Überhangmandate und Grundmandatsklausel im Bundestagswahlrecht
In: Das Parteienspektrum im wiedervereinigten Deutschland, p. 33-48
Der Verfasser nimmt eine verfassungsrechtliche Würdigung von Überhangmandaten und Grundmandatsklausel vor. Beide erweisen sich sowohl unter dem Aspekt der Wahlrechtsgleichheit als diskussionswürdig als auch unter praktisch-politischem Aspekt als wichtig. Überhangmandate können Mehrheiten sichern, Direktmandate ermöglichen die Umgehung der Sperrklausel. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Überhangmandaten ist umstritten, wobei das ausschlaggebende Kriterium die Funktion der Wahl ist, die in der Wählerschaft vertretenen politischen Richtungen in der Zusammensetzung des Bundestags widerzuspiegeln. Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht erscheinen verfassungsrechtlich begründete Attacken auf die Grundmandatsklausel demgegenüber müßig. (ICE2)