Sammelwerksbeitrag(gedruckt)

Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag: verfassungsrechtliche Kompetenz und institutionelle Probleme

In: Das wohlberatene Parlament: Orte und Prozesse der Politikberatung beim Deutschen Bundestag, S. 125-169

Abstract

Der Verfasser untersucht das Scheitern des Institutionalisierungsvorschlages einer ständigen Kommission zur Technikfolgen-Abschätzung und -bewertung beim Deutschen Bundestag in der 10. Legislaturperiode und unterzieht den Bundestagsbeschluß vom November 1989 einer kritischen Würdigung. Er entwickelt zunächst einen spezifischen historisch-normativen Bezugsrahmen, demzufolge Staat und Parlament durch die Verwissenschaftlichung und Technisierung aller Lebensbereiche zur politischen Leitung und Gestaltung verpflichtet seien, eine Aufgabe, die er verfassungsrechtlich aus den Grundrechten herleitet. Im weiteren beschreibt er die Bemühungen um die Institutionalisierung einer Technikfolgen-Abschätzung als Komponente zur Stärkung parlamentarischer Souveränität. In diesem Zusammenhang werden das Technikfolgen-Abschätzungsverständnis, die Aufgaben und der Instiutionalisierungsvorschlag der Enquete-Kommission für Technikfolgen-Abschätzung eingehender behandelt und die Kommissionsarbeit kritisch beleuchtet. Abschließend setzt sich der Autor mit dem im November 1989 getroffenen Parlamentsbeschluß über die zukünftige Gestaltung parlamentarischer Politikberatung im Bereich der Technikfolgen-Abschätzung auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, daß mit diesem Beschluß eine wichtige Chance vertan wurde, die Rolle des Parlaments in technologiepolitischen Fragen im Verständis gesamtstaatlicher, legislativer Kompetenzwahrung zu verbessern, jedoch glaubt er, daß der Bundestag durch steigenden öffentlichen Problemdruck und gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit zur angemessenen Wahrnehmung seiner "anteilig staatsleitenden Verfassungsfunktion angesicht der Bedeutung von Wissenschaft, Technik und Forschung als 'Grundlage und Ausdruck unserer Kultur'" gezwungen werde. (RS)

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