Insolvenzordnung (InsO): InsO mit EuInsVO
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Zum Werk: Dieser handliche Kommentar erläutert die Insolvenzordnung und die EuInsVO (Neufassung) gründlich und gleichwohl kompakt in nur einem Band.Das Werk steht für größten Praxisnutzen und effektive Lösungen. Der Herausgeber ist einer der großen deutschen Insolvenzverwalter. Zusammen mit den Autorinnen und Autoren seiner Kanzlei bietet er die Gewähr für eine praxisgerechte Darstellung nah an den Fragen des Alltags.Der Kommentar zeigt alle rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Wege zur Insolvenzbewältigung auf.Vorteile auf einen Blickvon der Praxis für die Praxisfundiertes Wissen übersichtlich präsentiertAntworten und Lösungen für Ihre FragenZur NeuauflageMit dem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von AktiengesellschaftenErster Ausblick auf die künftige Europäische Richtlinie zur Harmonisierung des InsolvenzrechtsNeuauflagen im 2-Jahres-RhythmusZielgruppeFür Insolvenzverwaltung, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Banken und Versicherungen
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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 76, Issue 4, p. 268-268
ISSN: 2194-4202
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Issue Dr. 12/2443 v. 1, p. 269
"Das weitgehend funktionsfähig gewordene Konkurs- und Vergleichsrecht soll durch ein modernes Insolvenzrecht ersetzt werden. Gleichzeitig soll die innerdeutsche Rechtseinheit verwirklicht werden, indem die Gesamtvollstreckungsordnung wegfällt, die bisher in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin als Übergangsrecht fortgilt." (Autorenreferat)
In: Deutscher Bundestag. Drucksachen, Volume 12, p. 269
"Das weitgehend funktionsfähig gewordene Konkurs- und Vergleichsrecht soll durch ein modernes Insolvenzrecht ersetzt werden. Gleichzeitig soll die innerdeutsche Rechtseinheit verwirklicht werden, indem die Gesamtvollstreckungsordnung wegfällt, die bisher in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin als Übergangsrecht fortgilt." (Autorenreferat)
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In: Rechtswissenschaften und Verwaltung
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