das Heimaufenthaltsgesetz beschlossen wurde.Ziel dieser Arbeit: Diese Arbeit will die Dringlichkeiten einer gesetzlichen Regelung, die Gesetzwerdung, die Gesetzesmaterie sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und damit verbunden die Umsetzung in der Praxis darstellen.Methode: Entlang der gesetzlichen Vorgaben wurden gerichtliche Entscheidungen mit der Entwicklung von Vermeidungsstrategien zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verglichen.Ergebnisse: Die Rechtsprechungsübersichten der vergangenen sieben Jahre seit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes korrespondieren mit der Entwicklung fachlicher Standards und technischer Hilfsmittel zur Reduktion oder Vermeidung von freiheitsbeschränkenden Interventionen in den Einrichtungen.Schlussfolgerungen: Die Implementierung des Heimaufenthaltsgesetzes hat Rechtsklarheit geschaffen und den Stand des Wissens aktualisiert. Den Gesundheitsberufen steht eine Vielzahl von alternativen Strategien zur Vermeidung von Freiheitsbeschränkungen zur Verfügung. Weiterer Klärungs- und Entwicklungsbedarf ist in der Umsetzung in Kranken-anstalten sowie im Einsatz von medikamentösen Freiheitsbeschränkungen zu sehen. In der häuslichen Pflege und Betreuung sind bislang freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht geregelt. Der Gesetzgeber ist gefordert, insbesondere im Hinblick auf die Betreuung durch selbständige Personenbetreuer, initiativ zu werden. ; Background: Since 1 January 1991, a law regulating the accomodation of psychologically ill people in psychiatric hospitals and departments has come into effect. In other inpatient treatment and care settings such as nursing homes, institutions caring for the disabled and hospitals other than psychiatric hospitals, freedom restraint was continuedly practised without legal regulation until the nursing home inhabitation law was decided upon in 2004.Aim of this work: This dissertation aims to outline the urgency for this legislation, the subject matter of the law as well as the development of the jurisdiction and the related practical implications.Methods: Court judgements regarding this legal regulation where compared with the development of avoidance strategies for freedom restraint arrangements.Results: An overview of court judgements for the past seven years after the nursing home inhabitation law took effect, shows that these led to the development of professional standards and technical tools to reduce or avoid freedom restrictive interventions in institutions.Conclusion: The implementation of the nursing home inhabitation law created legal clarification and improved the standard of knowledge. A variety of strategies are available for health professionals. Additional legal clarification and development is necessary in regards to the implementation of the law in hospitals as well as in the use of medicines resulting in freedom restraint. In the areas of home care and support, freedom restraining measures are not yet regulated. The legislator is urged to act, especially in regards to the care and support provided by independent (home) carers. ; Georg Hecht ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Masterarb., 2012 ; (VLID)224746
In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren schätzungsweise 300000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert, mindestens 200000 allein in der DDR. Dabei erlebten sie während der Haft physische und psychische Misshandlungen bzw. Folter. Mit der Inhaftierung unmittelbar verbunden war die Trennung von der Familie inklusive der Kinder. Frühere wissenschaftliche Untersuchungen aus den 90er Jahren zeigten, dass diese potentiell traumatischen Erlebnisse in den Gefängnissen langfristige körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen nach sich zogen. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung die aktuelle psychische und körperliche Belastung ehemals politisch Inhaftierter in der DDR zu erfassen, diese mit der Allgemeinbevölkerung zu vergleichen und potentielle Einflussfaktoren auf das Ausmaß der Belastung zu detektieren. Des Weiteren sollte die Frage untersucht werden, wie sich das psychische Wohlbefinden der Nachkommen ehemals politisch Inhaftierter in der SBZ und DDR im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung darstellt und ob es Faktoren gibt, die das Ausmaß der psychischen Belastung beeinflussen. Dabei war von besonderem Interesse, ob sich diejenigen Nachkommen, die zum Zeitpunkt der elterlichen Haft bereits geboren waren, bezüglich der psychischen Belastung von denen unterschieden, die erst später geboren wurden. Die Datenerhebung fand jeweils querschnittlich im Rahmen zweier Forschungsprojekte an der Selbständigen Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig statt. Die ehemals politisch Inhaftierten in der DDR (Studie I; Forschungsbeginn 2007; n=157) und die Nachkommen von ehemals politischen Häftlingen in der SBZ und DDR (Studie II; Forschungsbeginn 2010; n=43) wurden mittels verschiedener standardisierter und validierter Fragebogenverfahren zu den aktuellen körperlichen Beschwerden (Studie I: GBB-24; Studie II: PHQ-15) und zum psychischen Wohlbefinden (Studie I: Depressivität und Angst [HADS], Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) [IES-R]; Studie II: Depressivität [PHQ-9], Ängstlichkeit [GAD-7], PTBS [IES-R]) sowie zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität (Studie I: EORTC-QLQ C30) befragt. Für den Vergleich der Stichprobendaten wurden in beiden Studien Substichproben aus bevölkerungsrepräsentativen Daten generiert. In Studie I wurden diese Vergleichsdaten alters- und geschlechtsparallelisiert, in Studie II alters-, geschlechts- und bildungs-parallelisiert. In drei Einzelpublikationen zur den Langzeitfolgen politischer Haft für die Betroffen und in einer Publikation zu den Nachkommen der Betroffenen wurden die Ergebnisse der Untersuchungen dargestellt. Im Folgenden werden sie überblicksartig zusammengefasst: Ergebnisse Studie I: - Ehemals politisch Inhaftierte in der DDR berichten zum Teil noch 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung signifikant vermehrt über Symptome von Traumafolge-störungen wie Ängstlichkeit, posttraumatische Belastungssymptome und Depressionen im Vergleich zu einer alters- und geschlechtsparallelisierten Stichprobe der Allgemein-bevölkerung. - Die gesundheitsbezogene Lebensqualität ehemals politisch Inhaftierter in der DDR ist im Vergleich zu einer alters- und geschlechtsparallelisierten Stichprobe der Allgemein-bevölkerung in allen Funktions- (körperliche, emotionale, soziale, kognitive Funktion, Rollenfunktion) und Symptombereichen (Fatigue, Übelkeit/Erbrechen, Schmerz, Kurzatmigkeit, Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit, Verstopfung, Durchfall, finanzielle Schwierigkeiten) signifikant niedriger. Es fand sich kein durchgängiger Einfluss der haftbezogenen Merkmale auf das Ausmaß der Lebensqualität. Jedoch berichteten diejenigen Betroffenen, die mehrfach verhaftet wurden, geringere Werte auf allen Funktionsskalen der Lebensqualität als diejenigen, die "nur" einmal verhaftet wurden. - Bei 50 % der Betroffenen wurde auf Grundlage der Fragebogendaten eine PTBS ermittelt. Diejenigen Betroffenen, die länger als zwei Jahre inhaftiert waren, litten seltener an einer PTBS als Personen, die zwei Jahre oder kürzer inhaftiert waren. In welcher Haftära die Betroffenen in der DDR inhaftiert waren (1949-1971 vs. 1972-1989), wie alt sie bei der ersten Inhaftierung waren und ob sie nach der Haft in die Bundesrepublik Deutschland oder in die DDR entlassen wurden, hatte keinen Einfluss auf das Ergebnis. Diejenigen Betroffenen, die mehrfach verhaftet wurden, wiesen jedoch signifikant häufiger eine PTBS auf. - Ehemals politisch Inhaftierte in der DDR berichteten signifikant mehr Körperbeschwerden (Erschöpfung, Magen-, Herzbeschwerden, Gliederschmerzen) im Vergleich zu einer alters- und geschlechtsparallelisierten Stichprobe der Allgemeinbevölkerung. Die Variable Haftdauer hatte keinen signifikanten Einfluss auf das Ausmaß der Körperbeschwerden. Ergebnisse Studie II: - Es gibt Hinweise darauf, dass die Gruppe der Nachkommen politisch Inhaftierter in der SBZ und DDR im Durchschnitt in den psychischen Störungsbereichen Ängstlichkeit, Depressivität und somatoforme Symptome signifikant stärker belastet ist als eine repräsentative alters-, geschlechts- und bildungsparallelisierte Stichprobe der Allgemeinbevölkerung. - 49 % der Nachkommen ehemals inhaftierter Personen in der SBZ und DDR wiesen auf Grundlage der Fragebogendaten eine psychische Störung in den Bereichen Ängstlichkeit, Depressivität und somatoforme Störung auf. Bei 51 % wurde keine psychische Störung in den erhobenen Bereichen gefunden. - Diejenigen Nachkommen politisch Inhaftierter, die zum Zeitpunkt der elterlichen Haft bereits geboren waren, unterschieden sich in den Bereichen Ängstlichkeit, Depressivität und Somatisierung nicht signifikant von denen, die erst nach der Haft geboren wurden. - 88,4 % der befragten Nachkommen berichteten mindestens ein selbst erlebtes traumatisches Ereignis. 34,9 % von ihnen gaben als das schrecklichste Ereignis eines im Zusammenhang mit der politischen Inhaftierung ihrer Eltern an. 9,1 % Personen wiesen dabei auf Grundlage der Fragebogendaten eine PTBS auf. - Diejenigen Nachkommen, bei denen beide Elternteile in politischer Haft waren, wiesen über alle Störungsbereiche hinweg tendenzielle höhere Belastungswerte auf, allerdings blieb dieser Unterschied ohne statistische Signifikanz. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine politische Inhaftierung in der DDR weitreichende Folgen für den körperlichen und psychischen Gesundheitszustand eines Betroffenen haben konnte und dass diese Belastungen zum Teil noch bis heute anhalten können. Dabei ist auch die aktuelle gesundheitsbezogene Lebensqualität stark beeinträchtigt. Die Umstände der Haft scheinen nur vereinzelt einen Einfluss auf die Ausprägung der Belastungen zu haben. Für die klinische Praxis bedeuten diese Befunde, dass die historisch-biografischen Lebensumstände eines Individuums als Teil der ätiologischen Rahmenbedingungen für die Entstehung von Psychopathologie unbedingt mit betrachtet werden müssen. Für eine Gruppe von Nachkommen ehemals politisch inhaftierter Personen in der SBZ und DDR ergaben sich Hinweise auf eine erhöhte psychische Belastung in den Störungsbereichen Ängstlichkeit, Depressivität und somatoforme Symptome, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der elterlichen Haft bereits geboren waren oder nicht. Die Interpretation der Studienergebnisse ist vor dem Hintergrund einiger methodischer Einschränkungen vorzunehmen. Das Fehlen klinisch-strukturierter Experteninterviews, die alle psychiatrischen Störungsbereiche erfassen, geringe Fallzahlen besonders in der Untersuchung zu den Nachkommen der ehemals politisch Inhaftierten, das Querschnittsdesign und die hohe Selektivität der Stichprobe sind kritische Aspekte, die in zukünftigen Untersuchungen besonderer methodischer Aufmerksamkeit bedürfen. Um die Auswirkungen der elterlichen Haft auf die Kinder umfassender zu untersuchen, sei empfohlen, sowohl systembezogene Variablen wie Eltern-Kind-Beziehung und Bindung, innerfamiliäre Kommunikation und den elterlichen Erziehungsstil zur Aufklärung der Beziehungen auf Verhaltensebene, als auch epigenetische, neuroendokrinologische oder neurologische Parameter, die Aufschluss auf der biologischen Ebene liefern können, zu erfassen. Die vorliegende Arbeit zu den Auswirkungen politischer Haft in der DDR und SBZ leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der jüngsten deutsch-deutschen Geschichte. Sie macht deutlich, wie stark dieses potentiell traumatische Ereignis der politischen Haft in der DDR und SBZ zum Teil auch den gegenwärtigen körperlichen und psychischen Zustand der Betroffenen und deren Nachkommen bestimmt. Zugehörige Publikationen 1. Weißflog, G., Klinitzke, G. & Hinz, A. (2011). Gesundheitsbezogene Lebensqualität und Posttraumatische Belastungsstörungen bei in der DDR politisch Inhaftierten. Psychother Psych Med 2011; 61; 133-139 2. Weißflog, G., Böhm, M., Klinitzke, G. & Brähler, E. (2010). Erhöhte Ängstlichkeit und Depressivität als Spätfolgen bei Menschen nach politischer Inhaftierung in der DDR. Psychiat Prax 2010; 37; 297-299 3. Weißflog, G., Daig, I., Klinitzke, G. & Brähler, E. (2012). Körperbeschwerden nach politischer Inhaftierung und deren Zusammenhang mit Ängstlichkeit und Depressivität. Verhaltenstherapie 2012; 22; 37-46 4. Klinitzke, G., Böhm, M., Brähler, E. & Weißflog G. (2012). Ängstlichkeit, Depressivität, Somatisierung und Posttraumatische Belastungssymptome bei den Nachkommen ehemals politisch inhaftierter Personen in Ostdeutschland (1945-1989). Psychother Psych Med 2012; 62: 18-24:1.Einführung……………………………………………………………………………………………………………… 1.1. Historischer Hintergrund……………………………………………………………………………………… 1.2. Forschungsstand zu den körperlichen und psychischen Auswirkungen politischer Haft in der SBZ und DDR………………………………………………………………………………………. 1.3. Frühkindliche Traumatisierung……………………………………………………………………. 1.4. Forschungsergebnisse zur transgenerationalen Weitergabe nach politischer Verfolgung in verschiedenen gesellschaftlichen-historischen Kontexten……………… 1.5. Resümee und Fragestellungen……………………………………………………………………………. 2. Publikationen…………………………………………………………………………………………………………. 2.1 Gesundheitsbezogene Lebensqualität und Posttraumatische Belastungsstörungen bei in der DDR politisch Inhaftierten…………………………………. 2.2 Erhöhte Ängstlichkeit und Depressivität als Spätfolgen bei Menschen nach politischer Inhaftierung in der DDR………………………………………………………………………. 2.3 Körperbeschwerden nach politischer Inhaftierung und deren Zusammenhang mit Ängstlichkeit und Depressivität……………………………………………………………………………. 2.4 Ängstlichkeit, Depressivität, Somatisierung und Posttraumatische Belastungssymptome bei den Nachkommen ehemals politisch inhaftierter Personen in Ostdeutschland (1945-1989)………………………………………………………. 3. Diskussion……………………………………………………………………………………………………………… 4. Zusammenfassung…………………………………………………………………………………………………. 5. Literatur…………………………………………………………………………………………………………………. 6. Anlagen………………………………………………………………………………………………………………… Erklärung über die eigenständige Abfassung der Arbeit Curriculum Vitae Publikationsverzeichnis Danksagung
Aus der Einleitung: Problemstellung: Das Gesundheitssystem in Deutschland verursacht einen immer größeren Anteil an den gesamtwirtschaftlichen Ressourcen des Landes und die Finanzierung des Gesundheitswesens gestaltet sich immer schwieriger. Die Ursachen hierfür liegen in der demographischen Entwicklung, im technologischen medizinischen Fortschritt und nicht zuletzt in den gestiegenen Patientenerwartungen. In Deutschland werden jährlich ca. 240 Mrd. Euro für das Gesundheitswesen ausgegeben. Da der Krankenhausbereich daran mit 27 % beteiligt ist und mit ca. 65 Mrd. Euro den größten Einzelblock darstellt, rückten die Krankenhäuser im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 in den Mittelpunkt der Reformbestrebungen, deren Ziel es war, die Steuerbarkeit der Ausgaben des stationären Sektors zu erreichen. Folglich wurde 2004 die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen auf ein diagnosebezogenes pauschaliertes Entgeltsystem (DRG-Vergütungssystem) umgestellt, womit ein Anreiz zu einer betriebswirtschaftlichen Leistungserbringung geschaffen werden sollte. Für die Krankenhäuser haben sich seitdem die finanziellen Rahmenbedingungen grundlegend geändert und dies hat in Folge einen enormen Kosten-, Leistungs- und Wettbewerbsdruck ausgelöst. Diese Einschätzung wird durch verschiedene Studien bestätigt, die sich mit der Situation der Krankenhauslandschaft in Deutschland auseinandergesetzt haben. So prognostiziert die Wirtschaftprüfungsgesellschaft Ernst Young bis zum Jahr 2020 einen Klinikrückgang von derzeit ca. 2.000 auf verbleibende ca. 1.500 Kliniken in Deutschland und nach Einschätzung der Unternehmensberatung McKinsey ist jedes dritte Krankenhaus auf mittlere Sicht von Zusammenlegung oder gar Schließung bedroht. Der Krankenhaus Rating Report 2008 empfiehlt den Kliniken daher weitere Effizienzsteigerungen vorzunehmen. Diese Forderung haben die Krankenhäuser zwar bereits aufgegriffen und handeln zunehmend prozessorientiert. Sie gehen dazu über, Behandlungsabläufe sowie die nicht-medizinischen Prozesse zu standardisieren und zu optimieren. Außerdem haben sie erkannt, dass sie ihre räumlichen Ressourcen optimal nutzen und betreiben müssen. Allerdings ist die Kostenrechnung der Krankenhäuser bisher meist nicht in der Lage diese prozessorientierten Arbeitsabläufe abzubilden und es fehlt eine transparente Verknüpfung zwischen den primären Leistungsmengen im Krankenhaus und im Facility Management. Das Hauptproblem dabei ist, dass bislang immer noch eine Kostenbetrachtung vorherrscht, die sich an einer funktionalen Gliederung nach Personal- und Sachkosten orientiert und keine Aufteilung der Kosten in Kern- und Unterstützungsleistungen vornimmt. So ist es derzeit nicht möglich, das Kostenvolumen der Sekundärprozesse auszuweisen. Aus diesem Grunde scheint eine Überprüfung und Überarbeitung der Kostenrechnung angebracht. Daraus leitet sich die Forschungsfrage und Zielsetzung dieser Diplomarbeit ab, die im folgenden Abschnitt behandelt wird. Forschungsfrage und Zielsetzung: Die Forschungsfrage, der im Rahmen dieser Arbeit nachgegangen werden soll, stellt sich wie folgt dar: 'Wie kann eine verursachungsgerechte Verrechnung der flächen- und raumbezogenen Kosten eines Krankenhauses innerhalb der Kostenrechnung durchgeführt werden'? Die daraus resultierende Zielsetzung besteht darin, ein Verrechnungsmodell zu entwickeln, das in die vorhandene Kostenrechnung eines Krankenhauses integriert werden kann. Dabei sollen die anfallenden Kosten nach den üblichen Regeln der Betriebswirtschaft erfasst werden, jedoch in einer Untergliederung, die den Anforderungen des Facility Management gerecht wird. Außerdem wird eine verursachungsgerechte Zuordnung der flächen- und raumbezogenen Kosten angestrebt, um Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten der Kosten, die für die Bereitstellung eines Krankenzimmers, Behandlungs- oder Operationsraumes anfallen, zu erreichen. Methodik: Die vorliegende Arbeit verfolgt hinsichtlich der Forschungsmethodik einen zweiteiligen Ansatz. Es werden theoretische Ansätze vorgestellt und analysiert, die andere Methode der praktischen Darstellung basiert auf Experteninterviews und Kontenanalysen. Für die Ausarbeitungen zum Themenbereich Facility Management und Krankenhaus wurde Bezug auf die gängige Literatur genommen. Für den Themenbereich der Kostenrechnung wurden die klassischen Werke aus den 80er und 90er Jahren herangezogen, um die Entwicklung der Planung und Verrechnung der Raumkosten aufzuzeigen, ebenso wurde Literatur verwendet, die sich mit der Kosten- und Leistungsrechnung im Krankenhaus auseinandersetzt. Weiter wurden Ausarbeitungen des Forschungsprojektes OPIK ebenso wie die Ansätze zur verursachungsgerechten Verrechnung von FM-Kosten des GEFMA Arbeitskreis Krankenhaus betrachtet. Der praktische Teil dieser Arbeit befasst sich mit dem Städtischen Klinikum München und deren kostenrechnerische Ansätze zur Abbildung und Verrechnung flächen- und raumbezogener Kosten. Hierfür wurden Expertengespräche geführt. Damit verbunden wurde eine Analyse der Kosten- und Leistungsrechnung in Bezug auf die praktizierte Verrechnung der Raum- und Flächenkosten vorgenommen und um eine Kontenanalyse ergänzt. Unter Berücksichtigung der theoretischen Erkenntnisse und der angewendeten Praxis ein Verrechnungsmodell zur verursachungsgerechten Verrechnung von Flächen- und Raumkosten ausgearbeitet, das in die bestehende Kostenrechnung eines Krankenhauses integriert werden kann. Anhand dieses Verrechnungsmodells sollen die Vorgehensweise und Informationsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben aufgezeigt werden. Aufbau der Arbeit: Im zweiten Kapitel dieser Arbeit wird die Entwicklung und Grundkonzeption des Facility Management (FM) sowie die europäische FM-Norm EN 15221 und deren Bezug zum Flächenmanagement dargestellt. Es werden die Aufgaben des Flächenmanagement erläutert, wobei insbesondere auf Flächengliederungen und die interne Flächenverrechnung eingegangen wird. Hier wird auch das Thema Krankenhaus erörtert, dessen spezifische Aufgaben und Ziele, das Konzept der dualen Finanzierung sowie das FM im Krankenhaus vorgestellt. Das dritte Kapitel behandelt die klassische Kostenrechnung mit den Teilbereichen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, ergänzt um die Betrachtung der gesetzlichen Anforderungen an die Kostenrechnung und deren Anwendung im Krankenhaus. Außerdem wird die traditionelle Form der Verrechnung von Raumkosten vorgestellt. Das vierte Kapitel beinhaltet den Praxisteil dieser Arbeit. Einleitend wird das Städtische Klinikum München (StKM) sowie der Geschäftsbereich Facility Management und der Aufbau der Kostenrechnung vorgestellt. Hier wird das Augenmerk insbesondere auf die kostenrechnerische Abbildung der FM-Bereiche gerichtet, die für die Bereitstellung der Arbeitsumgebung verantwortlich sind. Daran schliesst sich im fünften Kapitel die Ausarbeitung eines Beispiels an, das die verursachungsgerechte Verrechnung der Raum- und Flächenkosten ermöglicht. Außerdem wird aufgezeigt, welche Steuerungsmöglichkeiten sich ergeben, wenn die bisher vorherrschende Bereitstellungsbetrachtung durch eine Leistungsbetrachtung dieser FM-Bereiche ersetzt wird. Dieses Verrechnungsmodell kann als FM-bezogene Kostenrechnung in das derzeitige Kostenrechnungssystem eines Krankenhauses integriert werden. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Zusammenfassung in Kapitel sechs, in welcher die Beantwortung der Forschungsfrage erfolgt und ein Ausblick auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des Verrechnungsmodells gegeben wird.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisV AbkürzungsverzeichnisVI Zusammenfassung (deutsch)VIII Abstract (english)X 1.Einleitung11 1.1Problemstellung11 1.2Forschungsfrage und Zielsetzung12 1.3Methodik13 1.4Aufbau der Arbeit13 2.Facility Management (FM)14 2.1Grundkonzeption14 2.2Entwicklungsgeschichte15 2.3EN-Norm 1522115 2.4Flächenmanagement18 2.4.1Aufgaben des Flächenmanagement18 2.4.2Nutzungsbezogene Flächengliederungen19 2.4.3Interne Flächenverrechnung24 2.4.4Flächenbewirtschaftungskosten24 2.5Das Krankenhaus28 2.5.1Ziel und Umfeld des Krankenhauses28 2.5.2Sonderimmobilie Krankenhaus29 2.5.3Krankenhausfinanzierung in Deutschland31 2.6Facility Management im Krankenhaus34 2.6.1Kern- und Unterstützungsleistungen35 2.6.2Facilitäre Unterstützungsprozesse36 2.6.3Facility Produkte (FM-Produkte)42 3.Kostenrechnung im Krankenhaus42 3.1Aufgaben der Kostenrechnung43 3.2Kostenrechnungssysteme44 3.3Teilgebiete der Kostenrechnung45 3.3.1Kostenartenrechnung47 3.3.2Kostenstellenrechnung48 3.3.3Kostenträgerrechnung53 3.4Gesetzliche Grundlagen für das Krankenhaus54 3.5Kostenrechnung im Krankenhaus im Speziellen54 3.5.1Kostenartenrechnung im Krankenhaus55 3.5.2Kostenstellenrechnung im Krankenhaus56 3.5.3Kostenträgerrechnung im Krankenhaus59 3.6Traditionelle Verrechnung von Flächenkosten60 4.Praxisteil64 4.1Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM)64 4.2Der Facility Management-Bereich im StKM66 4.3Verrechnung flächenbezogener Kosten im StKM68 4.3.1Kostenartenerfassung68 4.3.2Bewertung der Kostenartenerfassung70 4.3.3Kosten-/Leistungsverrechnung71 5.Verrechnungsmodell für eine FM-bezogene Kostenrechnung80 5.1.1Festlegen der FM-Produkte82 5.1.2Festlegen der Raumtypen83 5.1.3Entwickeln eines FM-gerechten Kostenartenplans83 5.1.4Entwickeln eines Schemas zur Bildung einer Immobilien- und FM-gerechtenKostenstellenstruktur85 5.1.5Entwickeln eines FM-gerechten Kostenstellenplans87 5.1.6Verrechnungsmodell89 5.1.7Zusammenfassung und Bewertung des Verrechnungsmodells94 6.Resümee96 7.Literaturverzeichnis98 8.AnlagenA1Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.5.3, Krankenhausfinanzierung in Deutschland: In Deutschland haben Staat und Kommunen den gesetzlichen Auftrag die bedarfsgerechte stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet Krankenhauspläne aufzustellen, die die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherstellen. In die Krankenhauspläne werden neben öffentlichen auch freigemeinnützige und private Krankenhausträger aufgenommen. Die Finanzierung dieser Krankenhäuser erfolgt dabei im Wesentlichen über die sog. duale Finanzierung, die 1972 mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) festgelegt wurde. Dies hat zur Folge, dass die Kosten für Investitionen und die laufenden Betriebskosten von zwei verschiedenen Parteien getragen werden. Investitionskostenfinanzierung: Der größte Teil der deutschen Krankenhäuser sind im Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen und haben somit Anspruch auf die Finanzierung ihrer Investitionen. Diese erhalten sie vom jeweiligen Bundesland, das mit öffentlichen Mitteln die Investitionen zur Realisierung von Bauvorhaben (Neu- und Umbau) sowie zur Anschaffung medizinischer Geräte fördert. Betriebskostenfinanzierung: Die laufenden Betriebskosten (Personalkosten, Medikamente, Sachkosten, Verpflegung, Reinigung, Instandhaltung, usw.) eines Krankenhauses werden von den Patienten und deren Krankenkassen finanziert. Für deren Abdeckung vereinbaren die Krankenkassen jährlich mit den Krankenhäusern die Gesamtsumme der Einnahmen, das sog. Budget. Hieraus werden die für den einzelnen Behandlungsfall abzurechnenden Vergütungen ermittelt, die durch die Krankenkassen für die Behandlung ihrer versicherten Patienten bezahlt werden. Bis 2003 bestand die Vergütungshöhe überwiegend aus tagesgleichen Pflegesätzen, d.h. aus festen Beträgen für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes eines Patienten unabhängig vom jeweiligen Behandlungsaufwand. Damit bestand für die Krankenhäuser die Möglichkeit, den Erlös über eine möglichst lange Liegedauer zu optimieren. Dies führte allerdings zu einer Verlängerung der Verweildauer der Patienten und zog als Folge eine Erhöhung der Bettenzahlen (und damit des Flächenbedarfs) nach sich. Die ständig wachsenden Krankenhausausgaben machten Veränderungen notwendig, die der Gesetzgeber bereits 1992 mit der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) einleitete und damit eine Änderung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser herbeiführte. Das GSG leitete einen Wechsel von der 'aufenthaltsdauerorientierten' zu einer 'fallorientierten' Vergütung der Krankenhausleistungen ein. Bereits seit 1996 erfolgte die Vergütung der chirurgischen Behandlungsfälle über Fallpauschalen, da dies allerdings nur ein Viertel der Krankenhausleistungen betraf, stiegen die Kosten für die pflegesatzrelevanten Krankenhausbehandlungen weiter. Deshalb wurde 2004 für alle Krankenhausleistungen, mit Ausnahme der psychiatrischen und psychosomatischen Abteilungen, die Vergütung auf die Abrechnung nach Fallpauschalen umgestellt. Dies hatte zur Folge, dass jeder Krankenhausaufenthalt eines Patienten mit einer von der Aufenthaltsdauer unabhängigen Pauschale vergütet wird. Mit dieser Gesetzesänderung wurde die einschneidenste Änderung der Krankenhausfinanzierung in Deutschland seit Jahrzehnten vollzogen. Es wurde zwar am Prinzip der dualen Finanzierung festgehalten, aber die bis dahin vorhandene Selbstkostendeckungsgarantie wurde zugunsten eines leistungsgerechten Vergütungssystems aufgehoben, das im Folgenden beschrieben wird. Vergütungssystem G-DRG: Das German Diagnostic Related Group System (G-DRG) wurde auf Grundlage des australischen AR-DRG-Systems entwickelt und stellt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierende Entgeltsystem dar. Dieses soll zur Verbesserung der Transparenz von Leistungen, Kosten und Ressourcenverbrauch beitragen. In einem bundesweit gültigen Fallpauschalenkatalog wurden bis zum Jahr 2008 ca. 1.100 verschiedene Fallgruppen erfasst. Die DRGs stellen einen Festpreis für die Vergütung der medizinischen Leistung des Krankenhauses dar und bilden einen Standardprozess hinsichtlich des benötigten Ressourcenverbrauchs für die Behandlung ab. Dieser umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen, Diagnostik, OP-Leistungen, Verpflegung und Unterkunft. Zusätzlich wird der Rahmen für die Behandlungszeit durch die mittlere Verweildauer festgelegt. Damit die Zuordnung des einzelnen Behandlungsfalles zu einer DRG erfolgen kann, ist eine umfassende und zeitnahe Dokumentation der patienten- und behandlungsbezogenen Daten erforderlich, hierfür sind diagnose-, behandlungsbezogene und patientenbezogene Faktoren massgeblich. Durch das neue Abrechnungssystem wird für jeden einzelnen Patienten aufgrund der zugeordneten DRG ein definierter Erlös ausgewiesen. Wenn nun die Kosten, die während der Behandlung anfallen, patientenbezogen festgehalten bzw. ermittelt werden, ist für jeden Behandlungsfall ersichtlich, ob eine Deckung der fallbezogenen Kosten erzielt wurde. Die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser haben sich seit Einführung der DRGs grundlegend geändert, denn die fallpauschalenorientierte Vergütung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Betriebsführung und die Kostenrechnung eines Krankenhauses. Im nachfolgenden Kapitel wird erläutert, wie wichtig es für Krankenhäuser ist, Facility Management zu betreiben. Durch die Spezialisierung des FM auf das Managen von Sekundärprozessen ist es optimal in der Lage, das Kerngeschäft der Krankenhäuser zu unterstützen.