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In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 249 v.249
In: Schriften zur Rechtstheorie v.249
Hauptbeschreibung Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung. Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt. Daneben untersucht der Autor - ausgehend von Kant - moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat. Inhaltsverzeichnis Einleitung einer psychoanalytischen Rechtstheorie 1. Recht als Mythos Der Ursprung des Vaterrechts bei Freud: Freuds Version der Entstehung der Ur-Gesetze in Totem und Tabu - Der ungeschriebene Text der Thora: Die Wiederholung des
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