Aufsatz(gedruckt)1987

Der öffentlich-rechtliche Schutz des Grundeigentums in der neueren Rechtsentwicklung

In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 102, Heft 4/5, S. 216-222

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Abstract

Öffentlich-rechtlicher Grundeigentumsschutz vollzieht sich zum einen im verfassungsrechtlichen Schutz, zum anderen in verwaltungsrechtlichen Rechtsverhältnissen. Weder die verfassungsgerichtliche noch die verwaltungsgerichtliche Eigentumsrechtsprechung dürfen als festgefügte Blöcke verstanden werden. Während sich in der Verfassungsrechtsprechung (zu Verhältnis von Eigentum und Gesetz, in der Fassung des Enteignungstatbestands, im Eigentumsschutz durch Verfahren) eine Intensivierung gerichtlicher Gestaltungsaufträge anzeigen, ist bei der materiellen Inhaltsbestimmung des Eigentums die Kompetenzeinweisung des Gesetzgebers unübersehbar. Dabei zeigen sich in großen Bereichen der Fachgesetze von den Verfassungsgerichtsurteilen unabhängige Bewegungsgesetze. Diese Identitätswandlungen gehen auf zwei Faktoren zurück: zum einen wird das klassische Verhältnis zwischen Verwaltung und Eigentum überlagert durch mehrpolige Interessengeflechte, zum anderen sind die individuellen Eigentumspositionen zunehmend in großräumige staatliche Ordnungsvorstellungen eingebunden. (GMH)

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