Vertrauen in Europa: Entwicklung und Funktion als Verfassungsgrundsatz des Unionsrechts
In: Studien zum europäischen und deutschen öffentlichen Recht 32
Der EuGH erkennt heute im gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten einen tragenden Rechtsgrundsatz des Unionsrechts. Elena Marie Kullak zeichnet die Rechtsprechungsentwicklung anhand von Referenzgebieten nach und beleuchtet Grund und Grenzen des gegenseitigen Vertrauens näher. Auf der Grundlage einer Rekonstruktion anhand des primärrechtlichen Wertekatalogs und einer Bestimmung verschiedener flankierender Maßnahmen deutet sie das gegenseitige Vertrauen als einen gehaltvollen europäischen Verfassungsgrundsatz, der zur horizontalen Konstitutionalisierung im Verfassungsverbund beiträgt. Der Grundsatz strukturiert nicht nur horizontale Kooperationsregime, sondern trägt auch zur Stärkung der föderativen Ordnung der Europäischen Union durch Einheit stiftende und Vielfalt wahrende Komponenten bei.Die Arbeit wurde mit dem Konrad-Redeker-Preis 2020 ausgezeichnet.