Kinder- und Jugendinteressen in der räumlichen Planung: das neue Planungsinstrument "Spielleitplanung" am Beispiel von Berlin
In: Graue Reihe des Instituts für Stadt- und Regionalplanung 31
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Kinder- und Familienfreundlichkeit bestimmt aktuell in Deutschland die Diskussion um die Zukunft von Städten und Gemeinden. Als Weg dorthin ist mit der "Spielleitplanung" ein neues strategisches Instrument entwickelt worden, das den Gemeinden und Städten ermöglicht, kind- und jugendgerechte Planungen zu einem Schwerpunkt ihrer Kommunalpolitik zu machen. Die Spielleitplanung schafft die planerische Grundlage, Kinder- und Jugendinteressen im öffentlichen Raum gleichberechtigt mit anderen Belangen einzubringen und mit diesen gegeneinander gerecht abzuwägen. Sie gewährleistet, dass bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden und verzahnt räumliche Planung und die Beteiligung von Mädchen und Jungen in einem Verfahren. Nach und nach hat sich die Spielleitplanung einen Ruf als erprobte Strategie in der räumlichen Planung erarbeitet – der nach seinem verstärkten Einsatz ruft. Der vorliegende Abschlussbericht des Projekts "Kinder- und Jugendinteressen in der räumlichen Planung – Spielleitplanung für Berlin" des Instituts für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin zeigt den Einsatz der Spielleitplanung direkt am Beispiel einer deutschen Großstadt auf. Er dokumentiert erstmals die Vorgehensweise und die Erfahrungen des Verfahrens einer Spielleitplanung transparent. Damit soll er eine Anregung und eine Grundlage für eigene Spielleitplanungen in deutschen Städten sein – für eine kinder- und jugendfreundliche urbane Umwelt. Online-Version im Universitätsverlag der TU Berlin (www.univerlag.tu-berlin.de) erschienen.
BASE
Der Befund einer Pluralisierung der Sicherheitsproduktion und Allgegenwärtigkeit von 'Sicherheit' in der Diskussion um Stadt kann darauf zurück geführt werden, dass die Akteure, deren Verbindungen untereinander, ihre Aufgaben und Techniken weniger eindeutig als in der Vergangenheit fixiert sind. Anspruch des vorliegenden Bandes - an der Schnittstelle zwischen sozialer und räumlich orientierter Sicherheitsforschung - ist es, die lokal vielfältigen Formen der Sicherheitsproduktion zu illustrieren und die Konflikte, Widersprüche und Folgen für das Leben in den Städten sowie das Handlungsfeld urbane Sicherheit aufzuzeigen. Sicherheit wird damit im Spannungsfeld der Materialität des urbanen Raums und übergeordneter kulturell tradierter Deutungsmuster thematisiert. Jan Abt ist seit 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin. Dr. Leon Hempel forscht seit 1999 am Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin.Prof. Dr. Dietrich Henckel lehrt seit 2004 am Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin.Ricarda Pätzold ist seit 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Urbanistik. Dr. Gabriele Wendorf ist seit 2014 wissenschaftliche Geschäftsführerin des Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin.
In: Difu-Impulse 2019,1
Der "Planungsdialog Borgholzhausen" verdeutlicht: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei der planerischen Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Energiewende lohnt sich, Kommunikation gelingt aber nicht von heute auf morgen. Sie ist vielmehr Ergebnis harter Arbeit, ein intensiver Lernprozess und verlangt allen beteiligten Akteuren eine entsprechende Haltung ab. Vor allem die Beteiligung geloster Bürger/innen trug zum Gelingen des Beteiligungsformats bei. Dies sind Ergebnisse der Evaluation des Planungsdialogs, den das Deutsche Institut für Urbanistik 2018 in Borgholzhausen, einer nordrhein-westfälischen Kleinstadt mit knapp 9.000 Einwohner/innen im Teutoburger Wald, von Beginn an wissenschaftlich begleitete. Bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens wurde der Dialog mit den Bürger/innen eröffnet, um als kommunikativer Neuanfang für ein konfliktreiches Projekt akzeptierte Prozesse zu fördern und tragfähige Lösungen für den Netzausbau vor Ort zu entwickeln. Der Band zeigt damit beispielhaft den Prozess einer frühzeitigen, freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Projekten der Energiewende auf.
Der 26. Deutsche Präventionstag fand am 10. und 11. Mai 2021 unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des gastgebenden Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, als digitaler Kongress online sowie live aus Köln statt. Das Schwerpunktthema des Kongresses lautete Prävention orientiert! ... planen ... schulen ... austauschen ... .Dieser Dokumentationsband enthält 15 zentrale Praxisbeispiele und Forschungs-berichte von insgesamt 30 Autorinnen und Autoren aus dem Kongressprogramm. Außerdem gibt die Dokumentation einen Überblick über den gesamten Kongress und enthält zwei Gutachtentexte zum Schwerpunktthema, die Kongresserklärung sowie die ausführliche Kongressevaluation.Weitere Informationen zum Deutschen Präventionstag finden sich auf www.praeventionstag.de
In: Texte 2017,37
In: UBA-FB 2473
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Der Bericht ist das Ergebnis des Forschungsvorhabens "Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben". Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) untersuchte im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) seit Dezember 2014 in zweijähriger Forschungstätigkeit ausgewählte Beteiligungsprozesse, mit dem Ziel, Vorschläge zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben zu erarbeiten. Hierbei war zu berücksichtigen, dass Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Akteursgruppen einbindet und sich aus formellen und informellen Verfahren zusammensetzt. Da verbesserte Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten besonders von der Durchführung informeller und frühzeitig eingesetzter Beteiligungsverfahren erwartet werden, liegt der Schwerpunkt auf der Analyse informeller Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Verknüpfung mit formellen Verfahren. Der Bericht zeichnet sich dadurch aus, dass die unterschiedlichen Perspektiven der an Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirkenden Akteure auf ausgewählte, bereits abgeschlossene Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben ermittelt und analysiert werden.
Über eine Netzwerkanalyse wurden bestehende Sicherheitskulturen (Kommunikation der Verantwortlichen, Netzwerke und Abstimmungen) untereinander untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die lokale Kooperation zwischen Polizei, Wohnungsunternehmen und Kommunen essenziell ist! Es wurde herausgefunden, dass die lokale Kooperation am besten funktioniert, wenn die Akteure zusammen an einem konkreten Projekt oder Problem arbeiten
Im Juni 2015 fanden Begehungen und Beobachtungen in den Fallstudienstädten statt. Zur Festlegung der Begehungsrouten wurden Erkenntnisse aus zwei vorherigen, empirischen Schritten ausgewählt, mit deren Hilfe Gefahrenorte und Angsträume innerhalb des Fallstudienortes erfasst wurden. Bei den Gefahrenorten handelt es sich um Orte, an denen tatsächlich Kriminalität nachgewiesen werden kann. Zu diesem Zweck hat das LKA ein kleinräumiges Kriminalitätslagebild zu den jeweiligen Fallstudienorten erstellt. Die Angsträume wurden mit Hilfe der Bevölkerungsbefragung erfasst. Sie umfassen all jene Orte, die von den Befragten als unsicher empfunden wurden. Die Befragten hatten die Gelegenheit drei Standorte zu benennen, gleichzeitig konnten sie die jeweiligen Ursachen der Verunsicherung mitteilen. Anhand der kleinräumigen Begehungen und Beobachtungen ist es möglich, konkrete ortsbezogene Hinweise auf Qualitäten und Störungen zu erhalten. Die gemeinsame Begehung dient dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch vor Ort und macht Netzwerkarbeit damit praxisnah und handhabbar. Der gegenseitige Austausch der Expertinnen und Experten dient dazu, den Raum aus unterschiedlicher fachlicher Perspektive erfahrbar zu machen. Um das (Un)Sicherheitsempfinden der Nutzenden vor Ort in die Beurteilung eines Raumes hineinzubringen, wurden die Teilenehmenden im Vorfeld in ein künstliches Szenario versetzt. Als "Anwältin / Anwalt" sollen sie neben ihrem Expertinnen und Expertenwissen die Nutzung des Raumes aus der Nutzungsperspektiv bewerten. Insgesamt wurde die Begehung von den Teilnehmenden als positiv bewertet. Ausnahmslos alle Teilnehmenden (100%) bewerteten die Begehungen als Mehrwert für ihr Arbeitsfeld und können sich vorstellen, diese Art der Begehungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen im eigenen Tätigkeitsfeld anzuwenden und stellten ein Stundenkontingent in Aussicht, was die Bedeutung der Begehungen bekräftigte.
Die Handreichung "Sicherheit im Wohnumfeld und in der Nachbarschaft – Impulse zur Zusammenarbeit von Polizei, Wohnungsunternehmen und Kommune" will zum Nachdenken darüber anregen, wie weit das eigene fachliche Handeln die Sicherheit im Wohnumfeld beeinflusst. Hierfür werden im Folgenden Fragen aufgeworfen und erörtert, die für die einzelnen Akteure von Bedeutung sind und die Reflexion über die eigene Sicherheitswirkung unterstützen. Zur leichten Orientierung sind diese Fragen mit farbigen Auszeichnungen für die jeweiligen Akteure aus Kommunen , Wohnungsunternehmen und Polizei versehen. Trotz der jeweils spezifischen Fragestellungen versteht sich diese Handreichung vor allem als Impuls für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren Polizei, Wohnungsunternehmen und Kommune. Die Handreichung ist in drei Teile gegliedert: Teil I – Impulse: Bedeutsame Aspekte für ein sicheres und als sicher empfundenes Wohnumfeld werden beispielhaft anhand von spezifischen Fragestellungen für Polizei, Wohnungsunternehmen und Kommunen dargestellt. Die Frageform ermöglicht eine Selbsteinschätzung des eigenen Sicherheitsverständnisses und regt neue Möglichkeiten der Kooperation an. Teil II – Erläuterungen: In den anschließenden Ausführungen werden Zusammenhänge und Hintergründe der Impulse erläutert. Es werden Anregungen und Hinweise zur inhaltlichen Vertiefung sowie gegeben sowie auf weiterführenden Handreichungen und Checklisten hingewiesen. Teil III – Beispiele: Elf ausgewählte Beispiele verdeutlichen Möglichkeiten und Formen der Kooperation und zeigen Maßnahmenbündel, die zu einem sicheren Wohnumfeld beigetragen haben. Sie bieten Anregungen für eigene Situationen. Die Handreichung ist ein Produkt des Forschungsprojekts "transit – transdisziplinäre Sicherheitsstrategien für Polizei, Wohnungsunternehmen und Kommunen". Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit" im Themenfeld "Urbane Sicherheit" von Juni 2013 bis November 2016 gefördert. Das Landeskriminalamt Niedersachsen und das Deutsche Institut für Urbanistik bearbeiteten das Vorhaben in diesem Rahmen gemeinsam mit dem Forschungspartner F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH. Ziel des fachübergreifenden Forschungsteams war es, transdisziplinäre Sicherheitsstrategien für Polizei, Wohnungsunternehmen und Kommunen zu erarbeiten und sie so aufzubereiten, dass sie sich in die Alltagsorganisation und in das Alltagshandeln der einzelnen Beteiligten einbetten lassen. Diese Einbettung in die Praxis soll mit der vorliegenden Handreichung unterstützt werden. Sie ergänzt damit weitere praxisorientierte Handreichungen, die spezifische Checklisten, Gestaltungsvorschläge und Verfahrensweisen für Sicherheit in Wohnumfeld und Nachbarschaft anbieten. Einen Überblick über solche weiterführenden Publikationen und Checklisten finden Sie ebenfalls in dieser Handreichung.
In: Umwelt & Gesundheit 2023, 01
In: Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der Bauleitplanung und der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse, in telefonischen Interviews, in kommunalen Fallstudien und in einem Fokusgruppen-Prozess wurden der Status quo der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in der Planung analysiert und Handlungsoptionen für deren stärkere Verankerung in den betreffenden Planungen bzw. Planungsprozessen herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Rolle der Gesundheitsämter. Die Untersuchungsergebnisse mündeten einerseits in planungsbezogene Darstellungen zu den gesundheitsbezogenen Potenzialen der einzelnen Planungsinstrumente und der aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter. Andererseits wurden sechs übergreifende Handlungsempfehlungen für die wirksame Implementierung gesundheitlicher Belange in den Planungen in den Kommunen abgeleitet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in einer praxistauglichen Veröffentlichung zusammengefasst, die sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stakeholder richtet.