Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus: Texte Rund Um das Strafvollzugsarchiv
In: Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs Ser.
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In: Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs Ser.
In: Studienbücher zur Sozialwissenschaft 1
In: Kriminologisches Journal: Krim J, Issue 3, p. 263-264
Nachruf auf Gerlinda Smaus, zuletzt ordentliche Professorin für Soziologie an der Masaryk-Universität in Brno/Brünn.
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 32, Issue 2, p. 113-122
ISSN: 0934-9200
Der Beitrag beschreibt die aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Strafvollzug als "totale Institution". Die von vielen Fachorganisationen geforderte Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Inhaftierten als besonders gefährdete Personengruppe ist zu begrüßen, reicht aber nicht weit genug. Wünschenswert wäre eine deutliche Reduktion der Gefangenenzahlen, und zwar nicht nur über den halbherzigen Schritt von vorübergehenden Vollstreckungsaufschüben oder -unterbrechungen, sondern idealerweise im Wege einer Amnestie. Auch in der Post-Corona-Ära sollte insofern keine schlichte "Rückkehr zur Normalität" erfolgen, sondern das Ziel des Abolitionismus weiterverfolgt werden.
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Volume 53, Issue 1, p. 33-38
ISSN: 0507-4150
"Die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, d. h. die 'vorsorgliche' Inhaftierung von Menschen ohne Straftat wurde 2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestoppt. Er erklärte damals in einer ganzen Reihe von Entscheidungen zentrale Vorschriften der deutschen Gesetze zur nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig. Diese Verurteilungen Deutschlands wurden von der hiesigen Politik jedoch nicht zum Anlass genommen, um über Alternativen zum (vorsorglichen) Strafvollzug nachzudenken. Stattdessen wurde flugs ein neuer Weg für das Wegsperren erfunden: die nachträglich angeordnete Therapieunterbringung. Sie gleicht in vielerlei Hinsicht der bisherigen Praxis der Sicherungsverwahrung. Warum dieser Weg nicht funktioniert und was daran falsch ist, erläutert Johannes Feest." (Autorenreferat)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 24, Issue 1, p. 4-8
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 15, Issue 2, p. 79-80
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 14, Issue 4, p. 158-159
ISSN: 0934-9200
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 14, Issue 4, p. 159-160
ISSN: 0934-9200
In: Jahrbuch / Komitee für Grundrechte und Demokratie, p. 282
ISSN: 0176-7003
In: Jahrbuch / Komitee für Grundrechte und Demokratie, p. 191-202
ISSN: 0176-7003
In: Punishment & society, Volume 1, Issue 1, p. 1l-1l
ISSN: 1741-3095
In: The Howard journal of criminal justice, Volume 32, Issue 2, p. 127-135
ISSN: 1468-2311
Abstract: Empirical research shows that many prisoners in Germany take their governors to court. But only very few of these prisoners succeed in getting what they want. While such court interventions help to clarify important points of law, they are not very helpful for prisoners in their day‐to‐day conflicts with the prison administration. Here, some sort of ombudsperson is still high on demand.
In: Empirische Rechtssoziologie, p. 56-76
In dem Bericht werden Situationen analysiert, in die Polizisten einer Großstadt bei ihrer Streifenfahrt gelangen. Diese Situationen wurden während der Teilnahme am Streifendienst der Polizisten beobachtet und protokolliert. Typischerweise handelt es sich dabei um solche Delikte, deren Täter keine besonderen Vorkehrungen gegen Entdeckung getroffen haben, und die als Bagatelle behandelt werden. In einer Art Phänomenologie wird beschrieben, was vom Standpunkt der Polizei als Bagatelle erscheint. Dabei werden einige charakteristische polizeipraktische Überlegungen dargestellt, die dazu führen, daß Straftaten entweder gar nicht oder milder als im Gesetz vorgesehen verfolgt werden. In einem zweiten Schritt wird darauf eingegangen, daß im Rahmen des einzelnen Delikts die Person des Täters ausschlaggebend für die polizeiliche Reaktion sein kann. Es ist dabei die Rede von der allgemeinen Unterscheidung zwischen "anständigen" und "unanständigen" Bevölkerungsgruppen und von entscheidungsrelevanten Unterschieden im Verhalten des konkret Betroffenen gegenüber den einschreitenden Beamten. Geprüft wird, unter welchen Umständen der Streifenpolizist die Macht hat, eine Situationsdefinition durchzusetzen. Insgesamt wird im Bereich der kleineren Kriminalität eine durchgehende Tendenz zur "Untersanktionierung" festgestellt. (ICA)
In: Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik 5