Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Basiskommentar zum AÜG
In: Basiskommentar
Nach dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, nach spätestens 9 Monaten gilt grundsätzlich ?Equal Pay?. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Denn wegen der zulässigen Ausnahmen kann Leiharbeit nun wieder zum Dauerzustand werden. Damit wäre die Schlecker-Praxis zurück. Der Basiskommentar stellt alle Regelungen des Leiharbeitsgesetzes praxisnah und gut verständlich dar. Er unterscheidet sauber zwischen legalem und illegalem Fremdfirmeneinsatz. Die Autoren berücksichtigen die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte und erläutern, was im Rahmen der Mitbestimmung möglich ist, um Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft zu schützen. Der Kommentar ist für Betriebsräte, Gewerkschaften und Rechtsanwälte eine wertvolle Hilfe. Die Rechtsprechung ist auf dem Stand Juni 2018. (Verlagswerbung)