Die Konsequenzen, die das österreichische Recht an das Vorliegen der anderweitigen Verfolgungssicherheit knüpft, unterscheiden sich wesentlich vom deutschen Recht. In Österreich hindert das Vorliegen eines Erstasyllands die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention nicht, dem Asylbewerber steht jedoch in diesem Fall kein vorläufiges und dem Asylberechtigten kein dauerndes Aufenthaltsrecht zu. Über die näheren Voraussetzungen für die anderweitige Verfolgungssicherheit ist bisher gerichtlich noch nicht entschieden worden. In der Praxis werden Ungarn, Jugoslawien und die Tschechoslowakei als sicheres Erstasylland angesehen.
"Can the subaltern speak?" fragt Gayatri Spivak in einem der Schlüsseltexte postkolonialer Theorie. Ihre Antwort darauf ist wenig optimistisch: Die "fremde" Frau bleibe immer lediglich Repräsentierte und besitze als diese "Andere" keine Stimme. Die AutorInnen untersuchen das Phänomen der Migration in seinen geschlechtsspezifischen Zusammenhängen aus interdisziplinärer Perspektive. Sie diskutieren die vielfältigen Verschränkungen von kultureller Differenz und Geschlechterdifferenz. Dabei werden Fragen der Intersektionalität ebenso beleuchtet wie die Entwicklung von multi- über inter- zu transkulturellen Perspektiven und die vielfältigen Zusammenhänge von Mobilität und Gender.
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