Sammelwerksbeitrag(elektronisch)2019

Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsgremien von Hochschulen und Forschungseinrichtungen

In: Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung: 23. Fortschreibung des Datenmaterials (2017/2018) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, S. 1-21

Abstract

Die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und damit an (fach-)politischer Macht ist ein wesentliches Element von Geschlechtergerechtigkeit. Das Hochschulrahmengesetz, das Bundesgremienbesetzungsgesetz und die Hochschulgesetze der Länder setzen dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen. In dem Beitrag wird die geschlechterspezifische Besetzung von Entscheidungsgremien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen untersucht. Für die Hochschulen werden dabei die Hochschul- und Fakultätsleitungen sowie die Senate und Hochschulräte, für die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die Aufsichtsgremien betrachtet. Analysiert wird die Beteiligung von Frauen im zeitlichen Verlauf sowie differenziert nach Hochschultypen und Bundesländern bzw. nach Forschungsverbünden. Datengrundlage sind die Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie Erhebungen des CEWS und der GWK und Auswertungen von Daten der HRK.
In Hochschulleitungen sind fast 30 Prozent Frauen tätig, und 21 Prozent der Rektor_innen und Präsident_innen sind Frauen. In den letzten 20 Jahren hat sich der Frauenanteil in den Hochschulleitungen verdreifacht, an der Leitungsspitze vervierfacht. Auch in den Hochschulsenaten, den Hochschulräten sowie den Aufsichtsgremien der außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sind rund ein Drittel der Sitze mit Frauen besetzt. Dagegen sind In den Fakultätsleitungen lediglich 18 Prozent der Dekan_innen und 24 Prozent der Prodekan_innen Frauen.

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