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In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Issue 12
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Issue 10
ISSN: 1864-8029
In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit: TUP, Volume 31, Issue 9, p. 338-342
ISSN: 0342-2275
In: NomosHandkommentar
Der HK-SozDatenschutzR ist der Referenzkommentar für alle Fragen rund um das Sozialdatenschutzrecht. Keine Frage der Praxis bleibt offen: ob es um die Regelungen der gesetzlichen Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten, der Informationspflichten oder um die Betroffenenrechte geht.Die 5. AuflageBerücksichtigt 13 Änderungsgesetze, vom Vormundschafts- und Betreuungsrechts-ReformG über das 2. IT-SicherheitsG bis hin zum Kinder- und JugendstärkungsG Legt Schwerpunkte auf praxisnahe Themen wie Schadensersatz, Datensicherheit, Datenschutz-Folgeabschätzung, Beschränkung von Betroffenenrechten, Erfordernisse an die datenschutzrechtliche Einwilligung, AuftragsverarbeitungBringt auch die vielen Beispiele, Schaubilder und Praxishinweise auf den aktuellen StandIst noch verständlicher in der Darstellung der technischen DatenschutzgrundlagenMit neuen SpezialbeiträgenSozialdatenschutz in den einzelnen Büchern des SGBSozialdatenschutz bei Freien TrägernSozialdatenschutz in der JugendhilfeZielgruppe:Sachbearbeiter:innen, Datenschutzbeauftragte, Behördenreferent:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen, beteiligte Sozialhilfeträger sowie für Ausbildung und StudiumDie Autorinnen und Autoren:Judith Ahrend, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Oldenburg | Dr. Alexander Dix, LL.M., ehem. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg und Berlin | Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim | Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Hochschule Bremen | Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf | Prof. Dr. Bernhard Kreße, Technische Universität Dortmund | Prof. Dr. Matthias Meißner, Hochschule Düsseldorf | Prof. Dr. Ingo Palsherm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm | Bertram Raum, Rechtsanwalt, MinR a.D., ehemaliger Leiter des Referats Gesundheit und Soziales beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn | Dr. Sebastian Rombey, Universität Bonn | Peter Strothmann, Referatsleiter im Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung im Bundesamt für Soziale Sicherung, Bonn | Prof. Dr. Kerstin Terhardt, Hochschule Düsseldorf
In: Häusliche Pflege
In: Altenheim
In: NomosKommentar
In: NomosKommentar
In: Beck-Online
In: Bücher
In: Beck-Online
In: Bücher
In: NomosKommentar
In: Beck-Rechtsberater im dtv
Inhalt Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und versorgt, von Angehörigen oder von ambulanten Diensten. Viele Menschen, die zur Pflege in stationären Einrichtungen leben, sind dort nicht nur auf Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), sondern oft auch auf ergänzende Sozialhilfe (SGB XII) angewiesen. Dieser kompakte Ratgeber erklärt die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung sowie - im Überblick - auch der ergänzenden sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege Anhand aktueller Fragen der Praxis wird die Materie anschaulich und auch für juristische Laien verständlich erläutert. Er hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, ihre Rechte kennenzulernen und sie bei Bedarf wahrzunehmen. Neuauflage Die vollständig aktualisierte Neuauflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Auch die neuere Rechtsprechung sowie die wichtigsten Umsetzungsvorschriften zum Recht der Pflege nach SGB XI und SGB XII werden einbezogen. Die letzten großen Änderungen des SGB XI erfolgten durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11.7.2021: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten seit dem 1.1.2022 einen "Leistungszuschlag" für Pflegekosten, um die Belastung der Betroffenen mit dem Eigenanteil an diesen Kosten zu verringern. Darüber hinaus wurden die Pflegesachleistungen um 5 % erhöht; die Leistungen der Kurzzeitpflege stiegen um 10 %. Angestrebt wird auch eine bessere Entlohnung von Pflegepersonal - sowohl stationär als auch ambulant: Demnach sollen nur noch Pflegedienste und Pflegeheime eine Zulassung erhalten und einen Versorgungsvertrag mit den zuständigen Leistungsträgern schließen können, die "nach Tarif oder tarifähnlich" bezahlen. Zielgruppe Für Pflegebedürftige und ihre Familien, Betreuerinnen und Betreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter