Einkommenssicherung von Frauen im Alter: Rentenreform zwischen Arbeitsmarkt und Sparpolitik
In: "Ausgedient!?": Lebensperspektiven älterer Frauen, S. 151-173
Abstract
Die Gruppe der älteren alleinlebenden Frauen ist die quantitativ bedeutendste der Armenbevölkerung. Oft müssen diese Frauen die Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen. Die Verfasserin gibt eine Bestandsaufnahme der Einkommenssicherung von Frauen im Alter, die eine Beschreibung von Versichertenrenten erwerbstätiger Frauen und von Witwenrenten umfaßt, und stellt fest, daß die Alterssicherung der Frauen vorwiegend unter dem Aspekt der Absicherung nicht erwerbstätiger Ehefrauen gesehen wird. Dem geänderten Erwerbsverhalten der Frauen trägt das gegenwärtige Alterssicherungssystem nicht Rechnung. Auf eine Darstellung der Geschichte der Reformdiskussionen folgt eine Beschreibung der Teilhaberrente als von fast allen gesellschaftlichen Gruppen favorisiertes Modell und die Kritik an ihr aus frauenemanzipatorischer Sicht. Die Verfasserin konstatiert eine geschlechtsspezifische Asymmetrie, da von dem Reformmodell immer noch die Hausfrauenehe begünstigt wird und die Nachteile der ehelichen Arbeitsteilung einseitig dem Haushaltsführer zugeordnet werden. Auch die Erziehungsrente weist diese Asymmetrie auf: sie gewährt einseitig der hinterbliebenen Frau Unterhalt, während der kindererziehende Witwer gezwungen ist, seine Erwerbstätigkeit weiter auszuüben. So wird die Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen versicherungsrechtlich abgewertet und der Versorgungscharakter der Ehe unterstrichen. Das Reformmodell trägt dazu bei, die Zustände festzuschreiben, die die Probleme von Frauen im Alter verschärfen. (MA)
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