Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AÜG ; Kommentar für die Praxis
In: Kommentar für die Praxis
Verfügbarkeit
Weitere Versionen:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Basiskommentar zum AÜG
In: Basiskommentar
Nach dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, nach spätestens 9 Monaten gilt grundsätzlich ?Equal Pay?. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Denn wegen der zulässigen Ausnahmen kann Leiharbeit nun wieder zum Dauerzustand werden. Damit wäre die Schlecker-Praxis zurück. Der Basiskommentar stellt alle Regelungen des Leiharbeitsgesetzes praxisnah und gut verständlich dar. Er unterscheidet sauber zwischen legalem und illegalem Fremdfirmeneinsatz. Die Autoren berücksichtigen die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte und erläutern, was im Rahmen der Mitbestimmung möglich ist, um Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft zu schützen. Der Kommentar ist für Betriebsräte, Gewerkschaften und Rechtsanwälte eine wertvolle Hilfe. Die Rechtsprechung ist auf dem Stand Juni 2018. (Verlagswerbung)
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Basiskommentar zum AÜG
In: Basiskommentare
Leiharbeit mit Rechtsstand 2013 : Der Basiskommentar berücksichtigt umfassend alle gesetzlichen Änderungen bis Oktober 2013, insbesondere die grosse AÜG Reform durch das Erste Gesetz zur Änderung des AÜG von 2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Basiskommentar zum AÜG
In: Basiskommentar
Der neue Basiskommentar gibt seinen Nutzern Sicherheit im Umgang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Er ermöglicht die saubere Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Fremdfirmeneinsatz und erläutert umfassend das Gebot der Gleichbehandlung zwischen Stammbelegschaftund Leiharbeitnehmern. Bei sämtlichen Erläuterungen berücksichtigt der Autor die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte und informiert darüber, was im Rahmen der Mitbestimmung möglich ist, um sowohl den Schutz der Leiharbeitnehmer als auch den der Stammbelegschaft umfassend zu sichern
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AÜG ; Kommentar für die Praxis
In: Kommentar für die Praxis
Problem melden