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16 Ergebnisse
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In: Geowissen kompakt
In: WBG-Bibliothek
Rund 85 Prozent der Deutschen leben in städtischen oder halbstädtischen Gebieten. Entsprechend wichtig ist die Stadtgeographie als ein Teil der Humangeographie. Seit Beginn dieses Jahrhunderts wandeln sich überdies die Bedingungen für die Städte in Mitteleuropa: Die Bevölkerung schrumpft, das gewohnheitsmäßige Wachstum an den Rändern der Städte ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Wandlung vom Ausbau zum Umbau ist in vollem Gange, und die aktuelle Stadtgeographie reagiert auf diese Veränderungen. Wer sich über die Grundlagen der Stadtgeographie informieren will, kann sich mit diesem Band aus der Reihe 'Geowissen kompakt' einen kurzgefassten, aktuellen Überblick verschaffen. Die Darstellung ist übersichtlich gegliedert, gut bebildert und damit geeignet für das Selbststudium oder als seminarbegleitende Lektüre. Ein Literaturverzeichnis und ein Register runden den Band ab.
In: Mitteilungen der Geographischen Gesellschaft in München 90.2008
Ausgehend von der Notwendigkeit, im Interesse einer wirkungsvollen Raumplanung möglichst aktuelle Abgrenzungen der Planungsräume zu gewährleisten, wird Kritik an der derzeitigen Abgrenzung dreier Raumkategorien der bayerischen Raumordnung, Landes- und Regionalplanung geäußert: Planungsregionen, Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH), ländliche Räume. Für diese drei Raumkategorien werden Vorschläge für ihre Neuabgrenzung bzw. Neudefinition gemacht. Bezüglich der Planungsregionen wird eine Zusammenlegung mit den teilweise neu abzugrenzenden (Regierungs-)Bezirken vorgeschlagen. Für die beiden Großstadtregionen München und Nürnberg werden individuelle Lösungen als Verwaltungs- und Planungsräume eigener Art gefordert. Auf die Abgrenzung von ländlichen Räumen und Räumen mit besonderem Handlungsbedarf als eigene Raumkategorien sollte in Zukunft wegen der Problematik ihrer Definition und der Vieldeutigkeit dieser Bezeichnungen verzichtet werden. Stattdessen wird die Einführung neuer problembezogener und an ihrer Fördernotwendigkeit orientierter Raumgliederungen vorgeschlagen. ; On the assumption that up-to-date delimitations of planning areas are necessary in order to ensure effective regional planning, the paper criticizes the present delimitation of three spatial categories used by the Bavarian regional planning system: planning regions, areas with special need for action, rural areas. Proposals are suggested for new delimitations respectively new definitions of these three spatial categories. Regarding the planning regions, a merger is proposed with the government districts. Both of them would partially have to be newly demarcated and defined. Individual solutions as administrative and planning regions of their own are suggested for the two metropolitan regions of Munich and Nuremberg. The official demarcation of rural areas and of areas with special need of action should be given up in future because of the problem to clearly define them respectively of their ambiguity. Instead, the establishment of new spatial categories is suggested which should be problem-oriented and suitable for development programs.
BASE
In: Münchner Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeographie 12
In: Räumliche Konsequenzen des demographischen Wandels: T. 12, Demographischer Wandel und Raumentwicklung in Bayern, S. 127-140
Der Beitrag zeigt am Beispiel Münchner Randgemeinden im östlichen Kreis Fürstenfeldbruck,
wie sich der demographische Wandel im suburbanen Raum darstellt und wie
in den betreffenden Gemeinden auf die sich verändernde Bevölkerungsstruktur reagiert
wird. Besonders in denjenigen Gemeinden, deren starkes Bevölkerungswachstum durch
Suburbanisierung bereits mehrere Jahrzehnte zurückliegt, ist ein überdurchschnittlich
starker demographischer Wandel mit abnehmenden Kinderzahlen und steigendem Altersdurchschnitt
der Wohnbevölkerung festzustellen. In den Gemeinden wird auf zweierlei
Weise reagiert: In der Kommunalpolitik und im sozialen Leben spielen die Senioren
eine zunehmend größere Rolle; es wird versucht, ihren Bedürfnissen wesentlich
stärker als in der Vergangenheit nachzukommen. Andererseits wird durch massiv steigende
Hilfs- und Betreuungsangebote für junge Familien, Kinder und Jugendliche versucht,
jüngere Einwohner am Ort zu halten oder sogar anzuziehen, um auf diese Weise
ein Gegengewicht zum steigenden Altersdurchschnitt zu schaffen. Der Vergleich mit
Studien über vergleichbare Räume in anderen Regionen Deutschlands zeigt, dass die
Ergebnisse offenbar weitgehend repräsentativ für den Siedlungstyp "Stadtrandgemeinde
mit relativ hohem Durchschnittseinkommen" sind.
Im vorliegenden Positionspapier geht es um die Abgrenzung der Großstadtregion München sowie die Teilung des Regierungsbezirks Oberbayern vor dem Hintergrund der Optimierung des Verwaltungshandelns in den aktuellen Aufgabenbereichen einer Regierung in Bayern.
BASE
In: Neue Perspektiven für eine zukunftsfähige Raumordnung in Bayern, S. 124-137
Ausgehend von der Notwendigkeit, im Interesse einer wirkungsvollen Raumplanung möglichst aktuelle Abgrenzungen der Planungsräume zu gewährleisten, wird Kritik an der derzeitigen Abgrenzung dreier Raumkategorien der bayerischen Raumordnung, Landes- und Regionalplanung geäußert: Planungsregionen, Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH), ländliche Räume. Für diese drei Raumkategorien werden Vorschläge für ihre Neuabgrenzung bzw. Neudefinition gemacht. Bezüglich der Planungsregionen wird eine Zusammenlegung mit den teilweise neu abzugrenzenden (Regierungs-)Bezirken vorgeschlagen. Für die beiden Großstadtregionen München und Nürnberg werden individuelle Lösungen als Verwaltungs- und Planungsräume eigener Art gefordert. Auf die Abgrenzung von ländlichen Räumen und Räumen mit besonderem Handlungsbedarf als eigene Raumkategorien sollte in Zukunft wegen der Problematik ihrer Definition und der Vieldeutigkeit dieser Bezeichnungen verzichtet werden. Stattdessen wird die Einführung neuer problembezogener und an ihrer Fördernotwendigkeit orientierter Raumgliederungen vorgeschlagen.
In: Tourismus und Regionalentwicklung in Bayern, S. 111-124
"Der Beitrag entstand im Rahmen der Mitarbeit des Verfassers am Kapitel 'Tourismus' des Leitbildprozesses des Landkreises Fürstenfeldbruck. Es konnten somit Möglichkeiten für die häufig geforderte Kooperation im Tourismus zwischen Stadt und Umland am Beispiel der Stadt München und eines bisher wenig touristisch erschlossenen Kreises an ihrer Peripherie beispielhaft untersucht werden. Nach einer Bestandsaufnahme des natur- und kulturräumlichen sowie infrastrukturellen Potenzials werden drei touristische Bereiche definiert, die in Ansätzen vorhanden sind und in Zukunft gefördert werden sollten: In den Großgemeinden am Münchner Stadtrand Bereitstellung von Hotelunterkünften für München-Touristen sowie Tagungs- und Eventtourismus, letzterer vor allem im 'Veranstaltungsforum Fürstenfeld' auf dem Areal des ehemaligen Klosters, im naturnahen ländlichen Raum des Kreises Naherholungsverkehr mit Schwerpunkt Wandern und Radwandern." (Autorenreferat)
[Einleitung] Nach einer mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Phase des Rückbaus der Landesplanung unter den Schlagworten der Deregulierung, Entbürokratisierung und Kommunalisierung, ist in Bayern die Landes- und Regionalplanung wieder in der Diskussion. Erstmals steht wieder explizit eine Schärfung des Instrumentariums zur Debatte: Vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche sollen zum einen die Wirkung der Aufweichung des Anbindegebots evaluiert und Ausnahmetatbestände gegebenenfalls wieder zurückgenommen werden. Zum anderen plant die Staatsregierung, das sogenannte 5ha-Ziel zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme als Grundsatz der Landesentwicklung im Landesplanungsgesetz zu verankern. Eine vom Bayerischen Ministerrat am 17. Dezember 2019 beschlossene Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern hat darüber hinaus die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Herausforderungen durch den Klimawandel und das Thema nachhaltige Mobilität zum Inhalt. Auch andere Maßnahmen der jüngsten Vergangenheit deuten auf eine verstärkte Thematisierung landesentwicklungspolitischer Fragestellungen innerhalb der Bayerischen Staatsregierung hin. So wurde kürzlich eine weitere Dezentralisierung von staatlichen Behörden beschlossen, um die Regionen zu stärken. Dies kann als Initiative gewertet werden, regionalen Disparitäten entgegenzuwirken. Dieses Positionspapier möchte diese Wiederaufwertung der Landesentwicklungspolitik inhaltlich begleiten. Es thematisiert aktuelle Problemlagen und formuliert politische Handlungsoptionen für eine glaubwürdige und erfolgreiche Raumordnung in Bayern. Grundlage dieser Ausführungen sind die Überlegungen und Diskussionen der im Dezember 2017 initiierten Arbeitsgruppe "Neue Perspektiven einer zukunftsfähigen Raumordnung in Bayern" der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL.
BASE
In: Tourismus und Regionalentwicklung in Bayern, S. 1-25
"Für Bayern als Ganzes kann nicht von einer flachendeckenden 'Leitökonomie Tourismus' (StMWIVT 2010) gesprochen werden, da weite Landesteile kaum oder nur sehr wenig vom Übernachtungstourismus geprägt sind. Eher ist eine starke Konzentration auf einzelne Destinationen bzw. Teilregionen zutreffend. Neben einem bundesweiten Verlust an touristischen Marktanteilen ist der bayerische Tourismus durch eine disparate räumliche Entwicklung gekennzeichnet, d.h. durch das Auseinanderklaffen von touristisch stark wachsenden Agglomerationsraumen (mit boomendem Incoming-Tourismus) und den rückläufigen bis maximal stagnierenden Peripherräumen. Ein wesentliches Problem bei der Analyse der Bedeutung des Tourismus für Bayern stellt die unbefriedigende Datensituation beim Tagestourismus dar. Aktuelle und künftige Herausforderungen ergeben sich aus bestehenden Angebots- und Vermarktungsschwachen, verbunden mit globalen Trends wie beispielsweise dem demographischen Wandel, dem Klimawandel, den Auswirkungen von 'Peak Oil' und der Energiewende." (Autorenreferat)
In: Positionspapier aus der ARL 66
Ausgangspunkt der nachfolgenden Überlegungen ist das Bestreben, die in weiten Bereichen stagnierende ökonomische Entwicklung mit neuen Formen der Wirtschaftsförderung zu stärken. Dazu gehört insbesondere das Clusterkonzept, welches momentan in mehreren Bundesländern als regionalpolitisches Instrument, insbesondere zum Zwecke des Erhalts und der Schaffung neuer Arbeitsplätze, ausgearbeitet wird und demnächst implementiert werden soll. Die Clusterpolitik ist aus dem Blickwinkel der intendierten Wachstumsausrichtung und der damit einhergehenden Raumwirksamkeit zu bewerten.
Im vorliegenden Positionspapier geht es um die Abgrenzung der Großstadtregion München sowie die Teilung des Regierungsbezirks Oberbayern vor dem Hintergrund der Optimierung des Verwaltungshandelns in den aktuellen Aufgabenbereichen einer Regierung in Bayern.
In: Tourismus und Regionalentwicklung in Bayern, S. 243-250