Schwerbehindertenrecht: Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung
In: Basiskommentar
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Die Neuauflage kommentiert die aktuellen Gesetzesänderungen zu Teil 3 des SGB IX (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen IBM Schwerbehindertenrecht): Neuer Anspruch von Beschäftigten, zum BEM-Gespräch zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzu zu ziehen. Bei der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze werden die Beschäftigten in Teilzeitberufsausbildung mit einbezogen. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand können Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugt werden. Die geänderte Wahlordnung. (Verlagswerbung)
In: Basiskommentar
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Bewährter Basiskommentar zum Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) mit Wahlordnung. Mit BTHG-Änderungen (Bundesteilhabegesetz) zum 1.01.2018, mit den neuen Regelungen für Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen, Anspruch auf eine Bürokraft etc. - Rezension : Eingeführte Reihe. Die aktualisierte 14. Auflage des Basiskommentars berücksichtigt Gesetzesänderungen und Rechtsprechung bis Januar 2018 und liefert praxisorientierte Erläuterungen zu den Grundbestimmungen des SGB IX - Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht (Teil 3), kommentiert Vorschriften und Verordnungen bzw. die Handlungsmöglichkeiten, die die Schwerbehindertenvertretungen etc. diesbezüglich haben. Das SGB IX wurde schon 2016 neu definiert und die Neuauflage erläutert die Änderungen anhand einer Synopse mit alter und neuer Paragrafenzählung, die die Orientierung in der Materie erleichtert. Zum Jahresende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfassend geändert und das Eingliederungs- bzw. das Vertragsrecht wurden ab 1.01.2018 neu gefasst, d.h. das Recht der Eingliederungshilfe wurde aus dem Sozialhilferecht ausgegliedert und in das SGB IX ab 1.01.2020 integriert. So besteht das SGB IX aus drei Teilen und nicht mehr aus fünf Teilen. Die Ausgabe ist für Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen, Rechtspfleger etc. gut einsetzbar. (1 A)
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Aktueller Basiskommentar zum Schwerbehindertenrecht. - Rezension : Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die Gesetzesveränderungen und Rechtsprechung bis Dezember 2016. Im Aufbau gleichgeblieben, informiert der Titel über die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes, die zum 30.12.2016 in Kraft getreten sind, z. B. der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauenspersonen sinkt. (1A)
In: Basiskommentar
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Dieser weit verbreitete Basiskommentar liefert aktuelle Erläuterungen zur Rechtslage und praxisorientierte Kommentierungen zu den Bestimmungen des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Menschen und die neueste Rechtsprechung.)
In: Basiskommentar
Eingeführte Reihe. Aktualisierte Neuauflage des eingeführten Basiskommentars (zuletzt BA 7/02) zum Schwerbehindertenrecht. Eingearbeitet wurden die Neuerungen, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfolgt sind und die neueste Rechtsprechung. Die Vorauflage sollte ausgetauscht werden. (1 A)
In: Basiskommentar
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Bis 6. Aufl. u.d.T.: Schwerbehindertengesetz
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