"Die Herausforderungen liegen in der Rechtsordnung einer Gesellschaft: das Verhältnis von Gerechtigkeit und Rechtsstaat, die Möglichkeiten des (Straf-)Rechts und Anforderungen, die eine Rechtskultur an das Konzept einer 'Lösung' richtet." (Autorenreferat)
Inwieweit kann mit einem rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrecht Vergangenheitsaufarbeitung nach einem Systemwechsel betrieben werden? Welche Maßstäbe und Grenzen setzt das Verbot rückwirkender Bestrafung? Wie ist das Problem der «Rechtsblindheit» zu behandeln? Wie kann man Scheinverfahren rechtlich einordnen? Setzte sich das Versagen der Justiz bei der Verfolgung von NS-Unrecht bei der Verfolgung von DDR-Unrecht fort? Kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von DDR-Rechtsbeugung einer kritischen rechtsdogmatischen Prüfung standhalten? Wie sieht die Bilanz der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Justizunrecht aus? Ziel der Arbeit ist es, diese Fragen zu beantworten
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I. EinführungII. Modelle für eine strafrechtliche Aufarbeitung der VergangenheitIII. Die Bestrafung von Richtern wegen RechtsbeugungIV. Die Bestrafung von Richtern im japanischen RechtV. Die Unabhängigkeit des Richters ; This paper deals with the complex problems of prosecuting war crimes under national criminal law. The author points out that, unlike Germany, Japan has failed to charge and prosecute such crimes related to World War II under national law. There have been only international military tribunals like the famous Tokyo War Crimes Tribunal. Furthermore, he describes the difficulties of dealing with these matters under national and international law. He analyzes in great detail the limited options for prosecuting the misconduct of judges under such circumstances under national criminal law both in Germany and Japan.(The Editors)
Inwieweit kann mit einem rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrecht Vergangenheitsaufarbeitung nach einem Systemwechsel betrieben werden? Welche Massstaebe und Grenzen setzt das Verbot rueckwirkender Bestrafung? Wie ist das Problem der Rechtsblindheit zu behandeln? Wie kann man Scheinverfahren rechtlich einordnen? Setzte sich das Versagen der Justiz bei der Verfolgung von NS-Unrecht bei der Verfolgung von DDR-Unrecht fort? Kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von DDR-Rechtsbeugung einer kritischen rechtsdogmatischen Pruefung standhalten? Wie sieht die Bilanz d
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Nach den Mauerschützenprozessen und den Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte der DDR wegen Rechtsbeugung waren die Dopingprozesse vor bundesdeutschen Gerichten die letzten Versuche einer strafrechtlichen Aufarbeitung der ostdeutschen Vergangenheit. Durch internationale sportliche Erfolge erhoffte sich die Staatsführung der DDR, die Überlegenheit des sozialistsichen gegenüber dem kapitalistischen Gesellschaftssystem unter Beweis stellen zu können. Vieles deutet dabei darauf hin, dass kein anderer Staat Doping so systematisch und organisiert betrieben hat wie die DDR. Diesem Thema widmet sich die Arbeit im Rahmen einer rechtshistorsichen und strafrechtlichen Aufarbeitung. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
Nach den Mauerschützenprozessen und den Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte der DDR wegen Rechtsbeugung waren die Dopingprozesse vor bundesdeutschen Gerichten die letzten Versuche einer strafrechtlichen Aufarbeitung der ostdeutschen Vergangenheit. Durch internationale sportliche Erfolge erhoffte sich die Staatsführung der DDR, die Überlegenheit des sozialistsichen gegenüber dem kapitalistischen Gesellschaftssystem unter Beweis stellen zu können. Vieles deutet dabei darauf hin, dass kein anderer Staat Doping so systematisch und organisiert betrieben hat wie die DDR. Diesem Thema widmet sich die Arbeit im Rahmen einer rechtshistorsichen und strafrechtlichen Aufarbeitung. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Grundlagen der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht und Möglichkeiten ihrer Übertragung auf die Bewältigung nordkoreanischen Systemunrechts
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsätzliches Problem: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen, sondern individuelle Schuld festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der Aufarbeitung von Diktaturen? Was können juristische Verfahren leisten und welche gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit überhaupt zur Verfügung? Der Band beleuchtet die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach der Wiedervereinigung. Zudem nimmt er die juristische Verfolgung von Diktaturverbrechen in Ostmittel-, Süd- und Südosteuropa genauer in den Blick. So wird die Praxis strafrechtlicher Aufarbeitungsbemühungen in Polen, Bulgarien, Rumänien, Spanien und Griechenland analysiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Diktaturaufarbeitung in Europa geleistet.
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