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World Affairs Online
Geht es in diesem Land noch gerecht zu? Und kann Gerechtigkeit überhaupt ein Anspruch an den modernen Sozialstaat sein? Während die erste Frage von den Autoren dieses Sammelbandes uneinheitlich beantwortet wird, lautet die eindeutige Antwort auf die zweite Frage: ja. Die Autoren weisen an verschiedenen Beispielen auf die historischen, die ethisch-theologischen und vor allem die juristisch-politischen Legitimierungen einer gerechten Sozialordnung hin. Sie nehmen – zurückgehend bis zu Bismarck – verschiedene Facetten wie die Gesundheitspolitik, die Rentenversicherung und die Armutsbekämpfung in den Blick. Auch die verfassungsmäßigen und ideologischen Prinzipien des deutschen Sozialstaats werden untersucht. Ein Schwerpunkt gilt der Gerechtigkeit für Familien. Kinderarmut, fehlende Bildungschancen und die damit von vornherein eingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft für Jugendliche seien nicht hinzunehmen. Die Beiträger konturieren hier Aufgaben für die Familien-, Sozial- und Bildungspolitik. Auch eine Institution wie die Rentenversicherung, so Autor Franz Ruland, müsse sich im Hinblick auf die Nachwachsenden fragen lassen, ob sie noch Generationengerechtigkeit verwirklicht
In: Studien zur Zeitgeschichte 57
Review quote. A quote from a review of the product: "Insgesamt gesehen liegt die Stärke dieser Studie in der soliden, gründlichen Aufarbeitung der Münchener Wohnungsbaupolitik, die die Autorin auch gut darzustellen vermag." Adelheid von Saldern, in: Zeitschrift für Sozialreform 2001, Heft 3
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Volume 68, Issue 2-3, p. 93-105
ISSN: 1865-5386
Zusammenfassung
Die Rentenpolitik im NS-Staat begnügte sich mit kleinen Änderungen gegenüber dem eingeschlagenen Pfad, die aber häufig mit propagandistischer Aufwertung verkauft wurden. Während Renten mindestens bis zum Krieg auf sehr niedriges Niveau sanken, gab es gewisse Leistungsausweitungen, die den Rentenbezug erleichterten und mehr Menschen ins System inkludierten, so auch Nicht-Erwerbstätige. Die rassistische Ausgrenzung von "Staatsfeinden", Juden, Sinti und Roma und anderen Unerwünschten lief von Anfang an parallel. Sie wurde nicht nur durch Normen und Maßnahmen des Regimes vorangebracht, sondern auch von den Rentenversicherungsträgern selbst gefordert und umgesetzt. Mit Beginn der Deportationen wurden Renten ausgesetzt und dann ganz entzogen, während gleichzeitig Leistungsverbesserungen die Heimatfront stabilisieren sollten.
Abstract
Inclusion and Exclusion: The Old Age Pension System in the Racist Welfare State 1933 – 1945
During the Third Reich, pension policy deviated very little from the previous path, although Nazi-propaganda stated major improvements. Whereas pensions dropped to a very low level until World War II, there were expansions of benefits, too. By making it easier to qualify for a pension, including especially non-workers, the coverage of the retirement system increased. However, the discrimination of Jews and other so called outlaws took place from the very beginning in the National Socialist society. Not only the judicial system and other instruments of the government were excluding Jews from the social security system, but also the administration of the pension insurance. With the beginning of the Shoah pension benefits to Jews have been put on hold and withdrawn later on. At the same time improvements of benefits for the "Germans at home" were meant to stabilize the war society.
In: Deutschland Archiv, Volume 34, Issue 2, p. 319-321
ISSN: 0012-1428
Rezension von: Geglückte Integration? Spezifika und Vergleichbarkeiten der Vertriebenen-Eingliederung in der SBZ/DDR. / Dierk Hoffmann ... (Hrsg.). - München: Oldenbourg, 1999
World Affairs Online
Am 22. Juni 1889 wurde das "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" verabschiedet. Neben Krankheiten (1883) und Betriebsunfällen (1884) wurden damit auch Alter und Erwerbsunfähigkeit als zentrale und in der Industriegesellschaft nur unzureichend abgesicherte Lebensrisiken von der staatlichen Sozialgesetzgebung erfasst. Der Forschungsbericht untersucht [1.] den Entstehungsprozess des ersten deutschen Rentenversicherungsgesetzes vor dem Hintergrund der politischen und sozialen Verfassung des Kaiserreiches. Da Bismarck sich in den entscheidenden Jahren seit 1887 bereits aus der sozialpolitischen Gesetzgebung weitgehend zurückgezogen hatte, wurden Handlungsspielräume frei, die anderen Akteuren nicht nur vorher kaum denkbare Durchsetzungschancen eröffneten, sondern ihnen auch erhöhte Verantwortung zumaßen. Das Gesetz wurde im Reichsamt des Innern angestoßen, als Entwurf zunächst vom Bundesrat behandelt und schließlich in drei Lesungen des Reichstags durchberaten. Während die öffentlichen Beratungen des Reichstags zu dieser Materie in der Literatur bereits verschiedentlich analysiert wurden, legt diese Studie besonderes Gewicht auf die bisher unbekannten Aushandlungsprozesse zwischen den obersten Reichsbeamten, den Bundesratsvertretern der Einzelstaaten und den Reichstagsabgeordneten. Dafür wurden Aktenbestände sowohl aus dem Bundesarchiv wie auch aus den Archiven der größeren Länder Preußen, Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen ausgewertet. Die Analyse des politischen Entscheidungsprozesses zum Gesetz wird [2.] verknüpft mit einer Untersuchung seines sozialpolitischen Gehalts. Für einige Kernelemente des Gesetzes wird genau zurückverfolgt, wer welche Bestimmung durchzusetzen half und wer andererseits mit welchen Gegenkonzepten scheiterte. Die Durchleuchtung solcher Entstehungshintergründe trägt zum besseren Verständnis charakteristischer Züge des deutschen Rentenversicherungssystems bei, die sich zum Teil bis heute erhalten haben. Ein solches Charakteristikum ist die Differenzierung der Beiträge und Leistungen entsprechend dem Lohneinkommen, die keineswegs von vornherein selbstverständlich war. Sowohl innerhalb der Reichsverwaltung wie auch unter den konservativen Parlamentariern gab es eine starke Bewegung zugunsten von Einheitsrenten, die nur einen minimalen Schutz gegen die ärgste Altersarmut gewährleisten sollten. Letztlich blieben die Vertreter dieser Richtung aber in der Minderheit. Im Ausblick der Studie wird die deutsche Gesetzgebung für die Versorgung von Alter und Erwerbsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem zeitgenössischen internationalen Vergleichsfeld diskutiert, um einen Beitrag zur historischen Verortung des deutschen Sozialstaats zu leisten.
BASE
In: Deutschland Archiv, Volume 34, Issue 2, p. 319-320
ISSN: 0012-1428
In: Studien zur Zeitgeschichte 57
In: Reihe: Politik- und Gesellschaftsgeschichte 87
In: Studien zur Zeitgeschichte Band 57
Während Hitler und seine Architekten die Umgestaltung Münchens zur monumentalen "Hauptstadt der Bewegung" planten, herrschte in der Stadt schwere Wohnungsnot. Die Abkehr von der öffentlichen Subventionierung des Mietwohnungsbaus und die Konzentration auf das Siedlungswesen hatten schon in den ersten Jahren der NS-Herrschaft unzureichende Bauleistungen zur Folge. Im Krieg kam der zivile Wohnungsbau vollends zum Erliegen. Die Reaktion der nationalsozialistischen Stadtverwaltung auf die Wohnungsproblematik war nicht nur für München von Bedeutung, da Oberbürgermeister Fiehler als Vorsitzender des Deutschen Gemeindetages und Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP zugleich überregionalen Einfluß ausübte. Die am Beispiel Münchens geschilderten Programme zum Bau von "Kleinsiedlungen" oder "Volkswohnungen" konnten den Mangel nicht beheben. Daher suchte die kommunale Wohnungspolitik nach Ausweichstrategien. Zu ihnen gehörte seit dem Pogrom vom November 1938 auch die "Arisierung" des Wohnraums.