Schwerbehindertenrecht: Basiskommentar zum SGB IX (Teil 3) mit Wahlordnung
In: Basiskommentar
Die Neuauflage kommentiert die aktuellen Gesetzesänderungen zu Teil 3 des SGB IX (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen IBM Schwerbehindertenrecht): Neuer Anspruch von Beschäftigten, zum BEM-Gespräch zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzu zu ziehen. Bei der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze werden die Beschäftigten in Teilzeitberufsausbildung mit einbezogen. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand können Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugt werden. Die geänderte Wahlordnung. (Verlagswerbung)