Das kriminalpräventive Handlungsprofil bleibt dem Autor zufolge selbst in Praxisberichten und Selbstdarstellungen häufig unklar: Wurde etwas geplant oder bereits getan? War es eine Aktion des kriminalpräventiven Gremiums oder der an ihm beteiligten Institutionen? Welche Ziele sollten erreicht werden, welche Ziele wurden erreicht? Es mangelt also ebenso an empirischen Zustandsbeschreibungen wie an einer unabhängigen Evaluation und die Überlegungen des Autors haben vor diesem Hintergrund nur einen vorläufigen und hypothesenartigen Charakter. Um die lokale Kriminalprävention als politisches Phänomen verstehen zu können, diskutiert er folgende Fragen: Was heißt Prävention und was verbirgt sich hinter diesem mehr als Schlagwort denn als Beschreibung genutzten Begriff? Mit welchen Gegenständen und Anlässen beschäftigt sich die Kriminalprävention, wer sind die Akteure und welche Handlungsformen lassen sich beobachten? Und schließlich: Worin bestehen die Wirkungen eines kriminalpräventiven Engagements? Der Autor versucht insgesamt zu zeigen, dass die lokalen kriminalpräventiven Gremien in erster Linie ein Instrument behördlicher Zusammenarbeit sind, wobei bestehende bürokratisierte Routinen im Einzelfall überwunden werden sollten. Entscheidend für die Erfolge von Kriminalprävention ist seiner Meinung nach nicht, ob die Kriminalität oder die Kriminalitätsfurcht verringert werden, sondern dass es durch "Kriminalprävention" legitimierte Aktivitäten gibt. (ICI2)
Der Beitrag zu den Entscheidungsprozessen und der demokratischen Kontrolle im Rahmen der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich mit dem politischen System des Föderalismus. In einem ersten Schritt wird zunächst die Innere Sicherheit im föderalen Gefüge in ihren Grundzügen beschrieben. Im Anschluss folgt eine Darstellung der Strukturen föderaler Zusammenarbeit und die dort auftretenden Konfliktlinien zwischen einzelnen Bundesländern bzw. zwischen dem Bund und den Ländern. Auf dieser Grundlage informiert der dritte Schritt über die Leistungen bzw. den Beitrag der Innenministerkonferenz (IMK) im Kontext des 'kooperativen Föderalismus' bei der Interessenabstimmung im Bereich Innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern. Insgesamt zeigt sich, dass die IMK für die hauptsächlichen Elemente des Systems Innerer Sicherheit Übereinstimmung und Einheitlichkeit gewährleistet. Verbleibende Differenzen erlauben marginale politische Profilierungen, die nur Randbereiche des Systems Innerer Sicherheit betreffen, dessen zentrale Funktionsweisen und dessen Legitimation jedoch nicht in Frage stellen. Durch die IMK, so der Autor in einer Zusammenfassung, und den ihr nachgeordneten Gremien wird die verfassungsrechtliche Leerstelle föderaler Kooperation praktisch geschlossen. Die IMK ist auf Konsens angelegt, der durch die Zusammenarbeit der Fachbürokratien hergestellt wird. (ICG2)