In dem Aufsatz wird drei Jahre nach den einschneidenden Veränderungen des Ausbildungsförderungssystems 1982 eine Zwischenbilanz der Wirkungen und Folgen gezogen. Der Autor beschreibt die schrittweise Zurücknahme der Förderung schon ab 1974 und die "Wende" von 1982 und prüft die finanz-, sozial- und beschäftigungspolitische Argumentation der Regierungskoalition für den Abbau der Ausbildungsförderung, die zum Schluß in den umfassenden Rahmen der konservativen Gesellschaftspolitik gestellt wird. (IAB2)
"Im Rahmen der faktischen Gebrauchsmöglichkeit muß der Anspruch auf Studienzugang von 'jeder und jedem' wahrgenommen werden können, um das grundgesetzliche Freiheitsrecht der Berufswahl ausüben zu können. Ist der oder die 'Zugelassene' nicht in der Lage, das Studium zu finanzieren, muß eine individuelle Ausbildungsförderung dies gewährleisten. Die Ausbildungsförderung (BAföG) erfüllt diesen Rechtsanspruch immer weniger. Die Förderungszahlen sind rückläufig. Menschen aus einkommensschwachen und bildungsfernen 'Herkunftsgruppen' machen heute den mit Abstand geringsten Anteil aller Studierender aus. Das Förderungsrecht steht jedoch nicht in der beliebigen Disposition des 'Gesetzgebers'. Aus den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der/ einer Ausbildungsförderung ergibt sich: Eine Aufhebung ist verfassungswidrig; einzig eine 'Vollzuschußförderung' kann den Rechtsanspruch wirklich erfüllen; der zu konstatierende Funktionsverlust des BAföG macht eine Reform des Förderungsrechts unumgänglich. Die im politischen Bereich anzusiedelnde, mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes bewußt gewollte und initiierte 'Konfliktbearbeitung' erfordert den stetigen, verantwortungsbewußten Diskus darüber, in welcher Form der Anspruch auf Ausbildungsförderung umsetzbar ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In dem Aufsatz wird drei Jahre nach den einschneidenden Veränderungen des Ausbildungsförderungssystems 1982 eine Zwischenbilanz der Wirkungen und Folgen gezogen. Der Autor beschreibt die schrittweise Zurücknahme der Förderung schon ab 1974 und die "Wende" von 1982 und prüft die finanz-, sozial- und beschäftigungspolitische Argumentation der Regierungskoalition für den Abbau der Ausbildungsförderung, die zum Schluß in den umfassenden Rahmen der konservativen Gesellschaftspolitik gestellt wird. (IAB2)
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Allseits wurde ein Paukenschlag erwartet: Nachdem das BVerwG dem BVerfG 2021 die Frage zur Entscheidung vorlegte, ob der Grundbedarfssatz für Studierende mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wappnete man sich in Berlin bereits für das scheinbar Unausweichliche – ein menschenwürdiges Existenzminimum für Studierende. Die lange erwartete Entscheidung des BVerfG, die letzte Woche veröffentlicht wurde, ist allerdings eher Triangel als Pauke. Das BVerfG erkennt keinen Anspruch auf individuelle, existenzsichernde Leistungen der Ausbildungsförderung.
Die neue Bundesregierung hat zum 1. Januar das Kindergeld für die ersten beiden Kinder auf 250 DM erhöht und für das Jahresende eine umfassende Reform der Ausbildungsförderung für Studierende angekündigt. Mitte Januar erklärte das Bundesverfassungsgericht die Steuerminderungen für Familien mit Kindern für verfassungsrechtlich unzureichend. Welche Anforderungen ergeben sich hieraus für die Ausbildungsfinanzierung und wird die Bafög-Reform ihre Ziele erreichen? Wie sieht ein integrierter Ansatz aus, der Effizienz und Chancengerechtigkeit verbessert und die volkswirtschaftlichen Kosten senkt?
"In Bayern haben im Jahr 2001 86.583 Schüler und Studierende eine Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, das waren um 11.401 oder 15,2 v.H. mehr als im Vorjahr. Ein ähnlich hoher Stand beim BAföG-Bezug wurde letztmals im Jahr 1995 registriert. Die starke Zunahme im Berichtsjahr ist eine Folge des zum 1. April 2001 in Kraft getretenen Ausbildungsförderungsreformgesetzes, mit dem unter anderem die Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG angehoben wurden. Von der Gesetzesnovelle profitierten vor allem die Studierenden an den Universitäten und Fachhochschulen sowie die Schüler an Berufsfachschulen. Die Zahl der BAföG-Empfänger im Hochschulbereich stieg im Vergleich zum Vorjahr um 7.246 oder 18,5 v.H. auf 46.424, der Kreis der unterstützten Berufsfachschüler nahm um 18,4 v.H. auf 14.171 zu. Der finanzielle Aufwand für die Ausbildungsförderung lag im Jahr 2001 mit insgesamt 207,4 Millionen Euro um 30,8 v.H. über dem Vorjahresniveau. Von der Fördersumme wurden 140,3 Millionen Euro oder etwa zwei Drittel als Zuschuss und 67,1 Millionen Euro als Darlehen gewährt. Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag je Fall machte 331 Euro aus, wobei Studenten im Schnitt 347 Euro und Schüler 305 Euro bezogen. Die Erhöhung des durchschnittlichen Förderungsbetrages gegenüber dem Vorjahr betrug bei den Studierenden rund 37 Euro und bei den Schülern 55 Euro." (Autorenreferat)
"In zahlreichen Tarifbereichen wurden seit Mitte der 90er Jahre auf Initiative der Gewerkschaften, die hiermit auf einen Rückgang der betrieblichen Ausbildungsaktivitäten reagierten, tarifliche Regelungen zur Förderung der Ausbildung vereinbart. Dabei geht es im Wesentlichen um eine Erhöhung der Ausbildungsplatzzahl sowie um die Sicherung der Übernahme nach Abschluss der Ausbildung. In dem Beitrag werden die inhaltliche Struktur und Reichweite der Tarifbestimmungen skizziert und - unter Rückgriff auf die Ergebnisse eines vom WSI durchgeführten Forschungsprojekts - ausgewählte Vereinbarungen einer genaueren Wirkungsanalyse unterzogen. Die AutorInnen kommen bei ihrer vergleichenden Analyse zu dem Ergebnis, dass nur ein Teil der Vereinbarungen erfolgreich umgesetzt wird, also tatsächlich zu einer Erhöhung der Ausbildungsaktivitäten der Betriebe führt. Dies ist vor allem in den Tarifbereichen der Fall, in denen beide Tarifparteien eine zurückgehende Ausbildungsneigung der Betriebe tatsächlich als drängendes Problem wahrnehmen, sich bei ihren Verhandlungen zur Ausbildungsförderung auf präzise definierte Ziele einigen und - vor allem - personelle sowie materielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um diese Ziele in direktem Kontakt mit Betriebsräten und Personalleitungen auch zu erreichen." (Autorenreferat)