Naturrecht: pluralistische Gesellschaft und Naturrecht
In: Schriftenreihe der Aktion Leben e.V. 16
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In: Schriftenreihe der Aktion Leben e.V. 16
In: Verhandlungen des 5. Deutschen Soziologentages vom 26. bis 29. September 1926 in Wien: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 144-167
In: Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie
In: Beiheft 17
In: Hier stehe ich, ich kann nicht anders!, S. 169-212
In: Wirtschaft, Staat, Demokratie: Aufsätze 1930-1954, S. 223-254
Vor dem Hintergrund einer Renaissance des Naturrechts hat der Beitrag von 1940 das Ziel, das Erbe des Naturrechts zu bewahren. Dazu wird es neu rekonstruiert, um durch die Entwicklung der historischen Naturrechtstypen gemeinsame Strukturen zu finden, die als progressive Elemente der modernen Gesellschaft bezeichnet werden können. Diese werden in sieben abschließenden Thesen zusammengefaßt und mit der Feststellung kommentiert: "Das alles mag wenig sein. Aber so dürftig es auch ist, es steht im vollständigen Widerspruch zur autoritären Theorie und Praxis." (RW)
In: Staat bei Hugo Grotius, S. 23-47
Die Schriften des holländischen Philosophen und Rechtsgelehrten Hugo Grotius (1583-1645) zum Naturrecht werden interpretiert. Es wird gezeigt, dass der Lehre des Hugo Grotius in der Geschichte des Naturrechts eine signifikante Vermittlerfunktion zwischen mittelalterlichem Denken und der Moderne zuzuschreiben ist. Seine Behandlung der Eigentumsfrage liefert die substantiellen Eckpunkte für die Gewinnung einer Staatstheorie, wie sie sich dann z.B. bei Hobbes im Leviathan paradigmatisch dokumentiert. (GB)
In: Frühe Neuzeit 52
Main description: Im 17. Jahrhundert bot das Natur- und Völkerrecht die erste Theorie des modernen Staates. Wie sah es aber aus, bevor es in die Geschichte der neuzeitlichen Staatlichkeit mitaufgenommen wurde? In der Topologie des frühneuzeitlichen Wissens wurde das ius naturae als ein gemeinsames Gedankengut aller Disziplinen abgehandelt. Naturrecht sei dem Menschen von Gott gegeben; seit der Schöpfung stünden göttliche Gebote im menschlichen Herzen geschrieben; Naturrecht, Dekalog und Vorschriften der Ethik seien identisch: darüber waren sich Philosophie, Theologie und Jurisprudenz einig. Naturrecht war also nichts anderes als die ewige Ordnung, die Gott seit der Schöpfung den Menschen und der Welt gegeben hatte. Kann sich diese Idee mit dem modernen Staat, mit seinem Ursprung aus der Unordnung und seinem Bedürfnis nach entscheidendem Willen vertragen?
In: Verhandlungen des 1. Deutschen Soziologentages vom 19. bis 22. Oktober 1910 in Frankfurt am Main, S. 166-192
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 48, Heft 2, S. 360-362
ISSN: 0032-3470